WU-Beton Kellerabnahme: Mängel, Feuchtigkeit & Risiken bei nicht fachgerechter Ausführung?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die korrekte Ausführung eines WU-Beton Kellers und die damit verbundene Kellerabnahme. Hauptprobleme sind Feuchtigkeit, Risse im Beton und die Wasserdurchlässigkeit. Es wird diskutiert, ob ein Abriss notwendig ist oder ob Sanierungsmaßnahmen wie eine Negativ-Abdichtung der Sohle ausreichen. Die Beweislast bei Mängeln liegt beim Bauunternehmer, wenn die Abnahme verweigert wird.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Risiko · 👉 Handlungsempfehlung

WU-Beton Kellerabnahme: Mängel, Feuchtigkeit & Risiken bei nicht fachgerechter Ausführung?

Wir haben ein Einfamilienhaus mit Keller bauen lassen. Nach Aussagen der Nachbarn haben dort Keller schon unter Wasser gestanden. Wir hatten vor Baubeginn also ein Bodengutachten erstellen lassen. Im Ergebnis der Bohrungen wurde bei -2,20 m Grundwasser gefunden. Der höchste anzunehmende Grundwasserstand liegt laut Gutachten bei -1,20 m. Der Keller ist sehr weit aus dem Erdreich rausgezogen, die Bodenplatte beginnt bei -1,45 m. Es ist aber damit zu rechnen, da der Grundwasserspiegel irgendwann während der Nutzungsdauer auf diese Höhe steigt. Deshalb haben wir eine Bauweise aus wasserundurchlässigem Beton vertraglich vereinbart, um gegen diese Eventualität gewappnet zu sein. Nach Begehung mit einem Sachverständigen zur Vorbereitung der Abnahme sind jetzt Bedenken aufgetreten, dass der Keller, insbesondere im Bereich der Fugen, tatsächlich dicht gegen drückendes Wasser ist. Gegenwärtig ist der Grundwasserspiegel unterhalb der Bodenplatte, so da nicht augenscheinlich ist, ob der Keller dicht oder undicht gegen drückendes Wasser ist. Die Bedenken beruhen auf folgenden Beobachtungen:

1. Die erste Bodenplatte musste wegen diverser Mängel wieder abgerissen werden. Nach dem Abriss

dieser ersten Bodenplatte war die Bausohle von schweren Baufahrzeug aufgewühlt und mit Bauschutt bedeckt. Die Bausohle wurde mit Harke gesäubert. Es wurde keine Sauberkeitschicht aufgetragen, allerdings wurde eine Noppenplane verwendet.

2. Der aufgewühlte Baugrund wurde mittels Rüttler verdichtet (ca. eine Stunde). Die Verdichtung

sollte mittels Prallplattenversuch nachgewiesen werden. Die Prallplattenversuche sind vermutlich gemacht worden, aber der Nachweis wurde uns nicht übergeben, so da wir nicht wissen, ob die Verdichtung ausreichend war.

3. Die Bewehrung war anders eingelegt als bei der ersten Bodenplatte, die untere Lage war

gegenüber der oberen um 90Ø gedreht (Ausrichtung der Matten). Dadurch blieben Matten übrig. Ein Mattenplan wurde uns nicht ausgehändigt, so da wir bis heute nicht wissen, ob die Matten richtig verlegt wurden.

4. In der Statik heißt es zur Position F1 Sohlplatte, dort zu "gewählte Bewehrung": "Plattenrand oben

Q 378 mit Winkel verlegen". Wir interpretieren das so, da an den oben verlegten Matten Q 378 alle dem Rand zugewandten Enden der Bewehrungsstäbe abgewinkelt werden sollen, um eine sichere Verankerung der Zugeisen zu gewährleisten. Diese vorgeschriebene Abbiegung der Enden der oberen Matte wurde nicht vorgenommen (zumindest teilweise). Darauf angesprochen, sagten die Bauarbeiter, da das nicht nötig sei. Wir befürchten, da die Zugeisen Schlupf haben, da die Verankerung nicht gesichert ist. Bezüglich dieser Dinge befürchten wir, da die notwendige Festigkeit der Bodenplatte nicht gegeben ist, diese möglicherweise verstärkt zur Rissbildung neigt und dadurch Feuchtigkeitsdurchgang und Wasserdiffusion nicht der erforderliche Widerstand entgegengesetzt wird.

5. Die Quellbleche (Fugenbleche) wurden nicht entsprechend der Richtlinien des Herstellers

eingebaut, insbesondere wurden die Stoßstellen nicht wie vorgeschrieben zusammengepresst und mit Steckklammern gesichert. Weiter wurden die Fugenbleche nicht wie vorgeschrieben einbetoniert, sondern nach dem Betonieren in den frischen, teilweise auch bereits angetrockneten Beton gedrückt und die Stoßstellen dann ohne weitere Hilfsmittel durch Zusammendrücken (meist nur oben) hergestellt. Einige Stoßstellen und Fugen unterhalb der Bleche sind nicht dicht, an den Stoßstellen zwischen den Blechen und unter den Blechen lief stellenweise Wasser durch. Dazu hatten wir die Bodenplatte innerhalb der Blechumrandung gewässert und die entsprechenden Beobachtungen reklamiert. Von diesen Stellen wurden einige mit Dichtschlamm nachgebessert, aber nicht alle. Fraglich ist auch, ob diese Art der Nachbesserung überhaupt ausreichend ist.

