Terrassenplatten Garantie: Schadensbehebung bei Sandsteinplatten – Rechte & Möglichkeiten?
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ich habe eine Frage zur Gewährleistung auf Terrassenplatten. Kurz zur Geschichte: Am 18-08-2006 habe ich bei meinem örtlichen Baustoffgroßhändler Naturstein Terrassenplatten aus Sandstein gekauft. Mit dem Verkäufer (Juniorchef des Großhandels) habe ich div. Verlegetechniken, die für mich in Frage kommen, durchgesprochen - dazu später noch genaueres. Die Platten wurden 2006 von mir selbst verlegt. Dieses Jahr im Frühjahr hat sich aber nach dem harten Winter rausgestellt (die letzten Winter waren ja nur "Peanuts"), dass die Sandsteinplatten absolut nicht Frosthart sind, und nach dem Frost bei Belastung einfach kaputtbrechen. Der Baustoffhändler sagt mir dazu, dass die Art, wie ich die Platten damals verlegt habe (die Platten wurden auf 4 Mörtelsäckchen verlegt und ausgerichtet) heute nicht mehr als zugelassene Variante in den Verlegerichtlinien des Händlers/Herstellers zugelassen ist. Er wolle sich aber mit dem Vorlieferanten bemühen, eine Lösung für mich zu finden. Nach langem Warten und ungeduldigem drängen meinerseits, bekam ich eine "Alternativ-Natursteinplatte" präsentiert, welche wohl absolut Winterhart sein sollte und für meine Zwecke genau das richtige wäre. Die Platte sollte ich praktisch so bekommen, nur um das Verlegen müsse ich mich halt selber kümmern ... Leider hatte die Platte zwei Fehler:
1. die Platte war vom Gefüge ähnlich der Sandsteinplatte (mit Adern durchzogen, welche bei meiner jetzigen Platte aufgerissen sind wie ein Baumkuchen) und ich hatte dabei schon das erste schlechte Gefühl, dass ich mich dann in drei Jahren wieder drumm kümmern muss, einen Ersatz zu bekommen und 2. die Platte gefiehl uns einfach nicht. Ab da war für uns klar, dass die Platte, wenn ich mir schon die Arbeit ein zweites mal machen muss, absolut sicher und geeignet ist. Ich habe mir dann in der Ausstellung bei dem Baustoffhändler eine andere Platte rausgesucht, welche uns gefällt, und welche absolut Frostfest ist. Preislich liegt diese mit 40 €/m² 4 € über der Palette von 2006. Da hatte mir mein Baustoffhändler noch versichert, das wir dass ohne großes hin und her geregelt bekommen, obwohl die neue Platte nicht von dem Vorlieferanten kommen würde, wie die erste Platte - aber das würde er dann irgendwie mit dem klären. Heute ruft mich mein Baustoffhändler an, und berichtet mir, dass er mit dem Vorlieferanten der Natursteinplatten gesprochen hat, und das der nichts auf Kulanz macht, weil die Platten über zwei Jahre alt sind, und die Garantie abgelaufen ist, und weil die Platten nach jetzigen Regeln falsch verlegt sind und weil ich keine Platte mehr aus seinem Sortiment nehme. Er könne mir nur anbieten, die von mir gewünschten Platten zu bestellen, und wir würden uns die (Einkaufs-) kosten Teilen - das wäre laut Händler 30 €/m² also 15 € für mich und 15 € für den Baustoffhändler. Da ich nicht glauben kann, dass das rechtlich korrekt ist, würde ich gerne mal eure Meinung dazu hören. Das Problem ist, dass ich nicht nachweisen kann, dass die (jetzt) nicht mehr zugelassene Verlegung, zu der Zeit, in der ich die Platten verlegt habe, (laut dem Händler) damals noch nicht unzulässig war. So richtig reinhängen tut sich der Baustoffhändler auch nicht, ich denke er will es sich mit seinem Vorlieferanten nicht verscherzen? Ich bin selbst Handwerksmeister und weiß, dass unsere Leistungen nach VOBAbk. in. 5 Jahre Garantie haben - und ich kann einfach nicht glauben, dass ein "Stein" nur zwei Jahre haben soll? Außerdem kenne ich das so, wenn im Handwerk Mist gemacht wird (Gottseidank nicht in unserem Betrieb 🙂 und dass über einen Rechtsanwalt läuft, hat in solchen Fällen der Kunde immer recht bekommen, und die Kosten zur Behebung/Korrektur des Fehlers musste auch sicherlich nicht der Kunde bezahlen, geschweige denn das neue Material. Leider kenne ich mich in Rechtssachen nicht aus, sodass ich auf eure Hilfe angewiesen bin, wie ich mich jetzt verhalten soll.
Vielen Dank für eure Hilfe & mit freundlichen Grüßen
Daniel
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GoogleAI-Analyse: Terrassenplatten: Garantie & Schadensbehebung
Ich verstehe, dass Sie Probleme mit Ihren Sandstein-Terrassenplatten haben, die Sie 2006 gekauft haben. Da es sich um Naturstein handelt, ist es wichtig zu prüfen, ob die Schäden auf Materialfehler, unsachgemäße Verlegung oder natürliche Abnutzung zurückzuführen sind.
Gewährleistung vs. Garantie: Es ist wichtig, zwischen Gewährleistung (gesetzlich vorgeschrieben) und Garantie (freiwillige Leistung des Händlers/Herstellers) zu unterscheiden. Die Gewährleistungsfrist betrug zum Zeitpunkt des Kaufs in Deutschland 2 Jahre. Eine Garantie kann länger laufen, aber deren Bedingungen sind entscheidend.
