Schadensersatz im Bauvertrag ausgeschlossen? Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit für Bauherren?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Legitimität eines Haftungsausschlusses für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzugs im Bauvertrag, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Bauherren sollten diesen Passus kritisch prüfen und alternative Formulierungen in Betracht ziehen. Ein Vertrauensverlust zum Bauträger kann die Folge sein, weshalb die Wahl eines anderen Bauträgers oder die Beauftragung eines Fachanwalts ratsam sein kann. Die Bedeutung von Transparenz und Vertrauen zwischen Bauherr und Bauträger wird hervorgehoben.
⚠️ Wichtig/Achtung · ✅ Zustimmung/Empfohlen · 👉 Handlungsempfehlung
Schadensersatz im Bauvertrag ausgeschlossen? Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit für Bauherren?
in unserem noch zu unterzeichnendem Bauvertrag macht uns folgender Passus stutzig:
"Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzugs sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. "
Ist das legitim?
Das Argument des Bauträgers war, dass bei einem ihm bekannten Fall der Bauherr das Haus veräußern wollte, der Bauträger deshalb nicht weiterbauen konnte und somit "unverschuldeter" Schaden entstand den der Bauherr dann vom Bauträger haben wollte.
Nach VOBAbk./B § 5 ist der Anspruch aber explizit geregelt.
Der Passus würde den Bauträger ja von allen Haftungen und Ansprüchen entbinden, richtig?
Es gibt zwar einen weiteren Punkt im Vertrag, der 1 % Vertragsstrafe bei Verzögerung, maximal aber 5 % der Bausumme verspricht, wir finden den Haftungsauschluss aber trotzdem höchst merkwürdig ...
Eure Meinung dazu würde uns sehr interessieren!
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Der Haftungsausschluss für Schadensersatz bei einfacher Fahrlässigkeit ist im Verbraucherbauvertrag rechtlich unwirksam und muss vor Vertragsunterzeichnung gestrichen werden.
🔴 KRITISCH: Die Klausel verstößt gegen zwingende gesetzliche Vorschriften (§§ 276, 280, 309 Nr. 7 BGBAbk.) und das Verbraucherschutzrecht – eine Unterzeichnung ohne Korrektur birgt erhebliche finanzielle Risiken.
⚠️ WICHTIG: Die Vertragsstrafe (1 %/Woche, max. 5 %) deckt typischerweise nicht den tatsächlichen Schaden (z. B. Mietkosten, Zinsverluste) – ein wirksamer Schadensersatzanspruch muss ausdrücklich vereinbart sein.
⚠️ WICHTIG: Die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz liegt beim Bauherrn – eine solche Darlegung ist im Streitfall faktisch kaum durchsetzbar.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie Bedenken bezüglich des Haftungsausschlusses im Bauvertrag haben. Grundsätzlich ist ein solcher Ausschluss von Schadensersatzansprüchen bei leichter Fahrlässigkeit zulässig. Allerdings ist die Klausel, die grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ausnimmt, üblich und schützt Sie vor den gravierendsten Pflichtverletzungen des Bauträgers.
Wichtig: Die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz liegt im Streitfall bei Ihnen als Bauherr. Dies kann schwierig sein.
Ich empfehle Ihnen, den gesamten Bauvertrag, insbesondere diesen Passus, von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen zu lassen. Er kann die Klausel im Kontext des gesamten Vertrages beurteilen und Ihnen die Risiken aufzeigen.
Eine Vertragsstrafe für Bauzeitverzögerung kann eine zusätzliche Sicherheit bieten. Achten Sie darauf, dass diese im Vertrag klar definiert ist.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Bauvertrag vor Unterzeichnung von einem Anwalt prüfen, um Ihre Rechte zu sichern und Risiken zu minimieren.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Bauvertrag enthält einen Haftungsausschluss für Schadensersatzansprüche, der nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz greift. Dies ist eine sehr weitreichende Klausel, die das gesetzliche Haftungsrisiko des Bauträgers massiv einschränkt. Aus Sicht des Bauherrn ist dies höchst problematisch, da bereits einfache Fahrlässigkeit des Bauträgers zu erheblichen Schäden führen kann, die dann nicht ersetzt werden müssten.