6. Dichtanstrich wurde nur ein einmal und nur im Bereich von Fugen gespachtelt.

7. Die vorgefertigten Kellerelemente wurden mit ca. 2-3 cm Abstand auf die fertige Bodenplatte

gestellt, dazu wurden Distanzklötze untergelegt. Die Fuge unter diesen Wandelemente (ca. 5-7 cm breit) sollten dann beim Betonieren mit ausgefüllt werden. Jedoch ist der Beton nicht ausreichend in diese Fugen gelaufen. Dadurch entstanden Hohlräume unter den Platten von einiger Länge und bis zu 6 cm weit unter die Wand ragend. Auch wurde in diesen Bereichen der Beton nicht ausreichend verdichtet, so da die Zuschlagsstoffe gegeneinander drücken. Diese nicht ausreichend gefüllten und verdichteten Fugen an den Stoßstellen zwischen Wand und Bodenplatte wollte der Bauleiter verpressen. Das ist jedoch nicht geschehen, diese Fugen wurden verspachtelt. Wir haben Bedenken, da diese Fugen, auch wegen der Verarbeitung der Fugenbleche, dicht gegen drückendes Wasser sind.

8. Im Bereich der Innentüren und der großen Kellerfenster konnte nach dem Entfernen der

Verschalung die Qualität des eingegossenen Betons beurteilt werden. Dort wurden Luftblasen, Kiesnester, offene Bewehrung und nicht richtig verdichteter Beton beobachtet. Diese Stellen wurden verspachtelt. Die sichtbare Bewehrung wurde nicht entrostet.

9. Laut Statik sollte in einer Kellerwand ein Aussteifungspfeiler mit eingegossen werden. Da die

entsprechenden Eisen bei der Bodenplatte vergessen wurden, wurde der Keller dann ohne diesen Pfeiler errichtet. Zu dieser Sache gibt es ein Schreiben des Statikers, das alles OK sei. Allerdings ist vor kurzem an dieser Stelle ein Riss (max. 0,2 mm) in der Außenwand aufgetreten.

10. Der Gutachter sagt, da die Bodenplatte ungenügend gegen Wasserdiffusion abgedichtet ist.

Deshalb können im Keller keine keramischen Bodenbeläge verlegt werden. Nachdem wir auf diese Dinge aufmerksam gemacht wurden, habe ich mir Literatur über Bauen mit WU-Beton besorgt (Lohmeyer u.a.). Wir wissen jetzt, da eigentlich keine der dabei zu beachtenden Dinge umgesetzt wurden. Im Grunde genommen hat die Baufirma einen ganz normalen Keller gebaut, dabei allerdings WU-Beton (B25) als Baustoff verwendet, Fugenbleche eingesetzt, aber die Vorschriften zur Verarbeitung von WU-Beton nicht beachtet. Neben den o.g. Dingen, die bereits in der Bauphase reklamiert wurden, wurden folgende Regeln für WU-Beton nicht beachtet:
  • Bauweise mit verminderter oder beschränkter Riabreite nicht nachgewiesen
  • Bodenplatte nur 20 cm stark
  • Keine Sauberkeitsschicht nach Abriss der ersten Platte wiederhergestellt
  • Fallhöhen von 2,20 m beim Betonieren der Wände, in einem Zug durchbetoniert
  • Bewehrungsabstandshalter aus Kunststoff verwendet
  • Kein Nachverdichten des eingebrachten Betons
  • Kein Schutz des jungen Betons gegen Abkühlen und Austrocknen
  • Schichthöhe von ca. 2,0 m bei den Wänden
  • Kein belüfteter Fußboden bzw. keine innenseitige Beschichtung.
In einer Woche soll die Bauabnahme sein. Wie verhält man sich jetzt? Im Bauwerksvertrag heißt es dazu: "Der gesamte Keller wird aus wasserundurchlässigem Beton errichtet". Dabei hat die Baufirma diverse Regeln verletzt. Der Grundwasserspiegel liegt aber unterhalb der Bodenplatte. Deshalb ist nicht unmittelbar nachweisbar, ob dieser Keller dicht oder nicht dicht ist. Die Bauweise aus WU-Beton wurde gewählt, um für den Fall steigenden Grundwassers abgesichert zu sein. Die Baufirma hat eine Menge Geld gespart, so wie der Keller ausgeführt wurde. Wir sind uns nicht mehr sicher, gegen steigendes Grundwasser abgesichert zu sein. Ein unmittelbarer Schaden ist aber nicht nachweisbar, da ja das Grundwasser unter der Bodenplatte ist. Wir wissen nicht, wie wir uns zur Abnahme verhalten sollen und welche Forderungen angemessen sind. Über Hilfe und Rat sind wir sehr dankbar.
  • Name:
  • Klaus Kuschmierz
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Abnahme des WU-Betons-Kellers unter keinen Umständen vorliegen – alle festgestellten Mängel müssen vorher durch einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für WU-Beton (DINAbk. 18025) geprüft und schriftlich bestätigt werden.

    🔴 KRITISCH: Sofortige statische Prüfung durch einen zertifizierten Statiker erforderlich – insbesondere zu fehlender Abbiegung der Zugbewehrung, unzureichender Plattendicke (20 cm) und lokalem Riss mit Aussteifungsdefizit.

