Baupfusch nach Umbau: Rechte als Bauherr? Honorar, Nachweise & Vorgehen gegen Bauunternehmen
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Baupfusch nach Umbau: Rechte als Bauherr? Honorar, Nachweise & Vorgehen gegen Bauunternehmen

Ich habe im Sommer 2000 mein Elternhaus um ein Stockwerk erweitert. Dazu bat ich meinen Achiteckten mir eine Bauzeichnung und die Ausschreibung für den Rohbau vorzunehmen.! Auch durch seinen Rat hin erteilte ich, nach Abgabe des Kostenvoranschlages, die Arbeiten an das Vorgeschlagenen Bauunternehmen. Dieser wollte keinen Vertrag mit mir abschließen und somit ist eine Vereinbarung der VOBAbk. auch nicht zu tragen geckommen. Es sich bei der Auftragsvergabe darauf hingewiesen worden das "Sämtliche Abbrucharbeiten" von Seiten des Bauherrn vorgenommen werden. Mit unter auch, weil mein Vatter und ich von einem Bauberuf kommen und mein Vatter in der Zeit zu 99 % anwesend an der Baustelle war. Weiter hatte der Achiteckt einen Fettgedruckten Hinweis in der Ausschreibung geschrieben Tagelohn nur nach Auftrag und Nachweis! . Diese wurden dann auch mit einer max. Summer von 3500 DM veranschlagt.! Es mussten die Abbrucharbeiten nach und nach vollzogen werden damit ein eindringen von Regenwasser in die Untere Wohnung vermieden wird. Somit musste mir der Unternehmer Abends mitteilen wo und was ich zum nächsten Morgen abzubrechen hatte. Ich teilte dem Polier und dem Unternehmer meine Dienst, Handy und Private Telefohnummer mit, so das ich immer zu erreichen war, wenn mein Vatter mal nicht zur Hand war. Nun erhielt ich die Endrechnung und musste feststellen das der Unternehmer Taglohn arbeiten von über 12500 DM vollzogen hatte und den Nachweis "nichtunterschrieben" an der Endrechnung beigefügt hatte.! Ich hatte bis dahin nur Taglohn für den Abbruch des Giebels in Höhe von 1200 DM in Auftrag gegeben. Diese waren dann auch nicht zu meiner Unterschrift mir vorgelegt worden.! Nun meine Frage: kann ich ein Skonto Einbehalt machen.? Kann der Unternehmer auf die Honorierung der Taglohn Arbeiten bestehen.?
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Bei Verdacht auf statische Probleme nach dem Umbau muss umgehend ein Statiker hinzugezogen werden.

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    Als Bauherr haben Sie bei Baumängeln verschiedene Rechte. Zunächst ist das Bauunternehmen zur Nachbesserung verpflichtet. Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert mit Fotos und einem schriftlichen Mängelprotokoll. Setzen Sie dem Bauunternehmen eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.

    Sollte das Bauunternehmen die Mängel nicht innerhalb der Frist beheben, können Sie Schadensersatz fordern oder die Mängel selbst beseitigen und die Kosten dem Bauunternehmen in Rechnung stellen. Eine Honorarminderung ist ebenfalls möglich, wenn die Leistung mangelhaft ist.

    🔴 Gefahr: Bei gravierenden Mängeln, die die Bausubstanz gefährden, sollten Sie umgehend einen Bausachverständigen hinzuziehen. Dieser kann den Schaden begutachten und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen.

