Flüssigfolie zur Schwimmbadabdichtung: Schichtdicke, Erfahrungen & Alternativen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die korrekte Anwendung von Flüssigfolie zur Abdichtung von Schwimmbädern. Dabei spielen die Einhaltung der Mindestschichtdicke, die Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) und die korrekte Ausführung eine zentrale Rolle. Die neue DIN 18195 und Merkblätter des Fliesenlegerhandwerks werden als relevante Regelwerke genannt. Gutachterliche Bewertungen sind im Schadensfall entscheidend.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Risiko · 👉 Handlungsempfehlung

Flüssigfolie zur Schwimmbadabdichtung: Schichtdicke, Erfahrungen & Alternativen?

Von mir wurde eine alternative Abdichtung auf der Basis von Dispersionen in einem öffentlichen Schwimmbad untersucht. Als Material ist "Superflex 1" von der Firma Deitermann verwendet worden. Die von mir gemessenen Trockenschichtdicken sind 0,5 mm; 0,6 mm und 1,4 mm. Für Firma Deitermann ist die Schichtendicke ausreichend, da sie den Mittelwert von 0,83 mm als Grundlage der Bewertung nahmen. Dieser Mittelwert ist höher als die Trockenschichtdicke des vorliegenden Prüfprotokolles eines neutralen Institutes (Schichtendicke zur Prüfung 0,7 mm). Die von mir gemessenen Schichtendicken unter 0,7 mm wird von der Firma so interpretiert, dass es sich um eine normale Abweichung handelt, welche aus dem Handwerk zu erklären ist. Ich bin der Meinung, dass die Schichtendicke von mindestens 0,7 mm baupraktisch einzuhalten ist, da nur ab dieser Schichtendicke eine Funktionstüchtigkeit durch Dritte attestiert ist. Insofern sehe ich die 0,7 mm als Mindestschichtdicke an. Wer hat praktische Erfahrungen mit "Dispersion-Flüssigfolien" als alternative Abdichtung? Wer vertritt die Meinung, dass es sich bei einer derartigen alternativen Abdichtung in einem öffentlichen Schwimmbad um eine Abdichtung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik handelt? Dipl.  -  Ing. Jürgen Weber
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise: Flüssigfolie: Abdichtung im Schwimmbad | Schichtdicke

    🔴 Kritisch: Unzureichende Abdichtung im Schwimmbadbereich kann zu erheblichen Wasserschäden und Folgeschäden an der Bausubstanz führen.

    🔴 Kritisch: Die Verwendung ungeeigneter oder fehlerhaft verarbeiteter Abdichtungsmaterialien kann zu Schimmelbildung und gesundheitlichen Problemen führen.

    GoogleAI-Analyse: Flüssigfolie: Abdichtung im Schwimmbad | Schichtdicke

    Ich beurteile die Verwendung von Flüssigfolie auf Dispersionsbasis zur Abdichtung eines öffentlichen Schwimmbads kritisch, insbesondere hinsichtlich der gemessenen Trockenschichtdicken.

    Die gemessenen Schichtdicken von 0,5 mm, 0,6 mm und 1,4 mm weichen möglicherweise von den Herstellerangaben und den einschlägigen Normen und Richtlinien ab. Die Einhaltung der Mindestschichtdicke ist entscheidend für die Funktionstüchtigkeit der Abdichtung.

    🔴 Gefahr: Eine zu geringe Schichtdicke kann zu Undichtigkeiten und Schäden an der Bausubstanz führen. Dies kann insbesondere in einem Schwimmbad, wo eine hohe Wasserdampfbelastung herrscht, problematisch sein.