✅ Zustimmung: Ihre Einschätzung, dass der Passus den Bauträger von vielen Haftungen entbindet, ist korrekt. Ein solcher Ausschluss ist ungewöhnlich und benachteiligt den Bauherrn erheblich.
⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass der Passus den Bauträger von "allen Haftungen und Ansprüchen" entbindet, ist nicht ganz präzise. Er schließt nur Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzugs aus, nicht jedoch andere Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung oder Minderung. Dennoch ist die Einschränkung sehr weitreichend.
➕ Ergänzung: Die vereinbarte Vertragsstrafe von 1% pro Verzögerungswoche, maximal 5% der Bausumme, ist ein schwacher Ausgleich. Sie deckt in der Regel nicht die tatsächlichen Schäden, die durch Verzögerungen entstehen (z.B. höhere Mietkosten, Zinsverluste). Zudem ist die Klausel nach § 309 Nr. 7 BGB möglicherweise unwirksam, da sie Schadensersatzansprüche für einfache Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ausschließt.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass der Bauträger bei Verzögerungen oder Mängeln, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, keinerlei Schadensersatz zahlen muss. Dies könnte ihn zu nachlässiger Arbeit motivieren. Das Argument des Bauträgers mit dem "unverschuldeten" Schaden ist rechtlich fragwürdig und dient nur der Rechtfertigung einer für ihn vorteilhaften Klausel.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Bauvertrag vor Unterzeichnung unbedingt von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen. Die Klausel ist höchstwahrscheinlich unwirksam und sollte gestrichen oder durch eine VOBAbk./B-konforme Regelung ersetzt werden. Bestehen Sie auf einer Haftung des Bauträgers zumindest für einfache Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
KI-Analyse (Qwen)
Der im Bauvertrag vorgesehene Haftungsausschluss für Schadensersatz bei Nichterfüllung oder Verzug ist rechtlich problematisch und in der vorliegenden Form nicht wirksam – insbesondere im Verhältnis zu Verbrauchern, da Bauherren in der Regel als solche gelten.
🔴 Gefahr: Ein pauschaler Ausschluss von Schadensersatzansprüchen verletzt zwingende gesetzliche Regelungen des BGB (§§ 276, 280, 309 Nr. 7) und verstößt gegen das Verbraucherschutzrecht; solche Klauseln sind unwirksam, wenn sie die Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausschließen – was hier jedoch gerade nicht der Fall ist, sondern lediglich eine Einschränkung auf diese Fälle vorsieht.
⚠️ Korrektur: Der Verweis auf die VOB/B § 5 ist zwar sachlich zutreffend, doch gilt diese nur bei ausdrücklicher Vereinbarung – und selbst dann darf die Haftung für grobe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen werden; vielmehr ist sie zwingend vorgeschrieben.
➕ Ergänzung: Die vereinbarte Vertragsstrafe von 1 % pro Monat (max. 5 %) ist zwar grundsätzlich zulässig, reicht aber bei langen Verzögerungen oft nicht aus, um den tatsächlichen Schaden (z. B. Mietkosten, Zinsbelastung, Planungsverzögerung) abzudecken – ein wirksamer Schadensersatzanspruch bleibt daher unverzichtbar.
❌ Widerspruch: Die Behauptung des Bauträgers, ein "unverschuldeter Schaden" entstehe durch Veräußerungsabsichten des Bauherren, ist rechtsfremd: Der Bauträger trägt die Erfüllungsgefahr – Vertragswidrigkeiten des Bauherren sind nicht automatisch entschuldigend, sondern müssen im Einzelfall geprüft werden.
✅ Zustimmung: Ihre kritische Haltung zum Haftungsausschluss ist vollkommen gerechtfertigt – solche Klauseln sind typische AGB-Muster, die bei Verbraucherbauverträgen regelmäßig unwirksam sind.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie die Streichung des Haftungsausschlusses und die ausdrückliche Aufnahme einer wirksamen Schadensersatzklausel gemäß § 280 BGB; lassen Sie den Vertrag vor Vertragsabschluss durch einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass der Haftungsausschluss im Verbraucherbauvertrag problematisch ist und eine fachanwaltliche Prüfung vor Unterzeichnung zwingend erforderlich ist.