    Da es sich um einen Umbau im Jahr 2000 handelt, ist die Gewährleistungsfrist wahrscheinlich abgelaufen. Allerdings können Sie unter Umständen noch Ansprüche geltend machen, wenn das Bauunternehmen arglistig Mängel verschwiegen hat.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten, um Ihre Rechte und Möglichkeiten prüfen zu lassen. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, wie Bauvertrag, Bauzeichnungen, Kostenvoranschläge und Mängelprotokolle.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmen. Er sollte alle wesentlichen Punkte, wie Leistungsumfang, Preise und Zahlungsbedingungen, enthalten.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB/B, BGBAbk..
    Mängelanzeige
    Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an das Bauunternehmen über festgestellte Mängel. Sie sollte detailliert und präzise sein.
    Verwandte Begriffe: Mängelprotokoll, Nachbesserung, Gewährleistung.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Bauunternehmens für Mängel an der Bauleistung. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Nachbesserung, Schadensersatz.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Baumängel begutachten und deren Ursachen feststellen kann. Er kann als Gutachter vor Gericht auftreten.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baugutachten.
    Honorarminderung
    Die Honorarminderung ist die Reduzierung des vereinbarten Honorars aufgrund von Mängeln an der Bauleistung. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Umfang und der Bedeutung der Mängel.
    Verwandte Begriffe: Preisminderung, Schadensersatz, Mängel.
    Abnahme
    Die Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass er die Bauleistung als vertragsgemäß anerkennt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Fertigstellung.
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist die finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch Mängel an der Bauleistung entstanden sind. Er kann neben der Nachbesserung gefordert werden.
    Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigungskosten, Folgeschäden, Vermögensschaden.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rechte habe ich als Bauherr bei Baumängeln?
      Sie haben das Recht auf Nachbesserung, Schadensersatz, Honorarminderung und unter Umständen auf Rücktritt vom Vertrag. Dokumentieren Sie die Mängel und setzen Sie dem Bauunternehmen eine Frist zur Beseitigung.
    2. Was ist ein Mängelprotokoll und wozu dient es?
      Ein Mängelprotokoll ist eine schriftliche Dokumentation aller festgestellten Mängel. Es dient als Beweismittel und Grundlage für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Bauunternehmen.
    3. Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist im Baurecht?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Sie beginnt mit der Abnahme der Bauleistung.
    4. Was bedeutet arglistige Täuschung im Zusammenhang mit Baumängeln?
      Arglistige Täuschung liegt vor, wenn das Bauunternehmen Mängel bewusst verschweigt oder verdeckt, um den Bauherrn zu täuschen. In diesem Fall können auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist noch Ansprüche geltend gemacht werden.
    5. Was ist ein Bausachverständiger und wozu benötige ich ihn?
      Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Baumängel begutachten und deren Ursachen feststellen kann. Er kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen und als Gutachter vor Gericht auftreten.
    6. Kann ich das Honorar des Bauunternehmens mindern, wenn Mängel vorliegen?
      Ja, Sie haben das Recht auf Honorarminderung, wenn die Bauleistung mangelhaft ist. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Umfang und der Bedeutung der Mängel.
    7. Was ist eine Abnahme der Bauleistung?
      Die Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass er die Bauleistung als vertragsgemäß anerkennt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    8. Was tun, wenn das Bauunternehmen insolvent ist?
      Melden Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter an. Die Chancen auf eine vollständige Befriedigung Ihrer Ansprüche sind jedoch gering.

    🔗 Verwandte Themen

    • Bauvertrag prüfen lassen
      Vor Baubeginn den Bauvertrag von einem Anwalt prüfen lassen, um Risiken zu minimieren.
    • Mängel richtig dokumentieren
      Eine detaillierte Dokumentation der Mängel ist entscheidend für die Durchsetzung von Ansprüchen.
    • Beweissicherung bei Baumängeln
      Ein Bausachverständiger kann die Mängel fachgerecht dokumentieren und als Beweismittel sichern.
    • Verjährung von Baumängelansprüchen
      Die Verjährungsfristen für Baumängelansprüche sind zu beachten, um keine Rechte zu verlieren.
    • Mediation bei Baustreitigkeiten
      Eine Mediation kann helfen, Baustreitigkeiten außergerichtlich beizulegen.
  2. Baurecht: Experten-Link für Baupfusch-Fragen

    Ist eine Rechtsfrage, falsche Rubrik
    Macht aber nix. Auf der unten angegeben Seite ist auch ein Link zu Rechtsanwälten, die Experten für Bau-Recht sind.
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. Bauleitung: Gesamtbauleitung vs. Einzelaufträge

    Foto von Helmuth Plecker

    Bauleitung?
    Hat der Unternehmer den auch die Gesamtbauleitung im Auftrag? So wie Sie es schreiben, wohl ja, denn: Der Polier muss Ihnen sagen wann welche Arbeiten abbruchsmäßig auszuführen sind. Nicht ganz so üblich? Alles andere ist vertragsrechtlich zu bewerten und das macht ein RA.
  4. Rechtsstreit: Risikoabschätzung zur Sicherungsleistung (§ 632)

