würde mich sehr über Ihre Meinungen zum folg. Sachverhalt freuen:
Wir würden gerne angesichts des momentanen Zinsniveaus eine Finanzierung vor der Erteilung der Baugenehmigung abschließen. Das birgt natürlich das Risiko, bei Nichterteilung einer Baugenehmigung eine nicht unerhebliche Nichtabnahmeentschädigung für das nicht abgerufenen Darlehen an die Bank zahlen zu müssen. Eine Verzögerung der Baugenehmigung um wenige Monate wäre nicht so sehr das Problem, da wir eine recht lange bereitstellungszinsfreie Zeit haben. Problematisch wäre aber natürlich die gänzliche Ablehnung des Baugesuchs.
Das Grundstück in Baden-Württemberg ist jetzt schon mit einem alten Wohnhaus und Garage bebaut, welche abgerissen werden. Das neue Haus mit der neuen Garage sind weniger hoch und nehmen nur eine unwesentlich größere Grundfläche in Anspruch. Ein Bebauungsplan existiert nicht. Das Baugesuch wurde am 10.03. bei der Gemeinde eingereicht. Die Weiterleitung an die zuständige Baurechtsbehörde durch die Gemeinde fand am 15.03 statt. Von dort haben wir bis heute noch nichts gehört. Meines Wissens kann man sich dort max. 3 Monate Zeit lassen. Der Technische Ausschuss der Gemeinde wird am 29.03. Tagen. Das Grundstück grenzt an einen kleinen Bach, jenseits des Bachs befindet sich ein Naturschutz- / Wasserschutzgebiet.
Nun zu meinen Fragen:
- Sind vor diesen Hintergründen Probleme bei der Erteilung der Baugenehmigung denkbar, Aufgrund dieser man mit dem Abschluss eines Darlehensvertrages zum jetzigen Zeitpunkt vorsichtig sein sollte?
- Ist man auf der sicheren Seite, falls der Technische Ausschuss zugestimmt hat?
- Wie häufig werden in der Praxis überhaupt Baugenehmigungen abgelehnt?
Ich würde mich sehr über Tipps und Meinungen freuen.
Viele Grüße!
B. Bauer
