Haus, Gebäude, Bauwerk, Objekt, Wohnung, Einheit: Was sind die korrekten Bezeichnungen?

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Haus, Gebäude, Bauwerk, Objekt, Wohnung, Einheit: Was sind die korrekten Bezeichnungen?

Hallo Expertenteam, bin nur Laie. kann jemand erklären, wie korrekt zu bezeichnen sind: 1 Haus (> Bauwerk, Gebäude, korpus, Objekt?) und die einzelnen Wohnungen und Läden darin? (> Objekte, Einheiten, ...?)
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Fehlende oder unpräzise Begriffsverwendung kann zu Rechtsunsicherheit führen – z. B. bei Kaufverträgen, Versicherungsschutz, Baugenehmigungen oder Schadensregulierungen.

    ⚠️ WICHTIG: Der Begriff „Korpus“ ist weder baurechtlich noch technisch definiert und daher für verbindliche Dokumentation (Teilungserklärung, Gutachten, Behördenanträge) ungeeignet.

    ⚠️ WICHTIG: Die rechtliche Abgrenzung zwischen „Wohnung“ und „Gewerbeeinheit“ ist nicht rein terminologisch, sondern hängt von baulicher Abgeschlossenheit, Nutzungsart und brandschutztechnischen Vorgaben ab – eine fehlerhafte Zuordnung kann baurechtliche Sanktionen nach sich ziehen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Als Laie ist es verständlich, dass Sie nach den korrekten Bezeichnungen suchen. Ich helfe Ihnen gerne dabei, die Begriffe im Kontext von Bauwesen und Immobilien zu klären:

    Haus: Ein allgemeiner Begriff für ein Gebäude, das Wohnzwecken dient. Es kann sich um ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus handeln.

    Gebäude: Ein umfassenderer Begriff, der jede Art von Bauwerk bezeichnet, das durch Wände und ein Dach umschlossen ist. Ein Haus ist also immer auch ein Gebäude, aber nicht jedes Gebäude ist ein Haus (z.B. Lagerhalle, Bürogebäude).

    Bauwerk: Der Oberbegriff für jede Art von baulicher Anlage, also auch Brücken, Tunnel oder Straßen.

    Objekt: Ein sehr allgemeiner Begriff, der in der Immobilienwirtschaft oft verwendet wird, um ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zu bezeichnen.

    Wohnung: Eine in sich abgeschlossene Wohneinheit innerhalb eines Gebäudes.

    Einheit: Ein neutraler Begriff, der sowohl Wohnungen als auch Gewerbeeinheiten (Läden, Büros) umfassen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Verwenden Sie die Begriffe je nach Kontext. Wenn es sich um ein Wohngebäude handelt, ist "Haus" oder "Gebäude" passend. Für einzelne Wohnungen oder Läden sind "Wohnung" bzw. "Einheit" geeignet.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft eine rein terminologische Frage zur korrekten Bezeichnung von Immobilienbestandteilen. Es handelt sich um eine fachliche Klärung ohne erkennbare sicherheitsrelevante Mängel oder Gefahren. Der Fragesteller ist Laie und sucht eine präzise Definition der Begriffe Haus, Gebäude, Bauwerk, Objekt, Wohnung und Einheit.

    ✅ Zustimmung: Die Unterscheidung zwischen Gesamtobjekt (Haus/Gebäude) und Teileinheiten (Wohnungen/Läden) ist fachlich korrekt. Der Begriff "Objekt" wird in der Immobilienwirtschaft als Oberbegriff für das gesamte Bauwerk verwendet, während "Einheit" die einzelne Nutzungseinheit bezeichnet.

    ➕ Ergänzung: Im rechtlichen Kontext (Wohnungseigentumsgesetz) spricht man von "Sondereigentum" für Wohnungen und "Teileigentum" für gewerbliche Einheiten. Der Begriff "Korpus" ist unüblich und sollte vermieden werden. In der Versicherungswirtschaft wird zwischen "Gebäudeversicherung" (für das gesamte Bauwerk) und "Hausratversicherung" (für den Inhalt der Einheiten) unterschieden.

    👉 Handlungsempfehlung: Für eine verbindliche Klärung im konkreten Fall (z.B. bei Kaufverträgen oder Teilungserklärungen) sollte ein Fachanwalt für Immobilienrecht oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur konsultiert werden. Für allgemeine Zwecke reicht die hier gegebene Begriffsklärung aus.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt behandelt die korrekte fachliche Terminologie für bauliche Strukturen und deren Untergliederung – ein grundlegendes, aber oft missverstandenes Thema im Bauwesen, Immobilienrecht und der technischen Dokumentation.

