Direkt beauftragte Handwerker: Honorarpflicht Architekt für Haustür, Fliesen & Garten?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Direkt beauftragte Handwerker: Honorarpflicht Architekt für Haustür, Fliesen & Garten?

Wohlgemerkt nur die Gewerke, bei denen keine Leistung Architektenseitig zu erbringen ist (Beratung, Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung). Beispiel: Haustür/Fliesen/Außenanlagen.
Viele Grüße, Björn
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ob ein Architektenhonorar für direkt beauftragte Gewerke anfällt, hängt davon ab, ob der Architekt in irgendeiner Weise Leistungen im Zusammenhang mit diesen Gewerken erbringt. Wenn der Architekt keine Leistungen wie Beratung, Ausschreibung, Vergabe oder Bauleitung für die Haustür, Fliesen oder Außenanlagen erbringt, besteht grundsätzlich keine Honorarpflicht für diese Gewerke.

    Es ist wichtig, die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Architekten genau zu prüfen. Sind bestimmte Leistungen im Vertrag festgelegt, die auch die direkt beauftragten Gewerke betreffen könnten? Wenn ja, könnte ein Honoraranspruch bestehen, auch wenn die Leistungen nicht explizit erbracht wurden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Honorarfrage im Vorfeld schriftlich mit dem Architekten, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt für Baurecht beraten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architektenhonorar
    Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten. Es kann auf Basis der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) oder durch individuelle Vereinbarung berechnet werden.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, anrechenbare Kosten
    Direktbeauftragung
    Direktbeauftragung bedeutet, dass ein Bauherr einen Handwerker oder ein Unternehmen direkt mit der Ausführung von Bauleistungen beauftragt, ohne dass ein Architekt oder Generalunternehmer zwischengeschaltet ist.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Handwerker, Generalunternehmer
    HOAI
    Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung, ist aber nicht zwingend bindend.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, anrechenbare Kosten
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Architektenleistungen.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Bauprojekt
    Ausschreibung
    Eine Ausschreibung ist die öffentliche oder nicht-öffentliche Aufforderung an Unternehmen, Angebote für bestimmte Bauleistungen abzugeben. Sie dient dazu, den wirtschaftlichsten Anbieter zu ermitteln.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Vergabe, Bauleistung
    Bauleitung
    Die Bauleitung ist die Überwachung und Koordination der Bauarbeiten durch einen Architekten oder Bauingenieur. Sie stellt sicher, dass die Bauarbeiten fachgerecht und gemäß den Plänen ausgeführt werden.
    Verwandte Begriffe: Bauüberwachung, Koordination, Bauprojekt
    Anrechenbare Kosten
    Die anrechenbaren Kosten sind die Kosten, die für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten ohne Umsatzsteuer.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Baukosten

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Muss ich Architektenhonorar zahlen, wenn ich Handwerker direkt beauftrage?
      Das hängt davon ab, ob der Architekt Leistungen für diese Gewerke erbringt. Ohne Leistung keine Honorarpflicht.
    2. Was passiert, wenn der Architekt im Vertrag Leistungen für die direkt beauftragten Gewerke vorsieht?
      Dann könnte ein Honoraranspruch bestehen, auch wenn die Leistungen nicht explizit erbracht wurden. Prüfen Sie den Vertrag sorgfältig.
    3. Wie kann ich Streitigkeiten über das Architektenhonorar vermeiden?
      Klären Sie die Honorarfrage im Vorfeld schriftlich mit dem Architekten. Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen und Leistungen.
    4. Welche Rolle spielt die HOAI bei der Honorarberechnung?
      Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Sie kann als Grundlage für die Honorarberechnung dienen, ist aber nicht zwingend bindend, wenn individuelle Vereinbarungen getroffen wurden.
    5. Was ist, wenn der Architekt nachträglich ein Honorar für direkt beauftragte Gewerke fordert?
      Prüfen Sie, ob der Architekt tatsächlich Leistungen erbracht hat, die dieses Honorar rechtfertigen. Fordern Sie einen detaillierten Leistungsnachweis an.
    6. Kann ich das Architektenhonorar reduzieren, wenn ich mit den Leistungen unzufrieden bin?
      Wenn die Leistungen des Architekten mangelhaft sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Minderung des Honorars. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einer Pauschalhonorarvereinbarung und einer Abrechnung nach HOAI?
      Bei einer Pauschalhonorarvereinbarung wird ein fester Betrag für die Architektenleistungen vereinbart. Bei einer Abrechnung nach HOAI richtet sich das Honorar nach den erbrachten Leistungen und den anrechenbaren Baukosten.
    8. Wie lange habe ich Zeit, Honorarforderungen des Architekten zu widersprechen?
      Die Verjährungsfrist für Honorarforderungen des Architekten beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

