Sanitärfarben nach DIN: Gibt es Normen für Pergamon, Jasmin & Co.?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob es eine DIN-Norm für Sanitärfarben wie Pergamon und Jasmin gibt. Es wird festgestellt, dass es keine solche Norm gibt, aber dennoch gewisse Standardfarben bei deutschen Herstellern üblich sind. Ein wichtiger Punkt ist die mögliche regionale unterschiedliche Verwendung der Farbbezeichnungen, insbesondere in Bezug auf Frankreich. Die Farbe Jasmin kann auch als matte Variante von Pergamon auftreten, wie im Beitrag Jasmin als matte Variante von Pergamon bei Keramag – Sanitärfarben erläutert wird.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Sanitärfarben nach DIN: Gibt es Normen für Pergamon, Jasmin & Co.?

Hallo zusammen, ich habe einen Badezimmerschrank in der Farbe Pergamon bei BAUHAUS bestellt. Nun kam dieser Schrank aber in der falschen Farbe. Auf dem Karton steht Farbe Jasmin, und die Farbe des Schrankes ist, verglichen mit meiner Pergamon-Badewanne dunkler. Diese Farbe ist dem Pergamon ähnlich, es geht aber mehr ins Gelb. Nun wollte ich diesen Schrank nicht abnehmen. BAUHAUS stellte sich aber krumm und sagte, ich müsse den Schrank abnehmen, da bestellt. Auf meinem Hinweis, dass es sich um die falsche Farbe handelt sagte man: Der Schrank wurde in Frankreich hergestellt und da heißt Pergamon eben Jasmin. Meine Frage: Sind die Sanitärfarben in Deutschland irgendwo festgeschrieben oder sind die Farbbezeichnungen nach RAL oder DINAbk.?
  • Name:
  • V. Stumpf
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Eine visuell erkennbare Farbabweichung bei Sanitärprodukten stellt nach § 434 BGBAbk. einen Sachmangel dar – die Lieferung muss exakt dem bestellten Farbton (z. B. "Pergamon") entsprechen.

    🔴 KRITISCH: Farbliche Abstimmung bei barrierefreier Planung (z. B. Kontraste für Sehbehinderte) ist rechtlich relevant – nicht normierte Farbbezeichnungen gefährden Planungssicherheit und Barrierefreiheitsanforderungen.

    ⚠️ WICHTIG: Herstellerspezifische Farbnamen ("Pergamon", "Jasmin") sind nicht normiert – Verlassen auf bloße Bezeichnungen ohne Farbmuster oder Messdaten (CIELAB ΔE) birgt erhebliches Mängelrisiko.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Frage, ob Sanitärfarben in der DINAbk. festgeschrieben sind, lässt sich nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten. Es gibt keine verbindliche DIN-Norm, die spezifische Farbtöne wie Pergamon oder Jasmin für Sanitärkeramik vorschreibt.

    ABER: Es existieren Normen, die sich auf die Farbbeständigkeit und Oberflächeneigenschaften von Sanitärprodukten beziehen. Diese Normen legen jedoch keine konkreten Farbtöne fest, sondern definieren Qualitätsstandards.