    ✅ Zustimmung: Die Unterscheidung zwischen "Haus", "Gebäude", "Bauwerk" und "Objekt" ist sachlich fundiert: Ein "Haus" ist ein spezieller Typ eines "Gebäudes", welches wiederum ein Teilbereich des umfassenderen Begriffs "Bauwerk" ist; "Objekt" ist ein juristisch-administrativer Oberbegriff ohne technische Präzision.

    ➕ Ergänzung: "Einheit" ist im Wohnungseigentumsrecht (WEGAbk.) ein klar definierter Begriff – gemeint ist eine rechtlich abgeschlossene, vermietbare oder verkaufbare Fläche (z. B. Wohnung oder Gewerbeeinheit), nicht etwa ein technisches oder bauphysikalisches Element.

    ⚠️ Korrektur: Der Begriff "Korpus" hat in der deutschen Bau- oder Immobilienterminologie keine standardisierte Bedeutung; er wird gelegentlich umgangssprachlich oder in einzelnen Software-Systemen verwendet, ist aber weder baurechtlich noch technisch definiert und daher für verbindliche Dokumentation ungeeignet.

    ➕ Ergänzung: Die Bezeichnung "Wohnung" ist baurechtlich an die Nutzungsart und bauliche Abgeschlossenheit geknüpft (§ 221 BGBAbk., Bauordnungsrecht), während "Laden" oder "Gewerbeeinheit" stets einer baurechtlichen Nutzungsart (z. B. Gewerbezone, zulässige Nebennutzung) und spezifischen brandschutztechnischen Anforderungen unterliegen.

    🔴 Gefahr: Fehlende oder unpräzise Begriffsverwendung kann zu Rechtsunsicherheit führen – etwa bei Eigentumsübertragungen, Versicherungsschutz, Baugenehmigungsverfahren oder Schadensregulierungen, da Verträge, Gutachten und Behördenentscheidungen auf exakten Fachbegriffen beruhen.

    👉 Handlungsempfehlung: Verwenden Sie für technische und rechtliche Zwecke stets die normierten Begriffe gemäß DINAbk. 276, Bauordnungen der Länder und WEG – und beauftragen Sie bei Zweifeln einen zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung oder Bauordnungsrecht zur Klärung der korrekten Zuordnung.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass „Haus“ ein Unterbegriff von „Gebäude“ ist, „Gebäude“ ein Teil von „Bauwerk“, und „Objekt“ ein administrativer Oberbegriff ohne technische Präzision.
    • Alle bestätigen die korrekte Trennung zwischen Gesamtobjekt (z. B. Gebäude) und Teileinheiten (Wohnung, Gewerbeeinheit).
    • Alle lehnen den Begriff „Korpus“ als fachlich unzulässig ab.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI stellt „Objekt“ und „Einheit“ neutral-terminologisch dar; DeepSeek und Qwen betonen zusätzlich deren juristische Relevanz im WEG und Versicherungsrecht.
    • Qwen hebt die baurechtliche Verankerung von „Wohnung“ (§ 221 BGB, Bauordnungsrecht) explizit hervor – GoogleAI und DeepSeek erwähnen dies nicht.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek fügt die Unterscheidung „Sondereigentum“ (Wohnung) vs. „Teileigentum“ (Gewerbe) nach WEG hinzu.
    • Qwen ergänzt die Differenzierung nach brandschutztechnischen Anforderungen und verweist auf DIN 276 sowie Landesbauordnungen.
    • Qwen benennt explizit die Gefahr der Rechtsunsicherheit bei fehlerhafter Terminologie – GoogleAI und DeepSeek erwähnen dies nicht mit dieser Dringlichkeit.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI bewertet den Kontext als rein informativ ohne sicherheitsrelevante Mängel; Qwen identifiziert eine 🔴 Gefahr (Rechtsunsicherheit bei Vertrags- oder Behördenverfahren), und DeepSeek spricht von „keiner erkennbaren Gefahr“, aber empfiehlt dennoch Rechtsrat – die sicherere Einschätzung (Qwen) wird hier priorisiert.

    👉 Empfehlung:

    • Bei juristisch oder baurechtlich verbindlichen Dokumenten (Teilungserklärung, Kaufvertrag, Bauantrag) stets die Begriffe gemäß WEG, Bauordnung und DIN 276 verwenden – nicht umgangssprachlich.
    • Bei Zweifeln zu konkreten Einzelfällen stets Fachanwalt für Immobilienrecht oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur – nicht ausschließlich KI-basierte Klärung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Haus vs. Gebäude vs. Bauwerk„Haus“ ist ein Wohngebäude; „Gebäude“ umfasst alle überdeckten, umschlossenen Bauwerke; „Bauwerk“ ist der umfassendste technische Oberbegriff (inkl. Brücken, Tunnel).
    Objekt & Einheit„Objekt“ ist ein administrativer, nicht-technischer Oberbegriff; „Einheit“ bezeichnet rechtlich abgeschlossene, vermietbare/verkaufbare Flächen (Wohnung oder Gewerbe) nach WEG.
    KorpusKeine normierte, baurechtliche oder technische Definition – Verwendung in verbindlichen Dokumenten unzulässig.
    Wohnung (baurechtlich)⚠️Erfordert bauliche Abgeschlossenheit und genehmigte Wohnnutzung (§ 221 BGB, Landesbauordnungen); reine Bezeichnung reicht nicht aus.
    Risiko bei fehlerhafter Terminologie⚠️Alle Modelle sehen potenzielle Folgen, aber nur Qwen stuft dies als 🔴 Gefahr ein – Konsens: Rechtsunsicherheit bei Verträgen, Versicherung, Behördenverfahren ist real.

    👉 Handlungsempfehlung: Verwenden Sie für Verträge, Teilungserklärungen und Bauanträge ausschließlich die gesetzlich und normativ verankerten Begriffe (WEG, DIN 276, Landesbauordnungen); bei Abweichungen oder Unsicherheiten stets fachlichen Rat einholen – keine alleinige Orientierung an umgangssprachlicher oder softwaregestützter Terminologie.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlbezeichnung „Wohnung“ bei nicht genehmigter WohnnutzungOrdnungswidrigkeit, Rückbauauflage, Versicherungsleistungskürzung
    🔴 RisikoVerwendung von „Korpus“ in TeilungserklärungNichtigkeit von Eigentumsanteilen, gerichtliche Anfechtung, Wertminderung
    🔴 RisikoUnklare Abgrenzung „Objekt“ vs. „Einheit“ in KaufvertragStreit über Instandhaltungspflichten, Kostenverteilung, Sondereigentumszuweisung
    🔴 RisikoFehlende Berücksichtigung brandschutztechnischer Vorgaben bei „Gewerbeeinheit“Ablehnung von Baugenehmigung, Betriebsuntersagung, Haftungsrisiko
    🔴 RisikoVerwendung nicht normierter Begriffe in Gutachten oder VersicherungsanmeldungLeistungsverweigerung, Regressansprüche, gerichtliche Zweifel an Sachverständigenqualifikation
    ✅ ChanceKlare, normkonforme Begriffsverwendung in VerträgenRechtssicherheit, schnelle Genehmigungsverfahren, klare Haftungs- und Kostenverteilung
    ✅ ChanceEinheitliche Terminologie in Hausverwaltung & DokumentationReduzierte Streitigkeit zwischen Eigentümern, höhere Transparenz, bessere Verwaltungseffizienz
    ✅ ChanceEinsatz standardisierter Begriffe gemäß DIN 276 bei Planung & KalkulationPräzisere Kostensteuerung, einfache Vergleichbarkeit von Projekten, bessere Ausschreibungsgrundlage
    ✅ ChanceVertragsrechtlich saubere Abgrenzung „Gebäudeversicherung“ vs. „Hausratversicherung“Keine Lücken im Versicherungsschutz, klare Regulierung bei Schäden, Vermeidung von Doppelversicherung
    ✅ ChanceFachlich korrekte Begriffsverwendung im Verkaufsprozess (z. B. Kaufpreisallokation)Höhere Glaubwürdigkeit gegenüber Käufern, deutlich geringeres Risiko von Rechtsstreitigkeiten nach Verkauf

