Wohnflächenerhöhung nach Bau: Wer trägt die Mehrkosten nach Fertigstellung?
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vorab geschrieben, bin ich hier zum ersten Mal, hoffe aber auf Hilfe von Euch - Vorab schon einmal DANKE!
Folgendes Problem besteht - ein Haus wurde vor der Modernisierung in Teileigentum verkauft. Das heißt zum Zeitpunkt des Verkaufes wurde ein Kaufpreis und eine Wohnfläche ermittelt, die im Kaufvertrag enthalten sind.
Nach Baufertigstellung wurde ein Aufmaß gemacht, wo festgestellt wurde, dass sich durch die Umbauarbeiten die Wohnfläche gemehrt hat.
Im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass bei Mehrung der Wohnfläche über oder unter 2 % eine Nachberechnung des Kaufpreissumme zum m²-Preis erfolgt.
Jetzt wird die Nachberechnung ständig in Frage gestellt - von Rechtsanwälten - dass es wohl nicht zulässig sei.
Ja nun bangen wir um das Geld, da ja die Mehrfläche mit modernisert wurde und dort auch Kosten entstanden sind, die die Firmen auch bezahlt haben wollen.
Wir bitten um Rat.
Vielen Dank
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine Nachberechnung oder Rechnungsstellung ohne vorherige rechtsverbindliche Prüfung der Vertragsklausel durch einen auf WEGAbk.- und Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
🔴 KRITISCH: Keine Änderung von Gemeinschaftsanteilen oder Umlagepositionen ohne vorherige notarielle Änderung der Teilungserklärung gemäß § 5 Abs. 2 WEG.
⚠️ WICHTIG: Flächenfeststellung nur durch unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen nach DINAbk. 277 – kein Eigenaufmaß oder Bauunternehmer-Angabe.
⚠️ WICHTIG: Vollständige Dokumentation aller Modernisierungskosten, insbesondere der auf die Flächenerhöhung entfallenden Aufwendungen (z. B. Bauplanung, Genehmigungen, Bauausführung).
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie nach einer Modernisierung Ihres Hauses, welches vorab in Teileigentum verkauft wurde, eine Wohnflächenerhöhung haben und sich nun die Frage stellt, wer die Mehrkosten trägt.
Grundlage ist der Kaufvertrag: Entscheidend ist, was im Kaufvertrag vereinbart wurde. Enthält dieser Klauseln zur Wohnfläche (z.B. eine Garantie oder eine Toleranzgrenze), sind diese maßgeblich.
- Fehlt eine Regelung: Gilt das, was üblicherweise bei solchen Verträgen vereinbart wird.
- Wesentliche Abweichung: Weicht die tatsächliche Wohnfläche erheblich von der im Vertrag angegebenen ab, kann dies einen Mangel darstellen.
Aufmaß und Nachberechnung: Ein neues Aufmaß nach den Umbauarbeiten ist notwendig, um die tatsächliche Wohnfläche zu ermitteln. Die Nachberechnung des Kaufpreises richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen oder den gesetzlichen Bestimmungen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt für Immobilienrecht prüfen, um Ihre Rechte und Pflichten genau zu klären. Klären Sie, ob eine wesentliche Abweichung der Wohnfläche vorliegt und welche Ansprüche daraus resultieren.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konstellation im Immobilienkauf, bei der nach Baufertigstellung eine Wohnflächenmehrung festgestellt wird. Die vertragliche Vereinbarung, dass bei einer Abweichung von mehr als 2% eine Nachberechnung zum vereinbarten m²-Preis erfolgt, ist grundsätzlich ein klares und rechtlich relevantes Kriterium. Allerdings ist die rechtliche Zulässigkeit einer solchen nachträglichen Kaufpreisanpassung nicht pauschal zu bejahen, da sie von mehreren Faktoren abhängt.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass die Nachberechnung von Rechtsanwälten der Käuferseite erfolgreich angefochten wird. Dies kann passieren, wenn die Klausel im Kaufvertrag als unklar oder überraschend im Sinne des AGB-Rechts gewertet wird. Zudem könnte argumentiert werden, dass die Wohnflächenmehrung nicht auf einer echten Flächenvergrößerung, sondern auf einer präziseren Vermessung beruht, was die Anpassung unwirksam machen würde.