160 cm L-Steine auf Grenze: Nachbarrecht Brandenburg & Baugenehmigung?

In diesem Forum sind Sie: Sonstige Themen

160 cm L-Steine auf Grenze: Nachbarrecht Brandenburg & Baugenehmigung?

Hallo,

ich habe eine dringende Frage bezüglich einer 160 cm hohen Aufschüttung mit L-Steinen, die mein Nachbar direkt auf der Grundstücksgrenze in Brandenburg errichtet. Unser Grundstück fällt auf 50 Metern etwa 200 cm ab, weshalb wir unser Haus mit Keller gebaut und den Aushub als Böschung verteilt haben. Nun baut der Nachbar und setzt L-Steine, die bis zu 160 cm aus dem Boden ragen sollen, um den Höhenunterschied auszugleichen. Da der Nachbar Bauunternehmer ist und die Anlage offenbar als Investition dient, bin ich unsicher, ob dies rechtlich zulässig ist. Ich habe widersprüchliche Informationen erhalten, von 'er darf machen, was er will' bis 'ab 60 cm ist eine Genehmigung nötig'. Können Sie mir bitte Auskunft geben, ob diese massive Aufschüttung auf der Grenze rechtens ist und wo ich mich informieren kann?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Originalbeitrag

    Frage zu: 150 cm Bodenerhöhung mit L Steinen direkt auf Grenze in Brandenburg

    Hallo an alle, die sich mit diesem Thema auskennen,
    ich habe folgende Frage: 140 cm Bodenerhöhung mit L Steinen direkt auf Grenze in Brandenburg
    Unser Grundstück fällt auf 50 m ca 200 cm ab. Wir haben daher mit Keller gebaut und den Aushub als Böschung ums Haus verteilt. Nun baut auch der Nachbar und hat heute angefangen auf der Grenze L Steinen zu setzen um diesen Abfall auszugleichen. Die L Steine werden wenn er so weitermacht bis zu 160 cm aus dem Boden ragen. Kann ich da irgendwo nachfragen ob das OK ist? Der Nachbar baut nur als Invest um zu vermieten oder zu verkaufen, kommt aber aus dem Ort (Bauunternehmer der immer wieder Grundstücke kauft und bebaut). Ich habe Aussagen von "er darf machen was er will", bis "ab 60 cm muss das genehmigt werden". Ja, und Streiten ist nicht unser Ding, aber es soll mindestens rechtens sein.
    Ich freue mich auf einen konstruktiven Austausch!
    Jede Meinung dazu ist willkommen – danke schon mal!

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Die Stützmauer aus L-Steinen ohne statische Berechnung und fachgerechte Gründung kann bei Versagen zu Hangrutsch, Gebäudeschäden und Personenschäden führen. Eine sofortige unabhängige Prüfung durch einen zertifizierten Sachverständigen für Erd- und Stützbau ist erforderlich.

    🔴 KRITISCH: Die Mauer ist ohne Baugenehmigung illegal. Die Bauaufsichtsbehörde kann einen sofortigen Baustopp und Rückbau anordnen. Kontaktieren Sie die Behörde umgehend.

    ⚠️ WICHTIG: Die direkte Grenzbebauung ohne Zustimmung des Nachbarn verletzt nachbarrechtliche Vorschriften. Ein Rechtsanwalt für Baurecht sollte zur Wahrung Ihrer Rechte konsultiert werden.

    ⚠️ WICHTIG: Eine fehlende oder mangelhafte Drainage hinter der Stützmauer kann zu Wasserstau und erhöhtem Erddruck führen, was die Standsicherheit zusätzlich gefährdet. Dies muss im Rahmen der statischen Prüfung bewertet werden.

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    KI-Analyse (GoogleAI): 160cm L-Steine auf Grenze: Nachbarrecht Brandenburg & Baugenehmigung?

