Baufirma insolvent: Was tun? Rechte, Ansprüche & Vorgehen bei Baumängeln?
BAU-Forum: Sonstige Themen
Baufirma insolvent: Was tun? Rechte, Ansprüche & Vorgehen bei Baumängeln?
Ist-Stand: Das Haus ist fertig (zum Glück!), aber ein paar kleineren Verbesserungsarbeiten müssen noch gemacht werden (das können wir auch selbst tun) und das Geld dafür haben wir auch überwiesen. Die Garage ist aber noch nicht aufgestellt und der Mutterboden ist noch nicht aufgetragen. Das Geld dafür und die Schlussrate haben wir noch nicht überwiesen.
Frage: Müssen wir den Bauvertrag mit der Baufirma schriftlich kündigen, damit wir die letzten Arbeiten an andere Firma vergeben können? Wie gehen wir hier vor, damit später die entstandene Schäden (die Handwerker haben zum Teil das Geld noch nicht bezahlt bekommen) nicht an uns weitergetragen werden. Zur Info: wir haben einen Bauvertrag mit dem Baugeneralübernehmer. Er vergibt wiederum die Aufträge an die Handwerker.
Vielen Dank im Voraus
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
GoogleAI-Analyse
Wenn Ihre Baufirma insolvent ist, ist es wichtig, schnell zu handeln, um Ihre Rechte zu wahren. Da Ihr Haus bereits fertiggestellt ist, ist das Risiko geringer, als wenn es sich noch im Bau befände.
Wichtige Schritte:
- Bauvertrag prüfen: Analysieren Sie den Bauvertrag genau, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen.
- Schlussrate: Zahlen Sie die Schlussrate nur, wenn alle Leistungen vertragsgemäß erbracht wurden und keine Mängel bestehen.
- Mängel dokumentieren: Dokumentieren Sie alle noch ausstehenden Arbeiten und eventuelle Mängel schriftlich und mit Fotos.
- Insolvenzverwalter kontaktieren: Setzen Sie sich mit dem Insolvenzverwalter der Baufirma in Verbindung und melden Sie Ihre Ansprüche an.
- Rechtlichen Rat einholen: Ein Anwalt für Baurecht kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Sie über Ihre Rechte aufzuklären.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht auf, um Ihre Situation zu besprechen und die nächsten Schritte zu planen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Insolvenzverwalter
- Eine vom Gericht bestellte Person, die im Falle einer Insolvenz die Vermögenswerte des Unternehmens verwaltet und die Gläubigerinteressen vertritt. Der Insolvenzverwalter prüft die angemeldeten Forderungen und verteilt die Insolvenzmasse an die Gläubiger.
Verwandte Begriffe: Insolvenzmasse, Gläubiger, Forderungen - Bauvertrag
- Ein Vertrag zwischen Bauherr und Baufirma, der die zu erbringenden Bauleistungen, den Preis und die Zahlungsbedingungen regelt. Der Bauvertrag ist die Grundlage für alle Ansprüche und Pflichten der Vertragsparteien.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOBAbk./B, Leistungsbeschreibung - Baumängel
- Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Bauwerks. Baumängel können zu Schäden am Gebäude führen und die Nutzung beeinträchtigen.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelanzeige, Nachbesserung - Gewährleistung
- Die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung des Bauunternehmers, Mängel am Bauwerk innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.
Verwandte Begriffe: Verjährung, Mängelhaftung, Schadenersatz - Schlussrate
- Die letzte Rate, die der Bauherr an die Baufirma zahlt, nachdem alle Leistungen erbracht wurden und keine Mängel mehr bestehen. Die Schlussrate sollte erst gezahlt werden, wenn der Bau abgenommen wurde und alle Mängel beseitigt sind.
Verwandte Begriffe: Abschlagszahlung, Rechnungsprüfung, Bauabnahme - Insolvenzmasse
- Das gesamte Vermögen des insolventen Unternehmens, das zur Befriedigung der Gläubigerforderungen zur Verfügung steht. Die Insolvenzmasse umfasst alle Aktiva des Unternehmens, abzAbk.üglich der Kosten des Insolvenzverfahrens.
