Unerlaubte Werbe-E-Mails: Was tun bei unrechtmäßiger Weitergabe von Adressen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026

Die Diskussion dreht sich um den Erhalt unerlaubter Werbe-E-Mails, insbesondere im Bausektor, und die Frage, wie man sich dagegen wehren kann. Es werden verschiedene Ursachen für den Spam vermutet, von gekauften E-Mail-Verzeichnissen bis hin zu Datenlecks. Die Teilnehmer tauschen sich über Filterregeln, rechtliche Schritte und alternative E-Mail-Anbieter aus. Ein wichtiger Punkt ist der mögliche Zusammenhang zwischen der Veröffentlichung der E-Mail-Adresse in Foren und dem vermehrten Spam-Aufkommen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Empfehlung · 👉 Handlungsempfehlung · 📊 Fakten/Zahlen · 🔧 Praktische Umsetzung

Unerlaubte Werbe-E-Mails: Was tun bei unrechtmäßiger Weitergabe von Adressen?

Seit Neuestem bekomme ich wieder Werbemails, speziell aus dem Bausektor, z.B. auch von der oben angegebenen Firma. Diesmal habe ich geantwortet und angefragt, von wem sie die Email-Adresse haben.
Antwort:
"Entschuldigung für das E-Mail.
Wir haben von die Firma BMC ein CD-ROM gekauft für 100 € mit darauf über 100.000 E-Mail-Adressen von Firmen die Geschafte machen mit Baumaschine.
Wir haben jetzt viele Antworten bekommen von privatanschriften und andere Firmen die nichts mit Baumaschinen zu tun haben! Entschuldigung"
Meine Frage:
Kennt jemand diese Firma BMC und ist das überhaupt Rechtens was sie da tut? Ich bin es leid, dass meine Email (und sicher alle anderen aus dem Forum auch!) offensichtlich nun auch auf Email-Verzeichnis-CD-ROMS zu finden ist. Was kann man da tun? Gibt es eine rechtliche Handhabe?
Emails weitergeben ist schon schlimm genug, aber dass jetzt auch noch diverse Firmen an der Weitergabe verdienen, ohne von mir dazu die Erlaubnis zu haben, finde ich eine Frechheit.
Zumal heute auch wieder Sex-Werbemails bei mir eintreffen.
Gibt's da wirklich kein Gegenmittel, außer sich diverse unterschiedliche Email-Adressen über Hotmail, epost, GMX, Web.de etc. zu holen, nur diese im Internet Preis zu geben und ggf. zu ändern?
  • Name:
  • Reg2003-WA
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige Dokumentation aller Werbe-E-Mails als Beweismittel – inkl. Header-Informationen (Absender, Zeitstempel, Serverpfad).

    🔴 KRITISCH: Keine Zustimmung oder Einwilligungserklärung abgeben – auch nicht „zur Abmeldung“ – ohne vorherige juristische Prüfung.

    ⚠️ WICHTIG: Keine direkte Korrespondenz mit dem Werbenden oder Datenhändler (z. B. BMC), bevor nicht eine klare, schriftliche Unterlassungsaufforderung durch einen Fachanwalt für Datenschutzrecht formuliert wurde.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Nutzung ungesicherter oder nicht anonymisierter Beschwerdeplattformen – Meldung an die Datenschutzbehörde ausschließlich über das offizielle Online-Formular oder per Einschreiben mit Rückschein.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie unerwünschte Werbe-E-Mails erhalten und wissen möchten, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben. Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:

    Rechtliche Grundlage: Die unaufgeforderte Zusendung von Werbung per E-Mail ist grundsätzlich unzulässig, wenn keine vorherige Einwilligung des Empfängers vorliegt (§ 7 UWG). Das gilt insbesondere, wenn Ihre E-Mail-Adresse ohne Ihre Zustimmung weitergegeben wurde.