    Farbabweichungen können auftreten, da verschiedene Hersteller unterschiedliche Rezepturen und Produktionsprozesse verwenden. Auch die Materialzusammensetzung (z.B. Keramik, Acryl) beeinflusst die Farbwiedergabe. Es ist daher möglich, dass ein Produkt mit der Bezeichnung "Pergamon" von Hersteller A geringfügig anders aussieht als ein Produkt von Hersteller B.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Zweifelsfall die genaue Farbbezeichnung und ggf. den RAL-Code (falls vorhanden) vor der Bestellung mit dem Händler ab. Vergleichen Sie die Produkte direkt vor Ort, um Farbabweichungen zu minimieren.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft eine Farbabweichung bei einem Badezimmerschrank, der in der Farbe "Pergamon" bestellt, aber mit der Bezeichnung "Jasmin" geliefert wurde. Der Kunde vermutet eine falsche Lieferung, während der Händler auf einer Abnahme besteht und argumentiert, die Farbbezeichnungen seien je nach Herkunftsland unterschiedlich. Es geht hier nicht um eine Gefahrensituation, sondern um eine kaufrechtliche und normtechnische Frage.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme des Kunden, dass es für Sanitärfarben keine verbindliche DIN- oder RAL-Norm gibt, ist grundsätzlich richtig. RAL-Farben sind zwar standardisiert, aber Hersteller wie BAUHAUS oder deren Zulieferer verwenden oft eigene, nicht normierte Farbbezeichnungen wie "Pergamon" oder "Jasmin". Diese sind nicht rechtlich geschützt oder einheitlich definiert.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage des Händlers, dass "Pergamon" in Frankreich "Jasmin" heiße, ist fachlich nicht haltbar. Es gibt keine offizielle Übersetzung oder Norm, die solche Bezeichnungen länderübergreifend gleichsetzt. Vielmehr handelt es sich um herstellerspezifische Fantasienamen, die nicht standardisiert sind.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist nicht die Farbbezeichnung, sondern die tatsächliche Farbabweichung. Nach deutschem Kaufrecht (§ 434 BGB) muss die gelieferte Ware der Bestellung entsprechen. Weicht die Farbe des Schranks erkennbar von der bestellten Farbe (Pergamon) ab, liegt ein Sachmangel vor. Der Kunde muss die Ware dann nicht abnehmen und kann Nacherfüllung verlangen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Farbabweichung mit Fotos im direkten Vergleich zur Badewanne. Setzen Sie BAUHAUS schriftlich eine Frist zur Lieferung der richtigen Farbe oder zur Rücknahme. Verweisen Sie auf Ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht. Bei weiterer Weigerung können Sie rechtliche Schritte prüfen oder eine Verbraucherzentrale einschalten.

    KI-Analyse (Qwen)

    Sanitärfarben wie "Pergamon" oder "Jasmin" sind keine normierten Begriffe nach DIN, DIN EN oder DIN ISO, sondern rein markenspezifische Handelsnamen, die von Herstellern eigenständig vergeben werden.

    ⚠️ Korrektur: Es gibt keine verbindliche nationale oder europäische Norm, die Farbbezeichnungen für Sanitärkeramik oder Möbel einheitlich festlegt – weder nach RAL noch nach DIN. RAL CLASSIC und RAL DESIGN beziehen sich auf Farbstandards für Beschichtungen, nicht auf Sanitärprodukte.

    ➕ Ergänzung: Farbabweichungen zwischen Herstellern oder Produktionsländern (z. B. Frankreich vs. Deutschland) sind häufig, da Farbtondefinitionen oft nur visuell oder mittels nicht kalibrierter Muster erfolgen – ohne verbindliche Farbmesswerte (z. B. CIELAB ΔE < 2).

    ✅ Zustimmung: Die Aussage von BAUHAUS, dass "Pergamon" in Frankreich als "Jasmin" bezeichnet wird, ist zwar unüblich, aber nicht per se falsch – solange der Hersteller intern diese Zuordnung vornimmt; dies ändert jedoch nichts an der vertraglichen Verpflichtung zur Lieferung der bestellten Farbe.

    🔴 Gefahr: Fehlende Farbstandardisierung birgt Risiken für Planungssicherheit, Barrierefreiheit (z. B. bei Farbkontrasten für Sehbehinderte) und Rechtsansprüche bei Abweichungen – insbesondere bei Sanitärkomponenten, die farblich aufeinander abgestimmt sein müssen.

    🔴 Gefahr: Die Annahme, dass "ähnlich" oder "nahezu identisch" ausreicht, widerspricht den gesetzlichen Vorgaben des BGB § 433 (Leistung nach Vertrag) und § 363 (Mängelhaftung) – ein Farbtonunterschied, der visuell erkennbar ist, stellt einen Sachmangel dar.

    ➕ Ergänzung: Professionelle Planung im Sanitärbereich nutzt daher oft Farbmuster mit eindeutigen Farbnummern (z. B. RAL D2, NCS oder Hersteller-eigene Farbkarten mit Messdaten), um solche Missverständnisse zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Verlangen Sie schriftlich die Lieferung des korrekten Farbtons "Pergamon" oder einen ordnungsgemäßen Rückgabeprozess mit vollständiger Rückerstattung – bei Ablehnung durch BAUHAUS wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Vertragsrecht.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass es keine verbindliche DIN-, EN- oder RAL-Norm für Sanitärfarben wie "Pergamon" oder "Jasmin" gibt.
    • Alle bestätigen, dass es sich um herstellerspezifische Handelsnamen handelt – nicht um standardisierte Farbtöne.

