ich plane den Bau eines Wohnhauses auf einem Grundstück mit Hanglage (in Niedersachsen).
Dabei gibt es die folgenden Besonderheiten:
- alle 4 angrenzenden Nachbargrundstücke haben den Geländeverlauf in der Grenze durch Anschüttungen erhöht!
- alle 4 Seitenlinien des Grundstücks weisen Steigungen auf (Höhenunterschied diagonal ca. 2,8 m)
- Im § 16 NBauO wird ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Aufschüttung zur Angleichung an die Geländehöhe des Nachbargrundstücks eingegangen. Dies soll auch erfolgen!
Gem. § 16 ergibt sich somit die für den Grenzabstand relevante Geländehöhe aus der sich aus der Aufschüttung ergebenen neuen Geländeverlauf.
Nun meine Frage:
Ergibt sich die neue Geländeoberfläche als schiefe Ebene, deren begrenzende Seitenlinie durch die vorhandenen Geländeoberflächen der Nachbargrundstücke definiert ist?
Oder ist die Geländehöhe in der Grenze die relevante Höhe für die Bestimmung der Grenzabstände?
Ich habe diese Fragen bei meinem zuständigen Bauamt gestellt, aber leider sieht man dort keinen Grund meine Frage zu beantworten. Habe ich ein Recht auf richtige Auskunft?
Die Antwort des Bauamtes lautet immer: maßgeblich ist der gewachsene Boden!