    Nach meiner Auskunft meiner Rechtsanwälte sehen die keine ...
    Nach meiner Auskunft meiner Rechtsanwälte, sehen die keine Möglichkeit, das der Unternehmer die geforderte Leistung einfordern kann.! Leider gibt es da noch ein restrisiko, man weiß nicht wie ein Richter agumetiert.! Die Gegenseite weiß auf § 632 abs. 2 hin.! dieses beschreibt eine Sicherungsleistung.! Auch der Architekt, der sich hin und wieder mal sehen lassen hat, hat die in der Endrechnung aufgeführeten Tagelohnarbeiten nicht anerkannt.! Mir geht es jetzt eigentlich um eine Risikoabschätzung der Rechtslage, bevor ich denn nun doch weidererwarten einen Rechtsstreit verlieren werde und dann auch noch die Rechtkosten zu tragen habe.! Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen in der Vergangenheit gemacht und kann mir den Ausgang des Streites berichten.!
  5. Honorarprüfung: 9.000 DM Differenz – Vorgehensweise

    Wir reden von 9.000 DM Differenz
    x|Lassen Si noch mal genau prüfen, was Sie unterschrieben haben. Sie können im Moment ja NUR 9.000 DM verlieren. Wenn Sie nichts machen und einfach zahlen, sind Sie die 9.000 DM aucg los.
    • Name:
    • Martin Beisse
  6. Stundenzettel: Keine Unterschrift – Was nun?

    Herr Beisse Ich habe die Stundenzettel erst mit ...
    Herr Beisse, Ich habe die Stundenzettel erst mit der Endrechnung erhalten und konnte somit keinen Stundenzettel unterschreiben.! bzw hätte man mir in der Anfangszeit einen vorgelgt hätte ich dem Polier was auf die Finger gehauen.! Somit ist kein , "KEIN", Stunden zettel mir zur Unterschrift vorgelget worden und ist auch nur vom Polier unterschreiben.!
  7. Auftragsvergabe: Vertrag vs. Ausschreibung – Details

    Nein, das meinte ich nicht
    Sondern was vorher, also VOR Beginn der Arbeiten vereinbart wurde. Sie schreiben ja, dass Sie keinen Vertrag haben, wohl aber eine Auftragsvergabe. Ich bin kein Rechtsanwalt, aber das ist doch wohl auch ein Vertrag.
    Inwiefern haben Sie den Architekten beauftragt, eine Ausschreibung zu erstellen? Wieso schlägt der ein Unternehmen vor, wozu dann Ausschreibung? Hat der Architekt einen schriftlichehn Auftrag? Gab es ein Bieterverfahren?
    Ja, ich weiß, Fragen über Fragen, und es ist noch nicht alles. Tasten wir uns mal vor. x|
    Ach so, das ist keine Rechtsberatung, ich suche nur die Details zusammen, beurteilen wird dann hoffentlich Herr Schotten.
    • Name:
    • Martin Beisse
  8. Ausschreibung: Günstigstes Angebot vs. Architekten-Empfehlung

    Es gab eine Ausschreibung wo mehrere Unternehmen ein ...
    Es gab eine Ausschreibung, wo mehrere Unternehmen ein Angebot eingereicht hatten.! Dieser, der dann den Auftrag beckommen hatte war, natürlich der billigste.! Als wir, "Architekt und ich", die Angebote durchgeganngen sind hat mir mein Architekt von den bis her guten Erfahrungen mit meinem Unternehmer erzählt.! Er hat Arbeiten nach Angebot unternommen.! Es wurde kein schriftlicher Vertag mit meinem Unternehmer ausgehandelt.! So das, wie es wohl so üblich ist, die VOBAbk. und alle amderen Zahlungsmentalitäten vereinbart sind.! Wer ist Herr Schotten.?
  9. Baurecht-Experte: Empfehlung für Rechtsanwalt Schotten