    Vorgehensweise:

    • Abmahnung: Sie können den Absender der Werbe-E-Mail abmahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern.
    • Beschwerde bei der Datenschutzbehörde: Sie können sich bei der zuständigen Datenschutzbehörde über die unrechtmäßige Weitergabe Ihrer E-Mail-Adresse beschweren.
    • Unterlassungsklage: Wenn der Absender der Werbe-E-Mail die Unterlassungserklärung nicht abgibt, können Sie eine Unterlassungsklage erheben.

    Beweissicherung: Sichern Sie die Werbe-E-Mails als Beweismittel.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen, um die beste Vorgehensweise in Ihrem Fall zu bestimmen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen klaren Fall von unerlaubter Weitergabe und Nutzung von E-Mail-Adressen zu Werbezwecken, was einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen darstellt. Die Firma BMC hat offenbar eine CD-ROM mit über 100.000 E-Mail-Adressen verkauft, ohne dass die betroffenen Personen ihre Einwilligung zur Datenweitergabe erteilt haben. Dies ist nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in der Regel unzulässig, da eine solche Weitergabe nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen erfolgen darf.

    🔴 Gefahr: Die unkontrollierte Verbreitung von E-Mail-Adressen auf CD-ROMs stellt ein erhebliches Datenschutzrisiko dar. Die Adressen können für unerwünschte Werbung, aber auch für betrügerische Zwecke oder Phishing-Angriffe genutzt werden. Zudem ist die Herkunft der Daten unklar, was auf eine mögliche Verletzung von Datenschutzbestimmungen hindeutet.

    ➕ Ergänzung: Die betroffene Person sollte umgehend eine schriftliche Beschwerde bei der verantwortlichen Firma BMC einreichen und eine Löschung ihrer Daten sowie eine Unterlassungserklärung fordern. Parallel dazu ist eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu empfehlen, da die Weitergabe von E-Mail-Adressen ohne Einwilligung einen schwerwiegenden Verstoß darstellt.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle erhaltenen Werbe-E-Mails und die Korrespondenz mit der Firma BMC. Fordern Sie die Firma schriftlich zur Auskunft über die Herkunft Ihrer Daten und zur Löschung auf. Wenden Sie sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes, um eine offizielle Prüfung einzuleiten. Zudem sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse bei bestehenden Diensten wie dem Vereins gegen Spam (VgS) oder der Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur melden. Erwägen Sie die Nutzung von Wegwerf-E-Mail-Adressen für Registrierungen, um Ihre Hauptadresse zu schützen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt eine klare Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des deutschen Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG), da personenbezogene E-Mail-Adressen ohne Einwilligung erhoben, erworben und für Werbezwecke genutzt werden.

    🔴 Gefahr: Die kommerzielle Vermarktung von E-Mail-Adressen auf CD-ROMs stellt eine systematische Datenschutzverletzung dar, die nicht nur die Betroffenen, sondern auch die verantwortlichen Unternehmen massiven Bußgeldrisiken aussetzt – bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes gemäß Art. 83 DSGVO.

    ⚠️ Korrektur: Die Behauptung, dass der Erwerb einer CD-ROM mit 100.000 Adressen rechtmäßig sei, ist falsch: Eine Einwilligung der Betroffenen liegt nicht vor, und ein berechtigtes Interesse der Verarbeiter ist bei massenhafter, anonymisierter Adresssammlung ohne Transparenz nicht gegeben.

    ➕ Ergänzung: Auch die Firma BMC ist als Datenhändler haftbar – sie verletzt Art. 14 DSGVO, da sie bei Erhebung nicht über die Verarbeitung informiert, und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, da keine Einwilligung vorliegt.

    ❌ Widerspruch: Es ist nicht zulässig, sich auf die Unkenntnis der Adressherkunft zu berufen – der Werbende trägt die volle Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Datenquelle gemäß Art. 24 DSGVO.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung des Nutzers, dass dies eine "Frechheit" und rechtswidrig ist, ist vollständig zutreffend und entspricht der Rechtsprechung des EuGH (z. B. Urteil vom 15.09.2021, C-319/20) sowie der Aufsichtspraxis der deutschen Datenschutzbehörden.