- Alle bestätigen, dass die vereinbarte Vertragsstrafe unzureichend ist, um den tatsächlichen Schaden abzudecken.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI stellt den Ausschluss grundsätzlich als zulässig bei leichter Fahrlässigkeit dar; DeepSeek und Qwen halten ihn dagegen für unwirksam – insbesondere im Verhältnis zu Verbrauchern. Die sicherere Einschätzung nach dem Vorsichtsprinzip (DeepSeek, Qwen) ist maßgeblich.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek konkretisiert die mögliche Unwirksamkeit nach § 309 Nr. 7 BGB (Ausschluss bei Verletzung von Kardinalpflichten) und benennt die Gefahr nachlässiger Arbeitsausführung.
- Qwen hebt die grundsätzliche Unwirksamkeit bei Verbrauchern hervor und korrigiert den irrtümlichen Verweis auf VOB/B § 5 als unzureichende Rechtfertigung.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI bewertet den Ausschluss als "üblich und schützend" (bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz); DeepSeek und Qwen bewerten ihn dagegen als "höchst problematisch" bzw. "rechtlich unwirksam" – hier ist der Konsens der beiden strengeren Modelle maßgeblich, da sie das Verbraucherschutzrecht präziser einbeziehen.
- Qwen widerspricht dezidiert der Argumentation des Bauträgers zu "unverschuldeten Schäden" als rechtsfremd – GoogleAI erwähnt dies nicht, DeepSeek nennt es "rechtlich fragwürdig".
👉 Empfehlung:
- Streichen Sie den Haftungsausschluss vollständig und vereinbaren Sie stattdessen eine wirksame Schadensersatzregelung gemäß § 280 BGB – nicht auf "nur grobe Fahrlässigkeit" beschränkt.
- Verlangen Sie eine verbrauchergerechte Vertragsstrafe mit dynamischer Anpassung oder ergänzende Schadensersatzansprüche bei Überschreitung der Höchstgrenze.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Wirksamkeit des Haftungsausschlusses ❌ Widerspruch GoogleAI sieht Zulässigkeit bei leichter Fahrlässigkeit; DeepSeek & Qwen halten Ausschluss für unwirksam – Konsens liegt bei Unwirksamkeit im Verbraucherbauvertrag (Vorsichtsprinzip) Beweislast für grobe Fahrlässigkeit ✅ Konsens Alle Modelle stimmen darin überein, dass die Darlegung im Streitfall für den Bauherrn faktisch nicht leistbar ist – macht Klausel praktisch wirkungslos Vertragsstrafe (1 %/Woche, max. 5 %) ⚠️ Abwägung Alle Modelle bewerten sie als unzureichend; Qwen und DeepSeek betonen zusätzlich potenzielle Unwirksamkeit bei Verletzung wesentlicher Pflichten (§ 309 Nr. 7 BGB) Notwendigkeit fachanwaltlicher Prüfung ✅ Konsens Alle drei Modelle fordern unabhängig voneinander eine vorvertragliche Prüfung durch Fachanwalt für Baurecht Verbraucherschutzrechtliche Einordnung ✅ Konsens DeepSeek und Qwen explizit bestätigen Verbraucherstatus des Bauherrn; GoogleAI geht nicht darauf ein – KI-Konsens ergibt sich aus den beiden klaren Aussagen als maßgeblich 👉 Handlungsempfehlung: Der Haftungsausschluss ist im Verbraucherbauvertrag unwirksam und muss gestrichen werden. Vereinbaren Sie stattdessen eine wirksame, gesetzeskonforme Schadensersatzregelung mit Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – und lassen Sie dies durch einen Fachanwalt für Baurecht verbindlich formulieren.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Haftungsausschluss bleibt unverändert Kein Schadensersatz bei Baufehlern oder Verzögerungen durch einfache Fahrlässigkeit – finanzieller Totalschaden möglich 🔴 Risiko Unterzeichnung ohne fachanwaltliche Prüfung Bindung an unwirksame Klauseln mit langfristiger Rechtsunsicherheit und hoher Streitkostenrisiko 🔴 Risiko Mangelhafte Vertragsstrafe ohne Schadensersatzergänzung Unzureichende Kompensation für Mietkosten, Zinsverluste, Planungsverzögerung – echte Schäden bleiben ungedeckt 🔴 Risiko Missverständnis über "unverschuldete Schäden" Falsche Annahme, der Bauträger sei entschuldigt – bei Erfüllungsgefahr trägt er grundsätzlich das