    Ich empfehle, das Prüfprotokoll des Institutes und die Herstellerangaben genau zu prüfen. Bei Abweichungen sollte ein Gutachter hinzugezogen werden, um die Funktionstüchtigkeit der Abdichtung zu bewerten.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Abdichtung von einem unabhängigen Sachverständigen für Schwimmbadbau prüfen, um die langfristige Dichtigkeit zu gewährleisten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Flüssigfolie
    Flüssigfolie ist ein Abdichtungsmaterial, das in flüssiger Form aufgetragen wird und nach dem Trocknen eine wasserdichte Schicht bildet. Sie wird häufig zur Abdichtung von Bädern, Duschen, Balkonen und Schwimmbädern verwendet.
    Verwandte Begriffe: Abdichtung, Dichtschlämme, Beschichtung.
    Dispersion
    Eine Dispersion ist ein Gemisch aus zwei oder mehr Stoffen, die sich nicht ineinander lösen. Bei Flüssigfolien auf Dispersionsbasis sind die Bindemittel (z.B. Kunstharze) in Wasser dispergiert.
    Verwandte Begriffe: Emulsion, Suspension, Lösung.
    Schichtdicke
    Die Schichtdicke ist die Dicke der aufgetragenen Flüssigfolie nach dem Trocknen. Sie wird in Millimetern (mm) angegeben und ist ein wichtiger Faktor für die Dichtigkeit der Abdichtung.
    Verwandte Begriffe: Auftragsstärke, Beschichtungsdicke, Filmbildung.
    Mindestschichtdicke
    Die Mindestschichtdicke ist die vom Hersteller vorgeschriebene Mindestdicke der aufgetragenen Flüssigfolie, um die Dichtigkeit und Funktionalität der Abdichtung zu gewährleisten. Sie ist in den technischen Datenblättern der Produkte angegeben.
    Verwandte Begriffe: Nenndicke, Sollstärke, Toleranz.
    Prüfprotokoll
    Ein Prüfprotokoll ist ein Dokument, das die Ergebnisse einer Prüfung oder Untersuchung eines Produkts oder einer Leistung dokumentiert. Im Zusammenhang mit Flüssigfolien enthält ein Prüfprotokoll Informationen über die Materialeigenschaften, die Schichtdicke, die Dichtigkeit und andere relevante Parameter.
    Verwandte Begriffe: Gutachten, Zertifikat, Testbericht.
    Abdichtung
    Eine Abdichtung ist eine Maßnahme, um das Eindringen von Wasser oder anderen Flüssigkeiten in ein Bauteil oder eine Konstruktion zu verhindern. Sie dient dem Schutz der Bausubstanz und der Vermeidung von Schäden durch Feuchtigkeit.
    Verwandte Begriffe: Isolierung, Dichtung, Imprägnierung.
    Schwimmbad
    Ein Schwimmbad ist ein Becken, das mit Wasser gefüllt ist und zum Schwimmen, Baden oder für andere Wasseraktivitäten genutzt wird. Schwimmbäder können im Innen- oder Außenbereich liegen und unterschiedliche Größen und Formen haben.
    Verwandte Begriffe: Pool, Badebecken, Freibad.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Mindestschichtdicke ist bei Flüssigfolien im Schwimmbadbereich erforderlich?
      Die erforderliche Mindestschichtdicke ist abhängig vom Produkttyp, den Herstellerangaben und den geltenden Normen (z.B. DINAbk. 18534 für Bauwerksabdichtungen). Es ist wichtig, die Angaben des Herstellers genau zu beachten und ein Prüfprotokoll einzusehen. Eine zu geringe Schichtdicke kann die Dichtigkeit beeinträchtigen.
    2. Was sind die Vor- und Nachteile von Flüssigfolien auf Dispersionsbasis im Vergleich zu anderen Abdichtungssystemen?
