Die Abwasserleitung führt über das Grundstück der anderen Doppelhaushälfte.
Der Besitzer der anderen Hälfte hat nach 4 Jahren festgestellt, dass bzgl. des Ablaufs des Abwassers der anderen Haushälfte keine Eintragung existiert, die besagt, dass das Abwasser über sein Grundstück abgeführt werden darf (Grunddienstbarkeit?). Deshalb besteht er jetzt darauf, dass die andere Haushälfte separat einen Kanalanschluss erhält.
Sofern ein neuer Abwasseranschluss gemacht werden muss:
War dann die Haushälfte meiner Eltern wirklich voll erschlossen?
Wer muss die Kosten tragen?
- Das Bauunternehmen (da die Angaben aus dem Notarvertrag falsch waren)?
- Der Notar (hätte er die Angaben prüfen müssen und haftet nun dafür; wenn er nicht prüft frage ich mich wofür er sonst soviel Geld bekommt)?
- Die Stadt (da Sie vergessen hat eine Grunddienstbarkeit einzutragen)?
- Meine Eltern (obwohl Sie das Haus voll erschlossen gekauft haben)?
- Oder muss gar der andere Besitzer den Ablauf weiterhin hinnehmen?