ist es in Niedersachsen erlaubt, eine Garage mit einem geringen Abstand von nur 15 cm zur Nachbargrenze zu errichten? Die Garage hat eine Höhe von 3 m und eine Länge von 7,5 m. Dadurch entsteht ein schmaler Streifen zwischen den Grundstücken, den ich nicht pflegen darf und der Nachbar ebenfalls nicht pflegen kann.
Hätte man nicht direkt auf der Grenze oder zumindest mindestens 1 m entfernt bauen müssen?
Ich freue mich über jeden hilfreichen Hinweis!