Kurz und gut, wir suchten eine Rechtanwalt für Baurecht auf und wollten ein Beweissicherungsverfahren einleiten. Der Anwalt teilte uns jedoch mit, dass ein Beweisgutachten erst im Frühjahr 2003 (lange Wartezeit durch Gutachter etc.) erstellt werden könne. Da wir im Herbst und Winter nicht mit feuchten Wänden leben wollen und können, haben wir Eigentümer uns entschlossen in Eigeninitiative eine Dränage zu legen. (das Haus steht auf lehmigen Boden und besitzt keinerlei Dränage).
Meine Fragen:
1) Kann eine funktionierende Dränage feuchte Wände verhindern?
2) Was kann sein, wenn die Dränage funktioniert, aber die Wände weiterhin feucht werden.
3) Soll man ein Beweissicherungsverfahren duchziehen - wenn der Bauherr pleite macht, was dann?

