Werkvertrag weicht ab: Baugenehmigung/Aufteilungsplan – Rechte, Risiken & Vorgehen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Dieser Thread behandelt die Problematik, wenn ein Werkvertrag von der Baugenehmigung und dem Aufteilungsplan abweicht, insbesondere im Kontext von Wohnungseigentum. Es wird diskutiert, ob es sich um ein echtes Reihenhaus oder eine Reihenwohnung handelt, welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben und wie man mit Abweichungen umgehen sollte. Die korrekte Bezeichnung im Werkvertrag und die Konsequenzen für Grunderwerbsteuer und Baugenehmigungen werden ebenfalls thematisiert.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Empfehlung · 👉 Handlungsempfehlung

Werkvertrag weicht ab: Baugenehmigung/Aufteilungsplan – Rechte, Risiken & Vorgehen?

Wir haben von einem Bauträger ein Grundstück in Hamburg gekauft und mit diesem Bauträger einen Werkvertrag zur Bebauung abgeschlossen. Das Ganze im Wohnungseigentum, da der Werkvertrag über ein Reihenhaus lautet (insgesamt sind es 3 Reihenhäuser). Die Baugenehmigung und der Aufteilungsplan  -  beides vom Bauträger beschafft  -  gelten jedoch für zwei Doppelhaushälften, eine davon mit einer Einliegerwohnung.
Frage: Können wir als Bauherren für die Abweichung belangt werden?
Darüber hinaus ist für den gemeinsamen Heizraum im Aufteilungsplan zwar kein Sondereigentum gekennzeichnet und laut Teilungserklärung besteht eine gemeinsame Nutzung für alle 3 Häuser, allerdings hat unser Haus laut Werkvertrags-Grundrissen einen Kellerzugang zu diesem Raum, laut Aufteilungsplan/Baugenehmigung allerdings nicht.
Frage: Reicht die Teilungserklärung, um unser Nutzungs- und Zugangsrecht zu sichern?
Und gibt es ein Internetportal, auf dem man Bauträger und ggf. Notare bewerten kann ...?
  • Name:
  • Basel
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise: Werkvertrag vs. Baugenehmigung: Abweichungen prüfen!

    🔴 Kritisch: Nicht genehmigte Änderungen können zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen.

    🔴 Kritisch: Bei statisch relevanten Abweichungen ist eine sofortige Prüfung durch einen Statiker erforderlich.

    GoogleAI-Analyse: Werkvertrag vs. Baugenehmigung: Abweichungen prüfen!

    Ich beurteile die Situation als potenziell problematisch, da Abweichungen zwischen Werkvertrag, Baugenehmigung und Aufteilungsplan zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen können.

    🔴 Gefahr: Abweichungen von der Baugenehmigung können zum Rückbau verpflichten oder die Nutzung einschränken. Dies kann auch den Wert der Immobilie mindern.

    Ich empfehle folgende Schritte:

    • Prüfung der Abweichungen: Lassen Sie die Abweichungen von einem Bausachverständigen oder Anwalt für Baurecht detailliert prüfen.
    • Klärung mit dem Bauträger: Fordern Sie den Bauträger schriftlich auf, die Abweichungen zu erklären und darzulegen, wie diese behoben werden können.
    • Prüfung der Teilungserklärung: Untersuchen Sie die Teilungserklärung hinsichtlich Regelungen zu Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Nutzungsrechten.

