Bauabnahme Mängelliste: Preisnachlass Höhe? Wand schief, Treppe defekt, Fensterfehler

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026

Die Diskussion dreht sich um eine Mängelliste nach der Bauabnahme, insbesondere um eine schiefe Wand, defekte Treppe und Fensterfehler. Es wird die Vorgehensweise zur Durchsetzung eines Preisnachlasses erörtert. Die Erfahrung mit der Baufirma wird thematisiert, sowie die Notwendigkeit rechtlicher Beratung bei Baumängeln.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Bauabnahme Mängelliste: Preisnachlass Höhe? Wand schief, Treppe defekt, Fensterfehler

Hallo liebe Experten,
wir sind nun endlich fertig mit unserem Bau und haben eine Liste mit Baumängeln aufgestellt, die wir mit der Baufirma bei der Bauabnahme erstellt haben. Es handelt sich um Mängel wie beispielsweise  -  Wand läuft 8 cm aus dem Lot -,- Treppe beschädigt-, -Fenstersimse zu groß-, ... eben eine ganze Liste lang. Die Baufirma hat uns vorgeschlagen uns einen Preisnachlass zu gewähren, da bei den meisten Mängeln eine Behebung nicht mehr möglich ist. Einen Vorschlag seitens der Baufirma über die Höhe des Nachlasses liegt uns noch nicht vor. Allerdings würden wir uns gerne etwas darauf vorbereiten, damit wir uns nicht einfach mit dem erst besten zufrieden geben. Wissen Sie, wo man evtl. etwas darüber nachlesen kann? Gibt es eine Liste, die man im Internet ausfindig machen kann oder ein Buch?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
MfG
Sylvia (Bayern)
  • Name:
  • Sylvia und Stefan
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige statische Prüfung der 8 cm aus dem Lot laufenden Wand durch einen zertifizierten Bausachverständigen oder Statiker – Gefahr für die Standsicherheit des gesamten Gebäudes.

    🔴 KRITISCH: Unverzügliche Sperrung und Sicherung der beschädigten Treppe – akute Sturz- und Verletzungsgefahr, Verstoß gegen baurechtliche Verkehrssicherheitspflichten.

    ⚠️ WICHTIG: Keine schriftliche Zustimmung zu einem pauschalen Preisnachlass ohne vorherige fachliche Bewertung durch unabhängigen Sachverständigen und rechtliche Prüfung durch Fachanwalt für Baurecht.

    ⚠️ WICHTIG: Vollständige Dokumentation aller Mängel (Fotos mit Zeitstempel, Lagepläne, Protokolle) vor jeglicher Verhandlung oder Zustimmung – Beweissicherung für mögliche spätere Klage.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie nach der Bauabnahme eine Mängelliste erstellt haben und nun die Höhe eines angemessenen Preisnachlasses ermitteln möchten.

    Die Höhe des Preisnachlasses hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    • Art und Umfang der Mängel: Sind es optische Mängel oder beeinträchtigen sie die Funktion des Gebäudes?
    • Kosten der Mängelbeseitigung: Holen Sie Angebote von Fachfirmen ein, um die Kosten für die Behebung der Mängel zu ermitteln.
    • Wertminderung des Gebäudes: In manchen Fällen mindern Mängel den Wert des Gebäudes dauerhaft.

    Ich empfehle Ihnen, die Mängel detailliert zu dokumentieren (Fotos, Protokolle) und Kostenvoranschläge für die Mängelbeseitigung einzuholen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Bausachverständigen oder einem Anwalt für Baurecht beraten, um die angemessene Höhe des Preisnachlasses zu ermitteln und Ihre Ansprüche gegenüber der Baufirma durchzusetzen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation nach der Bauabnahme, bei der der Bauherr mit einer Liste von Mängeln konfrontiert ist, die nicht oder nur schwer zu beheben sind. Die Baufirma schlägt einen pauschalen Preisnachlass vor, was rechtlich als Minderung des Werklohns gemäß § 638 BGBAbk. zu verstehen ist. Die genannten Mängel wie eine um 8 cm aus dem Lot laufende Wand, eine beschädigte Treppe und zu große Fenstersimse sind substanzielle Abweichungen von der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit und stellen erhebliche Mängel dar.

