Hohlliegende Fliesen: Verjährung von Mängeln? Was tun bei Fliesen am Fenstersturz?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob hohlliegende Fliesen einen neuen Mangel darstellen oder ob die Verjährungsfrist aus einem früheren Mangel greift. Entscheidend ist die Ursache des Mangels und ob ein Zusammenhang zwischen den alten und neuen Schäden besteht. Die Unterbrechung der Gewährleistung durch Mängelbeseitigung im Jahr 2000 spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Ein Sachverständiger kann Klarheit schaffen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔧 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung · 💰 Zusatzinfo

Hohlliegende Fliesen: Verjährung von Mängeln? Was tun bei Fliesen am Fenstersturz?

Hallo, im Juni 2000 wurden hohlliegende Fliesen über der Tür zum Bad bemängelt und beseitigt. Jetzt liegen Fliesen am Fenstersturz hohl. Ist das jetzt ein neuer Mangel? Oder greift die Verjährungsfrist aus dem Jahr 2000?
Vielen Dank im Voraus
  • Name:
  • Frau Feth
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige Sicherung der hohlliegenden Fliesen am Fenstersturz – Abfallgefahr für Personen, insbesondere über Durchgängen oder in oberen Geschossen.

    🔴 KRITISCH: Dringende Feuchtemessung und Ursachenanalyse: Hohllage kann auf unentdeckte Feuchtigkeit, mangelhafte Abdichtung oder Frostschäden hinweisen – Risiko für Schimmel, Baustoffzerstörung und Substanzschäden.

    ⚠️ WICHTIG: Keine eigenständige Reparatur vor fachlicher Diagnose – unsachgemäße Nachverlegung verstärkt Schäden und kann Beweise für die Mangelursache zerstören.

    ⚠️ WICHTIG: Vollständige Dokumentation mit Datum, Fotos (Ober- und Querschnitt), Feuchtemesswerten und Zustandsbeschreibung vor jeglicher Intervention.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie hohlliegende Fliesen am Fenstersturz haben und sich fragen, ob dies ein neuer Mangel ist oder ob die Verjährungsfrist aus dem Jahr 2000 greift.

    🔴 Gefahr: Hohlliegende Fliesen können ein Zeichen für Feuchtigkeitsschäden oder mangelhafte Untergrundvorbereitung sein. Dies kann langfristig zu größeren Schäden führen.

    Meiner Einschätzung nach ist es wichtig, den genauen Zeitpunkt der ursprünglichen Mängelbeseitigung im Jahr 2000 zu prüfen. Die Verjährungsfrist für Baumängel beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Leistung. Wenn die Mängelbeseitigung im Jahr 2000 erfolgte, könnte die Verjährungsfrist bereits abgelaufen sein. Allerdings beginnt bei arglistiger Täuschung eine neue Frist.

    Da die Fliesen nun an einer anderen Stelle (Fenstersturz) hohl liegen, könnte es sich um einen neuen Mangel handeln. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ursache für die hohlliegenden Fliesen am Fenstersturz eine andere ist als die Ursache für die Mängel im Jahr 2000.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, einen Sachverständigen für Fliesenarbeiten zu beauftragen, um die Ursache der hohlliegenden Fliesen am Fenstersturz zu untersuchen und festzustellen, ob es sich um einen neuen Mangel handelt. Klären Sie mit einem Anwalt, ob die Verjährung greift.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt ein wiederkehrendes Problem mit hohlliegenden Fliesen, das erstmals im Jahr 2000 auftrat und nun erneut an einem anderen Bauteil (Fenstersturz) festgestellt wird. Es handelt sich um eine typische Fragestellung aus dem Gewährleistungsrecht, bei der die Abgrenzung zwischen einem neuen Mangel und einem fortbestehenden Altmangel entscheidend ist.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme, dass die Verjährungsfrist aus dem Jahr 2000 für den damaligen Mangel abgelaufen ist, ist grundsätzlich korrekt. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme, sodass dieser Anspruch längst verjährt wäre.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist jedoch, ob der aktuelle Mangel am Fenstersturz eine eigenständige Ursache hat oder auf denselben Konstruktionsfehler zurückgeht wie der Mangel von 2000. Handelt es sich um eine andere Ursache (z. B. unterschiedliche Untergrundbeschaffenheit oder Feuchteeinwirkung), liegt ein neuer, eigenständiger Mangel vor, für den die Verjährung neu zu laufen beginnt.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Verjährung automatisch greift, ist zu pauschal. Wenn der Mangel am Fenstersturz auf denselben Planungs- oder Ausführungsfehler zurückgeht (z. B. fehlende Bewegungsfugen oder falscher Kleber), könnte es sich um einen sogenannten "fortgesetzten Mangel" handeln, bei dem die Verjährung erst mit der letzten schadensverursachenden Handlung beginnt.

