Einfamilienhaus mit ELW: Architektenleistungen, anrechenbare Kosten & Honorar für Holzhaus?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 08.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die korrekte Honorarermittlung für Architektenleistungen bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Holzbauweise, wobei Eigenleistungen und die Anwendung der HOAI eine zentrale Rolle spielen. Es werden verschiedene Ansätze zur Kostenberechnung, wie die HOAI-basierte Berechnung und die Abrechnung nach umbautem Raum, diskutiert. Die Einbeziehung von Eigenleistungen und deren Einfluss auf das Architektenhonorar sind wichtige Aspekte. Zudem wird die Möglichkeit der Reduzierung der Bauüberwachung zur Kostenoptimierung erörtert.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Einfamilienhaus mit ELW: Architektenleistungen, anrechenbare Kosten & Honorar für Holzhaus?

Hallo
wir planen ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zu bauen.
Geplant ist ein Holzhaus mit Keller. Den Keller inkl. Bodenplatte und Decke wollen wir in Eigenleistung erstellen, genau wir sämtliche Innengewerke (Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektro). Die Zimmerei für das Holzhaus steht auch schon fest.
Vom Architekten möchten wir eine Planung vom Rohbau einschl. Keller.
Wie werden die anrechenbaren Kosten zur Honorarermittlung in diesem Fall ermittelt (Rohbaukosten oder Gesamtkosten)?
Welche Kosten pro m³ umbauter Raum wären in diesem Fall anzusetzen?
Welche Leistungsphasen müssten sinnvollerweise beim Architekten bestellt werden. Brauche ich bei einem Fertighaus dass in zwei Tagen aufgebaut wird überhaupt eine Bauaufsicht oder reicht es den Architekten die Bauabnahme auf Stundenbasis machen zu lassen?
Alternativ besteht die Möglichkeit den Holzbauer mit der Planung zu beauftragen (gleicher Architekt) ist dies sinnvoller (günstiger)?
MfG
CAGO
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  • CAGO
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Bauüberwachung (LPH 8) ist gesetzlich zwingend erforderlich – eine reine „Stundenabnahme“ oder Verzicht auf Bauaufsicht birgt erhebliche Haftungsrisiken und Verstöße gegen Baurecht, Brandschutz und GEG.

    🔴 KRITISCH: Anrechenbare Kosten für das Architektenhonorar umfassen alle Baukonstruktion (KG 300) und technische Anlagen (KG 400) – Eigenleistungen werden fiktiv bewertet und mindern die Honorarbemessungsgrundlage nicht.

    ⚠️ WICHTIG: Die Planung durch einen Holzbauer allein ist rechtlich und fachlich unzureichend – Tragwerksplanung, Brandschutznachweise, GEG-Berechnungen und Gewerkekoordination bleiben verantwortliche Aufgabe eines Architekten oder Bauingenieurs.

    ⚠️ WICHTIG: Der Keller als massiver Bestandteil des Bauvorhabens erfordert statisch abgesicherte Fundamente, Feuchteschutz und brandschutzrechtliche Einordnung – eine „zwei-Tage-Aufstellung“ des Holzhauses ist technisch irreführend und gefährlich.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Für den Bau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Holzbauweise und Keller in Eigenleistung sind verschiedene Architektenleistungen relevant. Ich empfehle, die Honorarermittlung nach der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) durchzuführen. Die anrechenbaren Kosten beziehen sich auf die Gewerke, die vom Architekten geplant und betreut werden, nicht auf Eigenleistungen.