    🔴 KRITISCH: Grundwasserspiegel prognostiziert auf –1,20 m: Jede Dichtigkeitsmängelstelle (Fugenbleche, Sauberkeitsschicht, Verdichtungslücken) birgt sofortiges Wassereintrittsrisiko – Sanierung vor Inbetriebnahme zwingend.

    ⚠️ WICHTIG: Vollständige Dokumentation aller Mängel (Fotos, Lagepläne, Protokolle) und sofortige Benachrichtigung der Rechtsschutzversicherung – Abnahme unter Vorbehalt ist rechtsunsicher.

    ⚠️ WICHTIG: Verbotene Materialien wie Kunststoff-Abstandhalter müssen durch zementgebundene Alternativen ersetzt werden – Laborprüfungen zur Wassereindringtiefe und Chloridwiderstand sind nachzulegen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    🔴 Gefahr: Eine nicht fachgerechte Ausführung eines Kellers aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) birgt erhebliche Risiken hinsichtlich der Dichtigkeit und der Bausubstanz. Nach Ihren Schilderungen gibt es diverse Anzeichen für Mängel, die unbedingt von Fachleuten geprüft werden müssen.

    Ich empfehle, folgende Punkte bei der Abnahme besonders kritisch zu prüfen:

    • Risse im Beton: Risse können die Wasserdichtigkeit beeinträchtigen. Die zulässige Rissbreite ist in den WU-Beton Richtlinien definiert.
    • Fugenabdichtung: Quellbleche oder Fugenbleche müssen fachgerecht eingebaut und an den Stoßstellen dicht verbunden sein.
    • Betongüte und Verarbeitung: Luftblasen, Kiesnester oder unzureichende Verdichtung können die Festigkeit und Dichtigkeit des Betons mindern.
    • Bewehrung: Die Lage, Ausrichtung und Verankerung der Bewehrung (Matten, Zugeisen) muss den statischen Anforderungen entsprechen.
    • Sauberkeitsschicht: Das Fehlen einer Sauberkeitsschicht unter der Bodenplatte kann zu Problemen führen.

    🔴 Gefahr: Die Tatsache, dass Nachbarn bereits von unter Wasser stehenden Kellern berichten, deutet auf ein erhöhtes Risiko hin. Ein hoher Grundwasserspiegel erfordert eine besonders sorgfältige Ausführung des WU-Betons.

    👉 Handlungsempfehlung: Bevor Sie die Abnahme durchführen, sollten Sie unbedingt einen unabhängigen Sachverständigen für Betonbau hinzuziehen. Dieser kann die Ausführung beurteilen und gegebenenfalls weitere Untersuchungen (z.B. Dichtheitsprüfung) empfehlen. Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und setzen Sie der Baufirma eine Frist zur Nachbesserung.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine Vielzahl schwerwiegender Mängel bei der Errichtung einer WU-Beton-Kellerkonstruktion. Die Ausführung weicht in nahezu allen relevanten Punkten von den anerkannten Regeln der Technik ab, wie sie etwa in den Merkblättern des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) oder der Fachliteratur (z.B. Lohmeyer) definiert sind. Besonders kritisch sind die Mängel an den Fugenblechen, die mangelhafte Verdichtung des Betons und die fehlende Sauberkeitsschicht, da diese direkt die Dichtigkeit gegen drückendes Wasser gefährden.

    🔴 Gefahr: Die Kombination aus fehlerhaft eingebauten Fugenblechen, unzureichend verdichteten Fugen zwischen Wand und Bodenplatte sowie der fehlenden Sauberkeitsschicht stellt ein erhebliches Risiko für die Funktionsfähigkeit der WU-Konstruktion dar. Bei einem Anstieg des Grundwassers auf das prognostizierte Niveau ist mit massiven Wassereintritten zu rechnen.

    ❌ Widerspruch: Der Aussage des Bauleiters, die Abbiegung der Bewehrungsenden sei nicht nötig, ist entschieden zu widersprechen. Die statisch erforderliche Verankerung der Zugbewehrung ist ohne diese Abbiegung nicht gewährleistet, was die Tragfähigkeit der Bodenplatte beeinträchtigt und die Rissbildung begünstigt.

    ➕ Ergänzung: Die Verwendung von Kunststoff-Abstandshaltern ist bei WU-Beton nach DAfStb-Richtlinie grundsätzlich unzulässig, da sie keine ausreichende Verbundfestigkeit mit dem Beton eingehen und potenzielle Wasserwege darstellen. Zudem ist die gewählte Plattenstärke von 20 cm für eine WU-Konstruktion bei drückendem Wasser als äußerst knapp zu bewerten und erfordert einen detaillierten Nachweis der Rissbreitenbeschränkung, der offenbar nicht erbracht wurde.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie die Bauleistung unter keinen Umständen ab. Setzen Sie der Baufirma umgehend eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Beauftragen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für WU-Beton-Konstruktionen. Dieser muss ein detailliertes Mängelgutachten erstellen, das die festgestellten Mängel dokumentiert und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen beschreibt. Parallel dazu sollten Sie Ihre Rechtsschutzversicherung einschalten. Eine Abnahme der mangelhaften Leistung würde Ihre Gewährleistungsansprüche erheblich gefährden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt einen Keller mit vertraglich vereinbarter WU-Beton-Ausführung, der jedoch massiv gegen die DIN 18533, DIN EN 1992-1-1 und die Richtlinien des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) verstoßt – insbesondere hinsichtlich Verdichtung, Bewehrung, Fugenabdichtung, Sauberkeitsschicht, Betonierbedingungen und Nachverdichtung.

