Es widerstrebt uns, einen Vertrag zu unterschreiben, bei dem wir nicht wissen, wann er erfüllt wird, und außerdem möchten wir schnell mit der Renovierung beginnen, daher stellen sich für uns drei Fragen:
1) Kann man in einem Wohnungsvertrag eine Klausel aufnehmen, die besagt: " ... wenn bis zum xx. xx. 2004 die Vormerkung nicht eingetragen wird, treten wir (Käufer) vom Vertrag zurück"? Und wer übernimmt in einem solchen Fall die bereits entstandenen Notargebühren?
2) Wer übernimmt die Notargebühren, wenn wir noch vor Abschluss des Kaufvertrages vom Kaufvertrag Abstand nehmen, da der vermeintliche Verkäufer nicht verkaufen kann?
3) Ist ein "Deal" denkbar, bei dem wir den Kaufvertrag unterzeichen und mit dem Verkäufer vereinbaren, dass wir schon vor Zahlung und Vormerkung mit der Renovierung starten. Gibt es dann für uns ein Risiko? (Wir würden immerhin ca. 5000 € in die Renovierung investieren)
Vielen Dank!