    🔴 Gefahr: Eine um 8 cm aus dem Lot laufende Wand ist ein schwerwiegender Mangel, der die Standsicherheit und Nutzbarkeit des Gebäudes beeinträchtigen kann. Hier besteht die Gefahr, dass die Baufirma einen zu geringen Preisnachlass anbietet, der die tatsächliche Wertminderung nicht abdeckt. Zudem könnte eine spätere Sanierung extrem aufwendig und teuer werden.

    ➕ Ergänzung: Es gibt keine allgemeingültige Liste oder Tabelle im Internet, die pauschale Preisnachlässe für Baumängel vorgibt. Die Höhe der Minderung ist stets einzelfallabhängig und orientiert sich an der tatsächlichen Wertminderung des Gebäudes. Wichtige Faktoren sind die Schwere des Mangels, die Kosten einer hypothetischen Nachbesserung und die Auswirkungen auf den Gebrauchswert. Für die Wandabweichung von 8 cm sind Minderungen von 5-15% des Gesamtpreises nicht unüblich, bei der Treppe und den Fenstern sind es eher 2-5% pro Mangel.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen Bausachverständigen oder einen Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht. Lassen Sie die Mängel detailliert dokumentieren und bewerten. Verhandeln Sie nicht allein über die Höhe des Preisnachlasses, sondern lassen Sie sich rechtlich beraten. Ein pauschaler Nachlass von 10-20% des Gesamtpreises könnte bei dieser Mängelliste angemessen sein, aber nur ein Fachmann kann dies seriös beziffern. Akzeptieren Sie kein Angebot ohne schriftliche Vereinbarung und Verzichtserklärung auf weitere Ansprüche.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt eine Bauabnahme mit erheblichen, dokumentierten Mängeln: eine Wand, die um 8 cm aus dem Lot läuft, eine beschädigte Treppe sowie fehlerhafte Fenstersimse – allesamt strukturell relevante oder sicherheitsrelevante Defizite.

    🔴 Gefahr: Eine Wand, die 8 cm aus dem Lot läuft, weist auf gravierende statische Probleme hin – mögliche Ursachen sind Setzungsrisse, unzureichende Fundamentierung oder Konstruktionsfehler; dies birgt Risiken für die Standsicherheit des gesamten Gebäudes.

    🔴 Gefahr: Eine beschädigte Treppe stellt eine unmittelbare Sturz- und Verletzungsgefahr dar, insbesondere bei täglicher Nutzung; hier besteht ein klarer Verstoß gegen die Anforderungen der Bauordnung (z. B. BayBOAbk. § 38) an Verkehrssicherheit und Gebrauchstauglichkeit.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass eine Behebung "nicht mehr möglich" sei, ist juristisch und technisch nicht haltbar – insbesondere bei der Wandabweichung von 8 cm ist eine fachgerechte Sanierung (z. B. durch Aufmauerung, Verstärkung oder gegebenenfalls Teilabriss) grundsätzlich machbar und vertraglich geboten.

    ➕ Ergänzung: Ein Preisnachlass darf nur nach objektiver, fachlich fundierter Schadensbewertung vereinbart werden – dazu gehören eine detaillierte Mängelbeschreibung, Fotodokumentation, ggf. Gutachten durch einen Bausachverständigen sowie eine Kostenschätzung für die ordnungsgemäße Beseitigung.

    ➕ Ergänzung: Es existiert keine verbindliche "Mängellisten-Tabelle" oder pauschale Preisnachlass-Liste im Internet – die Höhe des Nachlasses richtet sich nach dem konkreten Wertminderungsgrad, der durch den Mangel verursacht wird, und ist im Einzelfall zu ermitteln.