    Herr Schotten
    Ist Rechtsanwalt mit großer Erfahrung im Baurecht. Auch hier im Forum hat er schon reichlich wertvolle Beiträge geschrieben. Benutzen Sie doch mal die Suche Funktion und geben Schotten ein. Oder schicken Sie im eine E-Mail.
    Klingt aber alles sehr merkwürdig bei Ihnen. Kein Vertrag unterschrieben und der will Geld? Und hat nicht einmal Nachtragsangebote eingreicht?
    • Name:
    • Martin Beisse
  10. Stundenlohn: Nachträgliche Berechnung – Vorgehensweise

    er hat mir ja nicht mal was von ...
    er hat mir ja nicht mal was von den Stundenlohnarbeiten was gesagt, bzw. einen unterschreiben lassen. meine Vermutung geht da hin, das er ein spot billiges Angebot eingereicht hat und versucht jetzt sich mit den stundenlöhnen gut zu rechnen.! Zweit Vermutung habe ich, wie ich in nachinnein erfahren habe, wollte der Unternehmer das Geschäft ein seinen viel jüngeren Angestellten überlassen, er selber macht nur noch die Endrechnungen fertig und kümmerte sich nicht mehr um die Bauleitung.! Zu meinem Architekt sagte er wohl, " Das habe ich ja gar nicht gesehen das die stundenzettel nicht unterschrieben worden sind, das wäre mir ja nie passiert.! ". Tags darauf sind dann Unternehmer und nachvoller, der mit hoch rotem Kopf, bei mir erschienen und wollten über die Endrechnung mit mir reden.! Na ja, ich denke mal das er jetzt die klage einreichen wird und alles der Entscheidung des Richters überlassen wird. Schade ist nur das dieser Rechtsstreit meine letzten Reserven auffressen wird und ich sie besser in mein Haus stecken würde.! ich werde die Entscheidung dann mal hier reinstellen.! ich hoffe mit einem Smiley.!
  11. Baupfusch-Klage: Ruhe bewahren & Anwalt kontaktieren!

    Ganz ruhig bleiben
    Er klagt ja, also zahlt er auch erstmal. Sie haben ja erstmal "nur" die Kosten für den eigenen Anwalt. Nach meiner Ansicht kann er die Klage nicht gewinnen. Erfahrungsgemäß werden aber selten Urteile gefällt, sondern Vergleiche geschlossen. Wie gesagt, wenden Sie sich an Herrn Schitten oder an einen der beiden anderen Anwälte auf unserer Seite.
    • Name:
    • Martin Beisse
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Baupfusch nach Umbau: Rechte, Honorar & Vorgehen

    💡 Kernaussagen: Bei Baupfusch ist die Beweissicherung entscheidend. Ohne schriftlichen Vertrag gelten besondere Regeln bezüglich Honorarminderung und Gewährleistung. Die Expertise eines Baurecht-Anwalts ist ratsam, um die eigenen Rechte als Bauherr durchzusetzen. Eine frühzeitige Dokumentation der Baumängel ist essenziell für eine erfolgreiche Klärung. Die Kommunikation mit dem Bauunternehmen sollte stets schriftlich erfolgen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Stundenzettel: Keine Unterschrift – Was nun? ist die fehlende Unterschrift auf Stundenzetteln ein wichtiger Punkt bei der Anfechtung von Stundenlohnarbeiten.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Baurecht-Experte: Empfehlung für Rechtsanwalt Schotten wird ein erfahrener Anwalt im Baurecht empfohlen, der auch im Forum aktiv ist und wertvolle Beiträge leistet.

    🔴 Risiko: Ohne klaren Bauvertrag besteht ein erhöhtes Risiko bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen Baumängeln. Die Argumentation des Unternehmers gemäß § 632 Abs. 2 BGB bezüglich einer Sicherungsleistung sollte ernst genommen und rechtlich geprüft werden, wie in Rechtsstreit: Risikoabschätzung zur Sicherungsleistung (§ 632) erläutert.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt, wie in Baurecht: Experten-Link für Baupfusch-Fragen empfohlen, um Ihre Rechte als Bauherr zu prüfen und die nächsten Schritte zu planen. Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert und sichern Sie Beweise für eventuelle Gerichtsverfahren.

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