    ⚠️ Abweichung:

    • DeepSeek lehnt die Aussage des Händlers zur länderübergreifenden "Übersetzung" ("Pergamon = Jasmin in Frankreich") strikt als fachlich nicht haltbar ab.
    • Qwen relativiert dies: Solche internen Zuordnungen seien zwar unüblich, aber nicht per se falsch, solange der Hersteller sie verbindlich festlegt – vertraglich jedoch unerheblich.
    • GoogleAI erwähnt länderübergreifende Unterschiede nicht explizit, konzentriert sich auf Hersteller- und Materialabhängigkeit.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen führt erstmals die Barrierefreiheitsrelevanz farblicher Abstimmung auf – insbesondere bei Kontrastanforderungen für Sehbehinderte – und verweist auf CIELAB-Messwerte (ΔE < 2) als professionellen Standard.
    • DeepSeek und Qwen ergänzen GoogleAI um konkrete kaufrechtliche Konsequenzen (§ 434 BGB, Sachmangel, Nacherfüllungsrecht); GoogleAI bleibt bei einer allgemeinen Empfehlung zur Farbabstimmung vor Ort.

    ❌ Widerspruch:

    • DeepSeek und Qwen bewerten die Farbabweichung als klaren Sachmangel bei visueller Erkennbarkeit – mit direktem Rechtsanspruch auf Nachlieferung/Rückgabe.
    • GoogleAI spricht lediglich von "geringfügigen Abweichungen" und empfiehlt bloßes Vor-Ort-Vergleichen – ohne juristische Einordnung als Mangel.
    • Priorisierung nach Vorsichtsprinzip: Die strengere Rechtsauffassung von DeepSeek und Qwen (Sachmangel bei Sichtbarkeit) wird als maßgeblich gewertet.

    👉 Empfehlung:

    • Zur Absicherung: immer Farbmuster mit messbaren Farbdaten (z. B. CIELAB, RAL D2) verlangen – nicht nur Bezeichnungen.
    • Zur Durchsetzung: schriftliche Nachbesserungsaufforderung unter Bezug auf § 434 BGB – nicht auf "gutgläubige Annahme" vertrauen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Normierung nach DIN/EN/ISO Keine verbindliche Norm für Sanitärfarbnamen wie "Pergamon" oder "Jasmin" – ausschließlich herstellerspezifische Handelsbezeichnungen.
    Normierung nach RAL RAL-Farben (CLASSIC/DESIGN) gelten nicht für Sanitärkeramik oder -möbel; ihre Anwendung ist freiwillig und nicht verbindlich.
    Rechtliche Einordnung Farbabweichung ⚠️ Visuell erkennbare Abweichung vom bestellten Farbton ist Sachmangel nach § 434 BGB – Herstellerinterne "Namenszuordnungen" (z. B. "Pergamon = Jasmin") ändern dies nicht.
    Farbsicherheit in der Praxis ⚠️ Farbabweichungen sind systematisch (Material, Herkunft, Produktion); alleinige Verwendung von Fantasienamen ohne Muster oder Messdaten birgt hohes Planungs- und Haftungsrisiko.
    Barrierefreiheit & Farbkontraste Nur Qwen benennt dies als Risiko; GoogleAI und DeepSeek erwähnen Barrierefreiheit nicht – Konsens: potenziell relevante, aber nicht einheitlich bewertete Kategorie.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Bestellung von Sanitärprodukten Farbe stets anhand eines physischen, kalibrierten Farbmusters (mit dokumentierten Messwerten) definieren – nicht anhand von Markennamen. Im Konfliktfall unverzüglich schriftlich auf gesetzliches Gewährleistungsrecht (§§ 433, 434, 437 BGB) verweisen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Rechtlicher Anspruch scheitert wegen fehlender dokumentierter Farbvorgabe (z. B. nur "Pergamon" bestellt) Kein Erfolg bei Gewährleistungsverlangen, Kosten für Ersatzbeschaffung selbst tragen
    🔴 Risiko Unbeabsichtigte Verletzung von Barrierefreiheitsanforderungen durch unzureichende Farbkontraste Behördliche Beanstandung, Nachbesserungspflicht, Ausschluss aus Förderprogrammen
    🔴 Risiko Farbliche Inkonsistenz in Sanitärkomponenten (z. B. Schrank vs. Keramik) Subjektiv empfundene Minderwertigkeit, Wertminderung der Immobilie, Ärger bei Verkauf
    🔴 Risiko Abhängigkeit von Herstellereigenen Farbkarten ohne internationale Standardisierung Unvorhersehbare Farbabweichungen bei Ersatzbeschaffung oder Erweiterung (z. B. nach 5 Jahren)
    🔴 Risiko Fehlende Farbdokumentation im Bauablauf (keine Muster, keine Fotos, keine Messdaten) Keine Nachweisbarkeit des bestellten Farbtons – Verhandlungsnachteil im Streitfall
    ✅ Chance Einsatz standardisierter Farbsysteme (z. B. NCS, RAL D2) bei Planung Planungssicherheit, rechtsfeste Liefervereinbarung, einfache Ersatzbeschaffung
    ✅ Chance Frühzeitige Abstimmung mit Farbmuster vor Bestellung Vollständige Vermeidung von Farbkonflikten, Vertrauensbildung mit Handwerker/Händler
    ✅ Chance Verwendung farblich neutraler Materialien (z. B. weiße Keramik) als Grundton Flexibilität bei späteren Farbänderungen, höhere Wiederverkaufsfähigkeit
    ✅ Chance Ausweis farblicher Kontraste im Leistungsverzeichnis (z. B. für barrierefreies Bad) Erhöhte Planungssicherheit, Rechts- und Fördermittelkompatibilität
    ✅ Chance Digitaler Farbvergleich mittels kalibrierter Smartphone-Apps (mit Referenzmuster) Schnelle Vor-Ort-Überprüfung vor Abnahme, dokumentierbarer Nachweis