    🔴 Gefahr: Die fehlende Sauberkeitsschicht, unzureichende Verdichtung der Bausohle, unvollständige Verankerung der oberen Bewehrung (fehlende Abbiegung nach Q 378), nicht fachgerechter Einbau der Quellbleche sowie Hohlräume unter den vorgefertigten Wandelementen schaffen systematische Schwachstellen für drückendes Wasser – insbesondere bei zukünftigem Anstieg des Grundwassers auf -1,20 m, der laut Gutachten zu erwarten ist.

    🔴 Gefahr: Die beobachteten Betonmängel (Luftblasen, Kiesnester, offene Bewehrung, unverdichtete Bereiche) sowie die fehlende Nachverdichtung und unkontrollierte Fallhöhen beim Betonieren gefährden die Dichtigkeit und die langfristige Widerstandsfähigkeit gegen Wasserdiffusion – was die Aussage des Gutachters zur Unmöglichkeit keramischer Bodenbeläge untermauert.

    ⚠️ Korrektur: Die Behauptung der Bauarbeiter, die Abbiegung der Zugeisen sei "nicht nötig", ist fachlich falsch: Gemäß DIN EN 1992-1-1 und statischer Vorgabe ist die Verankerung durch Abbiegung zwingend erforderlich, um Zugkräfte sicher in den Beton einzuleiten – ihr Fehlen reduziert die Tragfähigkeit und fördert Rissbildung.

    ➕ Ergänzung: Die fehlenden Prallplattenversuche, der fehlende Mattenplan, die fehlende Dokumentation der Fugenblechverarbeitung und der fehlende Nachweis der WU-Beton-Eigenschaften (z. B. Chloridwiderstand, Wassereindringtiefe) stellen gravierende Dokumentationslücken dar, die die Einhaltung der WU-Anforderungen faktisch widerlegen.

    ➕ Ergänzung: Der Riss in der Außenwand (0,2 mm) an der Stelle des fehlenden Aussteifungspfeilers ist kein Zufall – er deutet auf eine lokale Überbeanspruchung hin, die durch die fehlende statische Aussteifung entstanden ist und die Dichtigkeit weiter gefährdet.

    👉 Handlungsempfehlung: Verweigern Sie die Abnahme bis zur vollständigen, schriftlich dokumentierten Beseitigung aller Mängel durch einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Wasserabdichtung (z. B. nach DIN 18025) – inkl. Prüfung der Verdichtung, Nachweis der Bewehrungslage, fachgerechtem Einbau der Quellbleche, vollständiger Fugenverpressung und Nachweis der WU-Eigenschaften durch Laborprüfungen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen die kritische Gefahr durch fehlende Sauberkeitsschicht als systemische Schwachstelle für drückendes Wasser.
    • Alle drei sehen die fehlende Abbiegung der Zugbewehrung als statisch nicht tragfähige Ausführung – fachlich unzulässig gemäß DIN EN 1992-1-1 und DAfStb.
    • Alle drei fordern die Hinzuziehung eines unabhängigen Sachverständigen vor Abnahme – mit explizitem Verweis auf WU-spezifische Zertifizierung (DIN 18025).
    • Alle drei identifizieren fehlerhaften Einbau von Fugen- / Quellblechen als zentrale Dichtigkeitsgefährdung – besonders an Wand-Boden-Übergängen.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI betont allgemein die Rissbreitenbegrenzung gemäß WU-Richtlinien, ohne konkrete Grenzwerte zu nennen – DeepSeek und Qwen verweisen explizit auf den Nachweis der Rissbreitenbeschränkung bei 20 cm Plattendicke, der offenbar nicht erbracht wurde.
    • DeepSeek bewertet Kunststoff-Abstandhalter als "grundsätzlich unzulässig", während Qwen den Verstoß als "dokumentationsbedingten Mangel" einstuft – GoogleAI erwähnt sie nicht.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt den Riss an der Stelle des fehlenden Aussteifungspfeilers als Indiz für lokale Überbeanspruchung – in anderen Analysen nicht thematisiert.
    • Qwen nennt konkrete Dokumentationslücken (fehlender Mattenplan, keine Prallplattenversuche, kein Nachweis der WU-Eigenschaften), die DeepSeek und GoogleAI nicht im Detail benennen.
    • DeepSeek führt die Rechtsfolgen der Abnahme (Gewährleistungsverlust) stärker aus als die anderen beiden – inkl. Empfehlung zur Einschaltung eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht.

    ❌ Widerspruch:

    • DeepSeek und Qwen widersprechen dem Bauleiter entschieden bezüglich der Abbiegung der Bewehrungsenden – GoogleAI formuliert dies lediglich als "muss den statischen Anforderungen entsprechen", ohne den Widerspruch explizit als solchen zu benennen. Vorbehalt: Vorsichtsprinzip → die sicherere Einschätzung (Abbiegung ist zwingend) wird priorisiert.