    👉 Handlungsempfehlung: Stellen Sie unverzüglich eine Beschwerde bei Ihrer zuständigen Datenschutzbehörde (z. B. LfDI Baden-Württemberg oder BfDI für bundesweite Fälle) ein, dokumentieren Sie alle E-Mails als Beweismittel und fordern Sie schriftlich Auskunft nach Art. 15 DSGVO sowie Löschung nach Art. 17 DSGVO von allen beteiligten Unternehmen – beauftragen Sie ggf. einen auf Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen eindeutig die Rechtswidrigkeit der Werbe-E-Mails ohne vorherige Einwilligung gemäß § 7 UWG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
    • Alle drei empfehlen die Meldung an die zuständige Datenschutzbehörde als zentrale Maßnahme.
    • Alle drei betonen die Notwendigkeit der Beweissicherung (E-Mails mit Header).

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt keine konkrete Rechtsgrundlage für die Datenweitergabe (Art. 14 DSGVO), während DeepSeek und Qwen dies ausdrücklich benennen.
    • GoogleAI erwähnt keine Bußgeldrisiken für Verarbeiter – DeepSeek und insbesondere Qwen heben die bis zu 20 Mio. €-Bußgelder gemäß Art. 83 DSGVO hervor.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die Empfehlung zur Nutzung von Wegwerf-E-Mail-Adressen und zur Meldung bei der Bundesnetzagentur/VgS – diese Hinweise fehlen bei GoogleAI und Qwen.
    • Qwen ergänzt die klare Haftung des Datenhändlers (BMC) gemäß Art. 24 DSGVO und widerlegt die Unkenntnis-Argumentation – nicht explizit bei GoogleAI oder DeepSeek.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht klar der Annahme, der Erwerb der CD-ROM sei rechtmäßig – GoogleAI und DeepSeek stellen dies nicht in Frage, sondern fokussieren auf die Nutzung durch Dritte. Qwens Standpunkt ist sicherer und entspricht der aktuellen Aufsichtspraxis (LfDI BW, BfDI) → Vorsichtsprinzip angewendet.

    👉 Empfehlung: Orientierung an Qwens Analyse für die rechtliche Einordnung (Haftung von Datenhändlern, Unzulässigkeit des Erwerbs) und an DeepSeeks praxisnahen Ergänzungen (Wegwerf-Adressen, Meldung an VgS). GoogleAI liefert die grundlegende, aber weniger tiefgehende Rechtslage.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtmäßigkeit der Werbe-E-Mails ohne EinwilligungAlle drei KI-Modelle bestätigen die klare Rechtswidrigkeit nach § 7 UWG und Art. 6 DSGVO.
    Haftung des Datenhändlers (z. B. BMC)DeepSeek und Qwen bestätigen die Haftung; Qwen benennt konkret Art. 24 DSGVO – GoogleAI bleibt hier vage. Konsens liegt bei Haftung.
    Erforderlichkeit der BeweissicherungAlle drei Modelle fordern ausdrücklich die Sicherung der E-Mails inkl. Header-Informationen.
    Zulässigkeit des Erwerbs von E-Mail-Adress-CDs⚠️Qwen widerspricht dieser ausdrücklich; GoogleAI und DeepSeek thematisieren den Erwerb nicht. Konsens geht nach Vorsichtsprinzip zu „nicht zulässig“.
    Bußgeldrisiko für Verarbeiter⚠️Nur Qwen und DeepSeek nennen Bußgelder; GoogleAI nicht. Aber da Qwen und DeepSeek hier übereinstimmen und die DSGVO-Vorgaben korrekt zitieren, gilt dies als KI-Konsens mit Abwägung.
    Nutzung von Wegwerf-E-Mail-Adressen als SchutzmaßnahmeNur DeepSeek erwähnt dies explizit – daher als Ergänzung, nicht als Konsens.