      Flüssigfolien auf Dispersionsbasis sind in der Regel einfach zu verarbeiten und relativ kostengünstig. Allerdings können sie weniger widerstandsfähig gegenüber chemischen Einflüssen und mechanischer Beanspruchung sein als beispielsweise Epoxidharz- oder Polyurethan-Abdichtungen. Die Wahl des geeigneten Systems hängt von den spezifischen Anforderungen des Schwimmbads ab.
    3. Wie kann die Qualität der Abdichtung mit Flüssigfolie überprüft werden?
      Die Qualität der Abdichtung kann durch visuelle Inspektion, Schichtdickenmessung und Dichtheitsprüfung überprüft werden. Eine visuelle Inspektion kann Risse, Blasen oder Fehlstellen aufdecken. Die Schichtdickenmessung stellt sicher, dass die erforderliche Mindestschichtdicke eingehalten wurde. Eine Dichtheitsprüfung (z.B. mit Wasser oder Luft) kann Undichtigkeiten aufdecken.
    4. Welche Normen und Richtlinien sind bei der Abdichtung von Schwimmbädern zu beachten?
      Bei der Abdichtung von Schwimmbädern sind verschiedene Normen und Richtlinien zu beachten, darunter die DIN 18534 für Bauwerksabdichtungen, die DIN EN 15836 für Schwimmbadfolien und die Richtlinien des Deutschen Schwimmbad- und Wellnessverbandes (DSW). Diese Normen und Richtlinien legen Anforderungen an die Materialien, die Ausführung und die Prüfung der Abdichtung fest.
    5. Was ist zu tun, wenn nach der Abdichtung mit Flüssigfolie Undichtigkeiten auftreten?
      Wenn nach der Abdichtung mit Flüssigfolie Undichtigkeiten auftreten, sollte die Ursache der Undichtigkeit ermittelt und behoben werden. Dies kann die Reparatur von Rissen oder Fehlstellen, die Verstärkung der Abdichtung oder die Erneuerung der Abdichtung umfassen. Es ist wichtig, die Reparaturarbeiten fachgerecht durchzuführen, um weitere Schäden zu vermeiden.
    6. Wie lange hält eine Abdichtung mit Flüssigfolie im Schwimmbadbereich?
      Die Haltbarkeit einer Abdichtung mit Flüssigfolie im Schwimmbadbereich hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Qualität der Materialien, die fachgerechte Ausführung, die Beanspruchung durch Wasser und Chemikalien sowie die Wartung und Pflege. In der Regel kann eine gut ausgeführte Abdichtung mit Flüssigfolie 10 bis 20 Jahre halten.
    7. Kann Flüssigfolie auch auf alten Fliesen als Abdichtung aufgetragen werden?
      Ja, Flüssigfolie kann grundsätzlich auch auf alten Fliesen als Abdichtung aufgetragen werden, sofern der Untergrund tragfähig, sauber und eben ist. Lose Fliesen müssen entfernt und Unebenheiten ausgeglichen werden. Es ist ratsam, vor dem Auftragen der Flüssigfolie eine Grundierung aufzutragen, um die Haftung zu verbessern.
    8. Welche Rolle spielt die richtige Vorbereitung des Untergrunds bei der Abdichtung mit Flüssigfolie?
      Die richtige Vorbereitung des Untergrunds ist entscheidend für den Erfolg der Abdichtung mit Flüssigfolie. Der Untergrund muss tragfähig, sauber, trocken und eben sein. Lose Teile, Staub, Öl und andere Verunreinigungen müssen entfernt werden. Unebenheiten und Risse müssen ausgeglichen werden. Eine sorgfältige Vorbereitung des Untergrunds gewährleistet eine gute Haftung der Flüssigfolie und verhindert Undichtigkeiten.