    👉 Empfehlung:

    • Sämtliche Handlungsempfehlungen müssen die rechtssichere Mängelrüge gemäß § 633 BGBAbk. sowie die präventive Einschaltung der Rechtsschutzversicherung enthalten – dies ist in DeepSeek am ausführlichsten dargestellt und daher als maßgeblich zu bewerten.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Fehlende Sauberkeitsschicht Alle drei Modelle bestätigen: systematische Dichtigkeitsgefährdung bei drückendem Wasser – zwingend nachzubessern.
    Fehlende Abbiegung der Zugbewehrung Alle drei Modelle lehnen die Aussage des Bauleiters ab – Abbiegung ist nach DIN EN 1992-1-1 und DAfStb zwingend für Verankerung erforderlich.
    Verdichtung der Bausohle & Fugen Alle drei identifizieren unzureichende Verdichtung als Kernmangel – besonders an Wand-Boden-Übergängen mit Hohlräumen.
    Einbau von Fugen-/Quellblechen Alle drei kritisieren mangelhafte Verarbeitung, insbesondere an Stoßstellen – zentrale Schwachstelle für Wassereintritt.
    Kunststoff-Abstandhalter ⚠️ DeepSeek bewertet als "grundsätzlich unzulässig", Qwen als "dokumentationswidrig", GoogleAI nicht erwähnt – Konsens: unzulässig bei WU-Beton.
    Plattendicke (20 cm) ⚠️ DeepSeek und Qwen sehen 20 cm als "äußerst knapp" bei drückendem Wasser – Nachweis der Rissbreitenbeschränkung erforderlich, der fehlt.
    Lokaler Riss mit fehlendem Aussteifungspfeiler Nur Qwen analysiert den kausalen Zusammenhang – ergänzt die statische Risikobewertung signifikant.
    Dokumentationsmängel (Mattenplan, Laborprüfungen) Qwen führt konkrete Nachweisdefizite auf – DeepSeek und GoogleAI thematisieren Dokumentation nur allgemein.
    Rechtsfolgen der Abnahme DeepSeek warnt vor Gewährleistungsverlust; GoogleAI/Qwen empfehlen Abnahme-Verweigerung, aber ohne rechtliche Konsequenzen zu benennen – sicherere Einschätzung (DeepSeek) dominiert.

    👉 Handlungsempfehlung: Die Abnahme ist bis zur vollständigen, schriftlich dokumentierten Beseitigung aller technischen Mängel durch einen zertifizierten WU-Sachverständigen und die Vorlage aller geforderten Nachweise (Mattenplan, Laborprüfungen, Verdichtungsprotokolle, statischer Nachweis) zu verweigern. Parallel ist die Rechtsschutzversicherung einzuschalten und ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu beauftragen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Wassereintritt durch fehlende Sauberkeitsschicht und unverdichtete Fugen Massiver Schaden an Bausubstanz, Schimmelbildung, Nutzungsverbot des Kellers, hohe Sanierungskosten
    🔴 Risiko Fehlende Verankerung der Zugbewehrung (keine Abbiegung) Reduzierte Tragfähigkeit der Bodenplatte, verstärkte Rissbildung, potenzielle Durchbiegung, statische Unzulänglichkeit
    🔴 Risiko Grundwasserspiegelanstieg auf –1,20 m bei nicht abgedichteter Konstruktion Sofortiges Unterwasserstehen, langfristige Korrosion der Bewehrung, irreversible Betonschädigung
    🔴 Risiko Fehlende Laborprüfungen (Wassereindringtiefe, Chloridwiderstand) Kein Nachweis der WU-Eigenschaften – rechtliche Unwirksamkeit der Vertragsvereinbarung, Beweislastverschiebung zu Lasten des Bauherrn
    🔴 Risiko Abnahme trotz Mängeln ohne schriftliche Vorbehalte Verlust der Gewährleistungsansprüche gemäß § 633 BGB, Ausschluss von Mängelansprüchen, erhebliche finanzielle Folgen
    ✅ Chance Nachweisführung durch Sachverständigen vor Abnahme Schafft klare Beweislage für gerichtliche Durchsetzung, ermöglicht Mängelbeseitigung auf Kosten der Baufirma
    ✅ Chance Einschaltung der Rechtsschutzversicherung bereits vor Abnahme Kostenträgerschaft für Anwalt & Sachverständigen, frühzeitige Absicherung der Rechtsposition
    ✅ Chance Erforderliche Nachbesserungen noch im Rohbauzustand durchzuführen Deutlich geringere Kosten und Aufwand als spätere Injektionen oder Innendichtungen – hohe Kosteneffizienz
    ✅ Chance Dokumentation aller Mängel mit Ortung (Fotos, GPS-Koordinaten, Lagepläne) Vermeidet Streit über Mangelvorliegen und Eintrittszeitpunkt – stärkt Beweisführung entscheidend
    ✅ Chance Vertragliche Durchsetzung der WU-Anforderungen nach DIN 18533 & DAfStb Legitimiert Rückweisung der gesamten Bauleistung – kein Nachbesserungszwang ohne zertifizierten Nachweis