    👉 Handlungsempfehlung: Gehen Sie davon aus, dass sowohl die Zusendung der Werbe-E-Mails als auch deren Beschaffung durch den Werbenden (und ggf. den Datenhändler BMC) rechtswidrig ist. Dokumentieren Sie unverzüglich, leiten Sie die Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein und lassen Sie sich bei der Formulierung einer Abmahnung oder Löschungsanforderung rechtlich beraten.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoWeiterverbreitung der eigenen E-Mail-Adresse an weitere unbekannte DrittanbieterErhöhte Wahrscheinlichkeit für Phishing, Spamflut und Identitätsmissbrauch
    🔴 RisikoFehlende Löschung durch Datenhändler trotz BeschwerdeLangfristige, nicht steuerbare Nutzung der Adresse für kommerzielle Zwecke
    🔴 RisikoUnzureichende Beweissicherung (z. B. ohne Header)Keine Aussicht auf Erfolg bei Abmahnung oder Klage
    🔴 RisikoUnbeabsichtigte Einwilligung durch „Abmelde-Links“ in Werbe-E-MailsBestätigung der E-Mail-Lebendigkeit und damit Verstärkung des Spam-Flows
    🔴 RisikoRechtliche Fehleinschätzung bei Selbstvertretung (z. B. unzulässige Abmahnung)Abmahnung gegen den eigenen Kunden – kostenpflichtige Gegenvorstellung
    ✅ ChanceMeldung bei der Datenschutzbehörde führt zu behördlichem Bußgeldverfahren gegen den VerursacherSystemische Abschreckung und mögliche Entschädigung nach § 83 DSGVO
    ✅ ChanceGezielte Auskunfts- und Löschungsanfragen nach Art. 15/17 DSGVOTransparenz über Datenherkunft und effektive Entfernung der Adresse aus allen Listen
    ✅ ChanceRechtliche Unterstützung durch Verbraucherzentralen oder Fachanwälte mit ProzesskostenhilfeKostenfreie oder kostengünstige Durchsetzung der Rechte
    ✅ ChanceNutzung von Spam-Meldediensten (VgS, Bundesnetzagentur)Automatisierte Weiterleitung an E-Mail-Anbieter und verbesserte Filterung
    ✅ ChanceSystematische Verwendung separater E-Mail-Adressen für RegistrierungenNachhaltiger Schutz der Primär-Adresse vor Datenlecks und Missbrauch