    Orientierungshilfen

    1. Sofort Farbmuster einfordern: Verlangen Sie vor Bestellung ein physisches, kalibriertes Farbmuster mit dokumentierten Messwerten (z. B. CIELAB-Werte oder RAL D2-Nummer) – nicht nur die Bezeichnung "Pergamon".
    2. Vertraglich festhalten: Formulieren Sie im Bestellformular oder Auftrag ausdrücklich: "Lieferung exakt nach Farbmuster [Musterbezeichnung] oder Messwert [z. B. CIELAB L*a*b*: 92, -1, 3] – Abweichung über ΔE > 1,5 gilt als Sachmangel."
    3. Fotos dokumentieren: Fotografieren Sie das Farbmuster unter gleichem Licht wie die geplante Einbauumgebung – inklusive direktem Vergleich mit bestehender Keramik (z. B. Badewanne).
    4. Barrierefreie Kontraste prüfen: Nutzen Sie einen Farbkontrastrechner (z. B. WebAIM Contrast Checker) mit den gemessenen Werten – sicherstellen, dass Helligkeitskontrast (Luminanz) mindestens 4,5:1 beträgt (für Sehbehinderte).
    5. Schriftliche Nachbesserung verlangen: Bei Abweichung setzen Sie BAUHAUS innerhalb von 14 Tagen schriftlich eine Frist zur Lieferung des korrekten Farbtons – unter ausdrücklichem Verweis auf § 434 BGB.
    6. Verbraucherzentrale einschalten: Bei Ablehnung wenden Sie sich umgehend an Ihre lokale Verbraucherzentrale – sie unterstützt kostenfrei beim Schreiben einer Abmahnung und prüft die Rechtslage.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Sanitärfarben
    Farben, die speziell für Sanitärkeramik (Waschbecken, WC, Badewannen etc.) verwendet werden. Diese Farben müssen beständig gegen Feuchtigkeit, Reinigungsmittel und mechanische Beanspruchung sein.
    Verwandte Begriffe: Keramikfarben, Acryllacke, RAL-Farben.
    Pergamon
    Eine herstellerspezifische Farbbezeichnung für Sanitärkeramik, die einen hellen, cremefarbenen Ton beschreibt. Pergamon ist keine standardisierte RAL-Farbe.
    Verwandte Begriffe: Jasmin, Bahamabeige, Manhattan.
    Jasmin
    Eine weitere herstellerspezifische Farbbezeichnung für Sanitärkeramik, die einen gelblich-weißen Ton beschreibt. Ähnlich wie Pergamon ist Jasmin keine standardisierte RAL-Farbe.
    Verwandte Begriffe: Pergamon, Alpinweiß, Elfenbein.
    RAL-Farben
    Ein standardisiertes Farbsystem, das in vielen Industriebereichen verwendet wird. RAL-Farben sind durch eindeutige Nummern gekennzeichnet und ermöglichen eine präzise Farbbestimmung.
    Verwandte Begriffe: Farbskala, Farbmuster, Farbcode.
    Farbabweichung
    Unterschiede im Farbton zwischen zwei oder mehreren Produkten. Farbabweichungen können durch unterschiedliche Produktionschargen, Materialien oder Hersteller entstehen.
    Verwandte Begriffe: Farbtoleranz, Farbunterschied, Metamerie.
    Sanitärkeramik
    Keramische Produkte, die im Sanitärbereich verwendet werden, wie z.B. Waschbecken, WCs, Bidets und Urinale. Sanitärkeramik ist robust, hygienisch und leicht zu reinigen.