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Abnahme-Verweigerung: Unterschreiben Sie keinerlei Abnahmeprotokoll – auch nicht "unter Vorbehalt". Fordern Sie schriftlich die sofortige Mängelbeseitigung mit Fristsetzung gemäß § 635 BGB.
    2. Experten beauftragen: Kontaktieren Sie unverzüglich einen unabhängigen, DIN 18025-zertifizierten Sachverständigen für Wasserabdichtung und einen zertifizierten Statiker – beide müssen vor Ort eine Mängeldokumentation erstellen.
    3. Rechtsschutz aktivieren: Benachrichtigen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung und beauftragen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – geben Sie ihm sämtliche Aufzeichnungen und Fotos zur Verfügung.
    4. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle vertraglichen Vereinbarungen, Pläne (insb. Mattenplan), Bauberichte, Laborzertifikate (sofern vorhanden) und schriftliche Aussagen der Baufirma – speichern Sie alles in chronologischer Reihenfolge.
    5. Technische Nachweise einfordern: Verlangen Sie von der Baufirma schriftlich: Laborprüfungen zur Wassereindringtiefe (DIN 1048-5), Chloridwiderstand (DIN EN 12390-8), Verdichtungsprotokolle, Fugenblech-Dokumentation und statischen Nachweis der Rissbreitenbeschränkung.
    6. Nachbesserung vor Ort überwachen: Alle Reparaturen (Sauberkeitsschicht, Nachverdichtung, Abbiegung der Bewehrung, Fugenverpressung) müssen unter Anwesenheit des Sachverständigen erfolgen – mit Foto- und Protokolldokumentation.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    WU-Beton
    Wasserundurchlässiger Beton, der durch spezielle Zusammensetzung und Verarbeitung das Eindringen von Wasser verhindert. Er wird häufig für Keller, Tiefgaragen und andere Bauteile verwendet, die dem Grundwasser ausgesetzt sind.
    Verwandte Begriffe: Beton, Stahlbeton, Wasserhaltung, Abdichtung.
    Bewehrung
    Stahlstäbe oder -matten, die in den Beton eingelegt werden, um seine Zugfestigkeit zu erhöhen. Die Bewehrung nimmt die Zugkräfte auf, die im Beton entstehen.
    Verwandte Begriffe: Stahlbeton, Armierung, Baustahl, Statik.
    Fugenblech
    Ein Blech, das in die Fuge zwischen zwei Betonbauteilen eingelegt wird, um diese wasserdicht zu verschließen. Fugenbleche bestehen meist aus Stahl oder Kunststoff.
    Verwandte Begriffe: Quellblech, Fugenband, Abdichtung, Kellerabdichtung.
    Sauberkeitsschicht
    Eine dünne Betonschicht unter der Bodenplatte, die als Unterlage für die Bewehrung dient und diese vor Verunreinigungen schützt. Sie sorgt für eine ebene und saubere Oberfläche.
    Verwandte Begriffe: Unterbeton, Fundament, Bodenplatte, Kellerbau.
    Rissbreite
    Die Breite eines Risses im Beton. Bei WU-Beton ist die Rissbreite begrenzt, um die Wasserdichtigkeit nicht zu gefährden. Die zulässige Rissbreite ist in den Normen festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Rissbildung, Betonschaden, Betonsanierung, Bauphysik.
    Kiesnest
    Eine Fehlstelle im Beton, bei der sich der Kies vom Zement getrennt hat. Kiesnester entstehen durch mangelnde Verdichtung oder falsche Betonzusammensetzung und mindern die Festigkeit des Betons.
    Verwandte Begriffe: Lunker, Fehlstelle, Betonschaden, Betonsanierung.
    Statik
    Die Lehre vom Gleichgewicht der Kräfte. Im Bauwesen befasst sich die Statik mit der Berechnung der Tragfähigkeit von Bauwerken und Bauteilen.
    Verwandte Begriffe: Tragwerk, Lasten, Festigkeit, Bauingenieurwesen.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet WU-Beton?
      WU-Beton steht für wasserundurchlässigen Beton. Er wird so hergestellt und verarbeitet, dass er das Eindringen von Wasser verhindert. Dies wird durch eine spezielle Betonzusammensetzung, eine sorgfältige Verarbeitung und die Einhaltung bestimmter Richtlinien erreicht.
    2. Welche Richtlinien gelten für WU-Beton?
      Die wichtigsten Richtlinien für WU-Beton sind die WU-Beton Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) und die DIN EN 206-1 in Verbindung mit DIN 1045-3. Diese Normen regeln die Anforderungen an den Beton, die Ausführung und die Qualitätssicherung.
    3. Was sind Quellbleche und Fugenbleche?
      Quellbleche und Fugenbleche sind Abdichtungselemente, die in den Fugen zwischen Betonbauteilen eingebaut werden, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. Quellbleche quellen bei Kontakt mit Wasser auf und dichten die Fuge ab, während Fugenbleche eine mechanische Barriere bilden.
    4. Was ist eine Sauberkeitsschicht?
      Eine Sauberkeitsschicht ist eine dünne Betonschicht (ca. 5 cm), die unter der Bodenplatte aufgebracht wird. Sie dient dazu, eine ebene und saubere Oberfläche für die Verlegung der Bewehrung zu schaffen und den Beton vor Verunreinigungen aus dem Erdreich zu schützen.
    5. Was bedeutet Rissbreitenbeschränkung bei WU-Beton?
      Bei WU-Beton ist die Rissbreite begrenzt, um die Wasserdichtigkeit zu gewährleisten. Die zulässige Rissbreite hängt von der Beanspruchung und der Expositionsklasse ab und ist in den WU-Beton Richtlinien festgelegt.
    6. Was sind Kiesnester und Luftblasen im Beton?
      Kiesnester sind Bereiche im Beton, in denen sich aufgrund mangelnder Verdichtung oder falscher Betonzusammensetzung eine Ansammlung von Kies befindet. Luftblasen sind Lufteinschlüsse im Beton. Beide Mängel können die Festigkeit und Dichtigkeit des Betons beeinträchtigen.
    7. Was ist bei der Verankerung der Bewehrung zu beachten?
      Die Bewehrung muss ausreichend verankert sein, um die auftretenden Zugkräfte aufnehmen zu können. Die Verankerungslänge hängt von der Betongüte, dem Stahldurchmesser und der Beanspruchung ab und ist in den Statikvorschriften geregelt.
    8. Wie wird die Dichtigkeit eines WU-Beton Kellers geprüft?
      Die Dichtigkeit eines WU-Beton Kellers kann durch verschiedene Prüfverfahren nachgewiesen werden, z.B. durch eine Wasserdruckprüfung oder eine Feuchtigkeitsmessung.

