Wohnflächenverordnung: Was zählt zum Hauswirtschaftsraum (HWR)? Definition, Therme & Waschmaschine
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Wohnflächenverordnung: Was zählt zum Hauswirtschaftsraum (HWR)? Definition, Therme & Waschmaschine

Guten Morgen!
Ich habe eine Frage zu Wohnflächenverordnung.
In der WoFlV steht, dass die Grundflächen von Heizungsräumen und Waschküchen NICHT hinzugerechnet werden. Aber wie ist ein Heizungsraum/eine Waschküche definiert? Angenommen ich habe ein Einfamilienhaus ohne Keller mit einem 10 m² großen Hauswirtschaftsraum im Erdgeschoss. In diesem HWR steht eine Therme und die Waschmaschine. Gehört dieser Raum zur Wohnfläche?
Und ist ein kleiner Thermenraum im Dachgeschoss ein Heizungsraum oder ein Abstellraum?
Danke schon mal für die Antworten!
LG
  • Name:
  • J.M.
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    Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) definiert, welche Räume zur Wohnfläche zählen. Hauswirtschaftsräume (HWR), Heizungsräume und Waschküchen werden in der Regel nicht zur Wohnfläche hinzugerechnet, sofern sie nicht überwiegend Wohnzwecken dienen.

    Definition HWR: Ein Hauswirtschaftsraum ist ein Raum, der primär für hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Waschen, Trocknen, Bügeln und Reinigen genutzt wird. Die Installation einer Heiztherme oder einer Waschmaschine allein macht einen Raum noch nicht automatisch zu einem HWR im Sinne der WoFlV.

    Abgrenzungsproblematik: Wenn der Raum neben den genannten Funktionen auch als Abstellraum oder anderweitig genutzt wird, kann dies die Anrechenbarkeit beeinflussen. Entscheidend ist der überwiegende Nutzungszweck.

    Dachgeschoss: Ein Heizungsraum im Dachgeschoss wird in der Regel nicht zur Wohnfläche gezählt, solange er ausschließlich der Heizungsanlage dient.

    👉 Handlungsempfehlung: Im Zweifelsfall empfehle ich, einen Architekten oder Sachverständigen für eine genaue Bewertung der Wohnfläche hinzuzuziehen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Wohnflächenverordnung (WoFlV)
    Die Wohnflächenverordnung ist eine deutsche Verordnung, die regelt, wie die Wohnfläche einer Wohnung oder eines Hauses zu berechnen ist. Sie dient als Grundlage für Mietverträge, Kaufverträge und die Berechnung von Nebenkosten.
    Verwandte Begriffe: Wohnfläche, Grundfläche, Nutzfläche.
    Hauswirtschaftsraum (HWR)
    Ein Hauswirtschaftsraum ist ein Raum, der primär für hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Waschen, Trocknen, Bügeln und Reinigen genutzt wird. Er kann auch Geräte wie Waschmaschine, Trockner und Heiztherme beherbergen.
    Verwandte Begriffe: Waschküche, Heizungsraum, Abstellraum.
    Heizungsraum
    Ein Heizungsraum ist ein Raum, in dem sich die Heizungsanlage eines Gebäudes befindet. Er dient ausschließlich der Unterbringung und dem Betrieb der Heizungsanlage.
    Verwandte Begriffe: Heizung, Therme, Brennwertkessel.
    Wohnfläche
    Die Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Sie dient als Grundlage für Miet- und Kaufpreise.
    Verwandte Begriffe: Grundfläche, Nutzfläche, Wohnraum.
    Grundfläche
    Die Grundfläche ist die gesamte Fläche eines Raumes, gemessen an den Innenwänden.
    Verwandte Begriffe: Wohnfläche, Nutzfläche, Raumfläche.
    Nutzfläche
    Die Nutzfläche ist die Fläche, die für bestimmte Zwecke genutzt werden kann, z.B. als Büro, Lager oder Werkstatt. Sie unterscheidet sich von der Wohnfläche.
    Verwandte Begriffe: Wohnfläche, Grundfläche, Funktionsfläche.
    Therme
    Eine Therme ist ein Gerät zur Warmwasserbereitung und/oder Heizung. Sie kann gasbetrieben, ölbefeuert oder elektrisch sein.
    Verwandte Begriffe: Heizung, Brennwertkessel, Warmwasserbereiter.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was passiert, wenn der HWR auch als Abstellraum genutzt wird?
      Wenn der Hauswirtschaftsraum überwiegend als Abstellraum genutzt wird, kann er anteilig oder vollständig zur Wohnfläche hinzugerechnet werden. Entscheidend ist der tatsächliche Nutzungsschwerpunkt.
    2. Frage: Zählt ein Heizungsraum im Keller zur Wohnfläche?
      Nein, ein Heizungsraum im Keller wird in der Regel nicht zur Wohnfläche gezählt, da er primär technischen Zwecken dient.
    3. Frage: Wie wird die Fläche unter einer Dachschräge im HWR berechnet?
      Flächen unter Dachschrägen werden nach WoFlV unterschiedlich bewertet: Flächen mit einer Höhe von mindestens 2 Metern werden voll angerechnet, Flächen zwischen 1 und 2 Metern Höhe werden zur Hälfte angerechnet. Flächen unter 1 Meter Höhe werden nicht angerechnet.
    4. Frage: Was ist, wenn sich im HWR auch ein Waschbecken befindet?
      Ein Waschbecken im HWR ändert nichts an der grundsätzlichen Einordnung als Hauswirtschaftsraum, solange der Raum überwiegend hauswirtschaftlichen Zwecken dient.
    5. Frage: Muss ein HWR bestimmte Mindestmaße haben?
      Die WoFlV schreibt keine Mindestmaße für einen HWR vor. Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung und die Eignung für hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
    6. Frage: Wie wirkt sich eine Außentür im HWR auf die Wohnflächenberechnung aus?
      Eine Außentür im HWR hat keinen direkten Einfluss auf die Wohnflächenberechnung. Die Anrechenbarkeit hängt weiterhin vom überwiegenden Nutzungszweck des Raumes ab.
    7. Frage: Was gilt, wenn der HWR direkt mit der Garage verbunden ist?
      Auch wenn der HWR direkt mit der Garage verbunden ist, ändert dies nichts an der grundsätzlichen Einordnung, solange der Raum überwiegend hauswirtschaftlichen Zwecken dient und die Verbindung zur Garage nicht den Hauptzweck des Raumes darstellt.
    8. Frage: Kann die Gemeinde eigene Regeln zur Wohnflächenberechnung aufstellen?
      Nein, die Wohnflächenverordnung ist eine bundesweit geltende Verordnung. Gemeinden können keine eigenen Regeln zur Wohnflächenberechnung aufstellen, die von der WoFlV abweichen.