    Verwandte Begriffe: Badkeramik, Feinsteinzeug, Porzellan.
    Farbton
    Die spezifische Qualität einer Farbe, die durch ihre Helligkeit, Sättigung und ihren Farbwert bestimmt wird.
    Verwandte Begriffe: Farbnuance, Farbsättigung, Farbhelligkeit.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Gibt es eine RAL-Farbe für Pergamon?
      Nein, Pergamon ist keine offizielle RAL-Farbe. Es handelt sich um eine herstellerspezifische Farbbezeichnung für Sanitärkeramik. RAL-Farben sind ein standardisiertes System, das in vielen Industriebereichen verwendet wird, aber nicht speziell für Sanitärfarben.
    2. Warum weichen die Farben meiner Badkeramik voneinander ab?
      Farbabweichungen können durch unterschiedliche Produktionschargen, Materialien und Hersteller entstehen. Auch die Beleuchtung im Badezimmer kann die Farbwahrnehmung beeinflussen. Es ist ratsam, Produkte möglichst vom selben Hersteller und aus derselben Charge zu wählen, um Abweichungen zu minimieren.
    3. Kann ich Sanitärkeramik in einer bestimmten Farbe nachbestellen?
      Das ist grundsätzlich möglich, aber es kann schwierig sein, exakt den gleichen Farbton zu treffen, wenn das Produkt älter ist. Fragen Sie beim Hersteller oder Händler nach, ob die Farbe noch verfügbar ist und ob es Änderungen in der Rezeptur gab.
    4. Was bedeutet "Farbton ähnlich RAL"?
      Diese Angabe bedeutet, dass der Farbton des Produkts einer bestimmten RAL-Farbe ähnelt, aber nicht exakt übereinstimmt. Es handelt sich um eine Annäherung, die dem Kunden eine grobe Orientierung geben soll.
    5. Wie kann ich Farbunterschiede bei Sanitärkeramik vermeiden?
      Kaufen Sie möglichst alle Produkte (Waschbecken, WC, Badewanne etc.) vom selben Hersteller und aus derselben Serie. Vergleichen Sie die Farben vor dem Einbau und reklamieren Sie bei deutlichen Abweichungen.
    6. Was ist der Unterschied zwischen Sanitäracryl und Sanitärkeramik bezüglich der Farbe?
      Sanitäracryl und Sanitärkeramik haben unterschiedliche Materialeigenschaften, die sich auf die Farbwiedergabe auswirken können. Acryl ist in der Regel etwas wärmer im Farbton als Keramik. Es ist daher wichtig, die Materialien bei der Farbauswahl zu berücksichtigen.
    7. Wo finde ich Informationen zu aktuellen Farbtrends im Sanitärbereich?
      Fachzeitschriften, Online-Magazine und Herstellerkataloge bieten Informationen zu aktuellen Farbtrends im Sanitärbereich. Auch Sanitärfachbetriebe können Sie bei der Farbauswahl beraten.
    8. Was kann ich tun, wenn mir die gelieferte Farbe nicht gefällt?
      Prüfen Sie, ob die gelieferte Farbe der bestellten Farbe entspricht. Wenn ein Fehler vorliegt, haben Sie in der Regel ein Recht auf Umtausch oder Rückgabe. Wenn die Farbe der Bestellung entspricht, aber Ihnen nicht gefällt, hängt es von den Kulanzregelungen des Händlers ab.

