folgende Situation: vor 6 Monaten kauften wir von der Gemeinde ein Baugrundstück. Im Kaufvertrag ist eindeutig ein Betrag für den Kanalanschluss (ca. 3000 €) genannt, der auch bezahlt wurde. Der Gemeinde war nicht nur durch Bauantrag (Dez. 2003), Entwässerungsantrag und persönliceh Gespräche klar, dass wir mit dem Bau so schnell wie möglich beginnen wollten.
Heute stellte der Erdbauer fest, dass an der vermuteten Stelle (Bauleiter Erdbau, Baulauter Hausbau und unser Bau-Ing. der von uns beauftragt ist, den Bau zu überwachen hatten einen aktuellen Kanalbetsandsplan zur Hand und sich gemeinsam auf die Stelle geeinigt) keijjn Anschlussstutzen zu finden ist. Das Grundstück ist durch einen ca. 1,5 m breiten wegeseitengraben von der Straße entfernt. Da kein Anschluss auf dem Grundstück zu finden war, hat der Erdbauer heute ca. 5 m² Straße geöffnet, 2,5 m tief gegraben und auch nichts gefunden. Auf wessen Anweisung hin weiß ich noch nicht.
Bevor ich mir nun morgen die Ohren wund telefonierte wollte ich einmal wissen:
- Beudeutet "Kanalanschluss" eine Kanalstutzen bis auf das Grundstück?
- Falls ja: Schuldet uns die Gemeinde diesen Stutzen dann seit Gefahrenübergang vor 6 Monaten?
- Hätten wir den Anschluss "beantragen" müssen, zusätzlich zum Bau- und Entwässerungsantrag (Bauantrag, Entwässerungsantrag)?
- Hätte man, als kein Stutzen zu finden war, der Gemeinde eine angemessene Frist setzten müssen, bevor mal selbst anfängt weiter zu suchen/graben? 2 Wochen warten => Baustillstand bei uns, da der Erdbauer am Stutzen die restliche Entwässerung (Revisionsschacht, Gefälle etc.) ausrichten will.
- Wer zahlt die Kosten des "zusätzlichen" Grabens, Straße öffnen, Straße schließen usw? Soll ich die rund 3000 € Erschließungskosten zurückverlangen oder 2 Rechnungen vom Erdbauer fordern und eine der Gemeinde schicken?
Wie gesagt, morgen werden mir vermutlich 10 Leute 15 verschiede Versionen erzählen. Wollte mich mal vorher informieren ...
Gruß und Dank: Susanne
