ich habe eine dringende Frage bezüglich einer 160 cm hohen Aufschüttung mit L-Steinen, die mein Nachbar direkt auf der Grundstücksgrenze in Brandenburg errichtet. Unser Grundstück fällt auf 50 Metern etwa 200 cm ab, weshalb wir unser Haus mit Keller gebaut und den Aushub als Böschung verteilt haben. Nun baut der Nachbar und setzt L-Steine, die bis zu 160 cm aus dem Boden ragen sollen, um den Höhenunterschied auszugleichen. Da der Nachbar Bauunternehmer ist und die Anlage offenbar als Investition dient, bin ich unsicher, ob dies rechtlich zulässig ist. Ich habe widersprüchliche Informationen erhalten, von 'er darf machen, was er will' bis 'ab 60 cm ist eine Genehmigung nötig'. Können Sie mir bitte Auskunft geben, ob diese massive Aufschüttung auf der Grenze rechtens ist und wo ich mich informieren kann?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!


