ich stehe vor einer baurechtlichen Frage in Nordrhein-Westfalen und hoffe auf eure Expertise. Ein Nachbargebäude wurde mit einem sehr geringen Abstand von nur etwa 75 cm zur gemeinsamen Grundstücksgrenze errichtet.
Gilt ein solches Gebäude rechtlich bereits als Grenzbebauung, obwohl es nicht direkt auf der Grenze steht? Wo genau in der Bauordnung NRW oder in anderen Vorschriften kann ich die Definition und die entsprechenden Regelungen dazu nachlesen?
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