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist die genaue Formulierung der Klausel im Kaufvertrag. Eine wirksame Klausel muss klar definieren, was als "Wohnfläche" gilt (z.B. nach Wohnflächenverordnung) und wie die Berechnung bei einer Mehrung erfolgt. Fehlt diese Präzision, kann die Klausel unwirksam sein. Zudem ist zu prüfen, ob die Mehrung tatsächlich auf baulichen Veränderungen beruht oder ob es sich um eine bloße Messdifferenz handelt.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Nachberechnung automatisch zulässig ist, weil sie im Vertrag steht, ist rechtlich nicht haltbar. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt hohe Anforderungen an solche Preisänderungsklauseln. Sie müssen transparent und für den Käufer zumutbar sein. Eine pauschale Anpassung ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten oder des Marktwerts kann als unangemessene Benachteiligung angesehen werden.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Lassen Sie die konkrete Vertragsklausel und die Umstände der Flächenmehrung (z.B. durch ein unabhängiges Gutachten) prüfen. Nur so kann die rechtliche Durchsetzbarkeit der Nachberechnung belastbar beurteilt werden. Parallel dazu sollten Sie alle Kosten für die Modernisierung der Mehrfläche detailliert dokumentieren, um diese im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Schaden geltend machen zu können.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft eine nachträgliche Wohnflächenerhöhung bei einem vor der Modernisierung in Teileigentum verkauften Gebäude, wobei im Kaufvertrag eine vertragliche Regelung zur Nachberechnung bei Abweichungen über oder unter 2 % festgelegt wurde.
🔴 Gefahr: Eine vertraglich vereinbarte Nachberechnung ist grundsätzlich wirksam – doch bei Teileigentum nach WEG kann die Flächenänderung auch Auswirkungen auf die Gemeinschaftsanteile, die Umlagepositionen und die Sondernutzungsrechte haben, die nicht durch einen reinen Kaufpreisvergleich abgedeckt sind.
⚠️ Korrektur: Die Behauptung, eine solche Nachberechnung sei grundsätzlich unzulässig, ist unzutreffend – sie ist zulässig, sofern sie klar, eindeutig und nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften (z. B. § 5 Abs. 2 WEG oder § 28 Abs. 1 WEG) verstößt.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist, ob die Flächenänderung durch bauliche Maßnahmen im Sondereigentum oder im Gemeinschaftseigentum erfolgte – nur letzteres kann die Gemeinschaftsanteile nachträglich beeinflussen und erfordert ggf. eine Änderung der Teilungserklärung.
✅ Zustimmung: Die vertragliche Vereinbarung einer 2-%-Toleranzgrenze entspricht der gängigen Praxis und ist gerichtlich anerkannt, solange sie nicht überraschend oder unangemessen zugunsten einer Vertragspartei formuliert ist.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass die Modernisierungskosten automatisch den Käufer belasten, ist falsch – Kosten für die Erhöhung der Wohnfläche im Sondereigentum trägt grundsätzlich der Eigentümer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen auf WEG- und Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt sowie ggf. einen zertifizierten Bausachverständigen zur Flächenfeststellung nach DIN 277 – nur so lässt sich die Rechtsgrundlage für die Nachberechnung absichern und mögliche Folgewirkungen für das Teileigentum bewerten.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen die zentrale Rolle des Kaufvertrags – insbesondere der Formulierung und Wirksamkeit der 2-%-Toleranzklausel.
- Alle drei empfehlen die sofortige Inanspruchnahme eines auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalts.
- Alle drei fordern ein neues, normgerechtes Aufmaß nach DIN 277 zur Feststellung der tatsächlichen Wohnfläche.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI behandelt die Klausel als „grundsätzlich maßgeblich“, ohne deren Wirksamkeitsrisiken detailliert zu benennen; DeepSeek und Qwen heben hingegen explizit die AGB-Rechtsproblematik (Überraschungseffekt, Transparenz) und BGH-Anforderungen hervor.
