Ich bin Mieter eines Einfamilienhauses mit Garten und am Grundstücksrand stehender Doppelgarage in Deutschland / Hessen.
Nun möchte ich die eine Hälfte der Doppelgarage als Werkstatt nutzen. Die Werkstatt soll im Anschluss ausschließlich privat genutzt werden. Jedoch kämen Maschinen (Kreisäge, Fräse, Stichsäge, usw.) zum Einsatz, die beträchtlichen Lärm erzeugen.
Welche Anträge müsste ich an welches Amt stellen um dies möglich zu machen?
Mit freundlichen Grüßen