    🔴 Gefahr: Eine Aufschüttung von bis zu 160 cm Höhe direkt auf der Grundstücksgrenze mit L-Steinen kann erhebliche nachbarrechtliche Probleme und baurechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere in Brandenburg sind die Regelungen der Landesbauordnung (BbgBO) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGBAbk.) zum Nachbarrecht zu beachten. Ohne eine Baugenehmigung oder eine klare Abstimmung mit Ihnen als Nachbar kann dies zu Streitigkeiten und im schlimmsten Fall zu einem Rückbauanspruch führen.

    Die Aussage, dass 'er machen darf, was er will', ist in der Regel nicht korrekt, da das Nachbarrecht und die Bauvorschriften Grenzen setzen. Insbesondere bei Mauern oder Aufschüttungen, die eine erhebliche Höhe erreichen, sind oft Grenzabstände oder Genehmigungen erforderlich.

    Die L-Steine könnten als bauliche Anlage gelten, die genehmigungspflichtig ist, insbesondere wenn sie eine bestimmte Höhe überschreitet oder eine Stützmauerfunktion erfüllt. Die genauen Vorschriften zur Höhe und zu Grenzabständen sind in der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) und den jeweiligen Bebauungsplänen der Gemeinde zu finden.

    Es ist ratsam, sich umgehend bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt zu erkundigen, welche Vorschriften für solche Grenzbauten gelten.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend die zuständige Bauaufsichtsbehörde in Brandenburg und schildern Sie die Situation. Holen Sie sich dort verbindliche Auskünfte über die Genehmigungspflicht und die einzuhaltenden Abstandsflächen. Parallel dazu sollten Sie prüfen, ob es in Ihrer Gemeinde einen Bebauungsplan gibt, der zusätzliche Regelungen enthält.

    KI-Analyse (Claude): 160cm L-Steine auf Grenze: Nachbarrecht Brandenburg & Baugenehmigung?

    Der beschriebene Fall einer 160 cm hohen Stützmauer aus L-Steinen direkt auf der Grundstücksgrenze in Brandenburg wirft mehrere rechtliche und technische Fragen auf, die dringend geklärt werden müssen.

    Rechtliche Einschätzung der Grenzstützmauer
    Aspekt Bewertung
    Genehmigungspflicht Ab 1,5 m Höhe in Brandenburg erforderlich
    Grenzabstand Mindestens halbe Wandhöhe zur Grenze
    Statische Prüfung Bei dieser Höhe zwingend erforderlich
    Nachbarrechte Zustimmung bei Grenzbebauung nötig

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage "er darf machen was er will" ist definitiv falsch. Stützmauern über 1,5 Meter Höhe sind in Brandenburg grundsätzlich genehmigungspflichtig und unterliegen dem Bauordnungsrecht.

    🔴 Gefahr: Eine 160 cm hohe Stützmauer ohne statische Berechnung und fachgerechte Gründung kann bei Versagen erhebliche Schäden verursachen und stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Der Erddruck auf dieser Höhe erfordert eine professionelle Planung.

    ➕ Ergänzung: Zusätzlich zur Genehmigungspflicht müssen Grenzabstände eingehalten werden. In Brandenburg beträgt der erforderliche Abstand zur Nachbargrenze grundsätzlich die halbe Wandhöhe, also bei 160 cm mindestens 80 cm. Eine Grenzbebauung ist nur mit Zustimmung des Nachbarn und unter besonderen Voraussetzungen möglich.

    👉 Handlungsempfehlung: Wenden Sie sich umgehend an die örtliche Bauaufsichtsbehörde und erkundigen Sie sich nach einer eventuell erteilten Baugenehmigung. Parallel sollten Sie einen Rechtsanwalt für Baurecht konsultieren, um Ihre Nachbarrechte zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, bevor die Mauer vollendet wird.

    KI-Analyse (Qwen): 160cm L-Steine auf Grenze: Nachbarrecht Brandenburg & Baugenehmigung?

    Die geplante Bodenerhöhung mit L-Steinen bis zu 160 cm Höhe direkt an der Grundstücksgrenze stellt ein erhebliches bau- und nachbarrechtliches Risiko dar, insbesondere im Land Brandenburg, wo die Bauordnung (BbgBO) sowie die Nachbarrechtsgesetze streng greifen.

