Wenn ich nun das vorhandene alte Haus abreiße und etwas Neues bauen will, bräuchte ich wohl eine Abstandsflächenübernahme der Nachbarn. Bei 3 m Abstand könnte ich sonst nur eine Hundehütte bauen.
Da ein Nachbarhaus noch nicht so alt ist, wurde damals sicher eine Abstandsflächenübernahme vom Nachbarn gefordert vom Vorbesitzer.
Gilt dies gegenseitig? Also wenn der Vorbesitzer damals beim Nachbarn zugestimmt hat, entsteht dann automatisch eine gegenseitige Erklärung? Oder brauche ich eine erneute Abstandsflächenübernahme-Erklärung vom Nachbarn?
Danke im Voraus!