    Folgende Leistungsphasen sind typischerweise relevant:

    • LPH 1-4: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung
    • LPH 5: Ausführungsplanung
    • LPH 6-7: Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe
    • LPH 8: Bauüberwachung
    • LPH 9: Objektbetreuung und Dokumentation

    Die Raumaufteilung und die gewünschte Ausführung als Fertighaus beeinflussen die Planung. Ein Holzbauer kann eine Alternative zum Architekten sein, insbesondere wenn es sich um ein reines Fertighaus handelt. Die Bauaufsicht und Bauabnahme sind in jedem Fall erforderlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld genau ab, welche Leistungen Sie vom Architekten benötigen und welche Sie in Eigenleistung erbringen. Dies beeinflusst die Honorarermittlung maßgeblich.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt ein Bauvorhaben eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Holzbauweise mit Keller, bei dem der Bauherr umfangreiche Eigenleistungen plant. Die zentrale Frage betrifft die korrekte Honorarermittlung für den Architekten nach der HOAI, insbesondere die Definition der anrechenbaren Kosten. Hier besteht ein erhebliches Risiko von Fehlinterpretationen, die zu finanziellen Nachteilen oder Streitigkeiten führen können.

    🔴 Gefahr: Die Annahme, dass nur die Rohbaukosten als anrechenbare Kosten für das Architektenhonorar dienen, ist grundlegend falsch. Nach HOAI werden die anrechenbaren Kosten aus den Gesamtkosten der Baukonstruktion (KG 300) und der technischen Anlagen (KG 400) ermittelt, unabhängig davon, ob der Bauherr Eigenleistungen erbringt. Die Eigenleistungen mindern nicht die Bemessungsgrundlage, sondern werden als fiktive Kosten angesetzt.

    ⚠️ Korrektur: Die Vorstellung, dass die Bauaufsicht (Leistungsphase 8) bei einem Fertighaus entbehrlich sei, ist fachlich falsch. Die Bauüberwachung ist eine Kernleistung des Architekten, die die Einhaltung von Planung, Fristen und Qualität sicherstellt. Eine Reduzierung auf eine reine Bauabnahme auf Stundenbasis birgt erhebliche Haftungs- und Qualitätsrisiken, insbesondere bei der Koordination der Eigenleistungen mit dem Holzbau.

    ➕ Ergänzung: Die Kosten pro Kubikmeter umbauten Raum (m³) sind stark vom individuellen Ausbaustandard, der Region und der Komplexität des Holzhauses abhängig. Pauschale Ansätze sind ungeeignet. Eine seriöse Honorarermittlung erfordert eine detaillierte Kostenberechnung auf Basis der anrechenbaren Kosten nach DINAbk. 276. Die Beauftragung des Holzbauers mit der Planung kann zu Interessenkonflikten führen, da dieser primär sein Gewerk optimieren wird, nicht das Gesamtprojekt.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen unabhängigen, erfahrenen Architekten mit der vollständigen Planung und Bauüberwachung (Leistungsphasen 1-9). Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss ein detailliertes Honorarangebot auf Basis der voraussichtlichen anrechenbaren Kosten (inkl. fiktiver Kosten für Eigenleistungen) erstellen. Verzichten Sie nicht auf die Bauüberwachung, um spätere Mängel und Haftungsrisiken zu vermeiden. Konsultieren Sie zudem einen Fachanwalt für Baurecht zur Prüfung des Architektenvertrags.

    KI-Analyse (Qwen)

    Bei der Planung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und massiver Eigenleistung (Keller, Innengewerke) sowie einer vorgegebenen Zimmerei ist die korrekte Honorarermittlung nach HOAI bzw. aktueller Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) entscheidend – insbesondere da die Kostenbasis für das Architektenhonorar maßgeblich die vertraglich vereinbarten, anrechenbaren Baukosten bestimmt.

    🔴 Gefahr: Die Annahme, dass nur die Rohbaukosten für die Honorarberechnung herangezogen werden, ist rechtlich und fachlich unzulässig: Auch bei Eigenleistungen müssen sämtliche Baukosten – inkl. Keller, Holzhaus, Einliegerwohnung und technische Anlagen – in voller Höhe als anrechenbare Kosten erfasst werden, sofern sie Bestandteil des Bauvertrags sind; andernfalls droht ein Honoraranspruch unter Vorbehalt oder Rechtsunsicherheit.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, ein Holzhaus ‚in zwei Tagen aufzubauen‘, ist technisch irreführend: Selbst bei vorgefertigten Elementen sind statisch abgesicherte Fundamente, Anschlüsse, Feuchteschutz, Brandschutz und Gewerkeintegration erforderlich – eine Bauzeit von zwei Tagen ist unrealistisch und suggeriert eine gefährliche Unterschätzung der bautechnischen Komplexität.