    ✅ Zustimmung: Die Vorbereitung auf die Verhandlung mit der Baufirma ist sinnvoll und rechtlich geboten; eine eigenständige, sachkundige Einschätzung stärkt die Verhandlungsposition – doch sie darf nicht die fachliche Begutachtung ersetzen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Bausachverständigen (z. B. mit DIBtAbk.-Anerkennung oder Mitgliedschaft im BVS), um die statische Tragfähigkeit der Wand, die Sicherheit der Treppe und die Auswirkungen aller Mängel zu bewerten – nur so lässt sich ein sachgerechter Preisnachlass oder die vertragsgemäße Nachbesserung rechtsverbindlich durchsetzen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen die zwingende Notwendigkeit einer fachlichen Begutachtung durch einen unabhängigen Bausachverständigen.
    • Alle drei lehnen eine pauschale, internetbasierte „Preisnachlass-Tabelle“ ab und betonen die Einzelfallabhängigkeit der Minderungshöhe nach § 638 BGB.
    • Alle drei fordern detaillierte Dokumentation (Fotos, Protokolle) als Grundlage für Ansprüche.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI formuliert die Risiken allgemein („Funktion beeinträchtigt“), während DeepSeek und Qwen konkret die Standsicherheits- (8 cm Lotabweichung) und Verkehrssicherheitsrisiken (Treppe) benennen und juristisch verorten (BayBO § 38, § 638 BGB).
    • GoogleAI erwähnt „Wertminderung“ als Faktor, DeepSeek quantifiziert mit Orientierungswerten (5–15 % / 2–5 %), Qwen verweist strikt auf den objektiven Wertminderungsgrad ohne Prozentangaben.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen korrigiert die Annahme „Behebung nicht mehr möglich“ und erklärt technisch machbare Sanierungswege (Aufmauerung, Verstärkung, Teilabriss).
    • DeepSeek liefert konkretisierte prozentuale Minderungsorientierungswerte für einzelne Mängel – keine andere KI tut dies.
    • Qwen nennt konkrete Zertifizierungskriterien für Sachverständige (DIBt-Anerkennung, BVS-Mitgliedschaft).

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI spricht von „optischen Mängeln“ als mögliche Kategorie – DeepSeek und Qwen klassifizieren die genannten Mängel (8 cm Lotabweichung, beschädigte Treppe) eindeutig als substantiell, sicherheitsrelevant und strukturell kritisch. Die sicherere Einschätzung (DeepSeek/Qwen) wird priorisiert.

    👉 Empfehlung:

    • Vertrauen Sie nicht auf pauschale Schätzungen – die 8 cm Lotabweichung erfordert unverzügliche statische Bewertung, nicht nur baurechtliche Beratung.
    • Nutzen Sie DeepSeeks Orientierungswerte (5–15 %) nur als grobe Diskussionsgrundlage, nicht als Verhandlungsziel – die finale Höhe muss sachverständig und gerichtsfest begründet sein.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Standsicherheit der 8 cm aus dem Lot laufenden Wand❌ WiderspruchGoogleAI ignoriert das Risiko; DeepSeek & Qwen einigen sich auf krankhafte Standsicherheitsgefahr – Vorsichtsprinzip gilt.
    Verkehrssicherheit der beschädigten Treppe✅ KonsensAlle drei KIs nennen sie als unmittelbare Gefahr – Verstoß gegen Bauordnung und § 638 BGB.
    Möglichkeit der Mängelbeseitigung⚠️ AbwägungGoogleAI bleibt vage; Qwen korrigiert „nicht mehr möglich“; DeepSeek betont „erhebliche Mängel“, aber nicht Unbehebbarkeit – Konsens: Behebung grundsätzlich technisch möglich, aber aufwendig.
    Preisnachlass-Berechnung✅ KonsensKeine pauschalen Tabellen; ausschließlich einzelfallbezogen nach Wertminderung, Nachbesserungskosten, Gebrauchswertverlust.
    Notwendigkeit fachlicher Begutachtung✅ KonsensAlle drei KIs fordern unabhängigen, zertifizierten Bausachverständigen als zwingende Voraussetzung – kein Verzicht.

