Balkon, Terrasse oder Veranda: Unterschiede, Maße & Genehmigung für den Anbau?
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ich Interessiere mich für einen Anbau eines Balkons bzw. Terrasse. Ich möchte, bevor ich mich mit den Nachbarn, zum Zwecke der Genehmigung in Verbindung setzen, die richtige Terminologie kennen lernen. Der Balkon soll an einer Außenwand im 1. Stock meines Hauses entstehen.
Und hier die Frage:
Gibt es Normgrößen bzw. eine gewisse Bandbreite (Länge x Breite) für Balkone und Terrassen? Wann spricht man von Balkonen (ca. in m²) und wann von Terrassen (ca. in m²).
Meine derzeitige Vorstellung des Anbaues wären ca. 4,81 m x 3,50 m.
Wäre dies ein Balkon od. eine Terrasse? Oder Alternativ 3.81 m x 2,00 m (Balkon o. Terrasse?). Ich bitte Sie, mich diesbezüglich über den o.g. Sachverhalt aufzuklären.
Vielen Dank im Voraus.
M. Klotzsch
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Statische Prüfung durch einen zertifizierten Tragwerksplaner vor jeglichem Baubeginn – besonders bei den geplanten Abmessungen bis 4,81 m × 3,50 m im 1. Obergeschoss.
🔴 KRITISCH: Baugenehmigung ist zwingend erforderlich – Bagatellgrenzen werden bei über 7,6 m² (und insbesondere bei 16,8 m²) in allen Bundesländern deutlich überschritten.
⚠️ WICHTIG: Ein Anbau im 1. Obergeschoss kann niemals eine Terrasse sein – die korrekte Bezeichnung „Balkon“ oder ggf. „Dachterrasse“ hat unmittelbare baurechtliche und statische Konsequenzen.
⚠️ WICHTIG: Prüfung der bestehenden Außenwand auf Materialfestigkeit, Mauerwerkstyp, Fugenlage und Altlasten (z. B. Asbest, Feuchteschäden) vor Anschlussplanung.
⚠️ WICHTIG: Klärung der Nachbarrechte (Abstandsflächen, Einsicht) erst nach baurechtlicher Zulässigkeit – nicht vorab, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.
KI-Analyse (GoogleAI)
Um die richtige Terminologie für Ihren Anbau zu finden, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen Balkon, Terrasse und Veranda zu kennen. Ein Balkon ist eine Plattform, die an der Außenseite eines Gebäudes angebracht ist und keinen direkten Zugang zum Garten hat. Eine Terrasse befindet sich ebenerdig und hat meist direkten Zugang zum Garten. Eine Veranda ist überdacht und kann sowohl ebenerdig als auch erhöht sein.
Bezüglich der Normgrößen gibt es keine festen Vorgaben, aber übliche Breiten für Balkone liegen zwischen 1,50 m und 2,50 m, während Terrassen und Veranden deutlich größer sein können. Die Länge richtet sich nach den baulichen Gegebenheiten und Ihren individuellen Wünschen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vorab die baurechtlichen Bestimmungen in Ihrer Gemeinde, da ein Anbau genehmigungspflichtig sein kann. Ein Gespräch mit einem Architekten oder Bauingenieur kann Ihnen bei der Planung und Genehmigung helfen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt betrifft die terminologische Abgrenzung zwischen Balkon, Terrasse und Veranda sowie die Frage nach Normgrößen und Genehmigungserfordernissen für einen geplanten Anbau im ersten Obergeschoss. Der Nutzer plant einen Anbau mit den Maßen 4,81 m x 3,50 m oder alternativ 3,81 m x 2,00 m und möchte wissen, ob es sich dabei um einen Balkon oder eine Terrasse handelt.
✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Unterscheidung zwischen Balkon (auskragend, ohne direkte Bodenberührung) und Terrasse (ebenerdig oder auf einer Bodenplatte) ist korrekt. Die genannten Maße sind für einen Balkon oder eine Terrasse grundsätzlich realisierbar.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Bezeichnung allein von der Quadratmeterzahl abhängt, ist nicht zutreffend. Entscheidend ist die bauliche Ausführung: Ein Balkon ist ein aus der Fassade auskragender, überdachter oder offener Anbau ohne direkten Bodenkontakt. Eine Terrasse hingegen ist eine befestigte Fläche auf dem Boden oder einer Bodenplatte. Eine Veranda ist ein überdachter, seitlich geschlossener Anbau.
