Angebote erstellen: Aktuelle Währung – Euro (€) statt DM? Was Sie beachten müssen
In diesem Forum sind Sie: Wer hat Erfahrung mit📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026
Bis 2002 mussten Rechnungen in DM ausgestellt werden. Angebote an Endverbraucher müssen den DM-Gegenwert ausweisen. Bei Verstößen ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Es existiert ein EURO-Beschwerdeforum für Betroffene.
Angebote erstellen: Aktuelle Währung – Euro (€) statt DM? Was Sie beachten müssen
In welcher Währung DM oder € muss zurzeit ein Angebot abgeben werden? Konkreter Fall: Ein ausländischer Kollege erzählte mir heute morgen betrübt, dass er für neue Glastüren für seine Durchreiche nun fast das doppelte bezahlen muss, da er übersehen hat, dass das Angebot nicht DM, sondern in € erstellt war. Der DM-Preis war auf dem Angebot nicht vermerkt, 'in der Nähe' des Endpreises befand sich nur ein kleines (€), kleiner als die übrige Schrift. Die jetzt erhaltene Rechnung ist in € und DM ausgestellt.
Gibt es Vorschriften, dass bis 1.1.02 Angebote (und/oder Rechnungen) zumindest in beiden Währungen ausgestellt werden müssen, bzw. nicht nur in € ausgestellt werden müssen?
Sicher, selbst schuld, aber als ich das Angebot heute morgen sah, hatte ich schon den Verdacht, dass man hier bewusst irreführen wollte.
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GoogleAI-Analyse: Angebote: Euro oder DM? Aktuelle Währung für Angebote
Aktuell müssen Angebote in der gültigen Währung Euro (€) erstellt werden. Die Deutsche Mark (DM) ist seit der Euro-Einführung kein offizielles Zahlungsmittel mehr.
Wenn ein ausländischer Kollege ein Angebot in DM erhalten hat, sollte er auf ein aktualisiertes Angebot in Euro (€) bestehen. Der gestiegene Preis könnte verschiedene Ursachen haben, wie z.B. Materialkosten, Wechselkursschwankungen oder allgemeine Preissteigerungen.
Es ist wichtig, dass alle Rechnungen und Angebote den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entsprechen, was die Währungsangabe einschließt.
👉 Handlungsempfehlung: Bestehen Sie auf ein Angebot in Euro (€) und vergleichen Sie die Preise genau, um sicherzustellen, dass keine unberechtigten Preissteigerungen vorliegen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Angebot
- Ein Angebot ist eine verbindliche Erklärung eines Verkäufers, Waren oder Dienstleistungen zu einem bestimmten Preis und unter bestimmten Bedingungen zu liefern oder zu erbringen. Es enthält Details zu Preis, Menge, Qualität und Lieferzeit. Verwandte Begriffe: Kostenvoranschlag, Auftragsbestätigung, Vertrag.
- Rechnung
- Eine Rechnung ist eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen oder gelieferten Waren, die dem Kunden zur Zahlung vorgelegt wird. Sie enthält Angaben zu Rechnungssteller, Empfänger, Leistungsbeschreibung, Betrag und Umsatzsteuer. Verwandte Begriffe: Quittung, Gutschrift, Zahlungsaufforderung.
- Euro (€)
- Der Euro ist die offizielle Währung der Europäischen Währungsunion und wird in 19 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in einigen anderen Ländern verwendet. Er wurde am 1. Januar 1999 als Buchgeld eingeführt und am 1. Januar 2002 als Bargeld. Verwandte Begriffe: DM, Währung, Wechselkurs.
- Deutsche Mark (DM)
- Die Deutsche Mark war die offizielle Währung der Bundesrepublik Deutschland bis zur Einführung des Euro im Jahr 2002. Sie wurde am 21. Juni 1948 eingeführt und durch den Euro ersetzt. Verwandte Begriffe: Euro, Währung, D-Mark.
- Währungsumstellung
- Die Währungsumstellung bezeichnet den Prozess der Einführung einer neuen Währung und der Abschaffung der alten Währung. Dies erfordert die Umrechnung von Preisen, Löhnen und Vermögenswerten. Verwandte Begriffe: Euro-Einführung, Währungsreform, Konvertierung.
- Preisangabe
- Die Preisangabe ist die Angabe des Preises für eine Ware oder Dienstleistung. Sie muss klar, verständlich und vollständig sein, einschließlich aller Nebenkosten und Steuern. Verwandte Begriffe: Angebotspreis, Endpreis, Listenpreis.
- Wechselkurs
- Der Wechselkurs ist das Verhältnis, zu dem eine Währung in eine andere umgetauscht werden kann. Er wird durch Angebot und Nachfrage auf dem Devisenmarkt bestimmt. Verwandte Begriffe: Währungsparität, Umrechnungskurs, Devisenmarkt.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Müssen Angebote aktuell in Euro oder DM erstellt werden?