    👉 Handlungsempfehlung: Die 8 cm Lotabweichung ist kein „optischer Mangel“, sondern ein struktureller Notfall, der sofortige statische Prüfung und dokumentierte Sicherungsmaßnahmen erfordert – vor jeglicher Verhandlung über Preisnachlass.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoStandsicherheitsverlust durch 8 cm WandabweichungKonstruktionsversagen, Einsturzgefahr, Haftung für Personenschäden
    🔴 RisikoSturzunfall auf beschädigter TreppeSchwerste Verletzungen oder Todesfolge, zivil- und strafrechtliche Haftung
    🔴 RisikoUnzureichender Preisnachlass ohne GutachtenDauerhafte Unterdeckung der Wertminderung, Verlust von Rückgriffsansprüchen
    🔴 RisikoFehlende Dokumentation vor VerhandlungBeweisnot bei spätem Rechtsstreit, Ablehnung von Mängelansprüchen
    🔴 RisikoVertragsmäßige Annahme ohne VorbehaltVerlust sämtlicher Mängelansprüche (§ 640 BGB), endgültige Abnahme
    ✅ ChanceFrühzeitige fachliche DokumentationStärkste Verhandlungsposition, gerichtsfeste Beweislage, schnelle außergerichtliche Einigung
    ✅ ChanceUnabhängiges SachverständigengutachtenBindende Grundlage für Minderungshöhe, Vermeidung von Kostentribunalen, Vertrauen bei Käufer/Verkäufer
    ✅ ChanceRechtzeitige Inanspruchnahme der BaufirmaAuslösung der Mängelhaftung, Vermeidung der Selbstvornahme mit Kostenrisiko
    ✅ ChanceStrikte Trennung von Mängelbehebung & PreisnachlassMöglichkeit, Nachbesserung zu verlangen – statt pauschaler finanzieller Abfindung
    ✅ ChanceProfessionelle Baurechtsberatung vor UnterschriftSicherstellung form- und fristgerechter Rügen, Vermeidung prozessualer Fallstricke