    🔴 Gefahr: Eine 140–160 cm hohe, nicht statisch berechnete Stützmauer aus L-Steinen direkt an der Grenze birgt erhebliche Gefahren: Hangrutschung, seitliche Bodenpressung auf das Nachbargrundstück, Schädigung bestehender Kellerwände oder Fundamente sowie mögliche Schäden durch Wasserstau und mangelhafte Entwässerung.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage "er darf machen was er will" ist rechtlich falsch; nach § 6 der BbgBO bedürfen bauliche Anlagen, die über 1,0 m Höhe hinausragen oder die Grundstücksgrenze berühren, grundsätzlich einer Baugenehmigung – und bei Stützmauern ab 0,8 m Höhe ist zudem eine statische Nachweisführung zwingend vorgeschrieben.

    ➕ Ergänzung: Auch die Bodenerhöhung selbst unterliegt der Genehmigungspflicht, da sie als "sonstige bauliche Anlage" gemäß § 2 Abs. 2 BbgBO gilt – insbesondere bei einer Höhe von über 1,0 m und bei unmittelbarer Grenzlage, die Nachbarrechte (z. B. § 910 BGB) berührt.

    ❌ Widerspruch: Die Behauptung "ab 60 cm muss das genehmigt werden" ist unzureichend: Die Grenze liegt nicht bei 60 cm, sondern bei 1,0 m für die Genehmigungspflicht – jedoch bereits ab 0,8 m für die statische Nachweisführung; zudem können kommunale Bebauungspläne oder örtliche Satzungen strengere Regeln vorsehen.

    ✅ Zustimmung: Die Sorge um Rechtmäßigkeit ist vollkommen berechtigt – insbesondere bei einem Bauunternehmer als Nachbarn, der nicht langfristig wohnen, sondern vermieten/verkaufen will, steigt das Risiko einer nachlässigen Planung oder fehlender fachlicher Begleitung.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich die Vorlage der Baugenehmigung, der statischen Berechnung und des Entwässerungskonzepts an; kontaktieren Sie unverzüglich die zuständige Bauaufsichtsbehörde (Kreisbauamt oder Stadt Brandenburg) sowie einen zertifizierten Sachverständigen für Erd- und Stützbau, um eine unabhängige Risikobewertung vornehmen zu lassen.

    KI-Analyse (DeepSeek): 160cm L-Steine auf Grenze: Nachbarrecht Brandenburg & Baugenehmigung?

    Der Fall einer 160 cm hohen Stützmauer aus L-Steinen direkt auf der Grundstücksgrenze in Brandenburg ist aus baurechtlicher, nachbarrechtlicher und technischer Sicht hochproblematisch. Die Landesbauordnung Brandenburg (BbgBO) definiert klare Grenzen für genehmigungsfreie Vorhaben. Stützmauern über 1,0 m Höhe sind in der Regel verfahrenspflichtig, und bei einer Höhe von 1,6 m ist eine statische Berechnung sowie ein Standsicherheitsnachweis zwingend erforderlich. Die direkte Grenzbebauung ohne Zustimmung des Nachbarn ist nur in Ausnahmefällen zulässig und erfordert meist einen Grenzabstand von mindestens der halben Wandhöhe. Die Aussage "er darf machen was er will" ist rechtlich unhaltbar. Die Aussage "ab 60 cm muss das genehmigt werden" ist ungenau, da die Genehmigungspflicht in Brandenburg für Stützmauern in der Regel ab 1,0 m Höhe greift, jedoch bereits ab 0,8 m ein statischer Nachweis erforderlich ist. Die Gefahr von Hangrutsch, Bodenpressung auf das Nachbargrundstück und Schäden an bestehenden Kellerwänden ist real und erfordert sofortiges Handeln.