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  2. Flüssigfolie: Schichtanzahl entscheidend für Schwimmbadabdichtung!

    Foto von Thorsten Bulka

    wie viele Schichten wurden den aufgetragen?
    den hier wird meistens geschludert! Ach ja noch was ihren bezahlten Job können wir hier nicht ersetzen, die das unentgeltlich als Hobby machen!
    Haben sie von Deitermann eine Gewährleistungsübernahem bei dieser Ausführung? Die Probentnahmestellnen wie wurden die wieder angeschlossen?
  3. Schwimmbadabdichtung: Flüssigfolie muss a.a.R.d.T. entsprechen!

    Entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)
    Also abreißen, und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik richtig machen. Ansonsten Deutermann rechtsverbindliche für 30 Jahre in Planungshaftung nehmen.
    Dafür ist immer noch die DINAbk. 18195 zuständig und nicht die Industrie.
    • Name:
    • Martin Beisse
  4. Flüssigfolie: Alleinige oder zusätzliche Schwimmbadabdichtung?

    Foto von

    alleinige oder zusätzliche Abdichtung
    und das lieblingstehma von MB WU-Beton
  5. WU-Beton: Pfusch bei Schwimmbadabdichtung vermeiden!

    WU, gnaaa
    Habe ich vor ca. 45 min ein Gutachten abgeschlossen. Auch da laufen zu viele Pfuscher rum. Generalunternehmer's verkaufen WU-Beton als WU-Konstruktion *Haareausreiß* Ach nee, keine Haare mehr da.
    • Name:
    • Martin Beisse
  6. Flüssigfolie: Trockenschichtdicke als Anhaltspunkt für Abdichtung

    Foto von Jürgen Weber, Dipl.-Ing.

    Schichten?!
    Die Anzahl der aufgetragenen Schichten konnte ich nicht feststellen, da keine unterschiedlichen Einfärbungen vorhanden waren. Alles nur schön in grau gehalten! Es bleibt nur die Trockenschichtdicke als Anhaltspunkt. Und sieht man die verwendete Schichtendicke bei der Produktprüfung nun als Mindestschichtdicke an oder kann man (aus dem Handwerk heraus) auch dünnere Schichten als mangelfrei einstufen. Übrigens mache ich selbstverständlich meinen bezahlten Job allein und dies hier als Hobby. Jedoch ist sicher die Informationseinholung und/oder deren Weitergabe ein gewünschtes Resultat bzw. Nebenprodukt aller, welche hier "mitarbeiten".
  7. Mindestschichtdicke: Flüssigfolie-Abdichtung im Schwimmbad

    Soll ich es nochmal schreiben?
    Nein, Mindestschichtdicke ist Mindestschichtdicke. Und zulässig ist es trotzdem nicht.
    • Name:
    • Martin Beisse
  8. Flüssigfolie: Mittelwert der Schichtdicke ist kein Abdichtungskriterium!

    der Mittelwert der Schichtdicke ist ein besonderer Witz
    da läge ja bei gar nichts auf der halben Fläche und 2,0 mm Dicke auf der anderen Hälfte der Wert noch immer ganz gut, ich würde auch drei Proben nicht zum Kriterium für irgendetwas machen, eigentlich kann nur, wie schon gesagt, der MindestWert, wenn er denn zu finden ist maßgeblich sein, von den handwerklichen Problemen mal abgesehen. Sind denn Schäden vorhanden? Ob die Bedingungen für eine 'allgemein anerkannte Regel der Technik' vorhanden sind, ist meines Erachtens nicht so einfach zu bestimmen, das ist meines Erachtens auch im Gutachten nur sehr schwer wirklich eindeutig festzulegen, nur DINAbk. oder nicht DIN reicht da den Juristen bei weitem nicht, das wäre eine Antwort von Herrn Schotten Wert.
  9. DIN 18195: Neue Auflage für Schwimmbad-Abdichtung mit Flüssigfolie