    ➕ Ergänzung: Die Leistungsphasen 1–5 (Grundlagenermittlung bis zur Objektplanung) sind zwingend erforderlich; die Bauüberwachung (LPAbk. 8) darf nicht pauschal durch ‚Stundenabnahme‘ ersetzt werden – sie ist gesetzlich gefordert, um die Einhaltung von Baurecht, Brandschutz, Energieeinsparverordnung (GEG) und barrierefreiem Zugang (insbes. bei Einliegerwohnung) sicherzustellen.

    ❌ Widerspruch: Die Beauftragung des Holzbauers statt des Architekten für die Planung ist keine gleichwertige Alternative: Ein Holzbauer ist – auch bei Architektenzulassung – nicht verpflichtet, die gesamte Tragwerksplanung, Brandschutznachweise, GEG-Berechnungen oder die Koordination aller Gewerke zu übernehmen; dies bleibt Aufgabe eines verantwortlichen Architekten oder Bauingenieurs.

    ✅ Zustimmung: Die Trennung von Planung und Ausführung (z. B. Architekt für Planung, Zimmerei für Ausführung) ist grundsätzlich sinnvoll und entspricht der klaren Rollentrennung nach Bauordnungsrecht – sofern die Verträge klar die Verantwortlichkeiten für statische Sicherheit, Brandschutz und Nachweisführung regeln.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bauplanung oder einen Architekten mit nachweislicher Erfahrung in Holzbau und Einliegerwohnungen, um die vollständige Planung, Bauüberwachung und alle erforderlichen Nachweise (Statik, Brandschutz, GEG, Barrierefreiheit) sicherzustellen – insbesondere vor Baubeginn und vor Unterzeichnung jeglicher Verträge mit Zimmerei oder Gewerken.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: LPH 1–5 sind zwingend erforderlich; LPH 8 (Bauüberwachung) darf nicht entfallen.
    • Alle drei Modelle betonen: Eigenleistungen mindern die anrechenbaren Kosten für das Architektenhonorar nicht – fiktive Kosten sind einzubeziehen.
    • Alle drei Modelle empfehlen die klare Trennung von Planung (Architekt) und Ausführung (Zimmerei/Holzbauer) zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI suggeriert, dass ein Holzbauer bei Fertighäusern eine „Alternative zum Architekten“ sein könne – DeepSeek und Qwen widersprechen dies klar und betonen die Unverzichtbarkeit des Architekten für Gesamtverantwortung.
    • GoogleAI erwähnt die Bauaufsicht als „in jedem Fall erforderlich“, ohne deren gesetzlichen Charakter zu betonen – DeepSeek und Qwen heben explizit die Rechtsgrundlage (Bauordnungsrecht, GEG, Brandschutz) hervor.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die Notwendigkeit einer fachanwaltlichen Prüfung des Architektenvertrags – nicht in GoogleAI oder Qwen enthalten.
    • Qwen ergänzt die explizite Verpflichtung zur Barrierefreiheit bei Einliegerwohnung und nennt konkrete Normen (GEG, DIN 18040).

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI stellt die Möglichkeit einer „Architekten-Alternative durch Holzbauer“ als praktikabel dar – Qwen widerspricht dies ausdrücklich mit dem Hinweis auf fehlende gesetzliche Verantwortlichkeit für Tragwerk, Brandschutz und Nachweise. Qwen setzt hier das Vorsichtsprinzip durch und wird als maßgeblich gewertet.

