Zu unseren Grundstück: Bayern, Rechteckig 655 m² leichte Hanglage,
Im Oktober letzten Jahres haben wir von der Gemeinde den Bebauungsplan gelten für unser Grundstück bekommen, auf dem auch unsere gesamte Hausplanung basiert.
Im Dezember 2009 haben wir unseren Bauantrag bei der zuständigen Gemeinde eingereicht. Der Gemeinderat bejahte diesen Antrag und wurde zum Landratsamt weitergereicht.
Das Landratsamt teilte uns darauf hin mit das unsere EGAbk. Rohfußbodenhöhe die im Plan angegeben ist zu hoch ist und verwies uns auf die Satzung die im Januar 2008 geändert worden ist.
"Diese Änderung haben wir bis dahin noch nie gesehen" lautet:
- Zitat -
Die Festsetzung der Höhenlage der Gebäude im Grundstück wird wie folgt geändert:
Bei Haupt- und Nebengebäuden (Hauptgebäuden, Nebengebäuden) dürfen die Oberkanten des Erdgeschossrohfußbodens jeweils max. 30 cm über dem tatsächlichen vorhandenen Straßenniveau liegen.
Messpunkt ist die Mitte der Grundstückszufahrt.
- Zitat Ende -
Im wir haben unsere Planung noch nach diesem Paragraph erstellt
- Zitat -
Höhenlage der Gebäude im Gelände
Bei Haupt- und Nebengebäuden (Hauptgebäuden, Nebengebäuden) darf die Oberkante des Erdgeschossrohfußbodens
maximal
30 cm über dem natürlichen höchsten Geländepunkt unmittelbar am Baukörper
liegen.
- Zitat Ende -
Da unser Grünstuck ja eine Hanglage besitzt, wären das ganze 70 cm Unterschied. Was heißen würde ich müsste mein Haus auf einer Seite in das Grundstück eingraben um diese Forderung zu erfüllen. Das Gebiet aber von herunter laufenden Bergwasser gefährdet ist " geht also gar nicht"
Die Gemeinde möchte jetzt ein Schnürgerüst auf unseren Grundstück erstellt haben um beide Höhenlagen zu begutachten um erst dann eine Entscheidung treffen zu können. Das ganze dauert nun mehr schon 2 Monate, die Gemeinderat Sitzungen sind nun mal nur alle 3-4 Wochen.
Wir zahlen mittlerweile weile schon bereitstellungs-Zinsen nur weil die Gemeinde uns diesen blöden Nachtrag nicht von Anfang an ausgehändigt hat.
Müssen wir uns das gefallen lassen?
Viele Grüße Daniel