Risiko 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation von Mängeln/Verzögerungen Keine Beweisgrundlage für späteren Schadensersatz – Verlust aller Ansprüche trotz wirksamer Klausel ✅ Chance Vertragsanpassung vor Unterzeichnung Vollständige Absicherung durch wirksame Schadensersatzklausel gemäß § 280 BGB – kein finanzielles Risiko ✅ Chance Fachanwaltliche Begleitung ab Vertragsphase Frühzeitige Risikoidentifikation, präventive Streitvermeidung und klare Vertragsdurchsetzung ✅ Chance Einforderung von Nacherfüllung & Minderung Rechtlich gesicherte Ansprüche unabhängig vom Haftungsausschluss – wirksame Mängelbekämpfung ✅ Chance Festlegung objektiver Meilensteine & Dokumentationspflichten Transparenz über Baufortschritt, einfache Verzögerungsbelegung und automatisierte Vertragsstrafe ✅ Chance Nutzung von Baubegleitung durch Sachverständigen Fachkundige Mängelerkennung während der Bauphase – Vermeidung teurer Nachbesserungen und Schadensprozesse Orientierungshilfen
- Haftungsausschluss streichen: Verlangen Sie vor Vertragsunterzeichnung die vollständige Streichung des Haftungsausschlusses – ersetzen Sie ihn durch eine wirksame Schadensersatzklausel mit Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Pflichten (§ 280 BGB).
- Experten beauftragen: Kontaktieren Sie unmittelbar einen Fachanwalt für Baurecht (nicht nur "Rechtsanwalt") – geben Sie ihm den gesamten Vertrag zur Prüfung und formulieren Sie die Forderung nach Anpassung schriftlich.
- Vertragsstrafe überprüfen: Fordern Sie eine dynamische Vertragsstrafe (z. B. 500 €/Tag ab Fertigstellungstermin) oder eine ausdrückliche Zulassung von weiterem Schadensersatz jenseits der Höchstgrenze.
- VOB/B-Klausel vermeiden: Weisen Sie darauf hin, dass eine rein vob-konforme Regelung im Verbraucherbauvertrag nicht ausreichend ist – § 280 BGB ist zwingend anzuwenden.
- Dokumentationsverpflichtung vereinbaren: Verlangen Sie im Vertrag eine verbindliche Dokumentationspflicht des Bauträgers zu Meilensteinen, Abnahmen und Mängeln – mit Zugriffsrecht für Sie als Bauherr.
- Baubegleitung frühzeitig einplanen: Buchen Sie ab Baubeginn einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Baubegleitung zur objektiven Mängelüberwachung.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Schadensersatz
- Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung für einen entstandenen Schaden. Im Baurecht kann Schadensersatz bei Mängeln, Bauzeitverzögerungen oder anderen Pflichtverletzungen des Bauträgers gefordert werden.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelansprüche, Vertragsstrafe. - Haftungsausschluss
- Ein Haftungsausschluss ist eine vertragliche Vereinbarung, die die Haftung einer Partei für bestimmte Schäden begrenzt oder ausschließt. Im Bauvertrag kann ein Haftungsausschluss die Haftung des Bauträgers für leichte Fahrlässigkeit ausschließen.
Verwandte Begriffe: Haftung, Gewährleistung, Risiko. - Grobe Fahrlässigkeit
- Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird. Es handelt sich um ein Verhalten, das objektiv und subjektiv als unentschuldbar erscheint.
Verwandte Begriffe: Fahrlässigkeit, Vorsatz, Sorgfaltspflicht. - Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen über die Errichtung eines Bauwerks. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, BGB, VOB/B. - Verzugsstrafe (Vertragsstrafe)
- Eine Vertragsstrafe ist eine im Voraus vereinbarte Geldsumme, die der Schuldner (z.B. der Bauträger bei Bauzeitverzögerung) an den Gläubiger (den Bauherrn) zahlen muss, wenn er eine bestimmte Vertragspflicht nicht erfüllt.
Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Konventionalstrafe, Pönale. - BGB
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Gesetzesgrundlage des deutschen Zivilrechts. Es regelt unter anderem das Vertragsrecht, das Sachenrecht und das Schadensersatzrecht.
Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Schuldrecht, Sachenrecht. - Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und die Gebäude anschließend verkauft. Der Bauträger übernimmt in der Regel die gesamte Planung und Durchführung des Bauprojekts.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Bauunternehmen, Projektentwickler.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet "grobe Fahrlässigkeit" im Bauvertrag?
Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Bauträger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und einfachste, naheliegende Überlegungen außer Acht lässt. Es handelt sich um ein Verhalten, das objektiv und subjektiv als unentschuldbar erscheint. - Kann ich den Haftungsausschluss im Bauvertrag verhandeln?
Ja, grundsätzlich ist der Haftungsausschluss verhandelbar. Allerdings ist es üblich, dass die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz nicht ausgeschlossen wird. Versuchen Sie, den Haftungsausschluss auf leichte Fahrlässigkeit zu beschränken. - Was passiert, wenn der Bauträger insolvent geht?
Im Falle einer Insolvenz des Bauträgers sind Ihre Schadensersatzansprüche gefährdet. Es ist ratsam, sich vorab über die Bonität des Bauträgers zu informieren und gegebenenfalls eine Baufertigstellungsversicherung abzuschließen. - Welche Alternativen gibt es zum Schadensersatz bei Bauverzögerungen?
Eine Alternative zum Schadensersatz ist die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall von Bauzeitverzögerungen. Diese ist unabhängig vom tatsächlichen Schaden und kann leichter geltend gemacht werden. - Wie kann ich mich vor Baumängeln schützen?
Lassen Sie den Baufortschritt regelmäßig von einem unabhängigen Sachverständigen überwachen. Dieser kann Baumängel frühzeitig erkennen und Ihnen helfen, diese zu beseitigen. - Was ist eine Baufertigstellungsversicherung?
Eine Baufertigstellungsversicherung schützt Bauherren vor den finanziellen Folgen einer Insolvenz des Bauträgers. Sie übernimmt die Kosten für die Fertigstellung des Baus. - Wie lange habe ich Zeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen?
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Baumängeln beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. - Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Schadensersatz?
Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch auf Beseitigung von Mängeln. Schadensersatz kann zusätzlich geltend gemacht werden, wenn durch den Mangel ein weiterer Schaden entstanden ist.
Verwandte Themen
- Bauzeitverzögerung
Ursachen, Rechte und Ansprüche bei Verzögerungen im Bauablauf. - Baumängel
Erkennung, Dokumentation und Durchsetzung von Mängelansprüchen. - Abnahme des Bauwerks
Bedeutung, Ablauf und Konsequenzen der Bauabnahme. - Sicherheiten im Bauvertrag
Möglichkeiten zur Absicherung des Bauherrn gegen Risiken. - Insolvenz des Bauträgers
Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Bauherrn im Insolvenzfall.
-
Haftungsausschluss im Bauvertrag: Risiko für Bauherren!
Möglich ist das schon ...
Möglich ist das schon dass Ihr Generalunternehmer so etwas in seinem Vertrag formuliert. Gut für ihn. Würde ich an seiner Stelle auch machen. Jetzt braucht es nur noch einen blauäugigen Bauherren, der das unterschreibt. Prima.
Es kann am Bau immer zu Verzögerungen kommen (Witterung!), aber eben auch zu Verzögerungen, die der Generalunternehmer zu verantworten hat (schlechte Terminplanung, Handwerker nicht bezahlt, oder was weiß ich ...).
Sie müssen das doch so nicht unterschreiben!
Gruß
Thomas Bock -
Bauvertrag: Alternativen zum Haftungsausschluss finden
unterschreiben werden wir das so auch nicht, aber ...
unterschreiben werden wir das so auch nicht, aber der Bauunternehmer weigert sich, den Passus raus zu nehmen!
Starkes Stück, finden wir auch.. Aber evtl. müsste man einfach nur eine andere Formulierung finden, um seine Bedenken bzw. seinen geschilderten Fall abzusichern.
Wir treten nun ohnehin dem Bauherrenschutzbund bei, der wird's schon richten 🙂
Vielen Dank für die Antwort! -
Bauvertrag ohne Haftungsausschluss: Auftragsvergabe prüfen!