Mögliche Ursachen für Schäden:
- Frostschäden: Sandstein ist anfällig für Frostschäden, besonders wenn er nicht frostbeständig ist oder Wasser eindringen kann.
- Verlegefehler: Falsche Verlegung (z.B. mangelhafte Drainage) kann zu Schäden führen.
- Materialfehler: Risse oder andere Defekte im Material können die Ursache sein.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie, ob eine Garantievereinbarung vorliegt und prüfen Sie deren Bedingungen. Dokumentieren Sie die Schäden (Fotos). Holen Sie ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen ein, um die Ursache der Schäden festzustellen. Besprechen Sie die Ergebnisse mit einem Rechtsanwalt, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an einer Ware einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGBAbk.) geregelt.
Verwandte Begriffe: Sachmangelhaftung, Mängelansprüche, Nacherfüllung. - Garantie
- Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Händlers, für die Beschaffenheit einer Ware oder deren Funktionsfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum einzustehen. Die Bedingungen der Garantie sind im Garantievertrag festgelegt.
Verwandte Begriffe: Herstellergarantie, Händlergarantie, Garantiebedingungen. - Frostbeständigkeit
- Die Frostbeständigkeit ist die Fähigkeit eines Materials, Frost-Tau-Wechsel ohne Beschädigung zu überstehen. Bei Terrassenplatten ist dies ein wichtiges Qualitätsmerkmal, besonders in Regionen mit strengen Wintern.
Verwandte Begriffe: Frostschäden, Witterungsbeständigkeit, Materialprüfung. - Sandstein
- Sandstein ist ein Sedimentgestein, das hauptsächlich aus Sandkörnern besteht, die durch ein Bindemittel miteinander verbunden sind. Er wird häufig für Bauzwecke verwendet, ist aber anfällig für Verwitterung und Frostschäden, wenn er nicht entsprechend behandelt wird.
Verwandte Begriffe: Naturstein, Sedimentgestein, Verwitterung. - Sachverständiger
- Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis auf einem bestimmten Gebiet, die in der Lage ist, objektive Gutachten zu erstellen. Im Zusammenhang mit Terrassenplatten kann ein Sachverständiger die Ursache von Schäden feststellen und deren Umfang bewerten.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Schadensbegutachtung, Beweissicherung. - Kulanz
- Kulanz ist ein freiwilliges Entgegenkommen eines Händlers oder Herstellers, um einen Kunden zufrieden zu stellen, auch wenn keine rechtliche Verpflichtung dazu besteht. Sie kann sich in Form von Reparaturen, Ersatzlieferungen oder Preisnachlässen äußern.
Verwandte Begriffe: Kundenservice, Entgegenkommen, Goodwill. - Drainage
- Drainage bezeichnet Maßnahmen zur Ableitung von Wasser, um Staunässe zu vermeiden. Bei Terrassenplatten ist eine gute Drainage wichtig, um Frostschäden und andere Feuchtigkeitsschäden zu verhindern.
Verwandte Begriffe: Entwässerung, Versickerung, Oberflächenentwässerung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Händlers, für Mängel an der Ware einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Händlers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht und deren Bedingungen frei festgelegt werden können. - Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist?
Die Gewährleistungsfrist betrug zum Zeitpunkt des Kaufs (2006) in Deutschland 2 Jahre. Das bedeutet, dass Ansprüche aus Gewährleistung grundsätzlich verjährt sind. - Was tun, wenn die Terrassenplatten Frostschäden aufweisen?
Prüfen Sie, ob die Platten als frostbeständig deklariert waren. Wenn ja, könnte ein Mangel vorliegen. Lassen Sie die Ursache der Schäden von einem Fachmann begutachten. - Wer haftet für Schäden durch unsachgemäße Verlegung?
Wenn die Verlegung durch einen Fachbetrieb erfolgte, kann dieser für Fehler haftbar gemacht werden. Bei Eigenverlegung ist es schwieriger, Ansprüche geltend zu machen, es sei denn, der Baustoffhändler hat falsche Verlegeanleitungen gegeben. - Welche Rolle spielt ein Gutachten?
Ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen kann die Ursache der Schäden feststellen und als Beweismittel dienen, um Ansprüche gegenüber dem Händler oder Verleger geltend zu machen. - Was kann ich tun, wenn der Händler eine Kulanzregelung ablehnt?
Wenn keine Garantie besteht und die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, ist der Händler nicht verpflichtet, eine Kulanzregelung anzubieten. Sie können jedoch versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen oder rechtliche Schritte prüfen. - Welche Kosten können bei der Schadensbehebung entstehen?
Die Kosten können je nach Umfang der Schäden und der gewählten Lösung variieren. Sie umfassen Kosten für die Begutachtung, die Reparatur oder den Austausch der Platten sowie eventuelle Anwalts- und Gerichtskosten. - Wie kann ich zukünftige Schäden vermeiden?
Achten Sie beim Kauf auf frostbeständige Platten, lassen Sie die Verlegung fachgerecht durchführen und sorgen Sie für eine gute Drainage, um Staunässe zu vermeiden.
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Tipps und Hinweise für eine fachgerechte Verlegung. - Beauftragung eines Bausachverständigen
Wann und wie man einen Sachverständigen hinzuzieht. - Rechtliche Schritte bei Baumängeln
Wie man seine Ansprüche bei Baumängeln geltend macht.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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