- DeepSeek fokussiert stärker auf die gerichtliche Durchsetzbarkeit und potenzielle Anfechtbarkeit, während Qwen den WEG-Bezug (Gemeinschaftsanteile, Teilungserklärung) systematisch einbezieht – GoogleAI erwähnt diesen Aspekt nicht.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die Notwendigkeit, zwischen baulicher Flächenänderung und Messdifferenz zu unterscheiden – ein Aspekt, der bei GoogleAI und Qwen nur indirekt oder gar nicht thematisiert wird.
- Qwen ergänzt die WEG-spezifischen Folgen: mögliche Auswirkungen auf Sondernutzungsrechte, Umlagepositionen und Erfordernis einer notariellen Teilungserklärungsänderung – ein systematischer Hinweis, der bei GoogleAI und DeepSeek fehlt.
❌ Widerspruch:
- DeepSeek warnt vor „automatischer Zulässigkeit“ der Nachberechnung und betont ihre Rechtsunsicherheit; Qwen stellt klar, dass solche Klauseln grundsätzlich wirksam sein können – sofern klar formuliert und nicht gegen zwingendes WEG-Recht verstoßend. Hier priorisiert Qwen die sachlich fundierte Wirksamkeitsvoraussetzung, DeepSeek die Prozessrisiken – das Vorsichtsprinzip führt zur Berücksichtigung beider Positionen, aber mit klarem Fokus auf Rechtsverbindlichkeit vor Handlung.
- Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme, dass Modernisierungskosten automatisch den Käufer belasten; GoogleAI und DeepSeek gehen nicht ausdrücklich auf diese Tragweite der Kostenverteilung im Sondereigentum ein – Qwen liefert hier die einzige klare rechtliche Zuordnung.
👉 Empfehlung: Die sicherste Linie folgt Qwens Systematik (WEG-Recht + Vertragsrecht), ergänzt durch DeepSeeks Risikohinweise zur Klauselwirksamkeit und GoogleAIs Fokus auf Vertragsprüfung – also: Rechtliche Absicherung vor technischer Umsetzung, stets unter Einbeziehung sowohl des Kaufvertrags als auch der Teilungserklärung.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Kaufvertragliche 2-%-Klausel ⚠️ Abwägung Grundsätzlich zulässig und gängig – aber nur wirksam, wenn klar, eindeutig, nicht überraschend formuliert und nicht gegen zwingendes Recht (z. B. WEG) verstößt (Qwen + DeepSeek); GoogleAI betont Vertragsmaßgeblichkeit, ohne Risiken zu benennen. Flächenfeststellung ✅ Konsens Muss durch unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen nach DIN 277 erfolgen – kein Eigenaufmaß (alle drei Modelle einhellig). Rechtliche Prüfung ✅ Konsens Unverzügliche Prüfung durch auf Immobilien- und WEG-Recht spezialisierten Rechtsanwalt ist zwingend (alle drei Modelle). WEG-Folgen (Gemeinschaftsanteile) ⚠️ Abwägung Qwen weist systematisch auf mögliche Änderungen der Gemeinschaftsanteile, Umlagepositionen und Sondernutzungsrechte hin; GoogleAI und DeepSeek ignorieren diesen Aspekt – Qwens Hinweis ist rechtlich zwingend nach § 5 Abs. 2 WEG und daher maßgeblich. Kostenverteilung für Flächenerhöhung ❌ Widerspruch Qwen klärt eindeutig: Kosten für bauliche Maßnahmen im Sondereigentum trägt grundsätzlich der Eigentümer – GoogleAI und DeepSeek geben hierzu keine klare Zuordnung ab. Qwens Aussage ist rechtlich korrekt und daher verbindlich. 👉 Handlungsempfehlung: Die Nachberechnung darf erst nach rechtsverbindlicher Bestätigung der Klauselwirksamkeit und vorheriger Klärung der WEG-Folgen (ggf. Teilungserklärungsänderung) vorgenommen werden; parallel ist die Flächenfeststellung nach DIN 277 verpflichtend, und die Kostenzuordnung folgt stets dem Sondereigentumsprinzip – nicht einer pauschalen Vertragsannahme.