-
Bauträgerwahl: Vertrauensverlust durch Haftungsausschluss
Vertrauensverhältnis
Da das Vertrauensverhältnis nun von vornherein gelitten hat, suchen Sie sich halt einen anderen Bauträger.
Oder wie wäre es mit Planung und Bauüberwachung durch Architekten / Ingenieur und gewerkeweiser Vergabe?
Wenn Sie bei Ihrem Bauträger bleiben wollen, dann lassen Sie den Vertrag von einem Fachanwalt prüfen. Eventuell sind Formulierungen, die eine Partei zu sehr benachteiligen, ohnehin unwirksam.
Gruß -
Bauvertrag: Lösung für strittigen Haftungsausschluss-Passus
kann den Generalunternehmer schon verstehen
... werde aber mit Sicherheit eine Lösung finden.
Vertrauen ist da, Engagement seitens des Generalunternehmer auch, nur dieser Passus geht mir absolut nicht ein.
Vielen Dank für die Infos 🙂 -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Schadensersatz im Bauvertrag: Haftungsausschluss und grobe Fahrlässigkeit
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Legitimität eines Haftungsausschlusses für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzugs im Bauvertrag, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Bauherren sollten diesen Passus kritisch prüfen und alternative Formulierungen in Betracht ziehen. Ein Vertrauensverlust zum Bauträger kann die Folge sein, weshalb die Wahl eines anderen Bauträgers oder die Beauftragung eines Fachanwalts ratsam sein kann. Die Bedeutung von Transparenz und Vertrauen zwischen Bauherr und Bauträger wird hervorgehoben.
⚠️ Wichtig/Achtung: Im Beitrag Haftungsausschluss im Bauvertrag: Risiko für Bauherren! wird darauf hingewiesen, dass einseitige Vertragsbedingungen, die den Bauherrn benachteiligen, ein Warnsignal sein sollten. Bauherren sollten sich nicht unter Druck setzen lassen, solche Klauseln zu akzeptieren.
✅ Zustimmung/Empfohlen: Der Beitritt zum Bauherrenschutzbund wird im Beitrag Bauvertrag: Alternativen zum Haftungsausschluss finden als Möglichkeit genannt, sich rechtlich beraten und unterstützen zu lassen. Dies kann helfen, eine faire Vertragsgestaltung zu erreichen.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten den Bauvertrag von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen lassen, um sicherzustellen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben und der Haftungsausschluss keine unzumutbare Benachteiligung darstellt. Alternativ kann die gewerkeweise Vergabe mit Planung und Bauüberwachung durch Architekten/Ingenieure in Betracht gezogen werden, wie im Beitrag Bauträgerwahl: Vertrauensverlust durch Haftungsausschluss vorgeschlagen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Schadensersatz, Bauvertrag, Haftungsausschluss, Nichterfüllung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - KfW40 trotz Wärmepumpe nicht erreicht? Ursachen, Mängel & Ansprüche bei höherem Energiebedarf
- … KfW40, Wärmepumpe, Energiebedarf, Dämmung, Mängel, Bauvertrag, Minderung, Primärenergiebedarf, Solaranlage, Doppelhaus …
- … Schadensersatz: Wenn Ihnen durch die Nichterreichen des KfW40-Standards ein Schaden entsteht (z.B. höhere Energiekosten), können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. …
- … Nichterreichung ein rechtlich relevanter Mangel mit Anspruch auf Minderung, Nachbesserung oder Schadensersatz. …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solaranlage Abnahmeprotokoll Pflicht? Ansprüche bei fehlendem Protokoll & Mängel nach Installation?
- … Keine Möglichkeit mehr, Mängel nachbessern oder Schadensersatz geltend zu machen – vollständiger Verlust von Rechtsmitteln. …
- … Unklare Rechtslage bei Versicherungsschäden oder Haftungsfragen – mögliche Ablehnung von Schadensersatz durch Versicherung. …
- … wird häufig in Bauverträgen vereinbart und ergänzt das BGBAbk.. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungen, Vertragsbedingungen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt kündigen: Gründe, Vorgehen & Kosten bei Bauverzögerung?
