uns ist beim Aufräumen der alten Unterlagen vom Haus aufgefallen, dass die Bauabnahme durch Bauamt für den Kellerausbau (Fundament Untermauerung) zum Wohnraum fehlt. Die Baugenehmigung von 1973 ist da nur eben nicht die Abnahme. Wir haben uns nichts dabei gedacht und eine Anfrage beim Zentralarchiv per E-Mail gestellt, diese Bauabnahme einsehen zu dürfen. Die Antwort steht noch aus. Nun liest man im Internet viele Horrorgeschichten wie Nutzungsuntersagung bis hinzu Abrissverordnung ... Dies ist in den Fällen meinst durch fehlende Baugenehmigung, allerdings finden wir nichts passendes zu fehlender Bauabnahme ... Kann jemand hier weiterhelfen? Wir hoffen, dass wir nun keine schlafenden Hunde geweckt haben ...
Danke schon mal!
Viele Grüße