Darf man auf alten Fundamenten im Wasserschutzgebiet (NRW) anbauen?
Das mittlerweile Wohngebäude (ursprünglich eine alte Dachziegelei) um das es hierbei geht wurde vor x Jahren (nähere Informationen liegen mir momentan nicht vor; ganz sicher nach 1973; vermutlich vor 10 - 15 Jahren) vermessen und man hat es damals versäumt den vollen Umfang bzw. die vollständige Größe zu erfassen. Möglicherweise lag es daran, dass nur noch ein Teil des Gebäudes dort stand und die alten Fundamente des abgerissenen Gebäudes nicht registriert worden sind. Wie dem auch sei möchte ich dennoch erfahren, ob und wie man dies nachträglich korrigieren lassen kann? Denn in diesem Wasserschutzgebiet darf man nichts bauen (Carport, Wintergarten, etc.) und bekommt auch folglich keine Baugenehmigung mehr.
Besteht die Möglichkeit auf den alten Fundamenten anzubauen um das Wohngebäude bzw. den Wohnraum zu erweitern? Falls man es nachtragen lassen kann, dass das Gebäude verkehrt vermessen worden ist. Oder darf man selbst auf alten Fundamenten im Wasserschutzgebiet nicht anbauen?
LG