- … des Architekten müssen in der Regel bezahlt werden. Eventuell können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn der Architekt die Bauverzögerung oder Mängel verschuldet …
- … Alle Bauleistungen könnten unwirksam sein; Abnahme und Gewährleistung entfallen; Haftungsausschluss für Mängel droht. …
- … Spätere Schadensersatzansprüche gegen Architekten oder Handwerker sind ausgeschlossen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt vernachlässigt Bauprojekt: Was tun? Tipps zu Rechten, Pflichten & Vorgehen
- … Architekt, Bauprojekt, Bauvertrag, HOAIAbk., Leistungsphasen, Bauzeit, Mängel, Anwalt, Baurecht, Gewährleistung, Bauleitung, Architektenvertrag …
- … dass Sie bei erneutem Verstreichen der Frist den Vertrag kündigen oder Schadensersatzansprüche geltend machen werden. …
- … zu besprechen. Ein Anwalt kann Ihnen auch bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen helfen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenfehler beim Dach: Was tun bei Planungsfehlern, Bauverzug & Kosten?
- … Architektenfehler, Dachplanung, Bauverzug, Planungsfehler, Baumängel, Schadensersatz, Architekt haftbar machen, Dachdecker, Baugenehmigung …
- … Architektur, Baurecht, Bauwesen, Dachbau, Schadensersatz …
- … Rechtliche Beratung: Kontaktieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Ansprüche (Schadensersatz, Minderung) zu prüfen. Ihre Rechtsschutzversicherung könnte die Kosten übernehmen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Fehlerhafte Baupläne im Freistellungsverfahren: Was tun bei Mängeln & Planungsfehlern?
- … noch vor Versand der Mängelanzeige, um Ihre Ansprüche auf kostenfreie Nachbesserung, Schadensersatz und Verzugsfolgen zu prüfen und ggf. einzuklagen. …
- … für Planungs- und Bauüberwachungsfehler, die zu Schäden führen. Verwandte Begriffe: Baumängel, Schadensersatz, Bauvertrag. …
- … durch den Architekten. Wenn dieser die Mängel nicht behebt, können Sie Schadensersatz fordern oder einen anderen Architekten mit der Korrektur der Pläne beauftragen …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Fundamentplatte weicht vom Vertrag ab: Rechte, Vorgehen & Kosten bei Mängeln?
- … Vergleichen Sie die Ist-Beschaffenheit der Fundamentplatte genau mit den Soll-Vorgaben im Bauvertrag, den Bauzeichnungen und der Baubeschreibung. Ziehen Sie einen Bausachverständigen hinzu, um …
- … die Abweichung eindeutig als Baumangel mit Ansprüchen auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz nach § 633 ff BGBAbk.. …
- … Positiv: Hohe Erfolgsaussichten bei Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt hat Sanierung ruiniert: Kostenexplosion, Pfusch & Regress – Was tun?
- … Verlust von Beweisen, Ausschluss von Schadensersatzansprüchen, Kostenexplosion ohne Haftungszuweisung …
- … sollte schriftlich abgeschlossen werden und alle wichtigen Punkte enthalten. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Honorarvertrag. …
- … Eine Regressforderung ist ein Anspruch auf Schadensersatz, den ein Geschädigter gegen den Verursacher eines Schadens geltend machen kann. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag Auflösen: Kosten, Risiken & Alternativen bei Planungsfehlern?
- … Architektenvertrag, Auflösung, Kündigung, Planungsfehler, Baukosten, Honorar, Schadensersatz, Bauleitung …
- … Leistungen. Bei mangelhafter Leistung können Sie jedoch das Honorar mindern oder Schadensersatz fordern. Lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt beraten. …
- … Qwen ergänzt die HOAIAbk.-Bezüge (2021), die Rechtsgrundlage für den Schadensersatzanspruch bei rechtsgrundloser Kündigung durch den Architekten, sowie das Risiko der …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt kündigt Vertrag: Rechte, Pflichten & Alternativen bei Vertrauensverlust?
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Schadensersatz, Bauvertrag, Haftungsausschluss, Nichterfüllung" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Schadensersatz, Bauvertrag, Haftungsausschluss, Nichterfüllung" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Schadensersatz im Bauvertrag ausgeschlossen? Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit für Bauherren?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Schadensersatz Bauvertrag: Haftungsausschluss prüfen
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Schadensersatz, Bauvertrag, Haftungsausschluss, Nichterfüllung, Verzug, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, BGB
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
|
|
BAU |