Verwandte Begriffe: Gläubiger, Forderungen, Insolvenzquote - Forderung
- Ein Anspruch eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner auf eine bestimmte Leistung, z.B. die Zahlung einer Geldsumme. Im Insolvenzverfahren müssen die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Verwandte Begriffe: Gläubiger, Schuldner, Insolvenzforderung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert mit der Gewährleistung, wenn die Baufirma insolvent ist?
Die Gewährleistungspflicht bleibt grundsätzlich bestehen, auch wenn die Baufirma insolvent ist. Allerdings kann es schwierig sein, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Der Insolvenzverwalter wird prüfen, ob noch ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Mängel zu beseitigen. - Wie melde ich meine Ansprüche beim Insolvenzverwalter an?
Der Insolvenzverwalter wird Sie auffordern, Ihre Ansprüche schriftlich anzumelden. Geben Sie eine detaillierte Aufstellung der ausstehenden Leistungen und Mängel an und fügen Sie alle relevanten Dokumente (Bauvertrag, Rechnungen, Mängelanzeigen) bei. - Kann ich die ausstehenden Arbeiten von einer anderen Firma erledigen lassen?
Grundsätzlich ja. Sie sollten dem Insolvenzverwalter jedoch mitteilen, dass Sie beabsichtigen, die Arbeiten von einer anderen Firma ausführen zu lassen, und ihm die Möglichkeit geben, die Mängel selbst zu beseitigen. Wenn der Insolvenzverwalter dies ablehnt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagiert, können Sie die Arbeiten von einer anderen Firma ausführen lassen und die Kosten dem Insolvenzverwalter in Rechnung stellen. - Was passiert, wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu befriedigen?
In diesem Fall werden die Gläubiger (also auch Sie) nur einen Teil ihrer Forderungen erhalten. Die Quote, die Sie erhalten, hängt von der Höhe der Insolvenzmasse und der Anzahl der Gläubiger ab. - Soll ich die Schlussrate zahlen, auch wenn noch Mängel vorhanden sind?
Nein, zahlen Sie die Schlussrate erst, wenn alle Mängel beseitigt wurden oder Sie eine Einigung mit dem Insolvenzverwalter erzielt haben. Andernfalls riskieren Sie, Ihr Geld zu verlieren und keine Mängelbeseitigung zu erhalten. - Was ist, wenn der Baugeneralübernehmer auch insolvent ist?
Wenn sowohl die Baufirma als auch der Baugeneralübernehmer insolvent sind, wird die Situation komplexer. Sie müssen Ihre Ansprüche gegenüber beiden Insolvenzverwaltern geltend machen. Es ist ratsam, sich in diesem Fall von einem Anwalt beraten zu lassen. - Welche Rolle spielen die Handwerker in diesem Fall?
Die Handwerker sind in der Regel Gläubiger der Baufirma und haben ebenfalls Ansprüche auf offene Rechnungen. Sie haben jedoch keine direkten vertraglichen Beziehungen zu Ihnen als Bauherrn, es sei denn, es wurden separate Verträge geschlossen. - Wie kann ich mich vor solchen Situationen schützen?
Prüfen Sie vor Vertragsabschluss die Bonität der Baufirma. Fordern Sie Referenzen an und informieren Sie sich über die finanzielle Situation des Unternehmens. Vereinbaren Sie Abschlagszahlungen nur für tatsächlich erbrachte Leistungen und zahlen Sie die Schlussrate erst nach vollständiger und mangelfreier Fertigstellung des Baus. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kann Sie vor finanziellen Risiken schützen.
🔗 Verwandte Themen
- Bauvertrag richtig gestalten
Worauf Sie bei der Gestaltung eines Bauvertrags achten sollten, um sich vor Risiken zu schützen. - Mängelanzeige richtig formulieren
Wie Sie eine Mängelanzeige richtig formulieren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. - Bauabnahme: Worauf Sie achten müssen
Was Sie bei der Bauabnahme beachten sollten, um Mängel frühzeitig zu erkennen. - Rechte bei Baumängeln
Ihre Rechte als Bauherr bei Baumängeln und wie Sie diese durchsetzen können. - Bonitätsprüfung von Baufirmen
Wie Sie die Bonität einer Baufirma prüfen können, um das Risiko einer Insolvenz zu minimieren.