    🔴 Gefahr: Eine 160 cm hohe Stützmauer ohne statische Berechnung und fachgerechte Gründung stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Bei Versagen drohen Hangrutsch, Schäden an Gebäuden und Personenschäden. Zudem ist die Mauer ohne Genehmigung illegal und kann einen behördlichen Rückbau zur Folge haben.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend die zuständige Bauaufsichtsbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) und fordern Sie Auskunft über eine eventuell erteilte Baugenehmigung. Parallel dazu sollten Sie einen Rechtsanwalt für Bau- und Nachbarrecht konsultieren, um Ihre Rechte zu wahren und gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung zu erwirken, bevor die Mauer fertiggestellt wird.

    Finale Konsolidierung: 160cm L-Steine auf Grenze: Nachbarrecht Brandenburg & Baugenehmigung?

    Die Analysen von GoogleAI, Claude, Qwen und DeepSeek stimmen in den Kernpunkten überein: Die 160 cm hohe Stützmauer aus L-Steinen direkt auf der Grenze ist ohne Genehmigung und statische Berechnung illegal und gefährlich. Es besteht einhelliger Konsens, dass sofortiges Handeln erforderlich ist.

    Konsolidierung der KI-Analysen
    Thema Status KI-Experten-Konsens
    Genehmigungspflicht Einhellig: Stützmauern über 1,0 m Höhe sind in Brandenburg genehmigungspflichtig. Die Mauer ist ohne Genehmigung illegal.
    Statische Sicherheit Einhellig: Eine 160 cm hohe Mauer ohne statische Berechnung ist ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Ein zertifizierter Sachverständiger ist erforderlich.
    Nachbarrecht Einhellig: Die direkte Grenzbebauung ohne Zustimmung verletzt nachbarrechtliche Vorschriften. Ein Rechtsanwalt sollte konsultiert werden.
    Dringlichkeit Einhellig: Sofortiges Handeln ist erforderlich. Die Bauaufsichtsbehörde und ein Rechtsanwalt müssen umgehend kontaktiert werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie noch heute die zuständige Bauaufsichtsbehörde und fordern Sie Auskunft über eine eventuell erteilte Baugenehmigung. Beauftragen Sie parallel einen Rechtsanwalt für Bau- und Nachbarrecht, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Lassen Sie die Standsicherheit der Mauer durch einen zertifizierten Sachverständigen für Erd- und Stützbau prüfen. Handeln Sie sofort, bevor die Mauer fertiggestellt wird und weitere rechtliche und finanzielle Risiken entstehen.

    ⚖️ Risiko- & Chancen-Bewertung

    Risiko-Chancen-Matrix: 160cm L-Steine auf Grenze: Nachbarrecht Brandenburg & Baugenehmigung?

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung

    🔴 Risiko

    Baurechtliche Konformität Möglicher Rückbau der L-Steine auf Kosten des Nachbarn, wenn keine Genehmigung vorliegt oder Vorschriften verletzt wurden.

    🔴 Risiko

    Nachbarliche Beziehungen Erhebliche Verschlechterung des Verhältnisses zum Nachbarn, was zukünftige Kooperationen erschwert.

    🔴 Risiko

    Standsicherheit Bei unsachgemäßer Ausführung oder fehlender Drainage besteht die Gefahr der Instabilität der L-Steine und der angrenzenden Flächen.

    🔴 Risiko

    Wertminderung des Grundstücks Eine nicht genehmigte oder rechtlich problematische Grenzmauer kann den Wert des eigenen Grundstücks beeinträchtigen.

    🔴 Risiko

    Kosten für Nachbar Der Nachbar muss unter Umständen erhebliche Kosten für die nachträgliche Genehmigung oder den Rückbau tragen.

    ✅ Chance

    Klärung von Grenzabständen Die Situation bietet die Möglichkeit, den exakten Grenzverlauf und die geltenden Abstandsflächen verbindlich klären zu lassen.

    ✅ Chance

    Verbesserung der Grundstückssituation Wenn die L-Steine korrekt errichtet werden, können sie eine dauerhafte und ästhetische Lösung für den Höhenunterschied darstellen.