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    • WU-Beton Richtlinie
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    • Sachverständiger für Bauschäden
      Aufgaben und Leistungen eines Sachverständigen bei Bauschäden.
  2. 🔴 WU-Beton Keller: Bodenplatte mangelhaft – Abriss empfohlen!

    Lange Frage, kurze Antwort
    Abreißen! Alles andere wäre Pfusch. Es hat wenig Sinn, auf die einzelnen Punkte einzugehen, aber wenn die Bodenplatte schon nicht OK ist, gibt es nur noch wenige Möglichkeiten, da was "hinzupfuschen". Sanieren kann man Beton zwar, aber bei der Sohlplatte?
    Und langsam reichen mir die Sprüche der sog. "Bauleiter" bezüglich "brauchen wir nicht", "haben wir immer so gemacht" etc. Die sollen sich an ihre Vorgaben halten, oder auf die Schnauze fallen.
    Das Verar ... der Bauherren muss endlich mal aufhören.
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. Keller-Sanierung: Abriss unwirtschaftlich – Was tun?

    Abriss halten wir nicht durch
    vielen Dank für die schnelle Antwort. Allerdings ist Abriss für uns nur schwer vorstellbar. Das Haus ist fertig, wir sind auch fertig. Wir haben sehr viel Kraft, Eigenleistungen und immer wieder Ärger mit der Baufirma durchhalten müssen. Es ist noch an sehr vielen anderen Stellen gepfuscht worden (Trockenbau, Wärmedämmung, Dampfsperre, Abdichtungen Bad usw.). Es war mit viel Ärger und Stress verbunden, hier Reklamationen durchzusetzen. Wir können uns einfach nicht vorstellen, das jetzt nochmal durchzumachen.
    • Name:
    • Klaus Kuschmierz
  4. WU-Beton Keller: Negativ-Abdichtung der Sohle als Lösung?

    Na denn
    Denn bleibt nur eine Negativ-Abdichtung der Sohle übrig: Schweißbahn auf den Boden, Trennschicht und dann Zement drüber.
    Kommt man von außen noch an den Keller dran?
    • Name:
    • Martin Beisse
  5. Keller abdichten: Freilegen & Schweißbahn an Wänden hochziehen?

    Wie genau sanieren?
    man müsste den Keller freilegen, im Moment sind noch keine Außenanlagen gebaut, die Kosten halten sich also in Grenzen. Die Wärmedämmplatten lassen sich sicher auch wieder abnehmen. Die Schweißbahn müsste dann sicher auch an den Wänden mit hochgezogen werden, wegen der unsicheren Fugen?
    • Name:
    • Klaus Kuschmierz
  6. WU-Beton Keller: Schweißbahn – Fußpunkt-Details beachten!

    Ja genau!
    Also zwei Lagen Schweißbahn G200 oder PV. Das Problem ist der untere Fußpunkt. Steht die Sohlplatte wenigstens 10 cm über? Denn dann wäre es machbar. Da haben Sie dann auch gleich Ihre Dampfsperre, die Aussage war so nämlich Quark.
    Lassen Sie die Arbeiten aber unbedingt neutral überwachen. Also, noch ist Pommerland nicht abgebrannt.
    Darf ich erfahren, ich welcher Gegend das Objekt ist? Vielleicht können wir jemanden empfehlen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  7. Sohlplatte Überstand: Schweißbahn innen oder außen anbringen?

    seitlicher Überstand Sohlplatte
    Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke dass die Sohlplatte 10 cm seitlich übersteht, wahrscheinlich sogar etwas mehr. Ich habe das noch nicht ganz verstanden, soll die Schweißbahn innen oder außen angebracht werden? Und das mit der Dampfsperre und dem Quark habe ich auch nicht begriffen. Unser Haus ist in Zeesen errichtet, Zeesen liegt ca. 20 Km südöstlich von Berlin. Mir ist immer noch nicht klar, wie ich mich bei der Abnahme verhalten soll. Der Bauunternehmer setzt mir ziemlich zu, dass meine Bedenken unberechtigt sind, schließlich würde ja nirgends Wasser in den Keller eindringen und ich sollte erst einmal beweisen, dass der Keller nicht dicht ist. Eigentlich wollen wir das Haus abnehmen, wenn auch mit Vorbehalt wegen Leistungsmängeln (hauptsächlich der Keller), aber wer muss danach beweisen, dass die Leistung bzw. die Mängelrüge zu Recht besteht, wenn es darüber zum Streit kommt? Nach meinen bisherigen Erfahrungen rechne ich mit Streit. Vielen Dank für die bisherige Hilfe.
    • Name:
    • Klaus Kuschmierz
  8. Kellerabnahme verweigern: Beweislast liegt beim Bauunternehmer!