-
Baufirma Insolvenz: Anwalt Baurecht – Stundensatz statt BRAGO
Anwalt suchen
ist der einzige vernünftige Rat, den man geben kann. Anwaltskammer anrufen und nach Fachanwälten für Baurecht fragen. Damit keine Kostenexplosion bei fehlender Versicherung passiert (Streitwert) vorab fragen ob er ein Beratungsgespräch nach Stundensatz und nicht nach Brago (Bundesrechtsanwalts Gebühren Ordnung) macht und was seinStundensatz ist. -
Insolvenz Baufirma: Werkvertrag prüfen – VOB Kündigungsgrund!
schließe mich an
Trotzdem ein paar Hinweise vorab. Sie schreiben von einem Generalübernehmer. Also wird auf Ihrem Grund gebaut, Sie haben einen Werkvertrag. Falls die VOB vereinbart ist, ist die Insolvenz ein Kündigungsgrund (§ 8 VOB/B). Falls nicht, reicht die Insolvenz allein nicht, also nicht voreilig kündigen. Sie sollten dann - an die Adresse des Unternehmers - Fristen setzen. Verstreichen die Fristen, können Sie die Arbeiten selbst fertigstellen (Selbstvornahme, § 637 BGBAbk.).
Für einen (vorläufigen) Insolvenzverwalter könnte es aber interessant sein, Ihr Objekt fertigzustellen, wenn die Schlussrate höher ausfällt als der Aufwand, um an das Geld zu kommen. Er hat nämlich die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu mehren und wird die Subunternehmer entsprechend anweisen. Also nichts überstürzen, vielleicht wird nach kurzer verfahrensbedingter Pause weitergebaut. Versuchen Sie, Auskünfte zum Verfahren und zur Person des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Insolvenzgericht herauszufinden.
Ansonsten: eine Rechtsberatung ist nie verkehrt. Es gibt noch einiges zu klären. Stichwort: Gewährleistung. Mit professioneller Hilfe gelingt es vielleicht, sich die Gewährleistungsansprüche des Generalübernehmer gegen die Nachunternehmer abtreten zu lassen. -
Baufirma Insolvenz: Fristsetzung – Vertrag kündigen?
Vielen Dank für die schnelle Antwort
@ HF: Was könnte der Grund für die 'Kostenexplosion bei fehlender Versicherung' sein?
@ Hr. Bruno Stubenrauch: Ja, das war ein Werkvertrag. Das Haus wird auf unserem Grundstück gebaut. Ich glaube, dass VOBAbk. vereinbart war. Ich werde heute Abend nachschauen. Ich denke, es ist wahrscheinlich nicht verkehrt, einen Frist an die Firma zu setzen, und im Falle des Verstreichens der Fristen, den Vertrag kündigen (oder habe ich da ein Denkfehler?). Bekommt der Insolvenzverwalter dann unsere Kündigung weitergeleitet?
Eine Sache interessiert uns noch. Werden wir mit professioneller Hilfe (z.B. Anwälte) die Gewährleistungsansprüchen gegen die Nachunternehmer bekommen, obwohl die Nachunternehmer ihre Rechnungen nicht bezahlt bekommen? Das Geld haben wir an Generalübernehmer bezahlt. Er aber nicht an die Handwerker! .
Vielen Dank -
Anwaltskosten: Streitwert vermeiden – Abrechnung nach Stundensatz
-
Streitwert bei Insolvenz: Berechnungsgrundlage – Ausstehende Arbeiten?
Streitwert
wird der Streitwert nach der ausstehenden Arbeiten gerechnet, oder nach dem Hauswert? Und wie hoch wäre der prozentuelle Anteil der Brago-Kosten zum Streitwert?
Langsam bekommen wir das Gefühl, dass alles komplizierter ist als wir uns vorgestellt haben! -
eben daher
dirngend zum RA! -
Baufirma Insolvenz: Voreilige Kündigung – Risiken & Folgen
zur Kündigung
Ich würde nicht voreilig kündigen, ohne Rechtsrat eingeholt zu haben. Bei einer freien, also ungenügend begründeten Kündigung könnten Sie Nachteile erleiden. Mindestens schulden Sie dann die komplette Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Beim VOB-Vertrag ist eine Teilkündigung des Vertrags für die ausstehenden Leistungen allerdings Voraussetzung für die Ersatzvornahme, beim BGBAbk.-Vertrag nicht. Es sind also einige Fallstricke versteckt. Fristen setzen und die Kündigung vorbehalten ist aber nicht verkehrt.
