- 50 m * Grundstücksbreite * Pauschalbetrag (pro m²)
- Dh: durch Zusammenfassung der Grundstücke müsste ich wesentlich
mehr bezahlen, als andere Anlieger, da ich die Umlage auf mehr als 50 m bezahlen müsste (durch das davorliegende Grundstück). 3.) Von der Straße aus liegen nur 30 m (in der Länge) des Grundstückes (beider Grundstücke zusammen) im Bebauungsgebiet. Kann dann die Umlage auf 50 m berechnet werden? 4.) Besteht die Möglichkeit, durch entsprechende Regelungen im Kaufvertrag (Abtretung von Ansprüchen des vorhergehenden Besitzers an mich), Geld von der Gemeinde zurückzubekommen, wenn der Kauf bereits abgeschlossen ist? Vom Besitzer wurde Einspruch gegen die Erhebung der Gebühren eingelegt. Der Eingang des Einspruches wurde bestätigt und er befindet sich noch in Bearbeitung. Für alle Antworten, Anregungen und Tipps zu diesem Thema bedanke ich mich schon mal im Voraus.