Wir wollen eine Doppelhaushälfte bauen und das ohne Keller (also auf Bodenplatte). Nun meinte der Bürgermeister wir müssen ein Wand in den Boden einlassen, die Verhindert das ein eventueller Nachbar welcher mit Keller bauen möchte durch den Bau keine Schäden verursacht an unserem Hausteil.
Die Zusatzkosten würden für sowas wohl etwa 10 000 € kosten. Unser Bauleiter meinte er kann sich das nicht wirklich vorstellen das wir dazu verpflichtet werden können. Immerhin gibt es noch keinen Käufer für das Grundstück und wir würden somit wahrscheinlich als erstes Bauen.
Ist dann nicht derjenige in der Pflicht dafür Sorge zu tragen das er bei unserem Hausteil keine Schäden verursacht, der nach uns bauen möchte?
Eine Aussagefräftige Antwort wäre sehr nett. Vielen Dank.