Korrespondenz schicken Sie normal an die Firmenadresse. Sie wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter, wenn es schon einen gibt, automatisch weitergeleitet.
Das mit der Gewährleistung ist schwierig. Die Nachunternehmer haben höchstwahrscheinlich ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn sie nicht komplett bezahlt wurden. Ich kenne Rechtsprechung zu folgendem Sachverhalt: der Nachunternehmer verlangt vom Generalübernehmer Sicherheit für den ausstehenden Werklohn, z.B. eine Bürgschaft oder die Hinterlegung des Geldes. Bekommt er die nicht, wovon bei Insolvenz auszugehen ist, darf er alle Leistungen verweigern. -
Baufirma Insolvenz: Gewährleistung – Zusammenfassung & Vorgehen
Zusammenfassung
zuerst möchten wir euch für eure schnelle und fachkundige Beratungen danken. Dadurch bekommen wir jetzt klare Vorstellung, was alles auf uns zukommen könnte.
Wir möchten nun den Sachverhalt kurz zusammenfassen und bitten um eure Meinung dazu:- da die Handwerker ihre Leistung nicht vom Generalübernehmer vergütet bekommen haben, können Sie die Gewährleistung verweigern. Wir gehen davon, dass sie dies tun werden.
- wir setzen der Baufirma einen Frist, die ausstehende Arbeit zu erledigen. Der Insolvenzverwalter könnte die ausstehende Arbeiten weiterführen und die Handwerker beauftragen. Falls nicht, können wir dann den Vertrag kündigen. Im Falle, dass der Insolvenzverwalter die Arbeit weiterführen möchte, muss er nicht die Gewährleistung für das gesamte Haus übernehmen?
- Wir gehen zum RA aber die Aussicht (bzgl. Gewährleistung) ist gar nicht so rosig, oder?
Vielen Dank
-
Gewährleistung bei Insolvenz: Insolvenzverwalter – Pflichten & Rechte
Gewährleistung
Zur Gewährleistung ist ein Insolvenzverwalter nicht verpflichtet. Das steht meines Wissens irgendwo in der Insolvenzordnung. Wenn es ihm aber gelingt, mit "seinen" Handwerkern weiterzuarbeiten, kann man davon ausgehen, dass diese in der Gewährleistung sind und eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche was bringt. Die Handwerker werden nämlich nur weiterarbeiten, wenn sie ihr Geld bekommen. Dann gibt es später auch kein Leistungsverweigerungsrecht.
Ggf. kann man aber auch eine Forderung aufbauen, die die verlorengegangenen Gewährleistungsansprüche abgilt. Auch hier ist Rechtsbeistand angesagt. -
Baufirma Insolvenz: Abwarten – Anwalt vermeidet Kosten!
erst mal gar nichts tun
Sie haben einen Vertrag der nahezu erfüllt ist, für Restgeld ist eine Restleistung erforderlich.
Keine Zahlungen an Handwerker, mit denen haben Sie keinen Vertrag.
Bei Eigenleistungen erlischt die Gewährleistung, aber die ist sowieso weg.
Warum Rat vom Anwalt? Abwarten ist billiger.
Ein Anwalt will immer schreiben und klagen, das Geld bekommt er immer, egal ob BRAGO-Ritter oder nicht. -
Baufirma Insolvenz: Keine GmbH – Direkte Haftung des Eigentümers!
neue Nachrichten
Guten Morgen,
nach dem wir persönlich mit dem Eigentümer der Baufirma gesprochen haben, denken wir, dass die ganze Sache nicht so schlimm wie vermutet ist.
Aussage des Firmaeigentümers:- da seine Firma keine GmbH ist, gibt es in diesem Fall keinen Insolvenzverwalter. Er ist der alleinige Verantworter für den Schadensfall. Er steht gerade für die offenen Rechnungen an die Handwerker.
- Gewährleistungen wird er an uns abtreten (auf jeden Fall). Da er nur Generalübernehmer ist, bekommen wir die Gewährleistung direkt vom Handwerker, auch wenn die Handwerker ihre Rechnungen nicht bezahlt bekommen (was aber nicht der Fall ist). Seine Aussage: Wer Leistung liefert, muss gewährleisten! (wir zweifeln hier einbisschen)
- Da wir das Geld für Garage und die letzte Rate noch nicht bezahlt haben, meint er, dass es für uns besser ist, den Werkvertrag zu kündigen (er wird die Kündigung annehmen). Damit wir dadurch keinen Nachteil bekommen, wird er schon vorher einen Handwerker suchen, der uns die Garage aufstellt, und an den müssen wir die Rechnung direkt zahlen. Dann wird eine Abschlussrechnung gemacht, wieviel wir ihm noch zahlen müssen, und diesen Betrag zahlen wir nicht an ihn, sondern an einen von seinen Handwerker.