    🔴 Gefahr: Hohlliegende Fliesen an einem Fenstersturz stellen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar, da sie herabfallen und Personen verletzen können. Dies gilt insbesondere bei Fenstern in höheren Stockwerken oder über Durchgängen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Ursache der Hohlstellen durch einen zertifizierten Fliesenleger oder Bausachverständigen fachmännisch untersuchen. Dokumentieren Sie den aktuellen Mangel schriftlich mit Fotos und Datum. Konsultieren Sie anschließend einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt, um die Verjährungsfrage im konkreten Einzelfall zu klären. Sichern Sie die Fliesen am Fenstersturz bis zur Reparatur provisorisch gegen Herabfallen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft eine erneute Hohllage von Fliesen am Fenstersturz, nachdem bereits im Jahr 2000 ein vergleichbarer Mangel an einem anderen Bauteil (Türsturz zum Bad) behoben wurde. Rechtlich handelt es sich um zwei räumlich und funktional getrennte Mängelstellen, sodass die Verjährung des früheren Mangels keine Auswirkung auf den aktuellen Befund hat.

    🔴 Gefahr: Hohlliegende Fliesen am Fenstersturz bergen ein erhebliches Risiko für Feuchtigkeitseintrag, Frostschäden und spätere Substanzschädigung – insbesondere bei unzureichender Abdichtung oder fehlender Fugenausbildung im Bereich des Fensteranschlusses.

    🔴 Gefahr: Die Hohllage kann auf gravierende Mängel in der Verlegung (z. B. unzureichende Kleberschicht, fehlende Grundierung, falsche Untergrundvorbereitung) oder mangelhafte statische Verankerung hinweisen, was langfristig zu Abplatzungen oder Abfallen der Fliesen führen kann.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Verjährungsfrist aus dem Jahr 2000 für den aktuellen Befund gilt, ist rechtlich unzutreffend – Verjährung bezieht sich stets auf den konkreten, festgestellten Mangel und nicht auf eine allgemeine Mangelkategorie.

    ➕ Ergänzung: Die Verjährungsfrist für Bauausführungsfehler beträgt grundsätzlich fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a BGBAbk.), jedoch beginnt diese jeweils neu mit der Abnahme der betroffenen Leistung – hier also mit der Abnahme der Fliesenverlegung am Fenstersturz, deren Zeitpunkt nicht bekannt ist.

    ➕ Ergänzung: Ein Sachverständiger muss prüfen, ob die Hohllage ursächlich mit der Fenstermontage, der Abdichtung oder der Fliesenverlegung zusammenhängt – dies ist entscheidend für die Zuordnung der Verantwortlichkeit (Bauunternehmer, Fensterbauer, Fliesenleger).

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Baugutachter für Hochbau oder Fliesenverlegung, um Ursache, Ausmaß und Sanierungsbedarf fachlich zu dokumentieren – insbesondere vor Ablauf möglicher Verjährungsfristen oder vor Sanierungsmaßnahmen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Hohlliegende Fliesen am Fenstersturz stellen einen neuen, eigenständigen Mangel dar – Verjährung aus dem Jahr 2000 greift nicht automatisch.
    • Alle betonen die Dringlichkeit der fachlichen Ursachenklärung durch Sachverständigen oder zertifizierten Fliesenleger/Baugutachter.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI fokussiert stärker auf die Rechtsfrist als „abgelaufen“; DeepSeek und Qwen relativieren dies mit Hinweisen auf „fortgesetzten Mangel“ (DeepSeek) bzw. „neue Abnahme“ (Qwen) – letztere beiden betonen stärker die Fallabhängigkeit.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt das Sicherheitsrisiko des Abfallens mit konkreter Situationsanleitung („sichern bis zur Reparatur“); Qwen ergänzt die Aufteilung der Verantwortlichkeit (Fensterbauer vs. Fliesenleger) und die Bedeutung der Abdichtungssituation.
    • Qwen liefert zudem die präziseste Rechtsgrundlage (§ 634a BGB) und betont die Notwendigkeit der zeitlichen Zuordnung zur Abnahme der konkreten Leistung.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI stellt als einzige das Risiko primär auf „Feuchtigkeitsschäden oder mangelhafte Untergrundvorbereitung“ ab – DeepSeek und Qwen heben dagegen explizit das Abfallrisiko als unmittelbare Gefahr hervor (DeepSeek: „Personenverletzung“; Qwen: „Abplatzungen oder Abfallen“). Da letztere die unmittelbare physische Gefahr priorisieren, gilt dies als sicherere, vorzugsweise anzunehmende Einschätzung.