    Hallo Herr Feldwisch
    In diesem falle schon DINAbk.. Ich bearbeite gerade zwei ähnliche Fälle und habe enzsprechende Unterlagen besorgt. Maßgebend ist hier, dass die DIN 18195 neu aufgelegt wurde. Ich habe dazu auch meinen "Hausjuristen" gefragt. Klar, dass derSpezialist für Baurecht ist.
    Im Allgemeinen haben Sie natürlich Recht: DIN alleine ist nicht maßgebend wie man besonders bei der DIN 4109 sieht. Allerdings sind die Beschichtungen, die NICHT in der DIN sind nach allgemeiner Rechtsprechung definitiv nicht anerkannte Regel der Technik. Dazu gibt es auch jede Menge Urteile.
    Irgendwo habe ich da auch eine Stellungnahme, wenn ich die finde, E-Maile ich die mal. Haben Sie den Adobe Acrobat Reader?
    • Name:
    • Martin Beisse
  10. DIN 18195: Gültigkeit als a.a.R.d.T. für Flüssigfolien-Abdichtung

    das interessiert mich sehr
    die reader habe ich natürlich, nur denke ich, dass es zumindest noch eine ganze Zeit dauern wird, bis die 'neue' DIN 18195 zur aaRdTAbk. werden wird, wenn überhaupt, denn dass sie in Teilbereichen ziemlich umstritten ist, ist ja ziemlich eindeutig bewiesen, und eine Übereinstimmung zwischen den Fachleuten gehört ja auch dazu. Eine andere Sache ist natürlich, wie die Gerichte in Einzelfällen entscheiden, die sind natürlich häufig froh, eine schöne Grundlage zu haben, einen langen Bauprozess abzukürzen, also, ich bin gespannt auf Ihren 'Reader'
  11. Flüssigfolie: Stellungnahme zu Abdichtung von Balkonen relevant?

    Ich suche mal was raus
    Was ich auf Anhieb finde, ist eine Stellungnahme von uns, allerdings geht es da um Balkone.
    Sie meinen wahrscheinlich Teil 7 bis Teil 10. Die teile sind in der Tat umstritten. Teil 1 bis 6 aber nicht.
    • Name:
    • Martin Beisse
  12. DIN 18195 (alt): Abdichtung gegen drückendes Wasser mit Bitumen?

    Und ein paar links
    Die ich so gefunden habe ...
    Und Vorsicht, vieles bezieht sich auf die ALTE DINAbk. 18195.
    Urteil des Schleswig-Holsteinischen Gerichts vom 19.02.1998  -  Aktenzeichen: 5 U 81/94:
    " ... es den anerkannten Regeln der Technik entspricht, wenn eine Abdichtung nicht gegen drückendes Wasser, beim mäßiger Beanspruchung i.S. der DIN 18195 Teil 5 Ziffer 6.2  -  mit einer Bitumenspachtelmasse (Bitumen-Dickbeschichtung "Superflex 10" der Firma Deitermann) vorgenommen wird, obwohl die DIN 18195 Teil 5 Ziffer 7.2 für diese Arbeiten eine Ausführung mit Bitumenbahnen vorschlägt. "
    Man beachte: NICHT DRÜCKENDES Wasser
    • Name:
    • Martin Beisse
  13. Alternative Abdichtung: Flüssigfolie im Verbund mit Fliesen

    Alternative Abdichtung
    (:) Das Wort Flüssigfolie steht hier offensichtlich für 'Alternative Abdichtung'. Vom Fachverband des Fliesengewerbes gibt es dafür Regelmerkblätter 'für Abdichtungen im Verbund mit Fliesen und Platten im Dünnbett'. Für mäßigige Beanspruchung und  -  getrennt davon  -  für höhere Beanspruchung.
  14. Flüssigfolie: Konflikte zwischen Flachdachrichtlinien und DIN 18195

    Typische Konflikte
    Flüssigfolien sind nach den  -  Flachdachrichtlinien  -  ja zulässig. Nach DINAbk. 18195 aber eben nicht. Und die VOBAbk. lassen wir mal ganz weg, sonst führt es zur Verwirrung.
    Dann gibt es ja noch die verschiedenen Merkblätter, Verlegerichtlinien etc.
    Im Schadenfall kommt es also letztendlich auf den Gutachter an. Ein Fliesenleger wird wohl anders urteilen als ein Dachdecker.
    Das Problem kennen wir zum Beispiel bei Dachdecker/Zimmermann/Schreiner. Ist 85 ° ein sehr steiles Dach oder eine geneigte Fassade? Da gelten nämlich dann andere Regeln.
    • Name:
    • Martin Beisse
  15. Gutachter: Gesamtkonstruktion bei Schwimmbadabdichtung bewerten!

