ich habe ein Problem mit einem über 40 Jahre alten Bebauungsplan. Das darin festgelegte Sichtdreieck wird nach einer veralteten Norm berechnet und ragt erheblich in mein Grundstück hinein. Nach der aktuellen Norm wäre das Sichtdreieck deutlich kleiner.
Ich frage mich, ob ich aufgrund dieser übertriebenen Härte oder aus ähnlichen Gründen eine Ausnahme oder Befreiung vom Bebauungsplan erwirken kann.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Unterstützung!
Antworten auf Rückfragen
- Können Sie bitte das genaue Baujahr des umliegenden Bebauungsplans oder des betroffenen Grundstücks nennen?
1985 - Welche konkrete Norm wurde für die Berechnung des Sichtdreiecks im Bebauungsplan verwendet und welche aktuelle Norm würden Sie anwenden?
Die damals Gültige - Können Sie die genauen Maße des Sichtdreiecks nach alter und neuer Norm angeben, insbesondere wie weit es in Ihr Grundstück hineinragt?
etwa 40 m² - Gibt es bereits eine offizielle Mitteilung oder einen Bescheid der Baubehörde bezüglich des Sichtdreiecks?
Es gab eine Beschwerde deswegen, darum soll Zaun entfernt werden - Welche Art von Bebauung ist auf Ihrem Grundstück geplant oder vorhanden, die durch das Sichtdreieck beeinträchtigt wird?
Doppelstabmattenzaun - Gibt es Nachbarn, deren Sichtbeziehung durch eine Reduzierung des Sichtdreiecks beeinträchtigt würde?
weiß ich nicht - Wurde bereits versucht, eine einvernehmliche Lösung mit der zuständigen Baubehörde oder den Nachbarn zu finden?
Ja, aber Bauamt bleibt hart - Liegen Ihnen Informationen vor, ob es in der Vergangenheit ähnliche Fälle oder Ausnahmen in diesem Bebauungsplangebiet gab?
nein - Welche konkreten Beeinträchtigungen ergeben sich für Sie durch das überdimensionierte Sichtdreieck (z.B. Baugrenzen, Nutzungseinschränkungen)?
Zaun muss auf riesiger Fläche entfernt werden, und 70cm über Straßenboden darf nichts die Sichtversperren