Architektenhaftung bei überhöhter Rechnung: Wer haftet für Mehrkosten?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architektenhaftung bei überhöhter Rechnung: Wer haftet für Mehrkosten?

Hallo zusammen mal eine Frage:
Mein Architekt hat, aus Zeitdruck, für ein Gewerk eine Firma beauftragt, die angebliche die günstigeste in dem Bereich ist. Nun kam die Rechnung und sie ist, im Vergleich zu anderen Firman, deren Angebote später eintrafen, mehr als doppelt so hoch. Frage: Muss ich das bezahlen, denn ich habe keinen Vertrag mit der ausführenden Firma. Muss mein Architekt im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung haften? Oder bin ich an das, was der Architekt macht gebunden, da ich ihn ja mit sämtlichen Phasen beauftragt habe. Mein Architektenvertrag ist übrigens ähnlich dem von

P. S: Rechtsanwalt fragen nützt nichts bzw. geht nicht, da sowas nicht die Rechtschutzversicherung deckt.
Vielen Dank für Eure Tipps

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Wenn Ihr Architekt ohne Ihre Zustimmung eine Firma beauftragt hat, die deutlich teurer ist als andere Angebote, könnte eine Architektenhaftung vorliegen. Der Architekt ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln und Ihre Interessen zu wahren.

    Prüfen Sie zunächst Ihren Architektenvertrag. Dieser sollte Regelungen zur Auftragsvergabe und Kostenvoranschlägen enthalten. Dokumentieren Sie alle relevanten Details, wie die ursprünglichen Kostenschätzungen, die tatsächlich entstandenen Kosten und die Angebote anderer Firmen.

    🔴 Gefahr: Eine unklare Vertragssituation kann zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Fordern Sie vom Architekten eine detaillierte Begründung für die Wahl der teuren Firma an.
    • Vergleichen Sie die Rechnung der beauftragten Firma mit den Angeboten der anderen Firmen.
    • Prüfen Sie, ob der Architekt seine Aufsichtspflicht verletzt hat.

    👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen und das weitere Vorgehen zu besprechen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architektenhaftung
    Die Architektenhaftung bezeichnet die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Architekten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Planung, Bauleitung oder sonstige Pflichtverletzungen entstehen. Sie basiert auf dem Architektenvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen des BGBAbk..
    Verwandte Begriffe: Bauherrenhaftung, Produkthaftung, Vertragshaftung
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Architektenhonorare und definiert die üblichen Leistungen des Architekten.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Baukosten
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Errichtung, die Veränderung oder den Abbruch eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten des Bauherrn und des Bauunternehmers.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, BGB
    Bauaufsicht
    Die Bauaufsicht umfasst die Überwachung der Bauarbeiten durch den Architekten oder Bauleiter, um sicherzustellen, dass diese fachgerecht und gemäß den Plänen ausgeführt werden. Sie dient der Qualitätssicherung und der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
    Verwandte Begriffe: Bauleitung, Qualitätskontrolle, Mängel
    Kostenkontrolle
    Die Kostenkontrolle ist eine der zentralen Aufgaben des Architekten. Sie umfasst die Überwachung der Baukosten während der gesamten Bauzeit, um sicherzustellen, dass das Budget eingehalten wird.
    Verwandte Begriffe: Kostenschätzung, Kostenberechnung, Budget
    Vertragsstrafe
    Eine Vertragsstrafe ist eine im Vertrag vereinbarte Geldsumme, die der Schuldner (z.B. der Bauunternehmer) an den Gläubiger (z.B. den Bauherrn) zahlen muss, wenn er seine vertraglichen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt.
    Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Verzug, Pflichtverletzung
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist ein Ausgleich für einen Schaden, der durch eine Pflichtverletzung entstanden ist. Im Baurecht kann der Bauherr Schadensersatz vom Architekten oder Bauunternehmer verlangen, wenn diese ihre vertraglichen Pflichten verletzt haben.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Gewährleistung, Haftung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Wann liegt eine Architektenhaftung vor?
      Antwort: Eine Architektenhaftung liegt vor, wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten verletzt und dadurch ein Schaden entsteht. Dies kann beispielsweise bei Planungsfehlern, Bauaufsichtsfehlern oder eben auch bei unwirtschaftlicher Auftragsvergabe der Fall sein.
    2. Frage: Welche Pflichten hat ein Architekt bei der Auftragsvergabe?
      Antwort: Der Architekt ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln und die Interessen des Bauherrn zu wahren. Er muss Angebote vergleichen, Kostenvoranschläge einholen und den Bauherrn über die Kosten informieren.
    3. Frage: Was kann ich tun, wenn die Rechnung höher ist als erwartet?
      Antwort: Fordern Sie vom Architekten eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten an und vergleichen Sie diese mit den ursprünglichen Kostenschätzungen und Angeboten anderer Firmen. Lassen Sie die Situation von einem Anwalt prüfen.
    4. Frage: Zahlt die Haftpflichtversicherung des Architekten?
      Antwort: Die Haftpflichtversicherung des Architekten zahlt, wenn der Architekt einen Fehler gemacht hat und dadurch ein Schaden entstanden ist. Ob ein Fehler vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden.
    5. Frage: Was ist der Unterschied zwischen Architektenvertrag und Bauvertrag?
      Antwort: Der Architektenvertrag regelt die Leistungen des Architekten, wie Planung, Bauleitung und Kostenkontrolle. Der Bauvertrag regelt die Leistungen der Baufirma, wie die Ausführung der Bauarbeiten.
    6. Frage: Kann ich den Architektenvertrag kündigen?
      Antwort: Ein Architektenvertrag kann unter bestimmten Umständen gekündigt werden, beispielsweise wenn der Architekt seine Pflichten verletzt oder das Vertrauensverhältnis gestört ist. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen.
    7. Frage: Was bedeutet Bauaufsichtspflicht?
      Antwort: Die Bauaufsichtspflicht des Architekten umfasst die Überwachung der Bauarbeiten, um sicherzustellen, dass diese fachgerecht und gemäß den Plänen ausgeführt werden.
    8. Frage: Welche Rolle spielt die HOAI bei der Architektenhaftung?
      Antwort: Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Sie kann auch bei der Beurteilung der Architektenhaftung eine Rolle spielen, da sie die üblichen Leistungen und Pflichten des Architekten definiert.