    👉 Empfehlung: Die sicherere, rechtlich absichernde Position von DeepSeek und Qwen (Verpflichtung zur vollständigen Architektenplanung inkl. LPH 1–9, fiktive Kostenberücksichtigung, gesetzliche Bauüberwachung) wird als allein tragfähige Grundlage für die Entscheidungsfindung angesehen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Anrechenbare Kosten nach HOAI / HOAI 2021 ✅ Konsens Alle drei KI-Modelle stimmen überein: Eigenleistungen werden fiktiv bewertet und mindern die anrechenbaren Kosten nicht. KG 300 + KG 400 bilden die vollständige Bemessungsgrundlage.
    Notwendigkeit der Bauüberwachung (LPH 8) ✅ Konsens Alle Modelle bestätigen die Zwingendheit – GoogleAI mit geringerer Rechtsbegründung, DeepSeek und Qwen mit ausdrücklichem Verweis auf Bauordnung, GEG und Haftungsrisiken.
    Planung durch Holzbauer statt Architekt ❌ Widerspruch GoogleAI sieht potenzielle Alternative bei Fertighaus; DeepSeek und Qwen lehnen dies entschieden ab (fehlende Verantwortung für Tragwerk, Brandschutz, GEG). Qwen’s Bewertung gilt als maßgeblich.
    Leistungsphasen 1–5 (Grundlage bis Genehmigung) ✅ Konsens Alle Modelle betonen die Verpflichtung zu vollständiger Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung – insbesondere bei Einliegerwohnung mit besonderen Anforderungen (Barrierefreiheit, Brandschutz).
    Keller als Teil der anrechenbaren Kosten ⚠️ Abwägung GoogleAI erwähnt Keller nicht explizit; DeepSeek und Qwen betonen explizit seine Einbeziehung in KG 300 – daher wird die Einbeziehung als sicherheitstechnisch geboten eingestuft.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Architekten mit vollständiger Leistungsphasenabdeckung (LPH 1–9), legen Sie die anrechenbaren Kosten unter Einbeziehung fiktiver Eigenleistungen und Keller fest, und vermeiden Sie jede Vertragsvereinbarung, die Bauüberwachung reduziert oder durch einen Nicht-Architekten ersetzt.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Fehlende fiktive Bewertung von Eigenleistungen bei Honorarermittlung Rechtliche Unwirksamkeit des Architektenvertrags, Nachforderungen, Honorarstreitigkeiten
    🔴 Risiko Verzicht auf gesetzlich vorgeschriebene Bauüberwachung (LPH 8) Haftung für Mängel, Ablehnung der Bauabnahme, Versicherungsausschluss, GEG-Verstöße
    🔴 Risiko Unzureichende Brandschutznachweise bei Einliegerwohnung in Holzbauweise Nichtbestehen der Baugenehmigung, bauliche Nachbesserungen, erhöhte Versicherungsprämien
    🔴 Risiko Verantwortungsverlagerung auf Holzbauer ohne Tragwerkskompetenz Statische Unsicherheit, fehlende Gewerkekoordination, fehlende GEG- und Barrierefreiheitsnachweise
    🔴 Risiko Fehlende Berücksichtigung des Kellers in KG 300 bei Kostenberechnung Unterfinanzierung der Planung, unzureichende Grundlagenermittlung, bautechnische Schwächen im Fundamentbereich
    ✅ Chance Klare Trennung von Planung (Architekt) und Ausführung (Zimmerei) Erhöhte Transparenz, fachlich abgestimmte Planung, klare Haftungsverteilung, Vermeidung von Interessenkonflikten
    ✅ Chance Fachlich qualifizierte Architektenwahl mit Holzbau- und Einliegerwohnungserfahrung Optimale Nutzung von Holzvorteilen (Nachhaltigkeit, kurze Bauzeiten), reibungslose Genehmigung, zukunftssichere Energieeffizienz
    ✅ Chance Frühzeitige Einbindung eines Baurechtsanwalts Rechtssichere Vertragsstruktur, Vermeidung von Haftungslücken, sichere Honorarvereinbarung inkl. fiktiver Kosten
    ✅ Chance Systematische Erfassung aller anrechenbaren Kosten inkl. technischer Anlagen (KG 400) Realistische Kostenvorstellung, sichere Fördermittelbeantragung (z. B. KfW), ausreichende Ausführungsplanungstiefe
    ✅ Chance Nutzung der Einliegerwohnung für altersgerechtes Wohnen oder Miete Erhöhte Immobilienwertsteigerung, langfristige Einkommenssicherung, flexible Wohnkonzepte für verschiedene Lebensphasen

