Anbau Bodenplatte höher als Altbau: Ursachen, Folgen & Lösungen für Höhenunterschied?
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Anbau Bodenplatte höher als Altbau: Ursachen, Folgen & Lösungen für Höhenunterschied?

Hallo,
wir haben an ein ca. 20 Jahre (1984) altes Haus 40 m²
im OGAbk. auf Stützen angebaut.
Nach den Durchbrüchen auf die neue Bodenplatte haben wir festgestellt,
das die Bodenplatte 4-5 cm höher ist als die
Altbauplatte.
Die Arbeiten wurden vom Architekten überwacht und von einem Bauunternehmer durchgeführt.
Durch die falsch errichtete Bodenplatte entstehen uns erhebliche Folgekosten,
wie eine stärkere Dämmung und einer abgewandelten Fußbodenheizung.
Mit einer normalen Fußbodenheizung, wie im Altbau, müssten wir eine Stufe in Kauf nehmen.
Wir haben den Klinker bis unter die alte Bodenplatte entfernt
und mit einem Mitarbeiter des Architekten Taschen hineingestemmt.
Eine Schalungsfirma (Auftrag durch den Bauunternehmer) hat die 40 m² eingeschalt,
der Bauunternehmer hat das Eisen gelegt und den Beton gegossen.
Dieser behauptet, er habe nach den Zeichnungen des Architekten
und der Statik gearbeitet und nimmt sich der Sache nichts an.
Der Architekt hat nach nochmaliger Aufforderung noch keine Stellungnahme abgegeben.
Ein privater Gutachter sagte uns, das man uns während der
Arbeiten auf den Höhenunterschied hätte hinweisen müssen.
Dies ist nie geschehen.
Uns interessiert nun, wie kann man vorgehen und
wer ist hier für den "Schaden" verantwortlich.
  • Name:
  • Britta S.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Statische Prüfung des Anbaus durch einen zertifizierten Fachmann erforderlich, um die Tragfähigkeit zu gewährleisten.

    🔴 Kritisch: Bei Hinweisen auf Feuchtigkeit oder Risse im Bereich des Höhenunterschieds umgehend einen Bausachverständigen kontaktieren.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie einen Höhenunterschied zwischen der Bodenplatte Ihres Anbaus und der des Altbaus festgestellt haben. Das ist ein Problem, das verschiedene Ursachen haben kann und unbedingt behoben werden muss.

    Mögliche Ursachen für den Höhenunterschied:

    • Fehlerhafte Planung: Der Architekt hat möglicherweise bei der Planung die unterschiedlichen Höhen nicht berücksichtigt.
    • Ausführungsfehler: Die Schalungsfirma oder der Bauunternehmer haben die Bodenplatte des Anbaus nicht korrekt auf die Höhe des Altbaus abgestimmt.
    • Setzungen: Unterschiedliche Setzungen des Altbaus und des Anbaus können zu einem Höhenunterschied führen.

    Folgen des Höhenunterschieds:

    • Stufe: Eine Stolperfalle entsteht.
    • Eingeschränkte Nutzbarkeit: Möbel können nicht bündig aufgestellt werden.
    • Probleme beim Verlegen von Fußbodenbelägen: Der Höhenunterschied muss ausgeglichen werden, was zusätzliche Kosten verursacht.
    • 🔴 Gefahr: Bei fehlender oder falscher Ausführung können Folgeschäden an der Bausubstanz entstehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, umgehend einen Bausachverständigen hinzuzuziehen, der die Ursache des Höhenunterschieds ermittelt und ein Sanierungskonzept erstellt. Klären Sie die Verantwortlichkeiten mit dem Architekten und dem Bauunternehmer. Lassen Sie die Statik des Anbaus überprüfen, um sicherzustellen, dass keine Beeinträchtigungen vorliegen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bodenplatte
    Die Bodenplatte ist die tragende Grundlage eines Gebäudes und überträgt die Lasten auf den Baugrund. Sie besteht meist aus Stahlbeton.
    Verwandte Begriffe: Fundament, Streifenfundament, Kellerdecke
    Estrich
    Estrich ist eine Schicht, die auf die Rohdecke aufgebracht wird, um Unebenheiten auszugleichen und einen ebenen Untergrund für den Bodenbelag zu schaffen. Es gibt verschiedene Arten von Estrich, z.B. Zementestrich, Anhydritestrich und Gussasphaltestrich.
    Verwandte Begriffe: Ausgleichsmasse, Trockenschüttung, Untergrundvorbereitung
    Statik
    Die Statik ist ein Teilgebiet der Mechanik, das sich mit der Standsicherheit von Bauwerken befasst. Sie berechnet die Kräfte und Spannungen, die auf ein Bauwerk wirken, und stellt sicher, dass es diesen Belastungen standhält.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Baustatik, Festigkeitslehre
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über fundierte Kenntnisse im Bauwesen verfügt und Gutachten zu Bauschäden, Baumängeln und anderen baurelevanten Fragestellungen erstellen kann.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Architekt, Bauingenieur
    Architekt
    Ein Architekt ist ein Planer und Gestalter von Bauwerken. Er entwirft Gebäude, erstellt Bauanträge und überwacht die Bauausführung.
    Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt
    Bauunternehmer
    Ein Bauunternehmer ist ein Unternehmen, das Bauleistungen erbringt. Er führt Bauarbeiten nach den Plänen des Architekten aus.
    Verwandte Begriffe: Baufirma, Handwerker, Generalunternehmer
    Schalungsfirma
    Eine Schalungsfirma ist ein Unternehmen, das sich auf die Herstellung und den Verleih von Schalungen für Betonarbeiten spezialisiert hat. Schalungen sind Formen, in die der Beton gegossen wird, um die gewünschte Form zu erhalten.
    Verwandte Begriffe: Betonbau, Stahlbetonbau, Ortbeton