Angebote müssen in der aktuellen Währung, also Euro (€), erstellt werden. Die DM ist kein gültiges Zahlungsmittel mehr. - Was tun, wenn ein Angebot in DM vorliegt?
Fordern Sie ein aktualisiertes Angebot in Euro (€) an. Vergleichen Sie die Preise genau, um mögliche Preissteigerungen zu erkennen. - Welche Vorschriften gelten für Rechnungen und Angebote bezüglich der Währung?
Rechnungen und Angebote müssen den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entsprechen, was die Angabe der gültigen Währung (Euro) einschließt. - Warum könnte ein Angebot teurer sein als erwartet?
Mögliche Gründe sind gestiegene Materialkosten, Wechselkursschwankungen oder allgemeine Preissteigerungen. Klären Sie dies mit dem Anbieter. - Was ist bei Preisangaben in Angeboten zu beachten?
Die Preise müssen klar und verständlich in Euro (€) angegeben sein. Alle Nebenkosten müssen ebenfalls aufgeführt werden. - Wie kann ich sicherstellen, dass ein Angebot seriös ist?
Vergleichen Sie mehrere Angebote, prüfen Sie die Referenzen des Anbieters und achten Sie auf transparente Preisangaben. - Was tun, wenn ich den Verdacht habe, dass ein Angebot überteuert ist?
Holen Sie weitere Angebote ein und lassen Sie sich die Preisgestaltung detailliert erläutern. Bei Unklarheiten können Sie sich an Verbraucherberatungsstellen wenden. - Gibt es eine Umrechnung von DM in Euro bei alten Angeboten?
Ja, der offizielle Umrechnungskurs beträgt 1 Euro = 1,95583 DM. Dieser Kurs kann zur Orientierung dienen, ist aber für aktuelle Angebote nicht relevant.
🔗 Verwandte Themen
- Währungsumstellung im Unternehmen
Wie Unternehmen die Umstellung von DM auf Euro erfolgreich bewältigten. - Aktuelle Wechselkurse
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Welche Angaben auf einer Rechnung enthalten sein müssen. - Preisgestaltung im Handwerk
Wie Handwerker ihre Preise kalkulieren und gestalten. - Verbraucherrechte bei Preisangaben
Welche Rechte Verbraucher bei fehlerhaften oder unklaren Preisangaben haben.
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DM-Pflicht bei Rechnungen bis 2002 – Übergangsregelung
Der € ist noch kein offizielles Zahlungsmittel erst ...
Der € ist noch kein offizielles Zahlungsmittel, erst ab 1.1.2002. Dies bedeutet, das selbst wenn ein Unternehmen intern bereits auf € umgestellt hat, bei Rechnungen zumindest die Endsumme in DM auszustellen ist. Im Bereich des Handels zwischen Unternehmen und Endverbraucher gibt es meines Wissen keine gesetzliche Regelung, da der Handel durch eine freiwillige Selbstverpflichtung dem Gesetzgeber entgegengekommen ist. Für das Handwerk (Handwerker untereinander) würde ich einmal die Handwerkskammer dazu befragen. -
Lösung: Euro-Angebote – DM-Angabe für Endverbraucher Pflicht!
Konnte das Problem mittlerweile selber klären
Wir haben gerade telefonisch die Verbraucherzentrale kontaktiert. Zurzeit dürfen Angebote an Endverbraucher nicht nur in € ausgestellt werden, die Angabe des DM Gegenwertes ist laut Preisangabenverordnung zwingend erforderlich. Wird dagegen verstoßen, kann man mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.
Mein Kollege ist wohl kein Einzelfall, es gibt bereits ein EURO-Beschwerdeforum. Zusätzlich sollte er nun anstatt DM 650,00 fast DM 1300,00 zahlen, es handelte sich also nicht nur um ein paar Mark Unterschied.
Vielen Dank trotzdem. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Angebote in Euro: DM-Angabe für Verbraucher zwingend!
💡 Kernaussagen: Bis 2002 mussten Rechnungen in DM ausgestellt werden. Angebote an Endverbraucher müssen den DM-Gegenwert ausweisen. Bei Verstößen ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Es existiert ein EURO-Beschwerdeforum für Betroffene.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Lösung: Euro-Angebote – DM-Angabe für Endverbraucher Pflicht!, ist die Angabe des DM-Gegenwertes bei Euro-Angeboten an Endverbraucher zwingend erforderlich. Andernfalls kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
✅ Zusatzinfo: Auch wenn ein Unternehmen intern auf Euro umgestellt hat, musste laut DM-Pflicht bei Rechnungen bis 2002 – Übergangsregelung bis zum 1. Januar 2002 die Endsumme auf Rechnungen in DM ausgewiesen werden. Dies betrifft die Übergangszeit der Währungsumstellung.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie Ihre Angebotserstellung auf Konformität mit der Preisangabenverordnung, insbesondere bei Geschäften mit Endverbrauchern. Beachten Sie die Übergangsregelungen zur Währungsumstellung bei der Erstellung von Angeboten und Rechnungen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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