Seine Aussage zu der ganzen Sache: Er möchte 'die Baustelle' erfolgreich abschließen.
Was meint Ihr? Wir bräuchten dringend Eure Meinung dazu, denn wir möchten nicht, dass wir über den Tisch gezogen werden und wir glauben den Eigentümer der Baufirma auch, dass er ernst meint.
Danke im Voraus -
Bauträger Insolvenz: Interessenkonflikt – Anwalt für Baurecht!
Laienmeinung
Hallo
der Generalübernehmer vertritt NUR seine Interessen und nicht deine Interesse! Meine Erfahrung mit Bauträger ist: Es wird viel versprochen aber nur wenig getan. Und viele Behauptungen vom Bauträger sind einfach nur Märchen. Die Märchen können leider sehr überzeugend klingen.
Ich würde Rat vom Rechtsanwalt (RA für "Baurecht") holen.
Grüße -
Baufirma Insolvenz: Abtretung Gewährleistung – Schriftform sichert!
unsere Sicherheit geht vor
wir sind auch der Meinung.
Im Moment, meinen wir, haben wir 'noch' keinen Nachteil durch die Konkursmeldung der Baufirma. Die Gewährleistungen wird die Baufirma an uns abtreten. Wir werden Wert drauf legen, dass das schriftlich erfolgt wird. Erst dann werden wir auch die letzte Rate zahlen. Frage: hat diese schriftliche Abtretung überhaupt einen Wert?
Wir stellen auch alles in Frage, was der Bauträger uns gesagt hat. Deswegen wenden wir uns doch an euch! 😉
Gruß -
Abtretung Gewährleistung: BGB §398 – Einwendungen beachten!
zur Abtretung mindestens BGBAbk. lesen
In den §§ 398 - 413 steht es. Ich weise nochmal darauf hin, dass die Schuldner der Gewährleistung (also die Subunternehmer) dem neuen Gläubiger (also Ihnen) die selben Einwendungen entgegensetzen können, "die zurzeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger (also den Generalübernehmer) begründet waren" (§ 404 BGB). Hätten die Subunternehmer / Nachunternehmer gegenüber dem Generalübernehmer ein Leistungsverweigerungsrecht, so haben Sie es auch Ihnen gegenüber. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Baufirma insolvent: Rechte, Ansprüche & Vorgehen bei Baumängeln sichern!
💡 Kernaussagen: Bei Insolvenz einer Baufirma ist schnelles Handeln wichtig. Prüfen Sie den Bauvertrag (Werkvertrag oder VOBAbk.), setzen Sie Fristen und sichern Sie Ihre Ansprüche auf Gewährleistung. Ein Anwalt für Baurecht kann helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Eine voreilige Kündigung des Bauvertrags kann zu Nachteilen führen. Beachten Sie den Beitrag Baufirma Insolvenz: Voreilige Kündigung – Risiken & Folgen.
âś… Zusatzinfo: Bei einem VOB-Vertrag kann die Insolvenz ein Kündigungsgrund sein (siehe Insolvenz Baufirma: Werkvertrag prüfen – VOB Kündigungsgrund!). Setzen Sie dem Unternehmen bzw. dem Insolvenzverwalter Fristen zur Fertigstellung der Arbeiten.
💰 Zusatzinfo: Vermeiden Sie hohe Anwaltskosten durch Abrechnung nach Streitwert (BRAGO). Vereinbaren Sie stattdessen einen Stundensatz, wie im Beitrag Baufirma Insolvenz: Anwalt Baurecht – Stundensatz statt BRAGO empfohlen.
🔧 Praktische Umsetzung: Klären Sie, ob eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche von der Baufirma an Sie möglich ist (Baufirma Insolvenz: Abtretung Gewährleistung – Schriftform sichert!). Beachten Sie dabei die Regelungen im BGB (§§ 398 - 413), insbesondere § 404 BGB (siehe Abtretung Gewährleistung: BGB §398 – Einwendungen beachten!).
