wir stellen eine Baugenehmigung (Brandenburg) für die Erneuerung unseres Dachstuhls. Die Dachform bleibt gegenüber des alten Dachstuhls erhalten. Allerdings erneuern wir alle Bauteile des Dachstuhls, deshalb die Baugenehmigung. Zusätzlich planen wir weitere energetische Sanierungsmaßnahmen an der Fassade und an einigen Fenstern, halten uns also an GEG. Nun meine Frage:
Genügt für die Beschreibung im Bauantrag die Formulierung "Sanierung des Daches / Erneuerung des Dachstuhls und energetische Sanierungsmaßnahmen eines Hauses." oder sind diese Maßnahmen schon so umfassend, dass es die Formulierung "Umbau eines Hauses..." rechtfertigt.
Hintergrund meiner Frage ist die, dass der Begriff "Umbau" meiner Meinung sehr viele rechtliche Veränderungen bzgl. Bestandsschutz / vorbeugenden Brandschutzes etc. mit sich bringt, wogegen die Formulierung einer Erneuerung des Dachstuhls womöglich die genannten rechtlichen Veränderungen nicht nach sich zieht.
Vielen Dank für Ihre Bearbeitung.