Ich habe mir vor drei Jahren in Brandenburg ein kleines Häuschen gekauft und schon beim kauf immer mit dem Gedanken gespielt anzubauen.
Das Haus wurde 1934 gebaut und 1951 wurde ein Anbau vorgenommen der wie die Marklerin immer sagte "da können Sie ja froh sein, dadurch haben Sie ja mehr Platz und der Anbau hat ja Bestandsschutz bei dem Alter".
Ich kenne dieses Gebäude schon mein ganzes Leben lang, da ich die 30 Jahre davor immer gegenüber auf der anderen Straßenseite lebte und machte mir deswegen auch keine Gedanken über diese Äußerungen von Ihr.
Aus der Nachbarschaft weiß ich, das Gebäude, Anbauten und Grenzbebauungen die vor den 70 ern errichtet wurden wohl ohne Probleme Bestandsschutz bekommen. Nur wenn das so ist, hat dann nur der Anbau Bestandsschutz oder das ganze Gebäude, da ja auch ein großer Durchbruch durchgeführt wurde? Und kann ich unter diesen Umständen dann noch wie geplant an anderer Stelle anbauen?
Was ggf. auch noch Interessant ist, ist das der Anbau auch noch die Baugrenzunterschreitung unterschreitet. Statt 3 m sind es nur knap 2,5 m zur Grundstücksgrenze, zum Nachbarsgrundstück, welches von der Gemeinde verpachtet wird, da der Besitzer seit 1951 nicht auffindbar ist.
Ich hatte auch schon mit dem Gedanken gespielt den Anbau abzutrennen und als "eigenständiges Gebäude" zu "verkaufen" ohne Heizung etc. mit einer Tür als Zugang vom Haus aus und Ihn dann als Hauswirschaftsraum zu nutzen wenn das was bringen würde.
Habe ich also irgendeine Chance den Anbau zu erhalten oder sollte ich Ihn lieber anreißen bevor es überhaupt jemanden auffällt, da es mir wichtiger wäre neu anbauen zu können?
Danke schon mal für die Hilfe ...
Mit freundlichen Grüßen Sven