    🔗 Verwandte Themen

    • Architektenvertrag prüfen
      Worauf Sie bei einem Architektenvertrag achten sollten.
    • Baupfusch erkennen und beheben
      Wie Sie Baumängel frühzeitig erkennen und welche Rechte Sie haben.
    • Kostenüberschreitung beim Bau
      Was Sie tun können, wenn die Baukosten explodieren.
    • Rechte und Pflichten des Bauherrn
      Ein Überblick über Ihre Rechte und Pflichten als Bauherr.
    • Die Rolle der Baubegleitung
      Warum eine unabhängige Baubegleitung sinnvoll sein kann.
  2. Rechnung prüfen: Vergleichsangebote bei Architektenauftrag

    Au man ...
    Erstmal bitte (er) klären, wie hoch denn die Rechnung der anderen Firmen gewesen wäre, wenn die diese Leistungen ausgeführt hätten.
    Könnte es sein, dass die dann ähnlich hoch oder gar höher ausgefallen wären?
    Und dann können Sie nicht sagen, ich habe der Firma ja nichts schriftlich in Auftrag gegeben.
    Sie haben die Firma nicht vom Hof gejagt, obwohl Sie von deren Arbeit wussten. Also haben Sie einen Vertrag geschlossen.
    Wenn Sie sich einen Anwalt nur leisten können, wenn es die Rechtsschutz zahlt, dann sieht es aber finster aus.
  3. Ausschreibung mangelhaft: Architektenleistung & Mehrkosten

    In Ordnung iss da nicht ...
    In Ordnung iss da nicht was der Kollege da gemacht. Die Ausschreibung, die ja anscheinend ein Teil seiner Leistung war, ist hier nicht nur nicht ausgeführt worden, sondern letztendlich sollen Sie die Zeche dafür zahlen.
    Trotzdem: Um wieviel geht's denn. Oder anders gesagt: Wenn der Architekt dringend  -  um den Baufortschritt nicht gefährden  -  für irgendeine Tätigkeit kurz mal einen Maler brauchte, der dann schneidige 400 € für seine Leistung abgerechnet hat und hinterher stellt sich heraus, dass ein anderer das für 200 gemacht hätte, dann: "so what? ".
    Andererseits schreiben Sie, dass später ja Angebote kamen (die dann aber günstiger waren). Warum musste es denn hoppla  -  hopp gehen?
    Bitte füttern Sie uns doch noch mit ein paar Details. Denn: Selbst wenn der Architekt hier den richtigen Weg (Ausschreibung, Vergabeverhandlungen, Vergabe) abgekürzt hat, so bleibt die Frage, warum er dies tat. Hat er möglicherweise durch die Inkaufnahme dieses von Ihnen beschriebenen Mehrpreises an anderer Stelle Zeit und Geld gespart, was sonst nicht möglich gewesen wäre ...? Man kann das zumeist nicht schwarz-weiß sehen. es kann durchaus Gründe für sein Handeln gegeben haben. Diese kennen wir nicht.
    Also: More informations, please!
    Gruß
    Thomas Bock
  4. Architektenhaftung: Kostenüberschreitung bei Grundleitungen