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Welche Kosten entstehen durch den Höhenunterschied?
      Antwort: Die Kosten hängen von der Ursache und dem Umfang der Sanierung ab. Sie können von wenigen hundert Euro für das Ausgleichen mit Estrich bis zu mehreren tausend Euro für statische Ertüchtigungen reichen. Ein Gutachter kann die Kosten genauer einschätzen.
    2. Frage: Kann ich den Höhenunterschied selbst ausgleichen?
      Antwort: Davon rate ich dringend ab. Unsachgemäße Ausgleichsarbeiten können zu Folgeschäden führen. Überlassen Sie diese Arbeiten einem Fachbetrieb.
    3. Frage: Wer haftet für den Schaden?
      Antwort: Das hängt von der Ursache ab. Bei Planungsfehlern haftet der Architekt, bei Ausführungsfehlern der Bauunternehmer. Klären Sie die Verantwortlichkeiten mit einem Anwalt für Baurecht.
    4. Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, den Höhenunterschied auszugleichen?
      Antwort: Je nach Höhe des Unterschieds kommen verschiedene Methoden in Frage: Ausgleichsestrich, Trockenschüttung oder der Einbau einer Stufe. Ein Fachmann kann die beste Lösung empfehlen.
    5. Frage: Muss ich den Höhenunterschied beim Bauamt melden?
      Antwort: Das hängt von den örtlichen Bauvorschriften ab. Im Zweifelsfall sollten Sie sich beim Bauamt erkundigen.
    6. Frage: Kann eine Fußbodenheizung trotz des Höhenunterschieds eingebaut werden?
      Antwort: Ja, aber der Höhenunterschied muss vorher ausgeglichen werden, um eine gleichmäßige Wärmeabgabe zu gewährleisten.
    7. Frage: Was passiert, wenn ich den Höhenunterschied ignoriere?
      Antwort: Das Ignorieren des Höhenunterschieds kann zu Folgeschäden an der Bausubstanz, Stolperfallen und Problemen beim Verlegen von Bodenbelägen führen.
    8. Frage: Wie finde ich einen geeigneten Bausachverständigen?
      Antwort: Sie können im Internet nach Bausachverständigen in Ihrer Region suchen oder sich bei der Architektenkammer oder Ingenieurkammer erkundigen.

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      Wann eine Statikprüfung erforderlich ist und wie sie abläuft.
    • Baugutachten
      Informationen über die Erstellung von Baugutachten und die Aufgaben eines Bausachverständigen.
  2. Gutachter Anbau: Ursachenforschung & Planunterlagen prüfen

    Stichwort Gutachter
    Da Sie einen privaten Gutachter beauftragt haben, soll dieser Ursachenforschung betreiben und alle Planunterlagen sichten.
    Was umfasst bisher der Gutachtenauftrag?
    Mit welchen Leistungsphasen wurde der Planer beuaftragt?
    Gibt es Ausführungspläne?
    Steckt der Fehler im Architektenplan?
    Wenn ja, in welchem?
    Wird noch weitergearbeitet (Stichwort: Schadenminderung)?
    Sie sollten das weitere Vorgehen mit einem Baujuristen hinzuziehen. Der Architekt muss den Fall unbedingt seiner Versicherung melden, sonst verliert er da ggf. Ansprüche.
  3. Baujurist Anbau: Vorgehen bei fehlerhafter Bodenplatte

    falsches Wort
    Sie sollten das weitere Vorgehen mit einem Baujuristen besprechen.
  4. Anbau ohne Gutachten: Architekt haftbar für Höhenunterschied?

