Ich habe in Stuttgart ein Wohnhaus gekauft mit dahinterliegendem ehem. Stall, BJ vor 1824, z.T. keine Baupläne vorhanden.
Es besteht an einer Seite (mit undokumentierten Fenstern, die aber offensichtlich schon immer da waren) 1,5 m Abstand zur Grundstücksgrenze, an einer anderen (mit einem in den 50 ern "in stets widerruflicher Weise" genehmigten Fenster) 0,5 m Grenzabstand. Abstand zu anderen Gebäuden ist überall über 3 m, aber eben nicht auf unserem Grundstück.
Seit ca. 1956 sind beide Gebäude durch ein (als Büro/Lager genehmigtes) Zwischengebäude verbunden und der Stall wurde zu Gewerberaum/Lager umgebaut. Ab ca. 1970 wurde 30 Jahre lang die meiste Fläche als Gastarbeiterunterkunft genutzt (selbst im Keller), ich nehme an ohne baurechtliche Genehmigung.
Die Gegend ist als "gemischt Wohnen/Gewerbe" zoniert, wobei Gewerbe aber aussterben und meist junge Familien (wie wir) sich ihre Traumhäuschen renovieren.
Ich möchte das Gebäude umfassend sanieren und in zwei vernünftig geschnittene Wohneinheiten umbauen.
Dazu habe ich folgende Fragen, mit denen ich mich nicht zum Baurechtsamt traue um keine schlafenden Hunde zu wecken. Vielleicht kann mir hier jemand Tipps oder Erfahrungswerte vermitteln.
- Ist eine Nutzungsänderung (die ja de fakto schon lange stattgefunden hat) in Wohnraum unter den geschilderten Umständen genehmigungsfähig? Bleibt dabei der Bestandsschutz des Gebäudes bestehen?
- Habe die vorhandenen (undokumentierten) Fenster Bestandsschutz, bzw. könnten evtl. zusätzliche Fenster genehmigt werden?
- Was steht zu befürchten, wenn wir die Lager- / Gewerbe- / Büroflächen einfach so weiter als Wohnraum nutzen?
- Was, wenn die Nachbarn zu diesen beiden Punkten andere Ansichten haben wir wir - können sie Umnutzung bzw. zusätzliche Fenster effektiv verhindern?
Gerade die Umnutzung wäre sehr wichtig für uns, da Gewerberaum für uns nutzlos und in der Lage auch nicht vermietbar ist.
Viele Grüße,
rank