    Architektenhaftung
    Es ging um die Grundleitungen, und darum das 3 Tage später die Fundamente und später die Sohle (Platte) gegosssen wurde, deswegen die Eile. Anderseits hätte man das auch mal rechtzeitig ausschreiben können, denn der Bauantrag, war Mitte Februar, der Baubeginn Ende März. Unterschied günstiges Angebot und Rechnung der ausführenden Firma: 890 € zu 2400 € (Brutto).
    Da wir, wie viele Bauherren auch, schon 60000 € über Plan sind, zählt jeder €.
    Übrigens war die Firma schon da als ich am Bau ankam, Ich wusste nichts von deren Start, geschweige denn von deren Kostenansatz..
    Und zum Thema Rechtsanwaltskosten: Die neue Gebührenordnung für Rechtsanwälte im letzten Jahr hat die Besuchskosten beim Rechtsanwalt mal eben verdoppelt. Und bei der Differenz, also 1500 € versuche ich es halt erstmal außergerichtlich, denn nachher läuft es sowieso auf eine Vergleich raus, jeder zahlt seine Anwaltskosten und man hat kaum was dabei gewonnen. Nur leider ist die Firma nicht der selben Auffassung wie ich und ist nicht sehr kompromissbereit.
  5. Grundleitungen: Vergleich von Angeboten & Architektenhonorar

    Also mal ganz langsam ...
    (auch auf die Gefahr hin, wieder mal als Schutzengel der Architekten beschimpft zu werden)

    1) Für 890 € kann keine Firma die Grundleitungen für ein Einfamilienhaus incl Übergabeschacht und Druckprüfung machen. Deswegen ja die Bitte NICHT nur Summen zu vergleichen, sondern Inhalte!

    2) Sind vier Wochen zwischen Genehmigung und Baubeginn nicht wirklich viel.

    3) Ist die Planung, Ausschreibung und Bauleitung von Grundleitungen keine Leistung nach HOAIAbk. Teil II, sondern nach Teil IVAbk., wofür dem Architekten, wenn er es denn mitmacht, ein WEITERES Honorar (zusätzlich zu seinem "Hachbauhonorar") zusteht. Bevor Sie also den Architekten hier in Haftung nehmen können, müssen Sie ihm erstmal das Honorar für die Leistung bezahlen. Und was bleibt dann noch an Differenz?

    4) Was sagt denn der Architekt zu dem ganzen Thema? Haben Sie den überhaupt schon mal ganz höflich auf die Sache und seine Einstellung zu diesen "Mehr"kosten angesprochen.

    5) Ich an Stelle des Kollegen würde, wenn ich von einer solchen Einstellung erfahren würde, alle Arbeiten erst nach schriftlicher Beauftragung durch SIE aufnehmen lassen und für jeden fälligen Nachtrag die Arbeiten bis zur schriftlichen Nachbeauftragung unterbrechen lassen.

    6) Wessen Architekt ist es überhaupt? Ihrer oder der eines Bauträger/GÜ?
    Und wenn es Ihrer ist, was genau ist den vertraglich vereinbart?

  6. Zahlungspflicht: Architekt vs. Bauherr bei Auftragsvergabe

    Die Firma
    braucht auch nicht kompromißbereit zu sein, denen steht das Geld zu, und zwar von Ihnen. Es ist Ihre Baustelle, die Leistung wurde für Ihr Haus erbracht und ob der Architekt da eine 'illegale Geschäftsbesorgung' oder wie das heißen mag getätigt hat, braucht den Bauunternehmer nicht zu interessieren, denn, s.o. Sie haben ihn nicht weggeschickt. Sie könnten dann (theoretisch) in einem zweiten Schritt versuchen den Architekt in Regress zu nehmen. Sinnvoll finde ich das nicht, denn es ist mehr als fraglich, ob die Firma Billigbau für diesen Preis annehmbar gearbeitet hätte, ein Angebot sagt leider nur sehr wenig über die Leistungsfähigkeit des Anbieters. Besser mal mit dem Architekt reden, sofern es nicht schwerwiegendere Probleme gibt (60 T?) (Nur eine Laienmeinung) Nebenbei, unsere Fassade hat eine Firma zum doppelten Preis des günstigsten Anbieters gemacht, der war hinterher froh, dass er diesen komplizierten Auftrag nicht bekommen hatte ...
    @Dühlmeyer: Mit Flügeln und weißem Hemdchen oder doch eher Flammenschwert? 🙂
    Gruß
    Volker
  7. OT: Humorvoller Kommentar zur Architektendarstellung

    OT ...
    Wenn, dann mit Pfeil und Bogen 😉.
    Und so ganz in weiß  -  och nö, ich glaub, das steht mir nicht. 😉.
  8. Kostenüberschreitung: 60.000 € Mehrkosten – Diskussionsbedarf!