    👉 Empfehlung:

    • Alle Modelle einigen sich auf die Notwendigkeit einer zertifizierten, schriftlich dokumentierten Ursachenanalyse; DeepSeek und Qwen liefern präzisere Handlungsanleitungen zur Sicherung und Dokumentation. Der KI-Konsens weist klar auf eine fachliche, nicht DIY-orientierte Vorgehensweise hin.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtliche Einordnung (neuer Mangel)Alle Modelle einigen sich: Der aktuelle Befund am Fenstersturz ist eigenständig – Verjährung aus 2000 greift nicht automatisch; die Frage ist fallabhängig (Ursache, Abnahmezeitpunkt, Zusammenhang).
    Sicherheitsrisiko (Abfallgefahr)DeepSeek und Qwen betonen dies explizit als physische Gefahr; GoogleAI erwähnt es nicht – da Sicherheit Vorrang hat, gilt die sicherere Einschätzung als Konsens.
    Ursachenfelder⚠️Alle nennen Feuchtigkeit, Kleber/Untergrundmängel, Abdichtung; Qwen und DeepSeek ergänzen spezifisch Fensteranschluss und Bewegungsfugen – Konsens liegt bei multipler Ursachenlage, nicht Einzelfaktor.
    Fachliche DiagnoseEinhellige Forderung nach zertifiziertem Sachverständigen oder Fliesenfachmann – keiner der Modelle sieht Eigenanalyse als ausreichend an.
    Dokumentation & Rechtsschutz⚠️Alle fordern Dokumentation; DeepSeek und Qwen benennen konkrete Elemente (Datum, Fotos, Feuchtemessung); nur Qwen nennt § 634a BGB – Abwägung nötig, aber Dokumentation ist konsensuell unverzichtbar.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Baugutachter oder Fliesenfachmann, führen Sie eine lückenlose, datierte Dokumentation durch und konsultieren Sie – basierend auf dem Gutachten – einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoAbfall der Fliesen am FenstersturzVerletzungsgefahr für Personen, insbesondere bei Fenstern über Treppen oder Eingängen
    🔴 RisikoFeuchtigkeitseintrag hinter den FliesenSchimmelbildung, Holzzerstörung im Sturzbereich, Frostschäden im Winter
    🔴 RisikoVerwischung oder Verlust von Beweisen durch eigenständige ReparaturAusfall von Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen wegen fehlender Ursachennachweise
    🔴 RisikoFehlzuordnung der Verantwortlichkeit (Fensterbauer vs. Fliesenleger vs. Bauunternehmer)Verzögerung der Sanierung, Kostenübernahme durch Eigentümer, gerichtliche Auseinandersetzung
    🔴 RisikoVerjährung des aktuellen Mangels bei verzögerter Dokumentation oder KlärungAusfall sämtlicher Ansprüche – auch bei klarem neuer Mangel, falls Frist ungenutzt verstreicht
    ✅ ChanceEindeutige fachliche Ursachenermittlung durch GutachterGezielte, kosteneffiziente Sanierung – keine Pauschalmaßnahmen
    ✅ ChanceRechtliche Klärung als Präzedenzfall für weitere MängelstellenSicherstellung von Ansprüchen bei weiteren Hohlstellen (z. B. an anderen Fenstern oder Türen)
    ✅ ChanceVerbesserte Abdichtung und Fugentechnik bei SanierungLangfristige Vermeidung von Feuchteschäden – höhere Wertstabilität der Immobilie
    ✅ ChanceDokumentation als Grundlage für VersicherungsansprücheMögliche Mitfinanzierung durch Elementarschaden- oder Bauherrenhaftpflichtversicherung
    ✅ ChanceProfessionelle Sanierung mit zertifiziertem FachbetriebErhöhte Werthaltigkeit, Nachweis ordnungsgemäßer Instandhaltung bei Verkauf oder Vermietung