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  2. Pergamon vs. Jasmin: Französische Farbübersetzung im Sanitärbereich

    Foto von Lieselotte Tussing

    Französisch-Kenntnisse ...
    Moin V. Stumpf,
    hab mal meinen Langenscheid bemüht und finde unter Pergament die franz. Übersetzung als Parchemin. Und unter Jasmin finde ich auf französisch Jasmin  -  und nicht Pergamon. Das mal fürs erste.
    Festgeschriebene Sanitärfarben weiß ich nicht, aber wenn Sie Pergamon bestellt haben, sollte auf dem Paket auch Pergamon draufstehen. Lassen Sie sich von Bauhaus den französischen Lieferschein zeigen, mit dem Jasmin zu Pergamon wird.
    Ich würde nicht abnehmen, das schriftlich mitteilen und bei negativer Antwort mit Anwalt drohen.
    Keine Rechtsberatung übrigens.
    Ach ja  -  Farben haben je nach Material ganz unterschiedliches Aussehen ...
  3. Sanitärfarben: Regionale Unterschiede bei Pergamon und Jasmin?

    Mein Französisch ...
    Mein Französisch beschränkt sich auf das Bestellen von Bier und Baguette, aber ich vermute mal, dass das Bauhaus keine direkte Übersetzung meint, sondern dass die Farbe die hierzulande als "Pergamon" bezeichnet wird in Französien "Jasmin" genannt wird.
    Hallo Tu: Sie wohnen doch fast schon jenseits der Grenze. Gibt's in Ihrem Umfeld nicht vielleicht jemanden mit fundierten Sprachkenntnissen?
  4. Decotec: Pergamon in Deutschland, Jasmin in Frankreich – Farbunterschiede?

    Vielen Dank ...
    Vielen Dank erst einmal für die schnellen Antworten. Ich habe mit der Herstellerfirma (Decotec) telefoniert. Die Firma hat ihren Sitz in Deutschland und importiert die Badezimmerschränke. Sie sagten mir auch, dass man das hierzulande bekannte Pergamon in Frankreich Jasmin nennt. Was mich aber an der Geschichte wundert: Im Prospekt wird der Schrank als Pergamon angeboten. Auf dem Karton und dem Schrank steht Jasmin. Jasmin wird aber im Prospekt nicht angeboten. Bei BAUHAUS sagte man, Jasmin sei eine alte Sanitärfarbe und wird nicht mehr angeboten. Meine Vermutung: Decotec hatte früher mal Jasmin im Programm. Man hat dann aus Jasmin einfach Pergamon gemacht, das Produkt aber nicht geändert, weil noch zu viele Schränke im Lager stehen. Und der farbenblinde Kunde merkt doch sowieso nicht, ob er Jasmin oder Pergamon im Bad hat, die Farben sind sich doch so ähnlich. Nun, ich habe es aber gemerkt. Aber weiß denn jetzt jemand, ob es eine farbliche Festlegung für Sanitärfarben gibt oder ob jeder Hersteller über die Farbzusammensetzung und deren Bezeichnugen selbst entscheiden darf? Außerdem sagte man mir bei BAUHAUS, dass Jasmin wie es hierzulande bekannt ist eine Matt-Farbe sei. Stimmt das?
    • Name:
    • V. Stumpf
  5. Sanitärfarben: Annähernd gleiche Farbtöne – Jasmin und Pergamon

    Foto von Lieselotte Tussing

    dö bjiehr si vu pläh
    ja, wir Halbfranzosen ... 😉
    Jasmin und Pergamon sind der Beschreibung nach wirklich annähernd gleich. Aber ich glaube, Frau/Herr Stumpf, Sie haben mit Ihrer Vermutung Recht, dass die bei Ihnen gelieferte Farbe einfach Jasmin heißt und so in Frankreich verkauft wird.
    Mattfarbe? Keine Ahnung, da muss ein Fachmann her.
  6. Jasmin als matte Variante von Pergamon bei Keramag – Sanitärfarben