    Orientierungshilfen

    1. Beweise sichern: Speichern Sie alle Werbe-E-Mails mit vollständigem Header (nicht nur Text) als PDF oder EML – aktivieren Sie ggf. in Ihrem E-Mail-Client die Header-Anzeige.
    2. Rechtlichen Beistand einholen: Kontaktieren Sie die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes oder einen Fachanwalt für Datenschutzrecht, um eine wirksame Löschungsanfrage nach Art. 17 DSGVO zu formulieren.
    3. Datenschutzbehörde einschalten: Reichen Sie Ihre Beschwerde über das offizielle Formular der zuständigen Landesbehörde (z. B. LfDI Baden-Württemberg) oder des BfDI ein – mit allen E-Mails als Anlagen.
    4. Adress-Trennung umsetzen: Richten Sie für zukünftige Registrierungen (Online-Shops, Newsletter, Foren) temporäre oder Alias-Adressen ein (z. B. über SimpleLogin, AnonAddy oder Mailbox.org Alias).
    5. Spam-Meldedienste nutzen: Melden Sie die Werbe-E-Mails zusätzlich bei der Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur und beim Verein gegen Spam (VgS) – das stärkt die statistische Grundlage für behördliche Ermittlungen.
    6. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Unerlaubte Werbung
    Unerlaubte Werbung liegt vor, wenn Werbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers versendet wird. Dies ist in vielen Ländern gesetzlich verboten, insbesondere bei E-Mail-Werbung (Spam).
    Verwandte Begriffe: Spam, Direktwerbung, UWG.
    DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
    Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten regelt. Sie gilt für alle Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
    Verwandte Begriffe: Datenschutz, personenbezogene Daten, Datenverarbeitung.
    UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
    Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt das Wettbewerbsrecht in Deutschland. Es verbietet unlautere Geschäftspraktiken, einschließlich irreführender Werbung und unzumutbarer Belästigung durch Werbung.
    Verwandte Begriffe: Wettbewerbsrecht, unlauterer Wettbewerb, Irreführung.
    Abmahnung
    Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Im Zusammenhang mit unerlaubter Werbung fordert die Abmahnung den Absender auf, die unzulässige Werbung zukünftig zu unterlassen.
    Verwandte Begriffe: Unterlassungserklärung, Rechtsverfolgung, Wettbewerbsverstoß.
    Unterlassungserklärung
    Eine Unterlassungserklärung ist eine rechtlich bindende Erklärung, in der sich der Schuldner verpflichtet, ein bestimmtes Verhalten (z.B. unerlaubte Werbung) zukünftig zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung drohen Vertragsstrafen.
    Verwandte Begriffe: Abmahnung, Vertragsstrafe, Rechtsverbindlichkeit.
    Spamfilter
    Ein Spamfilter ist ein Programm, das unerwünschte E-Mails (Spam) automatisch erkennt und aussortiert. Spamfilter analysieren E-Mails anhand verschiedener Kriterien und blockieren oder verschieben verdächtige E-Mails in einen separaten Ordner.
    Verwandte Begriffe: Spam, E-Mail-Filter, Virenschutz.
    Datenschutzbehörde
    Die Datenschutzbehörde ist eine staatliche Stelle, die für die Überwachung und Durchsetzung des Datenschutzes zuständig ist. Sie kann bei Verstößen gegen den Datenschutz Bußgelder verhängen und Anordnungen treffen.
    Verwandte Begriffe: Datenschutz, Aufsichtsbehörde, DSGVO.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist unzumutbare Belästigung durch Werbung?
      Unzumutbare Belästigung durch Werbung liegt vor, wenn Werbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers versendet wird, insbesondere per E-Mail. Dies ist in § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt.
    2. Welche Rechte habe ich, wenn ich unerlaubte Werbe-E-Mails erhalte?
      Sie haben das Recht, vom Absender der Werbe-E-Mail die Unterlassung weiterer Zusendungen zu verlangen. Sie können den Absender abmahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern. Bei Verstößen gegen den Datenschutz können Sie sich auch an die zuständige Datenschutzbehörde wenden.
    3. Was ist eine Unterlassungserklärung?
      Eine Unterlassungserklärung ist eine rechtlich bindende Erklärung, in der sich der Absender der Werbe-E-Mail verpflichtet, die unzulässige Werbung zukünftig zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung drohen Vertragsstrafen.
    4. Wie kann ich mich vor unerlaubten Werbe-E-Mails schützen?
      Seien Sie vorsichtig bei der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse im Internet. Achten Sie auf Datenschutzerklärungen und widerrufen Sie Einwilligungen zur Nutzung Ihrer Daten für Werbezwecke. Verwenden Sie Spamfilter, um unerwünschte E-Mails automatisch zu erkennen und zu blockieren.
    5. Was kann ich tun, wenn meine E-Mail-Adresse ohne meine Zustimmung weitergegeben wurde?
      Sie können sich bei der Datenschutzbehörde über die unrechtmäßige Weitergabe Ihrer E-Mail-Adresse beschweren. Zudem können Sie den Verantwortlichen für die Weitergabe abmahnen und Schadensersatzansprüche geltend machen.
    6. Was ist die DSGVO und welche Rolle spielt sie bei unerlaubter Werbung?
      Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt den Schutz personenbezogener Daten. Unerlaubte Werbung stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar, wenn personenbezogene Daten ohne Einwilligung des Betroffenen verarbeitet werden. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
    7. Kann ich Schadensersatz für unerlaubte Werbe-E-Mails verlangen?
      Ja, unter Umständen können Sie Schadensersatz verlangen, wenn Ihnen durch die unerlaubte Werbe-E-Mail ein Schaden entstanden ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie aufgrund der unerlaubten Werbung unnötige Kosten hatten oder Ihre Zeit durch die Bearbeitung der E-Mails in Anspruch genommen wurde.
    8. Was ist ein Spamfilter und wie funktioniert er?
      Ein Spamfilter ist ein Programm, das unerwünschte E-Mails automatisch erkennt und aussortiert. Spamfilter analysieren E-Mails anhand verschiedener Kriterien, wie z.B. Absender, Betreff und Inhalt, und blockieren oder verschieben verdächtige E-Mails in einen separaten Ordner.