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Sicherung: Befestigen Sie die hohlliegenden Fliesen am Fenstersturz provisorisch mit Klebeband oder Spanngurten – sofern dies ohne Ablösen möglich ist – und kennzeichnen Sie den Bereich als „Gefahrenstelle“.
    2. Fachlichen Gutachter beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Baugutachter (DIBtAbk.- oder VDB-Liste) oder Fliesenfachbetrieb mit Gutachterzulassung – nicht nur einen „normalen Fliesenleger“.
    3. Vollständige Dokumentation starten: Machen Sie am Tag der Entdeckung mindestens 3 Fotos (Gesamtansicht, Detail Hohlraum, Querschnitt falls sichtbar), notieren Sie Datum/Uhrzeit und messen Sie mit einem Feuchtigkeitsmesser (bei Zugang) – speichern Sie alle Daten auf zwei Medien.
    4. Rechtsberatung einholen: Reichen Sie das Gutachten zusammen mit allen Dokumenten bei einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt ein – nicht bei einem Allgemeinanwalt – und klären Sie die Verjährungsfrist vor Ort.
    5. Keine Eigenreparatur vor Klärung: Unterlassen Sie sämtliche Versuche, Fliesen selbst abzunehmen, neu zu verlegen oder zu „dichtzukleben“ – dies gefährdet Beweise und kann Schäden verschlimmern.
    6. Abdichtungssituation prüfen lassen: Fordern Sie im Gutachten ausdrücklich die Bewertung der Fensteranschlussfuge und der Dichtungsebene – obige KI-Modelle identifizieren diese als kritischen Ursachenfaktor.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Verjährung
    Die Verjährung ist der Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Im Baurecht beträgt die Verjährungsfrist für Mängel in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Leistung.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Garantie, Mängelanspruch
    Mangel
    Ein Mangel liegt vor, wenn die erbrachte Leistung nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entspricht. Dies kann z.B. bei hohlliegenden Fliesen der Fall sein.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Rechtsmangel
    Abnahme
    Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass er die Leistung des Auftragnehmers als vertragsgemäß annimmt. Mit der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Teilabnahme, förmliche Abnahme
    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die in der Lage ist, einen Sachverhalt objektiv zu beurteilen. Im Falle von Baumängeln kann ein Sachverständiger die Ursache des Mangels feststellen und die Kosten für die Beseitigung schätzen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Bausachverständiger, öffentlich bestellter Sachverständiger
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt im Baurecht in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Verjährung
    Fenstersturz
    Der Fenstersturz ist der obere, waagerechte Abschluss einer Fensteröffnung. Er dient dazu, das Gewicht des Mauerwerks über dem Fenster abzufangen.
    Verwandte Begriffe: Fensterbank, Fensterlaibung, Rollladenkasten
    Arglistige Täuschung
    Arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Handwerker einen Mangel bewusst verschweigt oder falsche Angaben macht, um den Auftraggeber zu täuschen. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche erst, wenn der Auftraggeber die Täuschung entdeckt hat.
    Verwandte Begriffe: Betrug, Täuschung, Vorsatz

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet "hohlliegende Fliesen"?
      Hohlliegende Fliesen bedeuten, dass sich zwischen der Fliese und dem Untergrund ein Hohlraum befindet. Dies kann durch mangelhafte Verklebung, unebenen Untergrund oder Feuchtigkeit entstehen.
    2. Welche Ursachen kann es für hohlliegende Fliesen geben?
      Mögliche Ursachen sind: Fehlerhafte Untergrundvorbereitung, falscher Kleber, ungleichmäßiges Auftragen des Klebers, Feuchtigkeit oder Spannungen im Gebäude.
    3. Wie lange beträgt die Verjährungsfrist für Mängel an Fliesenarbeiten?
      Die Verjährungsfrist für Mängel an Bauwerken beträgt in Deutschland in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Leistung.
    4. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Handwerkers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Handwerkers, die über die Gewährleistung hinausgeht.
    5. Was kann ich tun, wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist?
      Auch nach Ablauf der Verjährungsfrist können Sie unter Umständen noch Ansprüche geltend machen, wenn der Handwerker den Mangel arglistig verschwiegen hat.
    6. Wie finde ich einen geeigneten Sachverständigen für Fliesenarbeiten?
      Sie können einen Sachverständigen über die Handwerkskammer, die Architektenkammer oder über Online-Portale finden. Achten Sie auf eine Zertifizierung und einschlägige Erfahrung.
    7. Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen?
      Die Kosten für den Sachverständigen trägt in der Regel der Auftraggeber. Wenn sich herausstellt, dass ein Mangel vorliegt, können Sie die Kosten unter Umständen vom Handwerker zurückfordern.
    8. Was bedeutet "Abnahme der Leistung"?
      Die Abnahme der Leistung ist die Bestätigung des Auftraggebers, dass die Leistung des Handwerkers vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist für Mängel.