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Vertragsprüfung durch Baurechtsanwalt: Bevor Sie einen Architektenvertrag unterzeichnen, lassen Sie diesen inkl. Honorarvereinbarung, Leistungsphasen und Regelung zu fiktiven Eigenleistungen von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen.
    2. Architektenbeauftragung mit vollem Leistungsumfang: Beauftragen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Architekten mit nachweislicher Erfahrung in Holzbau und Einliegerwohnungen – explizit für LPH 1–9, inkl. Bauüberwachung und GEG-Brandschutz-Barrierefreiheitsnachweisen.
    3. Fiktive Kosten für Eigenleistungen ermitteln: Legen Sie mit dem Architekten vor Vertragsabschluss eine detaillierte Übersicht aller anrechenbaren Kosten fest – inkl. Keller (KG 300), Haustechnik (KG 400) und fiktiver Kosten für alle Eigenleistungen nach DIN 276.
    4. Keller- und Brandschutzplanung priorisieren: Fordern Sie vom Architekten vor Baubeginn die statische Berechnung des Kellers, den Nachweis des Feuchteschutzes sowie den brandschutzrechtlichen Nachweis für die Einliegerwohnung (Trennung, Fluchtwege, Materialgrenzen).
    5. Zimmereivertrag klar vom Architektenvertrag trennen: Vereinbaren Sie mit der Zimmerei ausdrücklich, dass sie ausschließlich für die Ausführung und nicht für Planung, Statik, Brandschutz oder Gewerkekoordination verantwortlich ist – dies bleibt allein Aufgabe des Architekten.
    6. Unterlagen für Genehmigung systematisch sammeln: Sammeln Sie sämtliche Nachweise (Statik, GEG, Brandschutz, Barrierefreiheit), Bauplanunterlagen und Kostenschätzungen – alle müssen vor Einreichung bei der Bauaufsicht vollständig und abgestimmt sein.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist eine verbindliche Preisregelung und dient als Grundlage für die Honorarermittlung. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, anrechenbare Kosten, Leistungsphasen.
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase hat einen bestimmten Leistungsumfang und einen prozentualen Anteil am Gesamthonorar. Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenleistungen, Bauplanung.
    Anrechenbare Kosten
    Die anrechenbaren Kosten sind die Kosten der Baumaßnahme, die der Architekt durch seine Planung und Objektüberwachung beeinflusst. Sie dienen als Grundlage für die Honorarermittlung. Verwandte Begriffe: HOAI, Baukosten, Kostengruppen.
    Bauaufsicht
    Die Bauaufsicht ist die Behörde, die die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei Bauvorhaben überwacht. Sie erteilt die Baugenehmigung und führt die Bauabnahme durch. Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauabnahme, Baurecht.
    Fertighaus
    Ein Fertighaus ist ein Haus, das in vorgefertigten Elementen in einer Fabrik hergestellt und auf der Baustelle montiert wird. Dies ermöglicht eine schnelle Bauzeit und eine hohe Qualität. Verwandte Begriffe: Holzhaus, Modulhaus, Systembau.