    Verwandte Themen

    • Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß
      Informationen zum Vorgehen bei einer Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs.
    • Rechte bei unbestellter Werbung
      Welche Rechte Verbraucher bei Erhalt von unerwünschter Werbung haben.
    • Datenschutz im E-Mail-Marketing
      Wie Unternehmen E-Mail-Marketing datenschutzkonform gestalten können.
    • Spam-Gesetze in Deutschland
      Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung von Spam.
    • Musterbrief für Unterlassungserklärung
      Vorlage für eine Unterlassungserklärung bei unerlaubter Werbung.
  2. CERI GmbH: Kontaktdaten des E-Mail-Verteilers

    Zusatzinfo
    Hatte beim Text einstellen einige Zeilen vergessen:
    Angeblich heißt die Firma die mit den Emails (oder den CD-ROMS) handelt:
    "[email protected]
    CERI GmbH
    Landsbergstraße 259
    12623 Berlin"
    • Name:
    • Reg2003-WA
  3. Spam-Filter: Regeln gegen unerlaubte Werbe-E-Mails

    Es gibt kein sicheres Mittel dagegen
    man muss sich halt die Filterregeln entsprechend einstellen. Einfach mal im Link nachschauen, was zurzeit für ein Schwachsinn läuft. Über die Blödheit der Betreiber könnte man schon wieder schmunzeln, wenn es nicht so ein nerviges Thema wäre.
    Sicherlich kann man sich gegen die Vertreiber solcher CDs wehren, sprich Klage anstrengen. Aber mit welchem Erfolg? Wenn sich da nicht massiv Leute zusammentun, hat das faktisch keine Aussicht auf Erfolg.
  4. Sex-E-Mails: Ursachen und mögliche Quellen

    Auch bei mir
    mindestens eine Sex Email pro Tag. Muss beim Email checken immer aufpassen das meine Frau nicht hintermir steht. Die denkt sonst was von mir. Ob das allerdings mit hier zutun hat kann ich mir nicht vorstellen. Glaube eher diese E-Mails kommen von woanders (Gewinnspiele etc.).
    • Name:
    • EmKa
  5. Zunahme von Spam: Aktuelle Entwicklung und Beispiele

    Foto von Martin Kempf

    zurzeit nimmts überhand
    seit ein paar Tagen und gerade am vergangenen Wochenende kamen mehrere Müll E-Mails pro Tag. Klasse auch die E-Mails für irgendwelche spanischen Sexseiten, die so super übersetzt sind:
    "Farbiger hat Geschlecht mit weißer Lady" oder super auch die Ankündigung: "Nocken in der Garage"  -  weiß einer, was Nocken sind?
  6. Nockenwelle: Fachbegriff aus dem Motorenbau

    Noch nie von ...
    der Nockenwelle gehört, Herr Kempf?
    • Name:
    • TBu
  7. In Österreich heißen die

    Salzburger Nockerln 🙂
    • Name:
    • Reg2003-WA
  8. Humor: Salzburger Nockerln in der Garage

    *fg*
    ... lass uns in der Garage mal die Salzburger nockerln ... =;-))
    • Name:
    • TBu
  9. Forum-Zusammenhang: Spam durch öffentliche E-Mail-Adresse?

    @EmKa
    Leider irren Sie, die Sexmail hat durchaus mit dem Forum zu tun. Meine Email-Adresse wird ausschließlich in diesem Forum verwendet (die anderen werden geschont), die junk E-Mails häufen sich seit öffentlicher Erstbekanntgabe meiner Adresse. Meine anderen Adressen sind bislang nicht betroffen. Der Zusammenhang ist offensichtlich. Leider ☹
  10. Nocking on Heaven Garagendoor

    Foto von Helmuth Plecker

    haha! (Datenmüll)
  11. Humor: Wunsch nach strammen Burschen im Postfach

    Foto von Andrea Leidenbach

    und wie mach ich
    den Leuten klar, dass ich eine Frau bin auch lieber mal ein paar stramme Burschen sehen würde?
    Geht grade wieder zurück, ist nur Phasenweise
  12. E-Mail-Schutz: Browser-Einstellungen und Web.de-Account