    Kein Gutachtenauftrag
    Vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort.
    Wir haben bisher kein Gutachten in Auftrag gegeben.
    Im Erstgespräch haben wir die Informationen erhalten und der
    Gutachter hat uns geraten, den Fall erst ohne Ihn zu klären,
    da ein Gutachten Geld kostet.
    Der Bau ist auch soweit fertig, der Innenausbau wird von uns in
    Eigenleistung erbracht. Allesdings haben wir im Anbau noch nicht
    damit begonnen.
    Was könne wir tun wenn sich der Architekt gar nicht mehr meldet?
    • Name:
    • Britta S.
  5. Fristsetzung Architekt: Antwort auf Bodenplatten-Fehler fordern!

    Ihn schriftlich ...
    und mit Fristsetzung um eine Antwort bitten!
  6. Anbau Bodenplatte: Fragen zu Planungsphasen & Ausführungsplänen

    Nochmal ein paar Fragen
    Es erscheint Ihnen vielleicht lästig, aber ich Stelle gerne erstmal ein paar Fragen, bis die Zusammenhänge deutlicher werden:
    Also nochmal:
    Mit welchen Leistungsphasen wurde der Planer beauftragt?
    Gibt es Ausführungspläne?
    Steckt der Fehler im Architektenplan?
    Wenn ja, in welchem?
    und noch
    Zu welchem Zeitpunkt des Baufortschritts wurde der Fehler bemerkt?
  7. Bodenplatte Anbau: Architekt als Planer & Bauleiter verantwortlich?

    Beantwortung der Fragen
    Wir beabtworten gerne Ihre Fragen und Danken Ihnen für Ihre Hilfe
    Mit welchen Leistungsphasen wurde der Planer beauftragt?
    Der Architekt sollte den Anbau planen und die Statik erstellen.
    Außerdem war er als Bauleiter eingesetzt.
    Gibt es Ausführungspläne?
    Es gibt die Zeichnungen vom Architekten und die Statik vom Statiker.
    Steckt der Fehler im Architektenplan?
    Können wir nicht sagen, mit dem Gutachter wurde nur telefoniert.
    Zu welchem Zeitpunkt des Baufortschritts wurde der Fehler bemerkt?
    Nachdem der Anbau fertig war (Maurerarbeiten) haben wir
    durchgebrochen und dann bemerkt, dass die Bodenplatte zu hoch ist.
    Haben dies auch sofort dem Architekten und Bauunternehmer
    mitgeteilt, leider nur mündlich. Dies haben die beiden zu Kenntnis
    genommen und sich in Schweigen gehüllt.
    Unsere Vermutung ist, das der Architekt mit dem Bauunternehmer zusammenarbeitet, da er den
    Bauunternehmer ständig in Schutz nimmt.
    Können wir Geld vom Bauunternehmer einbehalten,
    es stehen noch ca. 2500 € aus?
    Wir haben bereits die erste Mahnung erhalten.
  8. Ausführungspläne Anbau: Höhenlage der Bodenplatte nachweisen

    Die Antworten sind ...
    • wahrscheinlich dem Laienstatus geschuldet  -  nicht sehr aussagekräftig.

    Ausführungspläne hieße z.B. einen Schnitt, in dem der alte und der neue Fußboden aufgezeichnet sind und die Höhenlagen für die Firma erkennbar vermaßt sind.
    So einfach einbehalten können Sie nichts. Einbehalten können Sie nur bei Mängeln.
    Ob der Bauunternehmer (nach seinem Wissensstand) einen Mangel gebaut hat, lässt sich nur an Hand der Planungen sagen.
    Ein Telefonat mit einem Gutachter bringt GAR NICHTS.
    Lassen Sie jemanden kommen, der sich das vor Ort ansieht, sich den Ablauf schildern lässt, die Zeichnungen von den Beteiligten anfordert usw.
    Nur damit lässt sich etwas zu einer evtl. möglichen Schuld sagen (Vielleicht ging es es ja gar nicht anders)