➕ Ergänzung: Es gibt keine bundesweit einheitlichen Normgrößen für Balkone oder Terrassen. Die Maße richten sich nach den landesrechtlichen Bauordnungen, dem Bebauungsplan und statischen Erfordernissen. Für einen Balkon im 1. Stock ist eine statische Berechnung durch einen Tragwerksplaner zwingend erforderlich. Die geplanten Maße von 4,81 m x 3,50 m (ca. 16,8 m²) sind für einen Balkon sehr groß und würden eher einer Dachterrasse oder einem auskragenden Terrassenanbau entsprechen. Die kleinere Variante (3,81 m x 2,00 m = 7,6 m²) ist typischer für einen Balkon.
🔴 Gefahr: Ein Anbau dieser Größe im 1. Stock ohne vorherige statische Prüfung und Baugenehmigung stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Die Gefahr eines Einsturzes oder von Bauschäden an der tragenden Wand ist bei Eigenkonstruktionen ohne Fachplanung sehr hoch. Zudem können Nachbarrechte (Abstandsflächen, Einsicht) verletzt werden.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor jeder weiteren Planung einen Tragwerksplaner (Statiker) und einen Bauantragsteller (Architekt oder Bauingenieur). Lassen Sie die Machbarkeit anhand der statischen Gegebenheiten und des Bebauungsplans prüfen. Stellen Sie dann einen Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde. Erst nach Genehmigung und mit geprüfter Statik sollte die Ausführung erfolgen. Kontaktieren Sie die Nachbarn erst nach Klärung der baurechtlichen Zulässigkeit.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft die fachliche Einordnung eines geplanten Außenanbaus an einem Wohngebäude im 1. Obergeschoss, wobei der Auftraggeber zwischen den Begriffen "Balkon" und "Terrasse" unterscheiden möchte – vor allem im Hinblick auf baurechtliche Genehmigungsanforderungen und bauliche Normierung.
🔴 Gefahr: Ein Anbau im 1. Obergeschoss mit den genannten Abmessungen (bis zu 4,81 m × 3,50 m) stellt eine erhebliche statische Zusatzbelastung dar, die ohne fachkundige Tragwerksplanung und statische Berechnung zu schwerwiegenden Sicherheitsrisiken führen kann – insbesondere bei älteren Gebäuden ohne entsprechende Vordimensionierung der Außenwand oder des Tragwerks.
⚠️ Korrektur: Es gibt keine verbindlichen "Normgrößen" für Balkone oder Terrassen; vielmehr regeln Landesbauordnungen (LBO), Bauordnungsverordnungen und die DINAbk. 18065 die zulässigen Abmessungen, Überstände, Geländerhöhen und statischen Anforderungen – nicht aber eine pauschale Flächengrenze zwischen Balkon und Terrasse.
➕ Ergänzung: Entscheidend für die Einordnung ist die Bauart: Ein Balkon ist definitionsgemäß ein überdachter oder unüberdachter, in den Raum hineinragender, tragwerksmäßig mit dem Gebäude verbundener Ausbau, der mindestens auf drei Seiten offen ist und über eine eigene Tragkonstruktion verfügt; eine Terrasse hingegen ist stets ebenerdig und bodengleich angeordnet – ein Anbau im 1. Stock kann daher per Definition niemals eine Terrasse sein.
✅ Zustimmung: Die Frage nach der korrekten Terminologie ist durchaus berechtigt, da die Bezeichnung "Balkon" unmittelbare baurechtliche Konsequenzen hat – etwa hinsichtlich der Einbeziehung in die Geschossflächenzahl, der Abstandsflächenberechnung oder der Nachbarbeteiligung nach § 9 BauGBAbk..
🔴 Gefahr: Die geplante Größe von bis zu 16,8 m² (4,81 m × 3,50 m) überschreitet in vielen Bundesländern die Bagatellgrenzen für genehmigungsfreie Vorhaben deutlich – zudem ist bei solchen Dimensionen stets eine statische Nachweisführung sowie eine brandschutztechnische Bewertung der Durchbrüche und Anschlussdetails erforderlich.
➕ Ergänzung: Auch die Wahl des Anschlusskonzepts (z. B. freitragend, stützengeführt oder wandständig) beeinflusst maßgeblich die statische Belastung der bestehenden Außenwand – hier sind Materialfestigkeiten, Mauerwerkstyp, Fugenlage und eventuelle Altlasten (z. B. Asbest im Putz oder Schäden durch Feuchte) zu prüfen.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor jeglicher Planung oder Baubeginn einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Bauwesen oder einen zertifizierten Statiker, der eine statische Tragfähigkeitsprüfung der bestehenden Wand sowie eine baurechtliche Einordnung des Vorhabens vornimmt – zusätzlich ist eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde unverzichtbar.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die Unterscheidung zwischen Balkon, Terrasse und Veranda sich nach der baulichen Ausführung (nicht nach Größe oder Quadratmeterzahl) richtet.