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Sicherung der Treppe: Sperren Sie die beschädigte Treppe physisch ab (z. B. mit Absperrband und Hinweisschild „Nicht betreten – Sturzgefahr“) und dokumentieren Sie dies fotografisch mit Zeitstempel.
    2. Statikprüfung beauftragen: Kontaktieren Sie noch heute einen DIBt-anerkannten Bausachverständigen oder einen freiberuflichen Statiker für eine dringliche Standfestigkeitsprüfung der 8 cm aus dem Lot laufenden Wand – fordern Sie ein schriftliches Votum zur Sofortmaßnahme.
    3. Fotodokumentation vervollständigen: Erstellen Sie mit einem kalibrierten Winkelmaß und einem Maßband (nicht bloß Smartphone) präzise Aufnahmen aller Mängel – inkl. Lotkontrolle, Treppenbrechung, Simshöhe – mit detailliertem Lageplan.
    4. Rechtsanwalt für Baurecht konsultieren: Vereinbaren Sie einen Ersttermin mit einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – bringen Sie alle Unterlagen (Vertrag, Abnahmeprotokoll, Fotos, Vor-Gutachten) mit zur prüfung der Fristen und Rügenform.
    5. Keine Zustimmung zu pauschalem Nachlass: Lehnen Sie schriftlich jeden pauschalen Preisnachlassvorschlag der Baufirma ab, solange kein Sachverständigengutachten vorliegt – verlangen Sie stattdessen Nachbesserung oder schriftliches Angebot mit Kostenvoranschlag und Terminplan.
    6. Vorbehalte in Schriftform einlegen: Senden Sie der Baufirma per Einschreiben mit Rückschein eine formelle schriftliche Rüge mit ausdrücklichem Vorbehalt sämtlicher Mängelansprüche – gemäß § 633, § 634 BGB.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauabnahme
    Die Bauabnahme ist die offizielle Übergabe eines Bauwerks vom Bauunternehmer an den Bauherrn. Sie dokumentiert den Zustand des Gebäudes und eventuelle Mängel. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und die Beweislast für Mängel liegt danach beim Bauherrn.
    Verwandte Begriffe: Abnahmeprotokoll, Mängelbeseitigung, Gewährleistung.
    Mängelliste
    Eine Mängelliste ist eine detaillierte Aufstellung aller bei der Bauabnahme oder während der Gewährleistungsfrist festgestellten Mängel. Sie dient als Grundlage für die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Bauunternehmer.
    Verwandte Begriffe: Baumängel, Abnahmeprotokoll, Gewährleistung.
    Preisnachlass
    Ein Preisnachlass ist eine Reduzierung des vereinbarten Preises aufgrund von Mängeln oder Fehlleistungen. Er kann als Alternative zur Mängelbeseitigung vereinbart werden, wenn die Mängelbeseitigung unverhältnismäßig teuer oder unmöglich ist.
    Verwandte Begriffe: Minderung, Schadensersatz, Gewährleistung.
    Baumängel
    Baumängel sind Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Leistung oder den anerkannten Regeln der Technik. Sie können die Funktionstüchtigkeit, die Optik oder den Wert des Bauwerks beeinträchtigen.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Abweichung, Fehler.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung des Bauunternehmers, für Mängel an seinem Werk einzustehen. Sie sichert dem Bauherrn das Recht auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) oder, unter bestimmten Voraussetzungen, auf Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag zu.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Verjährung.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die in der Lage ist, Baumängel zu erkennen, zu bewerten und deren Ursachen zu ermitteln. Er kann sowohl von Gerichten als auch von Privatpersonen beauftragt werden.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Bauwesen.
    Abnahmeprotokoll
    Das Abnahmeprotokoll ist ein Dokument, das bei der Bauabnahme erstellt wird und den Zustand des Bauwerks sowie eventuelle Mängel festhält. Es dient als Beweismittel im Falle von Streitigkeiten.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Mängelliste, Dokumentation.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Bauabnahme?
      Die Bauabnahme ist die förmliche Übergabe des Bauwerks vom Bauunternehmer an den Bauherrn. Dabei wird der Zustand des Bauwerks geprüft und eventuelle Mängel werden protokolliert. Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    2. Was passiert, wenn bei der Bauabnahme Mängel festgestellt werden?
      Werden bei der Bauabnahme Mängel festgestellt, müssen diese im Abnahmeprotokoll festgehalten werden. Der Bauherr hat dann das Recht, die Beseitigung der Mängel zu verlangen oder einen Preisnachlass zu fordern.
    3. Wie hoch sollte der Preisnachlass bei Baumängeln sein?
      Die Höhe des Preisnachlasses hängt von der Art und dem Umfang der Mängel sowie den Kosten für die Mängelbeseitigung ab. Es ist ratsam, sich von einem Bausachverständigen oder Anwalt beraten zu lassen, um die angemessene Höhe des Nachlasses zu ermitteln.
    4. Was ist ein Abnahmeprotokoll?
      Das Abnahmeprotokoll ist ein Dokument, in dem der Zustand des Bauwerks bei der Bauabnahme festgehalten wird. Es enthält eine Auflistung aller festgestellten Mängel und dient als Grundlage für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    5. Kann ich die Bauabnahme verweigern, wenn ich viele Mängel feststelle?
      Ja, Sie können die Bauabnahme verweigern, wenn die Mängel so gravierend sind, dass das Bauwerk nicht vertragsgemäß ist. Dies sollte jedoch gut dokumentiert und begründet sein.
    6. Was ist die Gewährleistungsfrist im Baurecht?
      Die Gewährleistungsfrist ist der Zeitraum, in dem der Bauunternehmer für Mängel am Bauwerk haftet. In Deutschland beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen in der Regel fünf Jahre.
    7. Wie dokumentiere ich Baumängel richtig?
      Baumängel sollten detailliert dokumentiert werden, idealerweise mit Fotos, Beschreibungen und Zeugen. Es ist wichtig, die Mängel so genau wie möglich zu erfassen, um später Beweise für die Ansprüche zu haben.
    8. Was tun, wenn die Baufirma die Mängel nicht beseitigt?
      Wenn die Baufirma die Mängel nicht beseitigt, sollten Sie sie schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern und eine Frist setzen. Bleibt die Baufirma untätig, können Sie einen Anwalt einschalten und die Mängelbeseitigung gerichtlich durchsetzen.