    Ich rate dringend dazu, die Abweichungen nicht zu ignorieren, da dies später zu erheblichen Problemen führen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Fachanwalt für Baurecht auf, um Ihre Rechte zu wahren und die nächsten Schritte zu planen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein Werk (z.B. ein Haus) herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
    Verwandte Begriffe: Bauträgervertrag, Bauvertrag, Bauleistungen.
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bebauungsplan.
    Aufteilungsplan
    Der Aufteilungsplan ist eine zeichnerische Darstellung, die ein Gebäude in einzelne Sondereigentumseinheiten (z.B. Wohnungen) aufteilt und die jeweiligen Grenzen festlegt. Er ist Bestandteil der Teilungserklärung.
    Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum.
    Teilungserklärung
    Die Teilungserklärung ist ein notariell beurkundetes Dokument, das ein Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen aufteilt und die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer regelt.
    Verwandte Begriffe: Aufteilungsplan, Wohnungseigentumsgesetz (WEGAbk.), Gemeinschaftsordnung.
    Sondereigentum
    Sondereigentum ist das Eigentum an einer einzelnen Wohnung oder einem anderen abgeschlossenen Raum innerhalb eines Gebäudes. Der Eigentümer kann mit seinem Sondereigentum grundsätzlich frei verfahren, muss aber die Rechte der anderen Wohnungseigentümer beachten.
    Verwandte Begriffe: Gemeinschaftseigentum, Teilungserklärung, Wohnungseigentum.
    Gemeinschaftseigentum
    Gemeinschaftseigentum sind die Teile eines Gebäudes, die allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehören, wie z.B. Treppenhaus, Dach, Fassade und Garten. Die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt der Wohnungseigentümergemeinschaft.
    Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Teilungserklärung, Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke kauft, bebaut und die Gebäude anschließend verkauft. Bauträgerverträge sind spezielle Werkverträge, die besondere rechtliche Regelungen enthalten.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Projektentwickler.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert, wenn der Werkvertrag von der Baugenehmigung abweicht?
      Abweichungen können zu rechtlichen Problemen führen, insbesondere wenn sie nicht genehmigt sind. Dies kann von der Forderung nach Rückbau bis hin zu Bußgeldern reichen. Es ist wichtig, die Abweichungen zu dokumentieren und rechtlichen Rat einzuholen.
    2. Welche Rolle spielt der Aufteilungsplan im Wohnungseigentum?
      Der Aufteilungsplan ist ein wesentlicher Bestandteil der Teilungserklärung und legt die Grenzen des Sondereigentums und Gemeinschaftseigentums fest. Abweichungen vom Aufteilungsplan können zu Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern führen.
    3. Was ist Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum?
      Sondereigentum ist der Teil einer Immobilie, der einem einzelnen Eigentümer gehört (z.B. eine Wohnung). Gemeinschaftseigentum sind die Teile der Immobilie, die allen Eigentümern gemeinsam gehören (z.B. Treppenhaus, Dach).
    4. Kann ich den Bauträger für die Abweichungen haftbar machen?
      Ja, wenn die Abweichungen auf ein Verschulden des Bauträgers zurückzuführen sind (z.B. fehlerhafte Planung oder Ausführung), können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.
    5. Was ist eine Teilungserklärung?
      Die Teilungserklärung ist ein notariell beurkundetes Dokument, das ein Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen aufteilt und die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer regelt.
    6. Wie finde ich einen geeigneten Anwalt für Baurecht?
      Suchen Sie nach einem Anwalt mit Spezialisierung auf Baurecht und Erfahrung im Umgang mit Bauträgerverträgen. Empfehlungen von anderen Bauherren oder Architekten können hilfreich sein.
    7. Was ist ein Bausachverständiger?
      Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Baumängel und Bauschäden beurteilen kann. Er kann Ihnen helfen, die Abweichungen zwischen Werkvertrag, Baugenehmigung und Aufteilungsplan zu bewerten.
    8. Welche Kosten entstehen durch die Beauftragung eines Anwalts und Bausachverständigen?
      Die Kosten variieren je nach Umfang der Leistungen und dem Stundensatz des Anwalts bzw. Sachverständigen. Es ist ratsam, vorab ein Angebot einzuholen.

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    • Bauträgervertrag prüfen lassen
      Warum eine rechtliche Prüfung vor Vertragsabschluss sinnvoll ist.
  2. Werkvertrag: Reihenhaus vs. Wohnung – Begriffsklärung

    Foto von Martin G. Halbinger

    Begriffe?
    Entweder Sie mischen die Begriffe oder das Konstrukt ist sonderbar.
    Frage:
    • Handelt es sich um ein echtes Reihenhaus (Getrennte Flurstücke, Mehrschalige Kommunwand) oder um eine Wohnung im Reihenhausstil (technisch ein Gebäude)?
    • Ist der Grundstücksverkäufer und die ausführende Firma ein und die selbe?
    • Wer ist als Bauherr in der Baugenehmigung?
    • Wo ist dieser Heizraum? Wie ist er zugänglich?

    Zum Portal
    Jeder darf selbst seine Meinung äußern, aber ein Betreiber einer solchen Plattform würde ständig mit Klagen von schlecht Bewerteten bezüglich negativer Meinungen überhäuft werden.