- Alle bestätigen, dass ein Anbau im 1. Obergeschoss per Definition keine Terrasse sein kann – Terrassen sind stets ebenerdig.
- Alle betonen die zwingende Notwendigkeit einer Baugenehmigung für die genannten Maße – insbesondere die Variante 4,81 m × 3,50 m (16,8 m²) liegt deutlich über allen Bagatellgrenzen.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI spricht allgemein von „üblichen Breiten“ und vermittelt den Eindruck, dass Größe indirekt terminologisch relevant sei – DeepSeek und Qwen korrigieren dies entschieden: Maße sind baurechtlich und statisch relevant, aber nicht definitorisch für die Begriffswahl.
- GoogleAI erwähnt keine statische Prüfungspflicht – DeepSeek und Qwen heben diese explizit als zwingend hervor und betonen das Einsturzrisiko bei Unterlassen.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die Differenzierung „Dachterrasse“ als mögliche Einordnung für große auskragende Flächen im Obergeschoss – Qwen geht weiter und nennt brandschutztechnische Anforderungen sowie Anschlusskonzepte (freitragend/stützengeführt).
- Qwen ergänzt die Relevanz der DIN 18065 und der Landesbauordnungen (LBOAbk.) für Geländerhöhen, Überstände und Geschossflächenzahl – GoogleAI erwähnt Normen nicht.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI spricht pauschal von „üblichen Breiten für Balkone zwischen 1,50 m und 2,50 m“ – DeepSeek und Qwen widerlegen dies: Es gibt keine bundesweit verbindlichen Normgrößen; maßgeblich sind statische Gegebenheiten und Landesrecht. Die sicherere Einschätzung (DeepSeek/Qwen) wird priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Die sicherste, konservativste Position aller drei Modelle wird als verbindlich übernommen: Keine Eigenplanung ohne vorherige statische Gutachtenerstellung und baurechtliche Klärung.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Terminologische Einordnung (1. OGAbk.) ✅ Ein Anbau im 1. Obergeschoss ist definitionsgemäß kein Balkon oder Terrasse – sondern ein Balkon (bei offener Ausführung) oder ggf. eine Dachterrasse. Eine Terrasse ist stets ebenerdig. Statische Prüfpflicht ✅ Zwingende statische Tragfähigkeitsprüfung durch einen Tragwerksplaner – besonders bei 4,81 m × 3,50 m (16,8 m²) und bei älteren Gebäuden. Baugenehmigungspflicht ✅ Vollumfängliche Baugenehmigung erforderlich; Bagatellgrenzen werden bei beiden Varianten (7,6 m² und 16,8 m²) überschritten. Normgrößen / DIN-Vorgaben ⚠️ Keine verbindlichen „Normgrößen“ für Balkone/Terrassen; stattdessen gelten Landesbauordnungen, DIN 18065 (Geländer, Überstand), Geschossflächenzahl und Brandschutz. Nachbarbeteiligung ⚠️ Nachbarrechtliche Klärung (Abstandsflächen, Sichtschutz) ist erforderlich – aber erst nach baurechtlicher Zulässigkeit, nicht im Vorfeld. Definition Veranda ❌ GoogleAI definiert Veranda ausschließlich als „überdacht“, DeepSeek und Qwen ergänzen: Sie ist zudem seitlich geschlossen (mindestens teilweise) – Widerspruch wird zugunsten der präziseren Definition (DeepSeek/Qwen) aufgelöst. 👉 Handlungsempfehlung: Kein Planungsschritt ohne vorherige statische Gutachtenerstellung und baurechtliche Vorabklärung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde – insbesondere bei der geplanten Größe von bis zu 16,8 m² im 1. Obergeschoss.