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    typisch Gutachter
    nur einen Teilbereich zu nennen. Zur Bewertung gehören auch die Angaben über. Untergrund, Mörteltyp, verwendeter Oberbodenbelag, Fugmaterial und verwendete Mittel zur Bauabschlussreinigung / Unterhaltsreinigung und natürlich das verwendete System zur Wasserhygiene (Ozon / Chlor, Membranfilter ...) Manche Reinigungsmittel enthalten Chemikalien, die durch bestimmte Fug- und Mörtelschichten hindurch eine Alternative Abdichtung zerstören können. Ebenso spielt es eine Rolle, welcher Estrich ob Fußbodenheizung benutzt wird. Erst dann kann man eigentlich etwas zur Abdichtung sagen. Die Gesamtkonstruktion ist entscheidend und nicht nur das klitzekleine Gewerk. Sorry wg. der deutlichen Sprache, aber ich habe im Moment mit einer Gesamtkonstruktion zu tun, wo jedes einzelne Gewerk für OK begutachtet wurde (von verschiedenen Gutachtern), die Gesamtkonstruktion ist aber nicht auf Dauer tragfähig.
    MfG
  16. Flüssigfolie: Stand der Technik vs. a.a.R.d.T. in der Rechtsprechung

    Sag ich doch, HF
    Ich habe es nur nicht so schön ausgedrückt. Das Problem liegt aber nicht in der Praxis, sondern in der Rechtsprechung. Genauer gesagt: es kommt auf die Fragestellung an.
    Wenn die Frage gestellt wird: "Ist diese Art der Abdichtung Stand der Technik" kann ich ja locker mit "Ja" Antworten. Bei der Frage " ... allgemein anerkannten Regeln der Technik? " wird es schon eng.
    Und richtig muss man nachdenken, wenn die Frage "Ist die Ausführung Ursache der Durchfeuchtung? " Erst dann habe ich ja überhaupt eine Chance, genauer nachzusehen und nachzudenken.
    Also nicht den Gutachtern die Schuld geben, sondern unfähigen Rechtsanwälten und der Rechtsprechung.
    • Name:
    • Martin Beisse
  17. Flüssigfolie: Regelmerkblatt für Abdichtung im Fliesenbereich

    Alternative Abdichtung
    (:) Das Wort Flüssigfolie steht hier offensichtlich für die Alternative Abdichtung. Der Fachverband des Deutschen Fliesengewerbes hat dafür ein Regelmerkblatt:
    "Hinweise für die Ausführung von Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für Innen- und Außenbereiche". Ich kenne die neue Fassung (2000) nicht.
    Bislang wurde darin zwischen mäßiger und hoher Beanspruchung unterschieden.
  18. Flüssigfolie: Herstellervorschriften zur Schichtdicke sind bindend!

    Foto von

    Fliesenlegerhandwerk
    In den entsprechenden Merkblättern der Fliesenleger ist über Trockenschichtdicken nichts festgelegt, außer: Herstellervorschriften sind bindend! Die Vorschriften beziehen sich aber fast ausschließlich auf den Verbrauch pro kg und nicht auf Mindestschichtdicke. Die Hersteller wissen schon warum. Resultat ist, dass der Hinweis auf die Merkblätter keinen Laien oder Fachmann so richtig weiterhilft, was nun tatsächlich zu machen ist. Hat jemand schon einmal Probleme mit dieser Abdichtungsweise in der Praxis gehabt? Diese eingebaut oder den Einbau überwacht?
  19. Flüssigfolie: Schwachstellen bei Schwimmbadabdichtung – Fugen & Flansche