  3. Werkvertrag: Seltsames Konstrukt – Reihenhaus als Wohnung?

    Es kann natürlich sein, dass ich begrifflich danebenliege, ...
    Es kann natürlich sein, dass ich begrifflich danebenliege, aber das sind die Begriffe aus dem Kaufvertrag und hier liegt vermutlich ein Fall von "seltsames Konstrukt" vor.
    1. Es ist 1 Flurstück für alle 3 RH gemeinsam. (Den Begriff "Mehrschalige Kommunwand" kann ich leider nicht einordnen). Im Kaufvertrag steht auf jeden Fall Reihenhaus, in den Unterlagen der öffentlichen Hand (Baugenehmigung, Aufteilungsplan usw.) steht 1 Doppelhaus mit einer Einliegerwohnung.
    2. Der Kaufvertrag über das Grundstück ist mit dem Inhaber der Firma abgeschlossen worden, die Vertragspartner im Werkvertrag ist. Verkäufer ist also vertraglich nicht gleich Bauträger.
    3. Bauherr laut Baugenehmigung ist der Bauträger. Im Vertrag steht aber irgendetwas im Sinne von, dass wir jetzt Bauträger sind und alle Rechte/Pflichten übernehmen.
    4. Der Heizraum ist im Keller des mittleren Hauses (Nr. 2). Laut Aufteilungsplan (den wir erst Monate nach Abschluss des Kauf- / Werkvertrages erhalten haben) gibt es einen Zugang vom Keller des Hauses 1, von Haus 3 (unseres) keinen (da unseres laut den öffentlichen Unterlagen ja eine eigene Heizanlage hat). Laut Kau- / Werkvertrag hat auch Haus 3 einen Kellerzugang zum Heizraum Haus 2 und keine eigene Heizanlage.
    Ich hoffe, damit kann die Fragestellung besser geprüft werden 🙂
    • Name:
    • Basel
  4. WEG-Teilung: Reihenwohnung statt Reihenhaus – Ungewöhnlich!

    Foto von

    ungewöhnlich
    1. Anscheinend haben Sie eigentumsrechtlich eine "Reihenwohnung" im Stil eines Reihenhauses gekauft, da anscheinend eine Aufteilung nach WEGAbk. geplant ist. oder des Grundstück soll nicht geteilt werden, dann ergibt sich eine komplett andere Situation ...
    Eine mehrschalige Kommunwand besteht aus zwei Wänden, die durch eine komplett durchgehende Fuge getrennt sind. somit wären die beiden Hälften sowohl statisch als auch schalltechnisch (fast komplett) getrennt.
    2. Dies ist vor allem wegen der Grunderwerbssteuer interessant. Wenn der Grundstückskauf mit dem Hausbau irgendwie verbunden ist, kann dies steuerrechtlich wie der Kauf eines fertig bebauten Grundstücks gewertet werden, wodurch auch für die Baukosten Grunderwerbssteuer zu zahlen ist.
    3. Bauträger sein Sie nicht, höchstens Bauherr, soweit dies auch der Bauaufsichtsbehörde gemeldet wird. Dann müsste aber für jedes Einzelgebäude eine eigene Baugenehmigung erteilt worden sein, sonst müssten Sie ggf für ungenehmigte Änderungen bei Ihren Nachbarn gegenüber der Behörde mit haften, da es dann eine gesamtschuldnerisch haftende Bauherrengemeinschaft gibt.
    4. Der Aufteilungsplan ist neben der Teilungserklärung zur Darstellung Ihres Eigentums erforderlich. Neben der Fehlenden Türe ist auch wichtig, wie der Heizraum eigentumsrechtlich dargestellt ist.
    Die Änderung der Heizanlage und die neue Türe ist baugenehmigungsrechtlich umproblematisch; auch wenn streng genommen eine Tektur erforderlich sein kann. Dazu kenn ich aber die Hamburger LBOAbk. nicht genau genug ...
    Fazit:
    Das gesamte Konstrukt scheint eine schlecht zu Ende gedachte Mischung. Sowohl WEG- als auch steuerrechtlich kann es Probleme geben ... Näheres müsste nach Prüfung aller Unterlagen und ggf. noch abzuschließender rechtlicher Nachbesserungen seitens des Bauträgers geprüft werden.
  5. Reihenwohnung im WEG: Grunderwerbsteuer & Baugenehmigung

