Grundbuchamt: Grundbucheintrag & Grundbucheintragung
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Grundbuchamt: Definition, Synonyme und Unterschiede einfach erklärt
Das Grundbuchamt ist eine Behörde oder eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Führung des Grundbuchs zuständig ist. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke, deren Eigentümer und die damit verbundenen Rechte und Lasten eingetragen sind. Das Grundbuchamt verwaltet diese Eintragungen, nimmt Änderungen vor, führt Einsichtnahmen durch und stellt beglaubigte Auszüge aus dem Grundbuch aus.
Synonyme für "Grundbuchamt"
Grundbucheintrag, Grundbucheintragung, Grundbuchbehörde, Grundbuchsamt, Liegenschaftsamt, Katasteramt, Grundbuchstelle, Registeramt, Grundbuchregister
Grundbuchamt: Bedeutungsunterschiede und Abgrenzungen
- Das Grundbuchamt ist die staatliche Institution, die für die Führung des Grundbuchs verantwortlich ist, in dem sämtliche Grundstücke eines bestimmten geografischen Bereichs registriert sind.
- Es ist auch als Grundbuchbehörde bekannt und kümmert sich um die Eintragung, Änderung und Löschung von Grundstücksrechten.
- Der Grundbucheintrag oder die Grundbucheintragung beziehen sich auf den formalen Prozess der Registrierung von Eigentumsverhältnissen und Belastungen im Grundbuch.
Grundbuchamt: Interne Fundstellen und weiterführende Links
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