    ✅ Chance

    Rechtssicherheit Durch die Einbeziehung der Behörden kann eine nachträgliche Rechtssicherheit für beide Parteien geschaffen werden.

    ✅ Chance

    Professionelle Ausführung Wenn der Nachbar Bauunternehmer ist, besteht die Chance auf eine fachgerechte und langlebige Ausführung, sofern die Vorschriften eingehalten werden.

    ✅ Chance

    Verhinderung zukünftiger Konflikte Eine frühzeitige Klärung und Einhaltung der Vorschriften kann langfristige Streitigkeiten vermeiden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    L-Steine
    L-förmige Betonfertigteile, die häufig zur Abgrenzung von Grundstücken, als Stützmauern für Geländesprünge oder zur Hangsicherung eingesetzt werden. Sie sind in verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich.
    Verwandte Begriffe: Winkelstütze, Betonstützwand, Gabionen.
    Grundstücksgrenze
    Die rechtlich festgelegte Trennlinie zwischen zwei benachbarten Grundstücken. Bauliche Anlagen oder Aufschüttungen dürfen in der Regel nur mit Zustimmung des Nachbarn oder unter Einhaltung spezifischer Vorschriften direkt auf der Grenze errichtet werden.
    Verwandte Begriffe: Grenzverlauf, Nachbarrecht, Grenzstein.
    Landesbauordnung (BbgBO)
    Die Landesbauordnung ist das zentrale Gesetz, das die baurechtlichen Bestimmungen in einem Bundesland regelt. Sie legt fest, welche Bauvorhaben genehmigungspflichtig sind, welche Abstandsflächen einzuhalten sind und welche Anforderungen an die Sicherheit von Bauwerken gestellt werden. Für Brandenburg ist dies die Brandenburgische Bauordnung.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauantrag, Genehmigungsverfahren.
    Nachbarrecht
    Das Nachbarrecht ist Teil des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Grundstücksnachbarn. Es befasst sich mit Themen wie Grenzabständen, Überwuchs, Lärm, Geruch und anderen Einwirkungen, die von einem Grundstück auf ein anderes ausgehen können. Ziel ist es, nachbarschaftliche Konflikte zu vermeiden oder zu lösen.
    Verwandte Begriffe: BGB, Grenzabstand, Duldungspflicht.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Vorschriften gelten für Aufschüttungen an der Grundstücksgrenze in Brandenburg?
      In Brandenburg regelt die Landesbauordnung (BbgBO) die Errichtung baulicher Anlagen. Aufschüttungen, die eine bestimmte Höhe überschreiten oder als Stützmauern dienen, können genehmigungspflichtig sein. Zudem sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Nachbarrecht zu beachten, die Abstandsflächen und nachbarliche Belange berücksichtigen.
    2. Ab welcher Höhe ist eine Baugenehmigung für L-Steine an der Grenze erforderlich?
      Die genaue Höhe, ab der eine Baugenehmigung erforderlich ist, kann variieren und hängt von der jeweiligen Landesbauordnung und lokalen Satzungen ab. In vielen Bundesländern sind Mauern oder Aufschüttungen ab einer Höhe von 1,50 m oder 2,00 m genehmigungspflichtig. Es ist ratsam, dies bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu erfragen.
    3. Was kann ich tun, wenn mein Nachbar ohne Genehmigung baut?
      Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Nachbar gegen baurechtliche Vorschriften verstößt, sollten Sie sich umgehend an die zuständige Bauaufsichtsbehörde wenden. Diese ist verpflichtet, den Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten.
    4. Welche Rolle spielt der Nachbarrecht bei Grenzbauten?
      Das Nachbarrecht regelt die Beziehungen zwischen Grundstücksnachbarn. Es legt fest, welche Anlagen ohne Zustimmung des Nachbarn errichtet werden dürfen und welche nicht. Bei Grenzbauten sind insbesondere Abstandsflächen und die Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks relevant.
    5. Was sind die potenziellen Folgen, wenn die L-Steine nicht rechtens sind?
      Wenn die L-Steine ohne die erforderliche Genehmigung oder unter Verstoß gegen nachbarrechtliche Bestimmungen errichtet wurden, kann die Bauaufsichtsbehörde einen Rückbau anordnen. Dies kann für den Erbauer mit erheblichen Kosten verbunden sein.