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  2. Fliesenmangel: Anwaltsstrategie & Ursachenforschung!

    Foto von Thorsten Bulka

    oder sind es 30 Jahre Garantie?
    Jetzt nicht an dem Wort Garantie festmachen, es könnte auch kostenlose Fehlerbehebung stehen.
    Ein guter Anwalt, bekommt auch diese noch hin.
    Viel wichtiger ist, was ist Ursache dafür, lag es am Fliesenleger, oder dem putze, oder Maurer?
    Ist eine Klangänderung schon ein Mangel?
    usw ... -
  3. Hohlliegende Fliesen: Gewährleistung bei Folgeschäden?

    Hohlliegende Fliesen wg. aufgebranntem Kleber
    Hallo, vielen Dank für die Reaktion,
    Im Jahr 2000 lösten sich Fliesen im Türbereich eines Bades. Die Mängelrüge lautete: Hohlliegende Fliesen an der Tür. Der Fliesenleger beseitigte daraufhin den Mangel. Jetzt sind im gleichen Bad, an der gegenüberliegenden Wand Fliesen lose. Der Fliesenleger will nicht nachbessern, er behauptet dass eine neuer Mangel vorliegt und die Gewährleistung abgelaufen sei.
    Frage: hat er recht?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Helena Feth
  4. Fliesenmangel: Erstmangelursache entscheidend für Gewährleistung

    Foto von Lieselotte Tussing

    was
    Herr Bulka meinte, ist, wenn der erste Mangel z.B. daran lag, dass falscher Fliesenkleber verwendet wurde, wird auch der zweite Mangel noch in die alte Kiste gehören.
    Also: an was lag der Mangelpunkt hohlliegende Fliesen über der Tür zum Bad?
  5. Hohlliegende Fliesen: Mangelumfang & Gewährleistungsansprüche

    Neuer Mangel
    Hallo,
    vielen Dank für die Antwort.
    Bei der Mängelbeseitigung 2000 wurde festgestellt, dass im Bereich der hohlliegenden Fliesen an der Tür der Fliesenkleber noch am Putz klebte, vermutlich waren die Fliesen zu spät in das Kleberbett gelegt worden. Der Fliesenleger bezieht sich nun darauf, dass der im Jahr 2000 gerügte und beseitigte Mangel sich nur auf den Türbereich erstreckt. Hätte ich nur hohlliegende Fliesen im Bad gerügt, wäre die Sachlage klar. Aber nun steht er auf dem Standpunkt, dass die hohlliegenden Fliesen (trotz gleicher Ursache) auf der gegenüberliegenden Wand einen neuen Mangel darstellen, und dass somit die 5-jährige Gewährleistung (Baujahr 1998) ausgelaufen sei. Die Unterbrechung der Verjährung gelte nur für den beseitigten Mangel, nicht für das ganze Gewerk.
    Das ist das Problem, aber vielleicht kennt jemand einen ähnlichen Fall, am besten mit Urteil.
    Vielen Dank im Voraus, Mit freundlichen Grüßen
    Frau Feth
  6. Fliesenmangel: Beweispflicht, Mängelanzeige & Sachverständiger

    Foto von

    ohne
    jetzt eine Rechtsberatung vornehmen zu wollen / können, würde ich sagen, dass Sie beweisen müssen, dass der Mangel sachlich zum ersten Mangel gehört. Ich würde dem Fliesenleger schriftlich die Meldung des erneuten Mangels machen  -  ohne Vermutung, an was es liegen könnte! -, würde ihm einen Behebungstermin nennen und gemeinsame Prüfung anbieten. Würde seine Reaktion abwarten und dann schriftlich ankündigen, einen Sachverständigen dazu zu holen, der den Mangel prüft.
    Selbstverständlich können Sie auch vorher zu Ihrer eigenen Sicherheit eine Stelle öffnen, prüfen lassen und dem Fliesenleger das Ergebnis mitteilen.
    Mal abgesehen davon, ob sich hier im Forum jemand mit einschlägiger Erfahrung meldet, holen Sie sich einen Anwalt, der Ihnen die rechtliche Seite einwandfrei darlegen kann und darf.
  7. Fliesenarbeiten: Mangelanerkenntnis unterbricht Gewährleistung!

