Die untere Ebene wurde bisher gewerblich genutzt und hat 1987/88 einen baugenehmigten Anbau erhalten, auf dem auch eine vom Wohnzimmer der jetzigen ETW aus begehbare Terrasse geplant und genehmigt war. Der Anbau (5 m x 5 m) wurde wie genehmigt ausgeführt, die Terrasse aber nicht mehr errichtet, sodass die Baugenehmigung natürlich inzwischen verfallen ist. Die alte Statik und der Antrag/Genehmigung liegen mir vor.
1991 wurde das damalige Einfamilienhaus in eine WHG umgewandelt. Die anderen Eigentümer werden nicht von der Terrasse tangiert und wären mit dem "Ausbau" und dem Einbau der Terrassentüre einverstanden.
Der Anbau grenzt an allen Seiten an einen Garten, der auch zu der zu erwerbenden ETW gehört. Die Grenze zum nächsten Grundstück (gewerblich genutzte Parkfläche) ist 3 m entfernt. Die Höhe über Gartengelände (Anbau + Geländer (0,9 m) ) /Nachbargrundstück wäre ca. 2,2 m, an der dritten Seite am eigenen Gebäude im Bereich eines der zugehörigen Gewerbeeinheit (Kellerebene) bei ca. 4 m.
Gibt es hier die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens? Ist die Terrasse nach heutigen Vorschriften Genehmigungsfähig?
Eigentlich ist ja alles vorhanden Statik, Ausführung, Abstände zu Nachbarn stimmen ...
Und müsste ich auch eine Genehmigung haben, um das Dach als "Lauffläche" zu nutzen, dass heißt über das Dach in den Garten gehen?