Bürgschaftssumme: Kautionssumme & Garantiebetrag

Bürgschaftssumme - Kautionssumme, Garantiebetrag, Haftungssumme...

Bürgschaftssumme
Bild: Gerd Altmann / Pixabay

Bürgschaftssumme: Definition, Synonyme und Unterschiede einfach erklärt

Die Bürgschaftssumme ist der maximal festgesetzte Geldbetrag, bis zu dem ein Bürge im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Pflichtverletzung des Hauptschuldners gegenüber dem Gläubiger haftet.

Die Bürgschaftssumme ist der maximal festgesetzte Geldbetrag, bis zu dem ein Bürge im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Pflichtverletzung des Hauptschuldners gegenüber dem Gläubiger haftet. Sie ist ein zentraler Bestandteil des Bürgschaftsvertrages und dient der Begrenzung des Risikos für den Bürgen. Im Bauwesen sind Bürgschaftssummen besonders bei Vertragserfüllungsbürgschaften oder Gewährleistungsbürgschaften von Bedeutung; sie liegen oft bei 5 % bis 10 % der Auftragssumme. Der Gläubiger erhält durch die Bürgschaftssumme eine Sicherheit, dass er im Schadensfall (z. B. bei Insolvenz des Bauunternehmens) finanzielle Mittel zur Mängelbeseitigung oder Fertigstellung erhält. Die Summe kann als Festbetrag oder als Prozentsatz definiert sein. Im privaten Bereich findet man sie häufig bei Mietbürgschaften, wo sie meist auf drei Monatskaltmieten begrenzt ist. Für Banken und Versicherungen, die als gewerbliche Bürgen auftreten, ist die Bürgschaftssumme die Basis für die Berechnung der Avalgebühren. Sobald die besicherte Verpflichtung erfüllt ist oder die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, erlischt der Anspruch auf die Bürgschaftssumme und die Bürgschaftsurkunde muss zurückgegeben werden.

Synonyme für "Bürgschaftssumme"

Kautionssumme, Garantiebetrag, Haftungssumme, Sicherungsbetrag, Bürgschaftshöhe, Garantiesumme, Deckungssumme, Avalsumme, Kreditsicherung, Verpflichtungsbetrag

Bürgschaftssumme: Bedeutungsunterschiede und Abgrenzungen

  • Die Bürgschaftssumme ist das Haftungslimit.
  • Kautionssumme wird oft bei Mietverhältnissen genutzt.
  • Garantiebetrag ist ähnlich, aber eine Garantie ist rechtlich oft abstrakter und strenger als eine Bürgschaft.
  • Haftungssumme ist der Oberbegriff für alle Beträge, für die man gerade stehen muss.
  • Sicherungsbetrag betont den Zweck der Absicherung.
  • Bürgschaftshöhe ist synonym.
  • Garantiesumme wird oft bei Versicherungen genutzt.
  • Deckungssumme meint bei Versicherungen den maximalen Schadenersatz.
  • Avalsumme ist der bankfachliche Begriff für Kreditbürgschaften.
  • Kreditsicherung ist das Instrument an sich.
  • Verpflichtungsbetrag beschreibt die eingegangene Schuld.
  • Im Vergleich zum Darlehen, das man selbst ausgibt, ist die Bürgschaftssumme nur ein potenzielles Risiko.
  • Während eine Anzahlung echtes Geld ist, das fließt, ist die Bürgschaftssumme nur ein Versprechen auf Papier.
  • Sie unterscheidet sich von der Vertragsstrafe dadurch, dass sie einen Schaden absichert, statt nur ein Fehlverhalten zu bestrafen.

Bürgschaftssumme: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte!

Die Bürgschaftssumme ist der maximal festgesetzte Geldbetrag, bis zu dem ein Bürge im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Pflichtverletzung des Hauptschuldners gegenüber dem Gläubiger haftet.
Die Bürgschaftssumme ist der maximal festgesetzte Geldbetrag, bis zu dem ein Bürge im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Pflichtverletzung des Hauptschuldners gegenüber dem Gläubiger haftet.
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Pressetexte und Artikel zum Thema "Bürgschaftssumme"

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Pressetexten und Artikeln, in denen das Thema "Bürgschaftssumme" von Bedeutung ist.

Einführung in die Vorauszahlungsbürgschaft

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