wir haben vergangenes Jahr (in Baden Württemberg) an unserem Einfamilienhaus auf der Westseite die Dachgauben um etwa 2,5 m links und 3 m rechts auf etwa 9 Meter Gesamtlänge erweitert. Leider wurden wir von unserem Zimmermann überredet (aus Zeitdruck) ohne Genehmigung zu bauen. Nun bereuen wir diesen Schritt und wollen eine nachträgliche Baugenehmigung beantragen.
So weit so gut. Ich habe jedoch ziemliche Befürchtungen, weil die Gaube sehr groß ist (links sind nur zwei, rechts drei Sparren von der Außenwand entfernt).
Vor vielen Jahren wurde auf der Ostseite die Gauben mit Baugenehmigung jeweils 4 Dachsparren bis zur der Außenwand genehmigt.
Die letztes Jahr erweiterten Dachgauben sind somit links 1,20 m und rechts 0,6 m breiter als die früher erweiterten Gauben auf der Ostseite.
Nun meine Fragen:
- was habe ich zu befürchten
- besteht die Aussicht, dass die Gauben nachträglich genehmigt werden?
- wie verhält es sich, wenn die Gauben "geduldet" werden und das Haus verkauft werden soll?
- wie verhält es sich mit der Wohngebäudeversicherung, wenn die Gauben nur geduldet werden? Zahlt diese im Schadensfall?
- Gibt es Richtlinien, wie hoch die Kosten bzw. die Strafe für eine nachträgliche Baugenehmigung sind?
- was kommt im schlimmsten Fall auf uns zu?
- Wie sollen wir an sinnvollsten vorgehen? Ist es sinnvoll sich zuvor beim Bauamt zu erkundigen, oder lieber gleich mit dem Bauantrag vorbeigehen?
Herzlichen Dank
B. Klein