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich Rechtsrat von einem Fachanwalt für Baurecht, um Ihre Rechte und Ansprüche im Falle einer Baufirma Insolvenz optimal zu sichern. Prüfen Sie, ob die Gewährleistung durch die Handwerker direkt übernommen werden kann.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Baufirma, Insolvenz". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Risse im Tragwerk: Ursachen, Baugrund, Statik & Gewährleistung – Was tun?
- … Wenn er niemanden, Statiker oder Baufirma, findet an den er die Kosten weiterreichen kann, ist sehr fraglich …
- … ein Beweissicherungsverfahren kann die Firma nicht einfach liquidiert werden, sondern müsste Insolvenz anmelden. Diese wird dann zumeist durch einen Insolvenzverwalter überprüft. …
- … Bauträger-Liquidation: Mängelerledigung vor Insolvenz? …
- … Co. KG, das Objekt erst nach anerkannter Mängelerledigung liquidieren kann, bzw. Insolvenz anmelden müsste. …
- … Fachanwalt: Baurecht & Insolvenzrecht zu Bauträger-Forderungen …
- … kann Ihnen nur ein Fachanwalt für Baurecht und/oder Insolvenzrecht erläutern. Ich bin Bauingenieur - kein Jurist - und …
- … nicht begleichen will/kann besteht dann nur noch die Möglichkeit der Insolvenz. In einem Insolvenzverfahren wird dann aber geprüft, ob tatsächlich eine …
- … Insolvenz vorliegt oder ob die Firma sich nur der Leistungsschuld entziehen will. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Gutachterkosten bei Baumängeln: Wer zahlt nach Bauabnahme? Kosten, Vorgehen & Rechte
- … öfter, als man denkt. Wenn du so wenig hast, dass du Insolvenz anmelden müsstest, bekommst du auch PKH. Kopf hoch und weiterkämpfen. Nicht …
- … im Boot und einen weiteren Ansprechpartner , falls der Bauunternehmer in Insolvenz geht. Das muss aber dein RA entscheiden. …
- … steckt. Da kann umfangreiches Aktenstudium enthalten sein oder Kosten für eine Baufirma für das Freilegen der Abdichtung oder oder oder ... …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Hausbau ohne Ausführungsplanung: Risiken, Abweichungen vom Vertrag & Ihre Rechte?
- … Aufgrund der Genehmigungsplanung, kein LVAbk. vom Architekt, nur ein Angebot von Baufirma, andere Firmen haben sich angeblich nicht gemeldet ... …
- … Honorarrückzahlung Architekt: Insolvenz als Ausweg? …
- … Genehmigungsplanung erstellt wurde. Aber Honorarrückzahlung schloss er aus, er will lieber Insolvenz anmelden, damit ich mein Geld nicht sehe ... …
- … da wird dann mit dem gesamten Privatvermögen gehaftet bis die Privatinsolvenz durch ist. …
- … Rat einholen und ihre Ansprüche geltend machen. Der Beitrag Honorarrückzahlung Architekt: Insolvenz als Ausweg? zeigt, dass eine Honorarrückforderung schwierig sein kann, insbesondere wenn …
- … der Architekt Insolvenz anmeldet. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenleistungen: Warum gelten sie als teuer? Kosten, Einsparungen & Honorar
- … - dass ist nur fair! Es ist eine irrige Annahme, eine Baufirma könnte einen Reibach mit Nachträgen bei einem Einfamilienhaus machen, dazu sind …
- … kann ja murksen ... wenn's zu dicke kommt, kommt die Insolvenz. Und dann die neue Klitsche. Als Architekt geht das kaum: Drücke …
- … den Geldern der Bauherren und dem Großteil meines Honorars in die Insolvenz gegangen ist. Nach intensiver Analyse dessen, was ich als Architekt alles …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baukostenexplosion ohne Änderungen: Ursachen, Risiken & Finanzierungslösungen?