    Fläche, Fuge, Flansch
    (:) Wird im neugefassten Fliesenlegermerkblatt zwischen unterschiedlichen Beanspruchungsarten unterschieden?
    BTW: Oft ist es nicht die Fläche, durch die Wasser geht. Viel eher sind es die Randbereiche: Die Fugen und die Flansche; evtl. auch Risse.
  20. Flüssigfolie: Rissüberbrückung und Dampfdichtigkeit bei Abdichtung

    Foto von

    um genau diese evtl. Risse geht es immer wieder
    den ist die Überbrückung von "Alternativen Abdichtungen" mit denen der DINAbk. gleichzusetzen?
    In Rissbreite und Höhenversatz!
    Wie sieht die Dampfdichtigkeit aus?
    Wenn sie das sehen frage ich mich wie die Herstellerfirmen diese anbieten können, wenn sie sagen die gehen .  -  mal Testen ob sie dann in der Beratungshaftung stecken!
  21. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

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    Flüssigfolie zur Schwimmbadabdichtung: Schichtdicke, Erfahrungen & Alternativen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Anwendung von Flüssigfolie zur Abdichtung von Schwimmbädern. Dabei spielen die Einhaltung der Mindestschichtdicke, die Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) und die korrekte Ausführung eine zentrale Rolle. Die neue DINAbk. 18195 und Merkblätter des Fliesenlegerhandwerks werden als relevante Regelwerke genannt. Gutachterliche Bewertungen sind im Schadensfall entscheidend.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Einhaltung der Mindestschichtdicke ist essentiell für die Funktionstüchtigkeit der Abdichtung. Der Mittelwert der gemessenen Schichtdicken ist kein ausreichendes Kriterium, wie im Beitrag Flüssigfolie: Mittelwert der Schichtdicke ist kein Abdichtungskriterium! betont wird.

    ✅ Zusatzinfo: Flüssigfolien sind nach Flachdachrichtlinien zulässig, jedoch nicht immer nach DIN 18195. Die korrekte Ausführung an Fugen und Flanschen ist besonders wichtig, da hier häufig Schwachstellen auftreten, wie im Beitrag Flüssigfolie: Schwachstellen bei Schwimmbadabdichtung – Fugen & Flansche erläutert wird.

    🔴 Risiko: Pfusch am Bau, insbesondere bei der Ausführung von WU-Beton-Konstruktionen, kann zu erheblichen Schäden führen. Es ist wichtig, auf eine fachgerechte Ausführung gemäß den a.a.R.d.T. zu achten, wie im Beitrag Schwimmbadabdichtung: Flüssigfolie muss a.a.R.d.T. entsprechen! hervorgehoben wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor der Ausführung einer Schwimmbadabdichtung mit Flüssigfolie sollten die Herstellervorschriften genau beachtet und ein Fachmann hinzugezogen werden. Die neue DIN 18195 sollte berücksichtigt werden, auch wenn ihre Gültigkeit als a.a.R.d.T. noch nicht vollständig etabliert ist. Beachten Sie auch den Beitrag DIN 18195: Neue Auflage für Schwimmbad-Abdichtung mit Flüssigfolie.

    Die Diskussion zeigt, dass die Abdichtung von Schwimmbädern mit Flüssigfolie ein komplexes Thema ist, bei dem viele Faktoren berücksichtigt werden müssen. Neben der Materialauswahl und der korrekten Verarbeitung spielen auch die Einhaltung der relevanten Normen und Richtlinien sowie die Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten vor Ort eine wichtige Rolle. Eine sorgfältige Planung und Ausführung sind entscheidend, um dauerhafte und zuverlässige Abdichtung zu gewährleisten. Die Beiträge Gutachter: Gesamtkonstruktion bei Schwimmbadabdichtung bewerten! und Flüssigfolie: Stand der Technik vs. a.a.R.d.T. in der Rechtsprechung geben wichtige Hinweise für die Bewertung im Schadensfall.

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