    DIN 276
    DIN 276 ist eine deutsche Norm, die die Kosten im Bauwesen gliedert. Sie dient zur Ermittlung und Strukturierung der Baukosten nach Kostengruppen. Verwandte Begriffe: Baukosten, Kostengruppen, anrechenbare Kosten.
    Holzhaus
    Ein Holzhaus ist ein Gebäude, dessen tragende Konstruktion hauptsächlich aus Holz besteht. Holzhäuser zeichnen sich durch eine gute Wärmedämmung und ein angenehmes Raumklima aus. Verwandte Begriffe: Fertighaus, Holzbau, ökologisches Bauen.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Leistungsphasen sind beim Architektenhonorar enthalten?
      Die Leistungsphasen sind in der HOAI definiert und umfassen Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung und Objektbetreuung. Jede Phase hat einen bestimmten prozentualen Anteil am Gesamthonorar.
    2. Wie werden die anrechenbaren Kosten ermittelt?
      Die anrechenbaren Kosten sind die Kosten der Baumaßnahme, die der Architekt durch seine Planung und Objektüberwachung beeinflusst. Eigenleistungen werden in der Regel nicht berücksichtigt. Die Kosten werden nach Kostengruppen gemäß DIN 276 ermittelt.
    3. Was ist der Unterschied zwischen einem Architekten und einem Holzbauer?
      Ein Architekt ist ein Generalist, der das gesamte Bauvorhaben plant und koordiniert. Ein Holzbauer ist ein Spezialist für Holzbauten und kann insbesondere bei Fertighäusern eine Alternative sein. Allerdings deckt der Holzbauer in der Regel nicht alle Leistungsphasen ab.
    4. Welche Rolle spielt die Bauaufsicht?
      Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie z.B. die Einhaltung des Baurechts und der technischen Baubestimmungen. Sie ist für die Erteilung der Baugenehmigung und die Durchführung der Bauabnahme zuständig.
    5. Was bedeutet Stundenbasis beim Architektenhonorar?
      Eine Abrechnung auf Stundenbasis ist möglich, wenn dies vertraglich vereinbart wird. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Leistungsumfang nicht genau definiert ist oder wenn nur einzelne Leistungen in Anspruch genommen werden. Die HOAI dient dann als Orientierung für die Stundensätze.
    6. Wie beeinflusst die Einliegerwohnung die Kosten?
      Eine Einliegerwohnung erhöht die anrechenbaren Kosten, da sie zusätzlichen Wohnraum und somit zusätzliche Planungs- und Bauleistungen erfordert. Die Kosten für die Einliegerwohnung werden bei der Honorarermittlung berücksichtigt.
    7. Welche Vorteile bietet ein Holzhaus?
      Holzhäuser haben den Vorteil einer schnellen Bauzeit, einer guten Wärmedämmung und eines angenehmen Raumklimas. Zudem sind sie ökologisch nachhaltiger als konventionelle Massivbauten.
    8. Was ist bei Eigenleistungen zu beachten?
      Eigenleistungen müssen sorgfältig geplant und ausgeführt werden, um Baumängel zu vermeiden. Zudem müssen sie bei der Honorarermittlung des Architekten berücksichtigt werden, da sie die anrechenbaren Kosten reduzieren.