    🔗 Verwandte Themen

    • Architektenvertrag prüfen
      Worauf Sie bei einem Architektenvertrag achten sollten.
    • Honorarvereinbarung treffen
      Wie Sie eine faire Honorarvereinbarung mit Ihrem Architekten treffen.
    • Leistungsphasen verstehen
      Welche Leistungen in den einzelnen Leistungsphasen enthalten sind.
    • Mängel bei Architektenleistungen
      Was Sie tun können, wenn der Architekt mangelhafte Leistungen erbracht hat.
    • Rechte und Pflichten des Bauherrn
      Welche Rechte und Pflichten Sie als Bauherr haben.
  2. Architektenhonorar: Wandöffnung & Estrich – Honorarpflicht?

    Foto von Lieselotte Tussing

    alte Diskussion
    Haustür ... und um die Haustür drum rum gehört nix? Keine Wand? Kein Loch, um die Tür reinzustellen?
    Fliesen ... keiner, der vorher die Estrichhöhe dem Oberboden angepasst hat? Der die restlichen Beläge darauf abgestimmt hat?

    Gucken Sie mal ins Forum Honorar, da ist oft drüber diskutiert worden. Sie können auch suchem mit Begriff Eigenleistung.
    3 Beispiele s. links

    • Name:
  3. Direktbeauftragung: Architekt spart – Rohboden statt Haustür?

    Aber, Tu,
    Wand mit Loch für eine Haustür ist eine Wand; insofern können dafür keine Kosten für die Tür "angesetzt" werden. In welcher Höhe auch (Baumarktware, Belgische Eichentür, Panzertür ...?)
    ++++++++++++++++
    @Fragesteller: Sofern Sie den Links folgen, werden Sie am Ende feststellen, dass Sie Ihrem Architekt lieber sagen sollten, dass der Boden roh bleibt, statt einer Haustüre eine in den Baurichtmaßen hingehängte Plastikfolie hinkommen soll und Außenlagen nicht geplant sind  -  Sie sind halt Gummistiefel-Fetischist 🙂.
  4. Architektenleistung: Bauplan, Lochposition & Honoraranspruch

    Foto von

    @FPT
    ich werde den Gedanken nicht los, dass auch Sie zu denjenigen gehören, die es einfach nicht verstehen wollen ...
    Wer bringt den Maurer dazu, das Loch dort zu lassen, wo es IM PLAN EINGEZEICHNET war. Wer zeichnets ein? Wer guckt drauf, dass das verd ... Loch bzw. die Haustür dort ist, wo sie laut Baugesetzen der Gemeinde zu sein hat. und und und
    FPT, bitte lieber ab und zu mal lesen und verstehen und nicht gleich den Fragern Hoffnung darauf machen, dass ihr böser Architekt völlig ungesetzlich ihr Geld will. Nur immer gebetsmühlenartig schimpfen hilft nicht. Zuhören ist die Devise und ein bisschen was gelernent haben sollte man hier auch, wenn man so lange dabei ist wie Sie, FPT 😉
    • Name:
  5. Architektenhonorar: Nur Planung – Keine Kosten für Haustür!