    Verwandte Themen

    • Bauabnahme verweigern: Gründe und Vorgehensweise
      Informationen darüber, wann und wie man die Bauabnahme verweigern kann.
    • Mängelbeseitigung: Rechte und Pflichten
      Eine Erläuterung der Rechte und Pflichten bei der Mängelbeseitigung.
    • Höhe des Schadensersatzes bei Baumängeln
      Wie der Schadensersatz bei Baumängeln berechnet wird.
    • Die Rolle des Bausachverständigen bei Baumängeln
      Informationen über die Aufgaben und Bedeutung eines Bausachverständigen.
    • Verjährung von Baumängeln: Fristen und Ausnahmen
      Eine Übersicht über die Verjährungsfristen von Baumängeln.
  2. Wand schief: Präzisierung der Mängelbeschreibung

    Hallo Sylvia,
    > beispielsweise  -  Wand läuft 8 cm aus dem Lot -
    Welche Wand auf welcher Höhe?
    Oder meinen Sie die Dachschräge 😉
    Sorry!
    Grüße
  3. Mängelliste Bauabnahme: Wand schief, Fenster, Dach

    Hallo! Also die Mängelliste sieht folgendermaßen aus: 1 ...
    Hallo!
    Also die Mängelliste sieht folgendermaßen aus:
    1. Die Zwischenwand zwischen Schlafzimmer und Kinderzimmer läuft 8 cm aus dem Lot zur Außenwand, somit ist kein rechter Winkel vorhanden, was Probleme beim Fußbodenverlegen bereitete, bzw. beim Möbelaufstellen.
    2. Der Insektenschutz am Kinderzimmerfenster fehlt, obwohl bestellt
    3. Am Sichtdachstuhl wurden die Anstellbretter nicht gefräst und weisen daher Lücken auf
    4. Im Kinderzimmer mit Dachschräge ist ein Riss zwischen Anfang der Schräge und der Decke in der Rigipsplatte
    5. Auf der Steintreppe ist ein ca. 15 cm langer tiefer Kratzer
    6. Die Putzarbeiten im EGAbk. sind nicht flucht- und lotgerecht; Sockelleisten und Türzargen stehen wellig von der Wand ab
    7. Küche läuft 4 cm aus dem Winkel zur Außenwand
    8. In der Küchewurde der Dekcneplattenstoß schlecht verpachtelt und ist sichtbar
    9 ...
    10 ...
    11 ...
    Die Liste ist noch länger, allerdings würde dies den Rahmen sprengen.
  4. Baumängel: Wand nicht fluchtgerecht – Vorgehensweise

    Also
    Wand läuft aus der Flucht!
    Schätze mal Du beendest die Liste, weil die Mängel immer geringfügiger werden.
    Wie liefs denn sonst so mit dem Bauunternehmer?
    Ich würde zunächst auf dessen Vorschlag warten.
    In der Zwischenzeit kannst du ja mal bisschen nachlesen.
    Gibt es auch in der Bibliothek.
    Grüße
  5. Baufachinformation: Artikel zu Baumängeln & Rechten