    🔗 Verwandte Themen

    • Nachbarrechtliche Abstandsflächen
      Regelungen, die festlegen, wie viel Abstand bauliche Anlagen von der Grundstücksgrenze halten müssen, um Beeinträchtigungen des Nachbarn zu vermeiden.
    • Genehmigungspflichtige Bauvorhaben
      Definition und Umfang von Bauvorhaben, für deren Errichtung eine behördliche Baugenehmigung erforderlich ist, wie z.B. Mauern ab einer bestimmten Höhe.
    • Baulastenverzeichnis
      Ein Verzeichnis bei der Baubehörde, in dem öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern eingetragen sind, die sich auf ihr Grundstück beziehen und oft nachbarrechtliche Relevanz haben.
    • Geländeveränderungen und Aufschüttungen
      Rechtliche Aspekte und Genehmigungspflichten bei Veränderungen des Geländeprofils, insbesondere wenn diese die Nachbargrundstücke beeinflussen könnten.
    • Bauliche Anlagen auf der Grundstücksgrenze
      Spezifische Regelungen, die den Bau von Anlagen direkt auf der Grenze betreffen, oft nur mit Zustimmung des Nachbarn oder unter besonderen Auflagen möglich.
  2. KI-generierte Rückfragen an den Fragesteller

    Um Ihnen und den Antwortgebern zu helfen, haben wir einige Rückfragen zu Ihrer Frage. Wir bitten Sie, zumindest 2 bis 3 dieser Fragen zu beantworten – auch, um (Ro)Bots von echten Menschen unterscheiden zu können.

    1. Seit wann ist die Grundstücksgrenze durch die L-Steine verändert?
    2. Gibt es eine bestehende Grenzmauer oder einen Zaun, der durch die L-Steine beeinträchtigt wird?
    3. Wurde Ihnen vom Nachbarn eine Information oder ein Plan bezüglich der Baumaßnahme vorgelegt?
    4. Gibt es in Ihrer Gemeinde oder Stadt eine lokale Bauordnung, die spezifische Regelungen für Grenzbepflanzungen oder Aufschüttungen enthält?
    5. Haben Sie bereits versucht, das Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen, um seine Pläne und die rechtliche Grundlage zu erfragen?
    6. Welche Art von Fundament haben die L-Steine laut Ihrer Beobachtung?
    7. Gibt es bereits eine schriftliche Baugenehmigung oder eine Anzeige des Vorhabens bei der zuständigen Baubehörde?
  3. natürliche Geländeoberfläche

    Es wäre zu klären, wo die natürliche Geländeoberfläche liegt und ob ihre Aufschüttung rechtens war. Weiterhin wäre zu klären oder mitzuteilen, wie sie die Aufschüttung und das Gefälle zum Nachbarn gestaltet haben. Eventuell hätten sie eine Böschung machen müssen oder selbst L-Steine setzen müssen. Danach richtet sich, ob der Nachbar genehmigungsfrei gehandelt hat oder eine Genehmigung braucht und ob er ihre Zustimmung für die Einfriedung braucht. Entscheidend sind die örtlichen Nachbarrechte für Einfriedungen und deren Höhe.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  4. Höhenangaben in der Baugenehmigung

    Foto von wiki

    Oder fällt das heute unter Bürokratieabbau und Genehmigungsfreistellung? Diese Investition wäre eine falsch verstandene Mittelstandsförderung. 😉 Wenn Sie da jetzt am Ende gegen eine 1,60 m, in der Mitte 0,80 m hohe Wand schauen müssen und beschattet werden, ist das nicht im Sinne des Nachbarschaftsrechts. War da noch nie ein Zaun?

    Allen ein schönes und sonniges Pfingstwochenende!