    Nicht so schnell, TU
    Ja, das alles steht außer Zweifel, NUR: Sofern der Architekt NICHT die Tür ausschreibt, bei der Vergabe hilft, den Einbau überwacht usw. sind die Kosten für 1 Stck. Tür (= Zarge, Türblatt) NICHT ansetzbar, die Mauerarbeiten und das andere Drumherum hingegen schon. Der Architekt bekommt eigentlich nur den Auftrag, ein Loch in der Wand mit Festmaßen zu planen und erstellen zu lassen.
    ++++
    Also: Der Fragesteller redet nicht vom Maurer, der (nur) für die Öffnung sorgt. Andersherum: Warum sollte ein Planer Kosten z.B. für ein Türschloss geltend machen können, dass der Bauherr später selbst besorgt und einbaut? Warum sollte der Planer von den Kosten profitieren, wenn der Bauherr ohne Zutun des Architekten statt einer 3-fach eine 7-fach Verriegelung wählt? Sie sehen Tu, es geht nicht um Vorarbeiten und Vorleistungen, sondern um das "finish". Das Loch in der Wand ist das gleiche.
    +++++
    Auch gerade weil ich schon länger dabei bin, habe ich gelernt, dass hier auch eine Menge Unsinn als Output kommt (nehme mich da nicht aus!). Nur, wo einige "gebetsmühlenartig" (ich nehme Ihr Wort gerne auf) immer die gleiche Leier herunterbeten, wird Sie auch nicht korrekter. Das hat mit "verstehen wollen" nichts zu tun. Es gibt auch differenziertere Meinungen und Ansichten abseits dieses Forums, die Ihre Berechtigung haben.
    +++++
    Sie, Tu, sehen das verd ... Loch in der Wand, ich sehe eine Holzkonstruktion, die in jedes passende Loch eingebaut werden könnte. Der Planer macht es passend, ob die Tür aus Sperrholz oder aus Platinbeschichtet ist, steht nicht zur Debatte. Alles andere wäre zu oberflächlich betrachtet. Auch Sie sollten einen Schritt weiter gehen.
  6. Honorar-Diskussion: Falsche Beratung – Nachteil für Bauherr!

    Foto von

    lesen
    Sie doch einfach mal die links, hm?
    Wenn wir zwei nicht-Architekten versuchen, hier Licht ins Dunkel zu bringen, kann das nur zum Nachteil des Fragestellers ausgehen. Weil er nämlich falsch beraten wird.
    • Name:
  7. HOAI Stundensatz: Untergrenze für Architekten-Planungsleistungen

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Umfang
    Genaugenommen ist die HOAIAbk. der unterste Stundensatz für Planungsleistungen. Wenn die Planung nach Stundensatz abgerechnet würde, würde sie oft höher sein  -  und würden Sie auch feilschen, ob der Stundensatz 89,90 € oder 90 € wäre?

    Außerdem gibt es die verschiedenen Leistungsphasen und in den ersten Phasen muss alles berücksichtigt werden  -  ganz gleich ob das später in Eigenleistung erbracht wird oder ein Auftragnehmer das macht.

    Wenn Sie einzelne Gewerke selbst vergeben, dann kann für die Vergabe der Gewerke natürlich nicht die vollen % angesetzt werden (denn da entfallen tatsächlich Leistungen), aber dann ist oft für die Bauüberwachung eine erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich  -  also Zusatzleistungen und dafür sind wieder Zusatz-% gerechtfertigt. Oder wollen Sie die Bauüberwachung alleine machen?

    Ich würde Ihnen das nicht raten, zwar ist die Kenntnis der HOAI nicht erforderlich, um eine gute Bauüberwachung zu machen. Aber es ist zu vermuten, dass jemand, der sich in der HOAI nicht auskennt, auch von Fallstricken beim Bauen wenig Ahnung hat. Wen wollen Sie dann für Baufehler heranziehen? Den Auftragnehmer, der vielleicht Insolvenz angemeldet hat? Der Planer kann seine Hände in Unschuld waschen  -  damit war er nicht beauftragt. Und wer wird gratis-Auskünfte geben, wenn Sie um jeden € feilschen?

  8. Bauherren-Erfahrung: Unklare Regelungen & Architekten-Haftung

    Fragesteller: Habe zwar zwischenzeitlich so eine Stelle im Forum gefunden ...
    Ist manchmal halt nicht so einfach mit der Begriffswahl für die Suche.
    Zur Frage: wundert mich je weiter der Bau fortschreitet immer wieder wieviel NICHT klar geregelt ist und im Zweifel nicht für den Bauherren ausgelegt wird. Gilt für die Gewerke wie für das Verhältnis zum Architekten.
    @Tu: Haben Sie schon mal gebaut und als engagierter Bauherr festgestellt, dass ihr Architekt entweder Schluri, Schlaui oder gar wenig Berufserfahrung hat. Nein, letzteren hatten wir ursprünglich nicht ausgewählt, nur hier wurde das Projekt nach unserer Auftragsvergabe an einen Mitarbeiter delegiert. Glauben Sie im Ernst, dass dann so ein dummer Bauherr nach einigen kraßen Planungs- und Überwachungsmängeln auch nur irgendetwas unkontrolliert lässt? Und bitte Bauherren nicht a priori abqualifizieren. Im Zweifel wird halt mit HOAIAbk. argumentiert. NUR: Warum soll für das Einzelgewerk ohne Leistung des Architekten denn ein Honoraranspruch bestehen. Ich glaube Sie verwechseln hier etwas. Es gibt eine Detailplanung (z.B. für das Loch), die längst abgeschlossen ist und deren prozentuale Höhe von mir gar nicht angezweifelt wird.
    @Frank Taschner
    Danke, sehe ich genauso.
    Bevor die Diskussion weitergeht schließe ich meine Frage und versuche, beim Architekt Einsehen zu bewirken.
    Vielen Dank
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar bei Direktbeauftragung von Handwerkern