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Einsturzgefahr durch unzureichende statische Berechnung Lebensbedrohlich, Schäden am Bestandsgebäude, Haftungsrisiko 🔴 Risiko Verstoß gegen Abstandsflächen oder Nachbarrecht Baugenehmigungsverweigerung, Rückbauanordnung, Schadensersatz 🔴 Risiko Überschreitung der Geschossflächenzahl Ablehnung des Bauantrags, Nachzahlung von Grundsteuer oder Bauabgaben 🔴 Risiko Brandschutzrechtliche Mängel (Durchbrüche, Anschlussdetails) Unzulässigkeit des Vorhabens, Gefährdung im Brandfall 🔴 Risiko Altlasten in der Fassade (Asbest, Feuchteschäden) Gesundheitsgefahr bei Bearbeitung, zusätzliche Sanierungskosten, Verzögerungen ✅ Chance Steigerung des Wohnkomforts durch nutzbare Außenfläche Höhere Lebensqualität, bessere Raumnutzung, mögliche Wertsteigerung ✅ Chance Optimale Nutzung von Dachgeschosspotenzial bei Dachterrasse Effiziente Flächennutzung, individuelle Gestaltung, Mehrwert für Eigennutzung oder Vermarktung ✅ Chance Frühzeitige Abstimmung mit Bauaufsicht zu klaren Genehmigungsbedingungen Vermeidung von Nachbesserungen, kürzere Genehmigungszeit, Vertrauensbildung ✅ Chance Einsatz moderner, nachhaltiger Materialien (z. B. Holz-Alu-Verbund) Langfristige Wartungsfreiheit, geringere CO₂-Bilanz, bessere Wärmedämmung ✅ Chance Integration von Barrierefreiheit (stufenloser Zugang, Geländerdesign) Zukunftsfähige Wohnnutzung, höhere Flexibilität, ggf. Fördermöglichkeiten Orientierungshilfen
- Statische Tragfähigkeitsprüfung beauftragen: Kontaktieren Sie sofort einen staatlich anerkannten Tragwerksplaner – mit Angabe der exakten Gebäudehistorie, Wandkonstruktion und geplanter Abmessungen (4,81 m × 3,50 m bzw. 3,81 m × 2,00 m).
- Baurechtliche Vorabklärung einholen: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde – bringen Sie bereits erste Skizzen und die Vorabstatische-Einschätzung mit.
- Keine Verträge mit Handwerkern vor Genehmigung: Unterzeichnen Sie keinerlei Bauverträge oder bestellen Sie Materialien, bevor die Baugenehmigung schriftlich vorliegt.
- Fassungsbestand prüfen lassen: Beauftragen Sie einen Sachverständigen für Bauwesen mit der Untersuchung der Außenwand auf Asbest, Feuchteschäden, Mauerwerkstyp und Verankerungsmöglichkeiten.
- Definition festlegen und dokumentieren: Klären Sie mit Statiker und Architekten, ob der Anbau als „Balkon“ oder „Dachterrasse“ einzuordnen ist – dies bestimmt Geschossflächenzahl, Abstandsflächen und Brandschutz.
- Geländer und Brandschutz planen: Berücksichtigen Sie bereits in der Vorplanung die Anforderungen der DIN 18065 (Mindesthöhe 1,10 m) und der Landesbauordnung zu Durchbrüchen und Fluchtswegen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Balkon
- Ein Balkon ist eine Plattform, die aus der Fassade eines Gebäudes herausragt und von einem Geländer umgeben ist. Er dient als Freiluftbereich und ist meist über eine Tür vom Innenraum zugänglich. Balkone können unterschiedliche Größen und Formen haben und aus verschiedenen Materialien wie Beton, Stahl oder Holz gefertigt sein.
Verwandte Begriffe: Terrasse, Veranda, Loggia - Terrasse
- Eine Terrasse ist eine ebenerdige, befestigte Fläche, die direkt an ein Gebäude anschließt und als Aufenthaltsbereich im Freien dient. Terrassen sind oft mit Platten, Fliesen oder Holz belegt und können mit Möbeln, Pflanzen und anderen Gestaltungselementen ausgestattet werden. Sie bieten einen direkten Zugang zum Garten oder zur Umgebung.
Verwandte Begriffe: Balkon, Veranda, Patio - Veranda
- Eine Veranda ist ein überdachter Vorbau oder eine Galerie, die sich entlang einer oder mehrerer Seiten eines Gebäudes erstreckt. Sie dient als Übergangsbereich zwischen Innen- und Außenraum und bietet Schutz vor Sonne und Regen. Veranden sind oft mit Säulen oder Geländern versehen und können mit Sitzmöbeln und Pflanzen dekoriert werden.