  9. Bodenplatte Anbau: Architekt als Planer & Bauleiter verantwortlich?

    Beantwortung der Fragen
    Wir beabtworten gerne Ihre Fragen und Danken Ihnen für Ihre Hilfe
    Mit welchen Leistungsphasen wurde der Planer beauftragt?
    Der Architekt sollte den Anbau planen und die Statik erstellen.
    Außerdem war er als Bauleiter eingesetzt.
    Gibt es Ausführungspläne?
    Es gibt die Zeichnungen vom Architekten und die Statik vom Statiker.
    Steckt der Fehler im Architektenplan?
    Können wir nicht sagen, mit dem Gutachter wurde nur telefoniert.
    Zu welchem Zeitpunkt des Baufortschritts wurde der Fehler bemerkt?
    Nachdem der Anbau fertig war (Maurerarbeiten) haben wir
    durchgebrochen und dann bemerkt, dass die Bodenplatte zu hoch ist.
    Haben dies auch sofort dem Architekten und Bauunternehmer
    mitgeteilt, leider nur mündlich. Dies haben die beiden zu Kenntnis
    genommen und sich in Schweigen gehüllt.
    Unsere Vermutung ist, das der Architekt mit dem Bauunternehmer zusammenarbeitet, da er den
    Bauunternehmer ständig in Schutz nimmt.
    Können wir Geld vom Bauunternehmer einbehalten,
    es stehen noch ca. 2500 € aus?
    Wir haben bereits die erste Mahnung erhalten.
  10. Anbau: Fehlende Ausführungspläne für Bodenplatten-Höhe

    Keine Ausführungspläne
    Wir haben keinen Schnitt in dem der alte und der neue Fußboden
    aufgezeichnet ist. Es gibt einen Schnitt für das gesamte Haus aus
    dem Bauantrag, da ist der Anbau nicht ersichtlich. Auch in der
    Statik ist diesbezüglich nichts zu finden.
  11. Bodenplatte Anbau: Höhenlage – Wie erfolgte die Schalung?

    Und wie haben die Einschaler ...
    dann gewusst, auf welcher Höhe sie schalen müssen?
    Kreidestrich an der Wand? 20 cm unterhalb von Wolke 7? Greifhöhe des kleinsten Mitarbeiters?

    Da besteht glaube ich einiger Klärungsbedarf bzgl. dessen, was musste und dessen, was gemacht wurde.

  12. Anbau Bodenplatte: Sachverständigen für Schadensklärung beauftragen

    Ohne Kenntnis
    Ohne Kenntnis der Planunterlagen, wie Herr Dühlmeyer schon sagt, kann man auch hier nichts sagen.
    Der Gutachter war offensichtlich nicht der richtige Mann für den Job, wie man an dieser Aussage sieht:
    "Gutachter hat uns geraten, den Fall erst ohne Ihn zu klären,
    da ein Gutachten Geld kostet. "
    Suchen Sie den nächsten SV und verschaffen Sie dem erstmal Kopien sämtliche Planungsunterlagen. Ein seriöser SV wird dann erstmal nur ein paar Stunden für Studium der Bauunterlagen und einen ersten Orststermin verlangen und Ihnen nach dem Ortstermin Hinweise geben, wie weiter Verfahren werden kann, z.B. erst danach ein schriftliches Gutachten anfertigen. Natürlich kostet das Geld und Sie müssen damit in Vorleistung gehen, aber anders kommen Sie mit dieser Frage auch nicht voran.
  13. Dank an Forum: SV für Anbau Bodenplatte wird beauftragt

    Danke
    Wir danken erstmal für alle Antworten.
    Wir werden uns einen SV suchen und den Fall klären lassen.
    Schreiben auch wie es jetzt weiter geht.
    DANKE an alle
    • Name:
    • Britta S.
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

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    Anbau Bodenplatte höher als Altbau: Ursachen, Folgen & Lösungen

    💡 Kernaussagen: Der Höhenunterschied zwischen Anbau- und Altbau-Bodenplatte führt zu Folgekosten. Ein Gutachter und Baujurist sollten hinzugezogen werden, um die Verantwortlichkeit des Architekten zu klären. Fehlende Ausführungspläne erschweren die Rekonstruktion der Bauausführung. Die Kommunikation mit dem Architekten sollte schriftlich und mit Fristsetzung erfolgen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Ausführungspläne Anbau: Höhenlage der Bodenplatte nachweisen sind detaillierte Ausführungspläne essentiell, um die korrekte Höhenlage der Bodenplatte sicherzustellen. Das Fehlen solcher Pläne deutet auf Planungsfehler hin.

    💰 Kosten: Ein frühzeitiges Gutachten kann helfen, unnötige Kosten zu vermeiden, wie im Beitrag Anbau ohne Gutachten: Architekt haftbar für Höhenunterschied? diskutiert wird. Die Beauftragung eines Sachverständigen (SV) ist ratsam, um den Schaden zu begutachten und die Verantwortlichkeiten zu klären, wie in Anbau Bodenplatte: Sachverständigen für Schadensklärung beauftragen empfohlen wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Sachverständigen für eine umfassende Schadensanalyse und ziehen Sie einen Baujuristen hinzu, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Klären Sie, ob der Architekt als Planer und Bauleiter seiner Verantwortung nachgekommen ist (siehe Bodenplatte Anbau: Architekt als Planer & Bauleiter verantwortlich?). Dokumentieren Sie alle Kommunikationen schriftlich.

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