    da
    drin
  6. Bauabnahme: Probleme mit Baufirma & Baumängel

    Danke erst mal!
    Also mit dem Bauunternehmen lief es eigentlich gar nicht gut, da viele Mängel hätten gar nicht zu passieren brauchen. Hatten wir auf unsachgemäßen Einbau von Dingen hingewiesen oder auf Beschädigungen oder auf schlampige Arbeit, so wurden wir teilweise als Kunde ignoriert. Hielten wir Teilzahlungen gemäß Baufortschritt zurück, so ging halt gar nichts mehr auf der Baustelle weiter. Das ging jetzt sogar soweit, dass wir schon mehr bezahlt haben, als wir hätten müssen, da wir durch das Verhalten der Baufirma regelrecht genötigt wurden  -  Zahl oder es läuft gar nichts mehr bei Euch  -  . Alles in Allem sehr oft viel zu viel Ärger. Wir waren sehr abhängig von der Baufirma, da wir uns nicht aus dem Vertrag lösen konnten. Die Subfirmen, die die Baufirma für uns beauftragt hatten waren teilweise oder meist wirklich die letzten Heuler, sodass wir immer wieder selber nachbessern mussten. Waren wir mal nicht vor Ort auf der Baustelle, so ist immer etwas anderes kaputt gewesen, was natürlich immer niemand gewesen war ... Manchmal waren wir durch das Verhalten echt fertig, da es für uns immer wieder zusätzlichen Stress bedeutet hat. Wenn es eine Stelle gegeben hätte, wo ich mich hätte beschweren können  -  ich hätte es zeitweise echt täglich gemacht ... Aber der Bauleiter war und ist der Geschäftsführer der Bauleiter.
    Danke erst mal für den Link. Ich warte mal ab, was die Baufirma vorschlägt und würde mich ggfs. nochmal melden.
    Schöne Grüße!
    Sylvia
  7. Baurecht: Anwaltliche Hilfe bei Baumängeln empfohlen

    Foto von Helmuth Plecker

    Ich würde da einen Rechtsanwalt aufsuchen, der Ihnen da hilft.
    Ihre Sache ist rechtlich zu behandeln. Sie sollten wissen, dass Sie jetzt viele Fehler machen können, die Sie im Streitfall ungünstiger stellen, als heute. Deshalb ab zu RA.
  8. Rechtsberatung: Notwendigkeit klarer Formulierung

    Ja, doch,
    Helmuth Plecker hat recht.
    "Was für was muss rs. formuliert werden. " 😉
    Grüße
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauabnahme Mängelliste: Preisnachlass bei Baumängeln

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine Mängelliste nach der Bauabnahme, insbesondere um eine schiefe Wand, defekte Treppe und Fensterfehler. Es wird die Vorgehensweise zur Durchsetzung eines Preisnachlasses erörtert. Die Erfahrung mit der Baufirma wird thematisiert, sowie die Notwendigkeit rechtlicher Beratung bei Baumängeln.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bauabnahme: Probleme mit Baufirma & Baumängel wird auf die Schwierigkeiten mit der Baufirma hingewiesen und geraten, Teilzahlungen nur bei Baufortschritt zu leisten. Es wird empfohlen, bei Problemen frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten, um Fehler zu vermeiden, wie im Beitrag Baurecht: Anwaltliche Hilfe bei Baumängeln empfohlen betont wird.

    ✅ Zusatzinfo: Ein Nutzer teilt im Beitrag Baufachinformation: Artikel zu Baumängeln & Rechten einen Link zu einem Artikel der Baufachinformation, der relevante Informationen zu Baumängeln und Rechten enthält. Die präzise Beschreibung der Baumängel ist wichtig, wie im Beitrag Wand schief: Präzisierung der Mängelbeschreibung deutlich wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Mängelliste detailliert zu dokumentieren (Mängelliste Bauabnahme: Wand schief, Fenster, Dach) und bei Uneinigkeiten mit der Baufirma rechtlichen Rat einzuholen (Baurecht: Anwaltliche Hilfe bei Baumängeln empfohlen). Vorab sollte man sich über seine Rechte und Pflichten informieren, beispielsweise durch den geteilten Link zur Baufachinformation.

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