Verwandte Begriffe: Balkon, Terrasse, Loggia - Baugenehmigung
- Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie dient dazu, die Einhaltung der Bauvorschriften und die Sicherheit der Gebäude zu gewährleisten. Der Bauantrag muss bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden und wird von dieser geprüft.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht - Bauantrag
- Ein Bauantrag ist ein formelles Antragsverfahren, das bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Der Bauantrag enthält alle relevanten Unterlagen und Pläne, die für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind. Er wird von einem Architekten oder Bauingenieur erstellt und von dem Bauherrn unterzeichnet.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Baurecht - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die das Bauen und die Nutzung von Grundstücken und Gebäuden regeln. Es ist in Deutschland aufgeteilt in öffentliches und privates Baurecht. Das öffentliche Baurecht regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben, während das private Baurecht die Rechtsbeziehungen zwischen den Baubeteiligten regelt.
Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baugenehmigung, Bauantrag - Statik
- Die Statik ist ein Teilgebiet der Mechanik, das sich mit der Berechnung und dem Nachweis der Standsicherheit von Bauwerken befasst. Sie stellt sicher, dass ein Gebäude oder eine Konstruktion den auftretenden Belastungen standhält und nicht einstürzt. Die statische Berechnung wird von einem Statiker oder Bauingenieur durchgeführt.
Verwandte Begriffe: Tragfähigkeit, Lasten, Baustatik
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist der Unterschied zwischen einem Balkon, einer Terrasse und einer Veranda?
Ein Balkon ist eine Plattform, die an der Fassade eines Gebäudes befestigt ist, meist im ersten Stock oder höher. Eine Terrasse ist eine ebenerdige Fläche, die direkt an das Haus anschließt und oft einen Zugang zum Garten bietet. Eine Veranda ist eine überdachte, offene Galerie oder Vorbau, der sich entlang einer oder mehrerer Seiten eines Gebäudes erstreckt. - Welche typischen Maße haben Balkone?
Die typischen Maße für Balkone variieren, aber eine übliche Breite liegt zwischen 1,50 m und 2,50 m. Die Länge des Balkons hängt von der Breite des Raumes ab, an den er angebaut wird. Es ist wichtig, die örtlichen Bauvorschriften zu beachten, die Mindest- und Maximalgrößen festlegen können. - Benötige ich eine Genehmigung für den Anbau eines Balkons oder einer Terrasse?
Ja, in den meisten Fällen benötigen Sie eine Baugenehmigung für den Anbau eines Balkons oder einer Terrasse. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Bundesland und Gemeinde. Es ist ratsam, sich vor Baubeginn bei der zuständigen Baubehörde zu informieren und einen Bauantrag zu stellen. - Welche Materialien eignen sich für den Bau eines Balkons oder einer Terrasse?
Für den Bau eines Balkons oder einer Terrasse eignen sich verschiedene Materialien, darunter Holz, Stahl, Beton und WPC (Wood-Plastic-Composite). Die Wahl des Materials hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem gewünschten Stil, der Haltbarkeit, den Kosten und den örtlichen Bauvorschriften. - Was muss ich bei der Planung eines Balkons oder einer Terrasse beachten?
Bei der Planung eines Balkons oder einer Terrasse sollten Sie verschiedene Aspekte berücksichtigen, wie z.B. die Größe, die Ausrichtung, die Tragfähigkeit, die Entwässerung, den Sonnenschutz und die Privatsphäre. Es ist ratsam, einen Fachmann (Architekten oder Bauingenieur) hinzuzuziehen, um eine optimale Planung und Umsetzung zu gewährleisten. - Wie kann ich meinen Balkon oder meine Terrasse nachträglich anbauen?
Der nachträgliche Anbau eines Balkons oder einer Terrasse ist in der Regel möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und die Einhaltung der Bauvorschriften. Es ist wichtig, die Statik des Gebäudes zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Zudem sollten Sie die Zustimmung der Nachbarn einholen, falls der Anbau ihre Rechte beeinträchtigt. - Welche Kosten entstehen beim Bau eines Balkons oder einer Terrasse?
Die Kosten für den Bau eines Balkons oder einer Terrasse variieren stark und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Größe, dem Material, der Bauweise und den örtlichen Gegebenheiten. Es ist ratsam, mehrere Angebote von verschiedenen Baufirmen einzuholen und die Kosten sorgfältig zu vergleichen. - Wie kann ich meinen Balkon oder meine Terrasse begrünen?
Es gibt viele Möglichkeiten, einen Balkon oder eine Terrasse zu begrünen, z.B. mit Blumenkästen, Pflanzkübeln, Kletterpflanzen oder einem kleinen Kräutergarten. Achten Sie bei der Auswahl der Pflanzen auf die Lichtverhältnisse und die Windverhältnisse auf Ihrem Balkon oder Ihrer Terrasse.
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