ist es möglich eine Doppelgarage innerhalb der Abstandflächen zu bauen, aber nicht direkt an die Grenze, sondern zur Grenze am engsten Punkt 1 m Abstand. (Grenzverlauf ist nicht orthogonal)? Die Garage soll teilweise im Erdgeschoss des Wohnhauses integriert sein. Das darüber liegende Wohnhaus (im 1 OGAbk. ) hält die Abstandsflächen zur Grenze ein. Es gibt keine Verbindungstür von der Garage zum Wohnhaus. Die Garage hat kein Flachdach, sondern einen eigenen Dachaufbau.
Es geht um das Bundesland Baden-Württemberg
Vielen Dank!