    💡 Kernaussagen: Bei Direktbeauftragung von Handwerkern (Haustür, Fliesen, Garten) ohne Architektenleistung entfällt die Honorarpflicht. Die Diskussion dreht sich um den Umfang der Architektenleistung und ob diese tatsächlich erbracht wurde. Entscheidend ist, ob der Architekt aktiv an Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung beteiligt war. Die HOAIAbk. setzt den untersten Stundensatz für Planungsleistungen fest.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenhonorar: Nur Planung – Keine Kosten für Haustür! sind Kosten für die Haustür selbst nicht ansetzbar, wenn der Architekt diese nicht ausschreibt oder den Einbau überwacht. Es geht primär um die Planung der Maueröffnung.

    ✅ Zusatzinfo: Im Forum Honorar gibt es zahlreiche Diskussionen zum Thema Eigenleistung und Architektenhonorar. Die korrekte Begriffswahl bei der Suche ist entscheidend, wie in Bauherren-Erfahrung: Unklare Regelungen & Architekten-Haftung erwähnt wird.

    🔴 Kritisch/Risiko: Falsche Beratung durch Nicht-Architekten kann zum Nachteil des Bauherrn führen, wie im Beitrag Honorar-Diskussion: Falsche Beratung – Nachteil für Bauherr! betont wird. Es ist wichtig, sich auf fundierte Informationen zu verlassen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld genau, welche Leistungen der Architekt erbringt und welche Gewerke direkt beauftragt werden. Prüfen Sie die Honorarpflicht für Architektenleistungen im Detail, insbesondere bei Teilleistungen. Beachten Sie den Beitrag Architektenhonorar: Wandöffnung & Estrich – Honorarpflicht? bezüglich Wandöffnung und Estrich.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenhonorar, Direktbeauftragung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - 10250: Direkt beauftragte Handwerker: Honorarpflicht Architekt für Haustür, Fliesen & Garten?
  2. BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Nachtragsprüfung LPH 8 nach GU-Insolvenz: Wer schuldet die Leistung? Honorar & Verantwortlichkeiten
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar berechnen: Kostenfaktoren, HOAI-Grundlagen & Spartipps für Anbau?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenleistung nach Stunden: Abrechnung prüfen, Vorentwurf, Vertrag & Kostenkontrolle
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenvoranschlag Neubau: Transparenz der Architekten-Kalkulation – Wie Rohdaten & Rechenwege prüfen?
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt im Praktikum (AiP): Honorarkürzung bei Planungsfehlern? Vorgehen & Rechte
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar prüfen: Angemessene Kostenkalkulation für Fertighausbau in NRW?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachgeschossausbau: Bauantrag zurückgezogen – Was tun? Kosten, Vertrag & Alternativen
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauantrag Raumnutzungsänderung Dachbodenausbau: Kosten, Dauer & Genehmigung?
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt kündigen: Gründe, Vorgehen & Kosten bei Bauverzögerung?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architektenhonorar, Direktbeauftragung" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Architektenhonorar, Direktbeauftragung" oder verwandten Themen zu finden.

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architektenhonorar, Direktbeauftragung" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Architektenhonorar, Direktbeauftragung" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Direkt beauftragte Handwerker: Honorarpflicht Architekt für Haustür, Fliesen & Garten?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Direkt beauftragte Handwerker: Honorar Architekt?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Architektenhonorar, Direktbeauftragung, Handwerkerkosten, Architektenleistung, Baurecht, Honorarpflicht
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