    Gewährleistung unterbrochen
    Grundsätzlich verhält es sich im Jahr 2000 noch so, dass bei Anerkenntnis eines Mangels, hier durch Beseitigung desselben, die Gewährleistung unterbrochen war und die Gewährleistungszeit neu zu laufen begann.
    War ein lokaler Mangel z.B. im Gewerk Fliesen, wie hier im Bereich der Tür entstanden, so war die Gewährleistung für die Fliesenarbeiten insgesamt unterbrochen.
    Dies beruht auf eigenen Erfahrungen als Bauleiter.
    2004 beginnt die wie sie heute heißt, Mängelbeseitigungsfrist nicht mehr von neuem.
    Wie jetzt aber die Altverträge in die Neuzeit übernommen werden kann ich Ihnen auch nicht sagen.
    MfG Kosiel
    • Name:
    • Herr PetKos
  8. Ursachenforschung: Hohlliegende Fliesen durch Bausubstanz?

    Foto von

    liegt den die Ursache überhaupt ...
    bei der Ausführung des Fliesenlegers?
    Oder ist die hohllage bloß ein anzeiger, dafür, das z.B. das Mauerwerk sich bewegt?
    Das der Putz sich löst?
    Oder das hier ein Putzträger eingebaut wurde, auch das führt zu einem anderen Klang der Fliese!
    Wobei es wohl fraglich ist, ob bei einem abklpfen auftretender anderer Klang ein Mangel ist?
    Wo ist die Beeinträchtigung? Oder ist es ein Fehler?
    Ansonsten ist die alte Regelung der Gewährleistung 30 Jahre! Wenn man die richtigen Stellen im Gesetzestext findet, und man es dem Vertragspartner nachweisen kann! Wobei das das größere Problem ist.
    Also nochmal, was ist es genau! Nur ein Klangunterschied wird kein Mangel sein!
    Woran liegt es, am Fliesenleger? (Das mit der Haftung zur Fliese ist kein Nachweis)
    Das erst klären, den sie müssen jetzt dem Ausführenden (Vertragspartner) nachweisen, an was es lag! Und somit sein verschulden nahelegen! Eine Beweislastumkehr besteht bei diesen Zeiträumen nicht ...!
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Hohlliegende Fliesen: Verjährung, Mängel & Gewährleistung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob hohlliegende Fliesen einen neuen Mangel darstellen oder ob die Verjährungsfrist aus einem früheren Mangel greift. Entscheidend ist die Ursache des Mangels und ob ein Zusammenhang zwischen den alten und neuen Schäden besteht. Die Unterbrechung der Gewährleistung durch Mängelbeseitigung im Jahr 2000 spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Ein Sachverständiger kann Klarheit schaffen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Hohlliegende Fliesen: Mangelumfang & Gewährleistungsansprüche bezieht sich ein gerügter und beseitigter Mangel nicht automatisch auf den gesamten Fliesenbereich.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Fliesenarbeiten: Mangelanerkenntnis unterbricht Gewährleistung! wird erläutert, dass die Gewährleistung bei Anerkenntnis eines Mangels (z.B. durch Beseitigung) unterbrochen wird und neu beginnt. Dies gilt insbesondere für Fliesenarbeiten.

    🔧 Zusatzinfo: Die Ursache für hohlliegende Fliesen kann vielfältig sein, wie im Beitrag Ursachenforschung: Hohlliegende Fliesen durch Bausubstanz? diskutiert wird. Neben Fehlern des Fliesenlegers können auch Bewegungen im Mauerwerk oder Probleme mit dem Putz die Ursache sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, dem Fliesenleger den erneuten Mangel schriftlich zu melden und eine gemeinsame Prüfung anzubieten (siehe Fliesenmangel: Beweispflicht, Mängelanzeige & Sachverständiger). Bei Uneinigkeit sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden, um die Ursache des Mangels zu klären und die Gewährleistungsansprüche zu beurteilen.

    💰 Zusatzinfo: Ein Anwalt kann helfen, die Erfolgsaussichten einer Klage zu beurteilen und die Ansprüche gegenüber dem Fliesenleger durchzusetzen, wie im Beitrag Fliesenmangel: Anwaltsstrategie & Ursachenforschung! angedeutet wird. Die Kosten für einen Sachverständigen und Anwalt sollten jedoch in Relation zum Streitwert betrachtet werden.

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