    Orientierungshilfen

    1. Rechtssichere Dokumentation prüfen: Überprüfen Sie alle bestehenden Verträge, Teilungserklärungen und Versicherungsanmeldungen auf die korrekte Verwendung der Begriffe „Wohnung“, „Gewerbeeinheit“, „Gebäude“ und „Objekt“ – ersetzen Sie „Korpus“ durch „Gesamtanlage“ oder „Gebäudekomplex“.
    2. Fachanwalt für Immobilienrecht konsultieren: Beauftragen Sie einen Fachanwalt mit Schwerpunkt Wohnungseigentumsrecht, um Ihre Teilungserklärung oder Kaufvertragsvorlagen auf terminologische Konformität mit dem WEG und Landesbauordnungen zu prüfen.
    3. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie die aktuelle Nutzungsart (baurechtlich genehmigt), die Bauakten, die Flurkarte und ggf. ein aktuelles Gutachten des zuständigen Brandschutzbeauftragten – diese bilden die Grundlage für eine rechtsfeste Begriffszuordnung.
    4. Planungsdokumentation an DIN 276 anpassen: Stellen Sie sicher, dass alle Leistungsverzeichnisse, Kostenschätzungen und Ausschreibungen die Begriffe „Gebäude“, „Wohnung“, „Einheit“ und „Bauwerk“ gemäß DIN 276 und VOBAbk./C verwenden.
    5. Versicherungspartner auf Terminologie prüfen: Fordern Sie von Ihrer Gebäude- und Haftpflichtversicherung schriftlich die Definitionen der versicherten „Objekte“ und „Einheiten“ an – vergleichen Sie diese mit Ihrer tatsächlichen Nutzungs- und Eigentumsstruktur.
    6. Fortbildung für Verwaltungspersonal einplanen: Organisieren Sie eine interne Schulung für Hausverwalter und Eigentümervertreter zu korrekter Begriffsverwendung im täglichen Schriftverkehr (z. B. Beschlussprotokolle, Mahnungen, Instandhaltungsrücklagen).
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Haus
    Ein Gebäude, das primär Wohnzwecken dient. Es kann sich um ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus handeln.
    Verwandte Begriffe: Gebäude, Wohnung, Bauwerk
    Gebäude
    Ein Bauwerk, das durch Wände und ein Dach umschlossen ist und Menschen oder Sachen Schutz bietet. Es ist ein umfassenderer Begriff als Haus.
    Verwandte Begriffe: Haus, Bauwerk, Immobilie
    Bauwerk
    Jede Art von baulicher Anlage, die durch menschliche Arbeit entstanden ist. Dazu gehören Gebäude, Brücken, Tunnel, Straßen usw.
    Verwandte Begriffe: Gebäude, Anlage, Konstruktion
    Objekt
    Ein allgemeiner Begriff, der in der Immobilienwirtschaft verwendet wird, um ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück oder ein anderes bebautes oder unbebautes Areal zu bezeichnen.
    Verwandte Begriffe: Immobilie, Grundstück, Liegenschaft
    Wohnung
    Eine in sich abgeschlossene Wohneinheit innerhalb eines Gebäudes, bestehend aus mehreren Räumen, die zum Wohnen geeignet sind.
    Verwandte Begriffe: Haus, Einheit, Appartement
    Einheit
    Ein neutraler Begriff, der sowohl Wohnungen als auch Gewerbeeinheiten (Läden, Büros) umfassen kann. Er wird oft verwendet, wenn es um die Aufteilung eines Gebäudes in separate Bereiche geht.
    Verwandte Begriffe: Wohnung, Gewerbeeinheit, Teileigentum
    Gewerbeeinheit
    Ein Raum oder eine Räumlichkeit in einem Gebäude, die für gewerbliche Zwecke genutzt wird, z.B. ein Laden, ein Büro oder eine Werkstatt.
    Verwandte Begriffe: Einheit, Laden, Büro

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Unterschied zwischen einem Haus und einem Gebäude?
      Ein Haus ist ein Gebäude, das primär Wohnzwecken dient, während ein Gebäude ein allgemeinerer Begriff für jede Art von Bauwerk mit Wänden und Dach ist. Nicht jedes Gebäude ist also ein Haus, aber jedes Haus ist ein Gebäude.
    2. Kann ich den Begriff "Objekt" für ein Haus verwenden?
      Ja, der Begriff "Objekt" ist in der Immobilienwirtschaft üblich, um ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zu bezeichnen. Er ist jedoch sehr allgemein gehalten.
    3. Was ist der Unterschied zwischen einer Wohnung und einer Einheit?
      Eine Wohnung ist eine in sich abgeschlossene Wohneinheit innerhalb eines Gebäudes. Eine Einheit kann sowohl eine Wohnung als auch eine Gewerbeeinheit (z.B. ein Laden) sein.
    4. Welchen Begriff verwende ich, wenn ich von einem Laden in einem Gebäude spreche?
      In diesem Fall ist der Begriff "Gewerbeeinheit" oder einfach "Laden" am passendsten.
    5. Ist ein Bauwerk das Gleiche wie ein Gebäude?
      Nein, ein Bauwerk ist ein Oberbegriff, der jede Art von baulicher Anlage umfasst, also auch Brücken, Tunnel oder Straßen. Ein Gebäude ist eine spezielle Art von Bauwerk.
    6. Welche Bezeichnung ist die formellste?
      "Bauwerk" ist die formellste Bezeichnung, gefolgt von "Gebäude". "Haus" ist eher umgangssprachlich.
    7. Kann ich "Einheit" verwenden, wenn ich von einer einzelnen Garage spreche?
      Ja, auch eine Garage kann als "Einheit" bezeichnet werden, besonders wenn sie Teil eines größeren Komplexes ist.
    8. Gibt es regionale Unterschiede in der Verwendung der Begriffe?
      Ja, es kann regionale Unterschiede geben. In manchen Regionen ist beispielsweise der Begriff "Bau" üblicher als in anderen.

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