    1. Ja, "Reihenwohnung" (dieser Begriff taucht allerdings nirgendwo ...
    1. Ja, "Reihenwohnung" (dieser Begriff taucht allerdings nirgendwo auf), Teilung nach WEGAbk.. Die mehrschalige Kommunwand haben wir aber trotzdem bekommen, immerhin ...
    2. Ja, wir mussten auch für die Baukosten Grunderwerbssteuer zahlen.
    3. Woher weiß ich, ob eine Änderung der Bauherren-Regelung dem Bauamt gemeldet wurde? Woran kann man erkennen, ob es für jedes Einzelgebäude eine eigene Baugenehmigung gibt? Ich fürchte, wir haften gesamtschuldnerisch  -  gibt es hier etwas zu beachten bzw. können wir "Vorsichtsmaßnahmen" treffen? Gilt diese Gesamthaftung dann nur während der Bauzeit oder immer?
    4. Der Heizraum ist nicht als Sondereigentum gekennzeichnet  -  nach allem, was ich recherchiert habe, ist er dann im Zweifelsfall Gemeinschaftseigentum.
    Dass die Änderung der Heizungsanlage und der Zugang zum gemeinsamen Heizraum baugenehmigungsrechtlich unbedenklich ist, ist eine gute Nachricht. Allerdings hat sich der Bauträger bereits schriftlich geweigert, rechtliche Nachbesserungen vorzunehmen und wir lassen die Abweichungen jetzt durch einen Anwalt prüfen.
  6. Baugenehmigung prüfen: Gesamtgenehmigung oder Einzelgenehmigung?

    Foto von

    zu 3.
    zu 3.
    Wenn Sie / die Gemeinschaft zum Bauherrn wurden, ist Ihnen auch die Baugenehmigung / die genehmigten Pläne auszuhändigen. Darin sehen Sie dann, ob es eine Gesamtgenehmigung gibt, oder ob Ihr Haus eine eigene Genehmigung hat.
    Wenn Sei dann eine Bauherrengemeinschaft sind, haften Sie für alles, was in Verbindung mit dieser Baumaßnahme steht inkl. offene Restauflagen oder rechtswidrige Änderungen usw. und zwar unbegrenzt ...
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Werkvertrag & Baugenehmigung: Rechte bei Abweichungen im Wohnungseigentum

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt die Problematik, wenn ein Werkvertrag von der Baugenehmigung und dem Aufteilungsplan abweicht, insbesondere im Kontext von Wohnungseigentum. Es wird diskutiert, ob es sich um ein echtes Reihenhaus oder eine Reihenwohnung handelt, welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben und wie man mit Abweichungen umgehen sollte. Die korrekte Bezeichnung im Werkvertrag und die Konsequenzen für Grunderwerbsteuer und Baugenehmigungen werden ebenfalls thematisiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Klären Sie, ob es sich um eine Gesamtgenehmigung oder eine Einzelgenehmigung für Ihr Haus handelt, wie in Baugenehmigung prüfen: Gesamtgenehmigung oder Einzelgenehmigung? erläutert wird. Dies ist entscheidend für Ihre Rechte und Pflichten als Bauherr oder Bauherrengemeinschaft.

    ✅ Empfehlung: Prüfen Sie den Werkvertrag und die Baugenehmigung genau auf Abweichungen. Holen Sie sich rechtlichen Rat, um Ihre Rechte als Käufer einer Reihenwohnung im Wohnungseigentum zu wahren. Beachten Sie die Hinweise zur Grunderwerbsteuer und zur möglichen Haftung als Bauherrengemeinschaft.

    👉 Handlungsempfehlung: Beginnen Sie mit einer Klärung der Begrifflichkeiten, wie im Beitrag Werkvertrag: Reihenhaus vs. Wohnung – Begriffsklärung angeraten. Untersuchen Sie, ob eine WEG-Teilung vorliegt (WEG-Teilung: Reihenwohnung statt Reihenhaus – Ungewöhnlich!) und welche Konsequenzen dies für Ihre Rechte und Pflichten hat. Die steuerlichen Aspekte werden in Reihenwohnung im WEG: Grunderwerbsteuer & Baugenehmigung angesprochen.

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