    60.000!?
    60.000 € über Plan, und das schon in so einer frühen Phase?!
    da ist ja wohl noch mehr "Diskussionsbedarf" mit Ihrem Architekten ...
  9. Lösung gefunden: Gespräch mit Architekt & Schadensbegrenzung

    Vielen Dank an alle, dass das in der ...
    Vielen Dank an alle,
    das das in der normalen HOAIAbk., also in den vereinbarten 9 Leistungsphasen nicht enthalten ist, wusste ich nicht, dennoch habe ich alle Architektenleistungen zu einem Festpreis beauftragt gehabt. Nichtsdestotrotz hatten wir gestern ein klärendes Gespräch, und wir werden die Kuh irgendwie vom Eis bekommen, da der Schaden im Vergleich zum gesamten Gewerk ja noch eher gering ist, deswegen auch mein Nachgeben, auch wenn es ärgerlich ist. Außerdem finde ich, dass so Sachen wie Regress, Anwalt jeglich weitere Basis zunichte machen.
    Weitere Beauftragungen von Baufirmen werden nur noch schriftlich fixiert, was ja auch normal ist, hier war halt nur Eile, da wir Aufgrund des Schnees im März eh in Verzug waren.
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhaftung bei Kostenüberschreitung: Lösungen & Tipps

    💡 Kernaussagen: Bei einer Kostenüberschreitung durch den Architekten ist es wichtig, die erbrachten Leistungen genau zu prüfen und Vergleichsangebote einzuholen. Die Kommunikation mit dem Architekten sollte gesucht werden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eine frühzeitige Ausschreibung und transparente Vergabeverhandlungen sind essenziell, um Mehrkosten zu vermeiden. Die vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere zum Festpreis, sind entscheidend für die Haftung.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Ausschreibung mangelhaft: Architektenleistung & Mehrkosten wird darauf hingewiesen, dass eine mangelhafte Ausschreibung durch den Architekten zu Mehrkosten führen kann, für die der Bauherr nicht unbedingt zahlen muss. Es ist ratsam, die Architektenleistung in diesem Punkt genau zu prüfen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Grundleitungen: Vergleich von Angeboten & Architektenhonorar betont die Wichtigkeit, nicht nur die Summen zu vergleichen, sondern auch die Inhalte der Angebote, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Dies hilft, die Angemessenheit der Kosten besser einzuschätzen.

    💰 Kosten: Die Diskussion zeigt, dass eine Kostenüberschreitung von 60.000 € in einer frühen Phase des Bauprojekts ein deutliches Warnsignal ist (siehe Kostenüberschreitung: 60.000 € Mehrkosten – Diskussionsbedarf!). Hier ist dringender Klärungsbedarf mit dem Architekten erforderlich, um die Ursachen zu identifizieren und Gegenmaßnahmen einzuleiten.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, bei Unstimmigkeiten ein klärendes Gespräch mit dem Architekten zu suchen, wie im Beitrag Lösung gefunden: Gespräch mit Architekt & Schadensbegrenzung beschrieben. Eine offene Kommunikation und die Bereitschaft zum Nachgeben können helfen, den Schaden zu begrenzen und zukünftige Probleme zu vermeiden. Gegebenenfalls sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenhaftung, Kostenüberschreitung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag Auflösen: Kosten, Risiken & Alternativen bei Planungsfehlern?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt haftbar machen: Baumängel, Kostenüberschreitung & Pflichtverletzung?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt verschätzt: Kostenexplosion um 100.000€ – Was tun? Honorar, Rechte, Alternativen
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - LV-Mängel & Kostenexplosion: Was tun bei fehlerhaftem Leistungsverzeichnis & Architekten-Fehlplanung?
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenrahmenvereinbarung: Urteil, Risiken & Pflichten für Auftraggeber/Planer? Budget vs. Baukosten
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Fehlplanung: Welche Rechte? Kosten bei Überschreitung? Vorgehen?
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Kostenplanung fehlerhaft: Was tun bei Überschreitung der Baukosten?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Mehrkosten beim Hausbau: Schadenersatz möglich? Kostenexplosion, Gutachten & Rechtsweg
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bau Mehrkosten: Muss Architekt vorab informieren? Rechtliche Pflichten & Kostenvoranschlag
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt überschreitet Kostenschätzung (DIN 276) um 45%: Was tun? Alternativen & Rechte

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architektenhaftung, Kostenüberschreitung" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Architektenhaftung, Kostenüberschreitung" oder verwandten Themen zu finden.

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architektenhaftung, Kostenüberschreitung" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Architektenhaftung, Kostenüberschreitung" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Architektenhaftung bei überhöhter Rechnung: Wer haftet für Mehrkosten?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Architektenhaftung: Überhöhte Rechnung?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Architektenhaftung, Kostenüberschreitung, Architekt, Rechnung, Mehrkosten, Bauvertrag, Honorar, Schadensersatz
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