  5. Antwort an Herrn Kirschner

    Hallo, anbei mal die Höhen aus dem Bauantrag. Ums Haus herum ist ein 1,5 m breiter Pflasterweg auf ca. 73,4 m, OKFFAbk. liegt bei 73,7 m, zwei Stufen. nach Süden fällt das dann zur Grenze gleichmäßig ab, also max 1,4 m auf ca 6 M. Das ganze so geformt, dass Wasser nicht zum Nachbarn, sondern nach hinten abläuft (leichte Mulde am Fuß der Böschung, passiert nie, genug Fläche zum Versickern). Laut Architekt damals so ok.

    Die Baufirme hatte angeboten bis zu uns aufzuschütten, das sollten wir noch am gleichen Tag unterschreiben. Ging uns zu schnell, zumal in der Fläche dann vermutlich unsere Haustanne (dann zu tief liegende Flachwurzeln) und ein Echsen /Hummeln /Bienen Steinhaufen Biotop zerstört würde.

    Unsere Wasser und Stromleitung nach hinten in den Garten wäre bei Aufschüttung dann auch entsprechend tiefer.

    Nun wurde begonnen am Straße L Steine (OK ca. 73,6 m) zu setzen.

    Vielen Dank Karsten

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Antwort an Herrn Kirschner" auf die Frage "160 cm L-Steine auf Grenze: Nachbarrecht Brandenburg & Baugenehmigung?" im BAU-Forum "Sonstige Themen"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Antwort "Antwort an Herrn Kirschner" auf die Frage "160 cm L-Steine auf Grenze: Nachbarrecht Brandenburg & Baugenehmigung?" im BAU-Forum "Sonstige Themen"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  6. Zwei Klärungen nach Nachbarrecht

    Zum einen geht es um Aufschüttungen beiderseits der Grundstücksgrenze als Abweichung zur natürlichen (amtlichen) Geländeoberfläche und zum anderen um die Höhe der Einfriedung. Unzulässig wäre, eine maximale einseitige Aufschüttung und von der neuen Höhe eine maximal hohe Einfriedung zu errichten. Interessant ist die Frage, wenn beiderseitig der Grenze gleich hoch aufgeschüttet wird: wird das als neue amtliche Geländeoberfläche anerkannt? Zu bedenken ist weiterhin, dass bei Aufschüttungen die Grenzsteine verschwinden. Beachten sie, dass eine Nachbargenehmigung per Unterschrift nicht mehr zurückgenommen werden kann.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Brandenburg, Nachbarrecht, Grenze". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baufeldbestimmung: Abstandsflächen zum Nachbarn nicht eingehalten? Rechte, Vermessung & Kosten
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachüberstand Grundstücksgrenze: Was ist erlaubt laut LBO Brandenburg?
  3. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Carport ohne Bodenverankerung: Genehmigungsfrei in Brandenburg? Tipps & Hinweise
  4. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Grenzbebauung über 9m: Was gilt bei Baulast, Länge & Genehmigung in Brandenburg?
  5. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Grundstück aufgeschüttet: Was tun bei Bodenerhöhung in Brandenburg? Rechte & Pflichten
  6. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Bodenplatte vorhanden: Tragfähigkeit prüfen, Baugenehmigung klären & Kosten für Neubau/Anbau?
  7. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Carport am Hang bauen: Aufschüttung, Grenzabstand & Baugenehmigung in Brandenburg?
  8. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Gebäudehöhe nach Brandenburgischer Bauordnung: Definition, Berechnung & Abstandsflächen?
  9. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Carport bauen in Brandenburg: Genehmigung, Kosten & Statik-Anforderungen?
  10. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Abstand zum Nachbarn zu gering: Architekt Fehler? Lösung bei Grenzbebauung in Brandenburg

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Brandenburg, Nachbarrecht, Grenze" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Brandenburg, Nachbarrecht, Grenze" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: 160 cm L-Steine auf Grenze: Nachbarrecht Brandenburg & Baugenehmigung?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: 160cm L-Steine auf Grenze: Nachbarrecht Brandenburg & Baugenehmigung?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