    @AL
    Du musst mal in Deinen Browser Deine eMail-Adresse eintragen, dann gehst Du auf Google, tippst ein paar einschlägige Begriffe ein, besuchst diese Seiten und kannst Dich dann über regelmäßige Post freuen.
    In der aktuellen ct (24/01) gibt es übrigens ein paar Hilfestellungen für die gefährdesten eMail-Clients.
    Ansonsten kann man sich auch einen web.de Account holen, die scheinen einen recht ordentlichen Filter installiert zu haben (ich bekomme eigentlich gar nix). Man kann ja einfach dorthin und dann wieder weiterschicken (aber nicht an die erste Adresse;-))
  13. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Unerlaubte Werbung: Schutz vor Spam und Datenmissbrauch

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um den Erhalt unerlaubter Werbe-E-Mails, insbesondere im Bausektor, und die Frage, wie man sich dagegen wehren kann. Es werden verschiedene Ursachen für den Spam vermutet, von gekauften E-Mail-Verzeichnissen bis hin zu Datenlecks. Die Teilnehmer tauschen sich über Filterregeln, rechtliche Schritte und alternative E-Mail-Anbieter aus. Ein wichtiger Punkt ist der mögliche Zusammenhang zwischen der Veröffentlichung der E-Mail-Adresse in Foren und dem vermehrten Spam-Aufkommen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Forum-Zusammenhang: Spam durch öffentliche E-Mail-Adresse? wird der Verdacht geäußert, dass die Preisgabe der E-Mail-Adresse im Forum zu einem Anstieg von Spam-Mails geführt hat. Dies unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes und der Vorsicht bei der Veröffentlichung persönlicher Daten im Internet.

    ✅ Empfehlung: Nutzer sollten ihre Spam-Filter regelmäßig überprüfen und anpassen, um unerwünschte E-Mails zu blockieren. Der Beitrag Spam-Filter: Regeln gegen unerlaubte Werbe-E-Mails gibt hierzu erste Hinweise. Es wird auch empfohlen, alternative E-Mail-Anbieter mit besseren Schutzmechanismen in Betracht zu ziehen, wie im Beitrag E-Mail-Schutz: Browser-Einstellungen und Web.de-Account erwähnt.

    👉 Handlungsempfehlung: Wer von unerlaubter Werbung betroffen ist, sollte prüfen, ob die E-Mail-Adresse unrechtmäßig weitergegeben wurde und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Die Diskussionsteilnehmer weisen darauf hin, dass eine Klage gegen die Vertreiber solcher E-Mail-Verzeichnisse zwar möglich ist, aber der Erfolg ungewiss sein kann. Es ist ratsam, sich über die eigenen Rechte im Bereich Datenschutz und Werberecht zu informieren.

    📊 Fakten/Zahlen: Ein Diskussionsteilnehmer berichtet im Beitrag CERI GmbH: Kontaktdaten des E-Mail-Verteilers von einer Firma, die eine CD-ROM mit über 100.000 E-Mail-Adressen von Firmen im Baumaschinenbereich verkauft. Dies verdeutlicht das Ausmaß des Adresshandels und die damit verbundenen Risiken für den Datenschutz.

    🔧 Praktische Umsetzung: Neben technischen Maßnahmen wie Spam-Filtern und alternativen E-Mail-Anbietern ist es wichtig, das eigene Verhalten im Internet zu überdenken. Die Teilnehmer tauschen sich über die Notwendigkeit aus, vorsichtig mit der Preisgabe persönlicher Daten umzugehen und Gewinnspiele oder andere Aktionen zu vermeiden, die zu einer Weitergabe der E-Mail-Adresse führen könnten.

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Suche nach: Unerlaubte Werbe-E-Mails: Was tun bei unrechtmäßiger Weitergabe von Adressen?
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Suche nach: Unerlaubte Werbung: Rechte & Vorgehen
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