    TU kommt der Sache
    sehr nahe ... Der Hinweis auf 'Matt' stimmt schon: Bei uns wird beim Porzellan das matte Gegenstück zum glänzenden Pergamon 'Jasmin' genannt. Schauen Sie z.B. beim bekannten Hersteller Keramag auf der Site: Einfach eine Bad-Serie anklicken und dann irgend ein Objekt, z.B. WC, dann sehen Sie die Farben.
    Doch eines sei mir gestattet und muss ich natürlich auch los werden: WO haben Sie das ach so preiswerte Möbelstück gekauft? Wie ist der Service jetzt, nachdem was schief gelaufen ist? Genugtuung für meine Seele und Ansporn, weiter meine Kundschaft top zu beraten und zu bedienen, für faires Geld.
    Mit sonnigem Gruß ... Lb
  7. Keine DIN für Sanitärfarben: Farbabweichungen zwischen Pergamon und Jasmin

    Ach ja,
    ich vergaß: Eine DINAbk. für Sanitärfarben gibt es nicht. Aber die Abweichungen im Porzellan der gängigen deutschen Hersteller sind minimalst! Und auch die deutschen Bad-Möbelproduzenten haben sich auf die bekannten Standardfarben eingeschossen.
    Doch zwischen Pergamon und Jasmin ist immer eine erkennbare Abweichung.
  8. Decotec Waschplatz: Farbunterschied Pergamon/Jasmin – Service-Erfahrung

    Noch mal vielen Dank,
    aber bezüglich zum Service: Der Schrank ist von Decotec und es handelt sich hier nur um den Waschplatz mit Unterschrank, ohne Spiegel oder ähnliches. Und der Kostet schon 1000 €. Also billig ist dieser Schrank nicht gewesen. Und woanders hätte mir man wahrscheinlich das Selbe erzählt, weil es ein Fehler der Zulieferfirma ist. Der letzte Stand ist jetzt: Beim Telefonat mit der Firma erzählte man mir, dass es seit neusten noch eine weitere ähnliche Farbe gibt. Man schickt jetzt nach BAUHAUS ein Muster. Sollte dieses Muster der Farbe Pergamon eher entsprechen dann wird der Schrank neu bestellt. Ansonsten kann ich den Schrank zurück geben.
    • Name:
    • V. Stumpf
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sanitärfarben: Normen, Farbunterschiede & Bezeichnungen (Pergamon, Jasmin)

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob es eine DIN-Norm für Sanitärfarben wie Pergamon und Jasmin gibt. Es wird festgestellt, dass es keine solche Norm gibt, aber dennoch gewisse Standardfarben bei deutschen Herstellern üblich sind. Ein wichtiger Punkt ist die mögliche regionale unterschiedliche Verwendung der Farbbezeichnungen, insbesondere in Bezug auf Frankreich. Die Farbe Jasmin kann auch als matte Variante von Pergamon auftreten, wie im Beitrag Jasmin als matte Variante von Pergamon bei Keramag – Sanitärfarben erläutert wird.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass es zwischen Pergamon und Jasmin erkennbare Abweichungen geben kann, wie im Beitrag Keine DIN für Sanitärfarben: Farbabweichungen zwischen Pergamon und Jasmin hervorgehoben wird. Dies kann besonders relevant sein, wenn Produkte verschiedener Hersteller oder aus unterschiedlichen Regionen kombiniert werden.

    ✅ Zusatzinfo: Die Firma Decotec verwendet möglicherweise unterschiedliche Farbbezeichnungen für den deutschen und französischen Markt, wobei Pergamon in Deutschland als Jasmin in Frankreich bezeichnet wird, wie im Beitrag Decotec: Pergamon in Deutschland, Jasmin in Frankreich – Farbunterschiede? diskutiert wird. Dies kann zu Verwirrung beim Kauf von Badkeramik und Sanitärprodukten führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie bei Unsicherheiten bezüglich der Sanitärfarben die genaue Farbbezeichnung und gegebenenfalls Farbmuster direkt mit dem Hersteller oder Händler ab. Vergleichen Sie die Farben idealerweise vor Ort, um unerwünschte Farbunterschiede zu vermeiden. Lesen Sie auch den Beitrag Decotec Waschplatz: Farbunterschied Pergamon/Jasmin – Service-Erfahrung für weitere Einblicke.

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Suche nach: Sanitärfarben: DIN-Normen für Badkeramik?
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