1. Kann es sich um ein fehlende oder fehlerhafte Drainage handeln?
2. Kann ich davon ausgehen, dass ich Anspruch auf eine Drainage habe, wenn es notwendig ist, auch wenn dies nicht in der Baubeschreibung steht?
3. Habe ich trotz Ablauf der Gewährleistungsfrist von 5 Jahren die Möglichkeit, den Bauträger für Schäden haftbar zu machen?