- … Architektenvertrag: Leistungsphasen & Holzbaufirma …
- … die ersten Schwierigkeiten, weil der Architekt keinen Werksplan für die Holzbaufirma auf die Bahn gegriegt hat. Weil die Holzbaufirma nicht länger …
- … dann mit unserer Hilfe und anhand der Vorplanungen von der Holzbaufirma selbst gemacht. …
- … Bauvertrag: Architekt krank – Holzbaufirma als Notlösung …
- … Da wie schon gesagt, der Bau still stand und die Holzbaufirma anfangen musste, wurde dieser Plan anderweitig gemacht. Der Architekt hat dann …
- … war nur eine Notlösung, geplant war das so nicht! Die Holzbaufirma war nicht begeistert, den Plan zu machen, weil der Architekt die …
- … nicht geliefert hat - was am Ende dazu führte, dass sich Baufirma und Architekt total verstritten haben und ich als Vermittler agieren musste, …
- … weil der Architekt und der Chef der Baufirma nicht mehr miteinander gesprochen haben - bis heute übrigens nicht! (Es flatterten dann Baubehinderungsanzeigen seitens der Baufirma an den Architekten über mein Fax, usw.) …
- … Schreiner, weil er die Türen zu niedrig eingebaut hat? Die Holzbaufirma, weil die Türeausschnitte nicht hoch genug waren? Ist das nicht die …
- … diversen Bauforen durchpflügen und kann sich sehr leicht eine Meinung bilden. Insolvenzen, nicht bezahlte Handwerker, Pfusch, Murks usw. usf. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhaftpflicht: Kostenübernahme durch Bauherren? Pflichten, Risiken & Alternativen?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt als Generalunternehmer beauftragen: Haftung, Risiken & Unterschiede (Hessen)?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baumängel melden: An wen Rohbaumängel melden? Zuständigkeit & Vorgehen
- … Baufirma: Die ausführende Baufirma ist für die Beseitigung der Mängel verantwortlich. Die Mängelanzeige sollte …
- … schriftlich an die Baufirma erfolgen, idealerweise mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige sowohl an den Bauleiter als auch an die Baufirma mit einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung. Dokumentieren Sie den Mangel …
- … MängelanzeigeDie Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer (z.B. Baufirma) über festgestellte Mängel am Bauwerk. Sie sollte detailliert sein und eine …
- … ist?Nein, die Kosten für die Beseitigung berechtigter Mängel trägt die Baufirma im Rahmen der Gewährleistung. …
- … Was tun, wenn die Baufirma insolvent geht?In diesem Fall kann es schwierig werden, die Mängel …
- … detailliert beschreiben. Lassen Sie das Protokoll von allen Beteiligten (Bauleiter, Architekt, Baufirma) unterzeichnen. …
- … BaufertigstellungsversicherungEine Baufertigstellungsversicherung abschließen, um sich gegen die Insolvenz der Baufirma abzusichern. …
- … Fristsetzung bei MängelbeseitigungBei Mängeln der Baufirma eine angemessene …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt plant Kostenexplosion: Rohbau-Kostensteigerung, Angebotsvergleich & Alternativen?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhaus vs. Bauträgerhaus: Vor- & Nachteile, Kosten & Risiken im Vergleich?
- … - Fällt der einzige Vertragspartner aus, z.B. durch Insolvenz, ist das ganze Vorhaben gekippt bzw. es steht niemand für Gewährleistungsmängel …
- … Risiko bei Insolvenz einzelner Firmen. …
- … Baugrundgutachter .. und eine gute Baufirma. …
- … und bei der Ausführung sehe ich das anders. Da ist eine Baufirma welche auch als Generalunternehmer/Bauträger tätig ist IMHO die kostengünstigere und …
- … die bei dem Schallschutz sich ausschließlich auf die Aussage der Rohbaufirma verlässt und hellhörigen Schrott abliefert, die Niedrigenergiehäuser bauen die keine sind …
- … auf der anderen Seite haben und nicht den Verkäufer einer Hausbaufirma, der ohne regelgerechte Ausbildung im Bauhandwerk arbeitet! Ausnahmen natürlich ausgenommen - …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Baufirma, Insolvenz" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Baufirma, Insolvenz" oder verwandten Themen zu finden.
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Baufirma, Insolvenz" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Baufirma, Insolvenz" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterfĂĽhrende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Baufirma insolvent: Was tun? Rechte, Ansprüche & Vorgehen bei Baumängeln?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Baufirma Pleite: Ihre Rechte
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Baufirma Insolvenz, Bauträger Pleite, Baumängel, Gewährleistung, Bauvertrag, Schlussrate, Ansprüche sichern
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!