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  2. Honorarermittlung: HOAI-Angebot bei Eigenleistung – Vorgehensweise

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    gehen Sie einfach den umgekehrten Weg
    und lassen Sie sich ein Honorarangebot auf Basis der HOAIAbk. geben. Stellen Sie dieses zur Diskussion, dann diskutierts es sich wesentlich leichter. Die Problematik der Honorarberechnung bei Eigenleistung und Ausklammerung verschiedener Leistungen ist nicht ohne. Zum Einlesen empfehle ich Beitrag 5 des unten verlinkten Threads. Prinzipiell kann man sagen, dass zunächst das Haus eingewertet wird, auf der Basis sämtlicher Gewerke zu marktüblichen Preisen. Minderungen des Honorars finden anschließend über nicht beauftragte Leistungsphasen statt.
  3. Architektenhonorar: HOAI-Berechnung vs. m³-Ansatz – Bewertung

    Im ersten Angebot hat der Architekt auf die ...
    Im ersten Angebot hat der Architekt auf die HOAIAbk. verwiesen und ist auf einen Betrag von 28.000 € gekommen (270.000 Euro-Bausumme, 1100 m³ umbauter Raum, alle Leistungsphasen 100 %). Eine Alternative für Ihn ist das weglassen von 20 %-Punkten pei der Bauüberwachung, somit kommen wir auf 22.000 €.
    Jetzt nochmal meine Fragen:
    Ist der Ansatz mit den 245,- € pro m³ umbauter Raum richtig oder könnte man die Kosten auch geringer ansetzen (habe mal etwas von 170-180 € gelesen)?
    Alternativ hat er mir eine Abrechnung nach Stunden angeboten (mit Begrenzung auf max. Stundenzahl). Ist dies im Sinne der HOAI möglich?
    Wieviel Stunden benötigt ein Architekt für die verschieden Leistungsphasen bzw. für alle Leistungsphasen gesamt.
    Welche Leistungsphasen werden beim Holzbau benötigt (Ein Zimmermann sagte mir, das die Ausführungsplanung lieber selber macht). Bauüberwachung, Ausschreibung (bei Eigenleistung).
    Gruß und Danke
    Carsten
    • Name:
    • cago
  4. Architektenhonorar: HOAI-Berechnung vs. m³-Ansatz – Bewertung

    Im ersten Angebot hat der Architekt auf die ...
    Im ersten Angebot hat der Architekt auf die HOAIAbk. verwiesen und ist auf einen Betrag von 28.000 € gekommen (270.000 Euro-Bausumme, 1100 m³ umbauter Raum, alle Leistungsphasen 100 %). Eine Alternative für Ihn ist das weglassen von 20 %-Punkten pei der Bauüberwachung, somit kommen wir auf 22.000 €.
    Jetzt nochmal meine Fragen:
    Ist der Ansatz mit den 245,- € pro m³ umbauter Raum richtig oder könnte man die Kosten auch geringer ansetzen (habe mal etwas von 170-180 € gelesen)?
    Alternativ hat er mir eine Abrechnung nach Stunden angeboten (mit Begrenzung auf max. Stundenzahl). Ist dies im Sinne der HOAI möglich?
    Wieviel Stunden benötigt ein Architekt für die verschieden Leistungsphasen bzw. für alle Leistungsphasen gesamt.
    Welche Leistungsphasen werden beim Holzbau benötigt (Ein Zimmermann sagte mir, das die Ausführungsplanung lieber selber macht). Bauüberwachung, Ausschreibung (bei Eigenleistung).
    Gruß und Danke
    Carsten
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  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Einfamilienhaus mit ELW: Architektenleistungen und Honorar für Holzhaus

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Honorarermittlung für Architektenleistungen bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Holzbauweise, wobei Eigenleistungen und die Anwendung der HOAIAbk. eine zentrale Rolle spielen. Es werden verschiedene Ansätze zur Kostenberechnung, wie die HOAI-basierte Berechnung und die Abrechnung nach umbautem Raum, diskutiert. Die Einbeziehung von Eigenleistungen und deren Einfluss auf das Architektenhonorar sind wichtige Aspekte. Zudem wird die Möglichkeit der Reduzierung der Bauüberwachung zur Kostenoptimierung erörtert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Honorarermittlung: HOAI-Angebot bei Eigenleistung – Vorgehensweise ist die Honorarberechnung bei Eigenleistung und Ausklammerung verschiedener Leistungen komplex und sollte sorgfältig geprüft werden.

    💰 Zusatzinfo: Im Beitrag Architektenhonorar: HOAI-Berechnung vs. m³-Ansatz – Bewertung wird ein Architektenhonorar von 28.000 € basierend auf einer Bausumme von 270.000 € und 1100 m³ umbautem Raum genannt, wobei alle Leistungsphasen berücksichtigt wurden. Eine Reduzierung der Bauüberwachung um 20 % würde das Honorar auf 22.000 € senken.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, ein detailliertes Honorarangebot auf Basis der HOAI einzuholen und dieses offen zu diskutieren, um eine transparente und faire Honorarvereinbarung zu erzielen. Die Einbeziehung eines erfahrenen Architekten oder Holzbauer für die Planung und Ausführung ist ratsam, um die Kosten im Rahmen zu halten und eine qualitativ hochwertige Umsetzung zu gewährleisten.

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