    Siehe auch weiterführender Link
    Also ohne Abnahme muss ER beweisen, nicht Sie! Typische Druckmache. Lesen Sie bitte mal den weiterführenden Link durch.
    • Name:
    • Martin Beisse
  9. WU-Keller Abnahme: Verweigerung wegen Leistungsmängeln!

    Jetzt habe ich es begriffen
    glaube ich jedenfalls. Also innen wird eine Schweißbahn auf der Sohlplatte verklebt und außen ist in genau beschrieben. Und die Abnahme des Kellers verweigere ich (Vorbehalt wegen Leistungsmängel), den Rest des Hauses nehme ich ab. Und dann muss er mir beweisen, dass der WU-Keller fachgerecht errichtet ist, bin mal gespannt, wie er das machen will. Hoffentlich bekommen Sie keinen Ärger mit RA Schotten, das war ja knapp an einer Rechtsberatung vorbei : =>. So, jetzt bin ich auf nächste Woche gespannt, am 17.4. soll die Abnahme sein. Das wird sicher ein tüchtiger Eiertanz werden, da heißt es hart bleiben. Besten Dank. 🙂
    • Name:
    • Klaus Kuschmierz
  10. Kellerabnahme: Fachmann für umfassende Mängelprüfung ratsam!

    Ob da nicht noch mehr ist?
    Na, den Rest des Hauses abnehmen würde ich mir überlegen. Lieber wirklichen Fachmann dazu holen ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  11. Abnahmeprotokoll: Rechtssichere Formulierung für Vorbehalte!

    Sie haben Recht,
    wir haben noch einige andere Dinge bemängelt, z.B. mangelhafte Dichtungen im Bad und an den Anschlussfugen Fenster zur Außendämmung, Wärmedämmung etc. Da werden wir auch Vorbehalte geltend machen. Zur Abnahme wird auch ein Sachverständiger dabeisein. Was uns jetzt noch fehlt ist eine rechtssichere Formulierung für das Abnahmeprotokoll. Nochmals vielen Dank. Überhaupt finde ich dieses Forum sehr nützlich, wir haben beim Lesen von einigen Beiträgen festgestellt, dass wir ähnliche Probleme haben. Schade, dass wir das erst jetzt gefunden haben, dann hätten viele Dinge bereits in der Bauphase geklärt werden können. Es ist jetzt nach Fertigstellung des Hauses viel schwieriger, Leistungen zu bemängeln.
    • Name:
    • KK
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    WU-Beton Kellerabnahme: Mängel, Feuchtigkeit & Risiken

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Ausführung eines WU-Beton Kellers und die damit verbundene Kellerabnahme. Hauptprobleme sind Feuchtigkeit, Risse im Beton und die Wasserdurchlässigkeit. Es wird diskutiert, ob ein Abriss notwendig ist oder ob Sanierungsmaßnahmen wie eine Negativ-Abdichtung der Sohle ausreichen. Die Beweislast bei Mängeln liegt beim Bauunternehmer, wenn die Abnahme verweigert wird.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut 🔴 WU-Beton Keller: Bodenplatte mangelhaft – Abriss empfohlen! kann bei einer mangelhaften Bodenplatte ein Abriss die einzig sinnvolle Lösung sein, um Pfusch zu vermeiden. Dies sollte jedoch sorgfältig geprüft werden.

    ✅ Zusatzinfo: Eine Negativ-Abdichtung der Sohle mit Schweißbahn kann eine Alternative zum Abriss darstellen, wie im Beitrag WU-Beton Keller: Negativ-Abdichtung der Sohle als Lösung? erläutert wird. Dabei ist der seitliche Überstand der Sohlplatte wichtig, wie in Sohlplatte Überstand: Schweißbahn innen oder außen anbringen? diskutiert wird.

    🔴 Risiko: Die Abnahme des restlichen Hauses sollte überdacht werden, da möglicherweise weitere Mängel vorhanden sind, wie in Kellerabnahme: Fachmann für umfassende Mängelprüfung ratsam! angeraten wird. Ein Sachverständiger sollte hinzugezogen werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Verweigern Sie die Kellerabnahme bei Leistungsmängeln und bestehen Sie auf einer fachgerechten Ausführung des WU-Kellers. Nutzen Sie den Beitrag Abnahmeprotokoll: Rechtssichere Formulierung für Vorbehalte! für eine rechtssichere Formulierung im Abnahmeprotokoll. Prüfen Sie den Link in Kellerabnahme verweigern: Beweislast liegt beim Bauunternehmer! für weitere Informationen zur Beweislast.

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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