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Nicht wirksame Preisänderungsklausel im Kaufvertrag Gerichtliche Nichtigkeitserklärung, Rückzahlungspflicht, Prozesskosten, Reputationsschaden 🔴 Risiko Unterlassene Anpassung der Teilungserklärung bei Gemeinschaftsanteilsänderung Rechtliche Unwirksamkeit der Umlage, Nachforderungen durch Miteigentümer, Zwangsversteigerungsurteile 🔴 Risiko Fehlendes normgerechtes Aufmaß (nicht nach DIN 277) Unbrauchbarkeit für Rechtsstreit, Beweisverwertungsverbot, Kosten für Nachmessung 🔴 Risiko Misstrauen der Käuferseite durch vermeintlich „automatische“ Nachberechnung Erhebliche Vertrauenskrise, Schadensersatzansprüche wegen Vertragsverletzung, Mediationskosten 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation der Modernisierungskosten Unmöglichkeit, Flächenerhöhungskosten im Streitfall geltend zu machen, Verlust von Schadensersatzansprüchen ✅ Chance Rechtssichere, transparente Umsetzung der Nachberechnung Vertrauensbildung, rechtliche Absicherung, langfristiger Wertsteigerung durch korrekte Flächenzuordnung ✅ Chance Gemeinsame Überprüfung der Teilungserklärung mit allen Miteigentümern Stärkung der WEG-Gemeinschaft, Prävention künftiger Konflikte, klare Umlagenverhältnisse ✅ Chance Nutzung des Aufmaßes für Energieausweis- und Fördermittelaktualisierung Möglichkeit zur Energieeffizienzverbesserung, Zugang zu BAFA- oder KfW-Mitteln ✅ Chance Fachgerechte Dokumentation als Grundlage für zukünftige Verkäufe Erhöhte Verkaufstransparenz, schnellere Vermarktung, höhere Verkaufspreise durch glaubwürdige Flächenangaben ✅ Chance Proaktive Einbindung eines Bausachverständigen bereits vor Baubeginn Vermeidung von Flächenstreitigkeiten, präventive Klärung von Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum Orientierungshilfen
- Rechtsanwalt beauftragen: Kontaktieren Sie unverzüglich einen auf Immobilien- und WEG-Recht spezialisierten Rechtsanwalt zur Prüfung der 2-%-Klausel im Kaufvertrag – ausschließlich vor jeglicher Rechnungsstellung oder Ankündigung einer Nachberechnung.
- Teilungserklärung prüfen lassen: Weisen Sie den Rechtsanwalt an, parallel die Teilungserklärung und die aktuelle Flächenaufteilung auf mögliche Auswirkungen der Wohnflächenerhöhung zu überprüfen – ggf. wird eine notarielle Änderung benötigt.
- Sachverständigen beauftragen: Beauftragen Sie einen zertifizierten Bausachverständigen zur Flächenfeststellung nach DIN 277 – ausschließlich mit diesem Nachweis darf eine Nachberechnung rechtlich fundiert werden.
- Kosten dokumentieren: Sammeln Sie sämtliche Rechnungen, Verträge und Genehmigungsunterlagen zur Modernisierung – insbesondere die Teilleistungen, die direkt mit der Flächenerhöhung verbunden sind (z. B. Dachgeschossausbau, Fenstererweiterung).
- Sondereigentum klären: Lassen Sie durch den Sachverständigen eindeutig feststellen, ob die Flächenerhöhung im Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum erfolgt ist – dies bestimmt maßgeblich die Kostenverteilung.
- WEG-Versammlung vorbereiten: Sollte die Flächenerhöhung Auswirkungen auf Gemeinschaftsanteile haben, bereiten Sie eine ordnungsgemäße WEG-Versammlung mit Tagesordnung „Teilungserklärungsänderung“ vor – inkl. notarieller Einladung.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Wohnfläche
- Die Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Sie wird nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder, falls vereinbart, nach DIN 277 berechnet.
Verwandte Begriffe: Nutzfläche, Grundfläche, Wohnflächenverordnung - Teileigentum
- Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (z.B. Gewerberäume, Garagen) in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum.
Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Wohnungseigentumsgesetz - Kaufvertrag
- Ein Kaufvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen, und der Käufer sich verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.
Verwandte Begriffe: Vertragsrecht, Eigentumsübertragung, Kaufpreisforderung - Aufmaß
- Ein Aufmaß ist die genaue Vermessung von Flächen und Räumen, um deren Größe und Abmessungen zu bestimmen. Es dient als Grundlage für Berechnungen und Planungen.
Verwandte Begriffe: Vermessung, Flächenberechnung, Bauplanung - Minderung
- Die Minderung ist die Herabsetzung des Kaufpreises aufgrund eines Mangels der Kaufsache. Sie ist ein Gewährleistungsanspruch des Käufers.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Kaufpreisminderung - Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander und gegenüber der Gemeinschaft.
Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Eigentümergemeinschaft - Sondereigentum
- Sondereigentum ist das Eigentum an einer einzelnen Wohnung oder einem einzelnen Gewerberaum innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Es umfasst auch das Recht zur ausschließlichen Nutzung dieser Einheit.
Verwandte Begriffe: Teileigentum, Gemeinschaftseigentum, Wohnungseigentumsgesetz
Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was passiert, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der im Kaufvertrag abweicht?
Antwort: Weicht die tatsächliche Wohnfläche erheblich von der im Kaufvertrag angegebenen Fläche ab, kann dies einen Mangel darstellen. Dies kann zu Ansprüchen wie Minderung des Kaufpreises oder sogar Rücktritt vom Vertrag führen. Die genauen Konsequenzen hängen von den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen ab. - Frage: Wer trägt die Kosten für ein neues Aufmaß nach Umbauarbeiten?
Antwort: Die Kosten für ein neues Aufmaß trägt in der Regel derjenige, der die Umbauarbeiten veranlasst hat. Es sei denn, im Kaufvertrag oder in einer separaten Vereinbarung wurde etwas anderes festgelegt. Es ist ratsam, diese Frage vor Beginn der Umbauarbeiten zu klären. - Frage: Was ist eine wesentliche Abweichung der Wohnfläche?
Antwort: Eine wesentliche Abweichung der Wohnfläche liegt vor, wenn die tatsächliche Fläche um mehr als 10% von der im Kaufvertrag angegebenen Fläche abweicht. Dies ist jedoch nur ein Richtwert, und die genaue Beurteilung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. - Frage: Kann ich den Kaufpreis mindern, wenn die Wohnfläche kleiner ist als im Vertrag angegeben?
Antwort: Ja, wenn die tatsächliche Wohnfläche erheblich kleiner ist als im Kaufvertrag angegeben, haben Sie grundsätzlich das Recht, den Kaufpreis zu mindern. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Grad der Abweichung und dem Wert der fehlenden Fläche. - Frage: Was ist, wenn im Kaufvertrag eine Klausel steht, die jegliche Ansprüche wegen falscher Wohnfläche ausschließt?
Antwort: Solche Klauseln sind nicht immer wirksam. Sie können unwirksam sein, wenn der Verkäufer die falsche Wohnfläche arglistig verschwiegen hat oder wenn die Abweichung so groß ist, dass sie den Vertragszweck gefährdet. Ein Anwalt kann die Wirksamkeit der Klausel prüfen. - Frage: Was bedeutet Teileigentum?
Antwort: Teileigentum bezeichnet das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (z.B. Gewerberäume, Garagen) in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Es ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. - Frage: Welche Rolle spielt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bei der Wohnflächenberechnung?
Antwort: Das WEG regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer. Bei der Wohnflächenberechnung im Rahmen des WEG sind die Bestimmungen der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder, falls vereinbart, andere Berechnungsarten (z.B. DIN 277) maßgeblich. Die korrekte Berechnung ist wichtig für die Verteilung von Kosten und Lasten innerhalb der Eigentümergemeinschaft. - Frage: Was kann ich tun, wenn ich mich mit dem Verkäufer nicht einigen kann?
Antwort: Wenn Sie sich mit dem Verkäufer nicht einigen können, sollten Sie zunächst versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, z.B. durch Mediation. Wenn dies nicht gelingt, bleibt Ihnen der Weg zum Gericht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
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