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  2. Wohnfläche: HWR als Abstellraum mit Therme – Anrechnung

    Nach meiner
    Meinung gehört dieser Raum zur Wohnfläche. Es ist ein Abstellraum innerhalb der Wohnung, in dem ein Heizgerät (Therme) aufgestellt ist. Gem. WFlVO § 3 (3) ist in diesme Fall auch die Stellfläche des Heizgerätes mit in die Wohnfläche einzubeziehen.
    • Name:
    • M.P.
  3. Heizungsraum im DG: Therme – Keine Wohnflächenanrechnung

    Nachtrag
    zu Thermenraum im DGAbk.:
    Wenn dieser Raum so klein ist, dass nur die Therme mit den für Wartung/Bedienung notwendigen Abstandsflächen eingebaut ist und eine Nutzung als Abstellraum nicht möglich ist, würde ich diesen Raum als Heizunsgraum bezeichnen.
    • Name:
    • M.P.
  4. WoFlV §2: Was zählt zur Wohnfläche? – Ausnahmen HWR

    Hallo, in § 2 WoFlV ist geregelt, was ...
    Hallo,
    in § 2 WoFlV ist geregelt, was dazu gehört und was nicht:
    " (1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören ...
    (2) ...
    (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
    1. Zubehörräume, insbesondere:
    Kellerräume,
    Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
    Waschküchen,
    Bodenräume,
    Trockenräume,
    Heizungsräume und
    Garagen,
    2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
    3. Geschäftsräume. "
    Es kommt also auf die räumliche Zuordnung und die Nutzung an. Da können durchaus im Detail unterschiedliche Meinungen existieren.
    Mit freundliche Grüßen
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Wohnflächenverordnung: HWR, Therme & Waschmaschine korrekt anrechnen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Anrechnung eines Hauswirtschaftsraums (HWR) mit Therme und Waschmaschine zur Wohnfläche gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV). Entscheidend ist, ob der Raum primär als Abstellraum genutzt wird oder als reiner Heizungsraum dient. Die Auslegung der WoFlV §2 und §3 ist dabei zentral.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Wohnfläche: HWR als Abstellraum mit Therme – Anrechnung wird die Stellfläche des Heizgerätes zur Wohnfläche gezählt, wenn der Raum primär als Abstellraum dient. Dies ist besonders in Einfamilienhäusern ohne Keller relevant, wo der HWR multifunktional genutzt wird.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Heizungsraum im DG: Therme – Keine Wohnflächenanrechnung wird präzisiert, dass ein kleiner Raum im Dachgeschoss, der ausschließlich die Therme mit notwendigen Abstandsflächen beherbergt und keine Abstellfunktion erfüllt, als Heizungsraum gilt und somit nicht zur Wohnfläche zählt.

    📊 Fakten/Zahlen: Die Größe des Hauswirtschaftsraums (HWR) spielt eine entscheidende Rolle bei der Anrechnung zur Wohnfläche. Ein 10 m² großer HWR im Erdgeschoss eines Einfamilienhauses kann, je nach Nutzung, entweder voll oder gar nicht zur Wohnfläche hinzugerechnet werden.

    🔧 Praktische Umsetzung: Die korrekte Auslegung der WoFlV ist entscheidend für die Wohnflächenberechnung und somit für die Immobilienbewertung. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um eine korrekte Anrechnung der Wohnfläche zu gewährleisten.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Nutzung des HWR genau. Dient er hauptsächlich als Abstellraum, ist die Anrechnung zur Wohnfläche wahrscheinlich. Beachten Sie die Details im Beitrag WoFlV §2: Was zählt zur Wohnfläche? – Ausnahmen HWR für weitere Informationen zu den Ausnahmen gemäß WoFlV.

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