Austragshaus im Außenbereich Bayern: Genehmigungschancen & Voraussetzungen?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Die Genehmigung eines Austragshauses im bayerischen Außenbereich ist schwierig, besonders nach Aufgabe der Landwirtschaft. Ein Umbau des Wirtschaftsteils kann bessere Chancen bieten. Es ist ratsam, einen Architekten hinzuzuziehen, um Kompromisse mit dem Landratsamt auszuloten. Ein Austragshaus, auch Altenteil genannt, dient der Unterbringung der älteren Generation bei Hofübergabe.
Austragshaus im Außenbereich Bayern: Genehmigungschancen & Voraussetzungen?
Welche Chancen/Möglichkeiten habe ich neben meinem bereits aufgegebenen Bauernhof (1 Wohngebäude+Wirtschaftsteil) ein sog. Austragshaus genehmigt zu bekommen?
(in Bayern)
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine Baumaßnahme ohne vorherige schriftliche Genehmigungsvorprüfung durch die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) oder die Gemeinde – ein eigenständiger Bauantrag ohne vorherige fachliche Absprache birgt erhebliches Risiko der Rückbauanordnung.
🔴 KRITISCH: Die Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs entzieht dem Vorhaben die rechtliche Grundlage für eine privilegierte Stellung nach § 35 Abs. 1 BauGBAbk. – eine Genehmigung ist ohne aktive, nachweisbare landwirtschaftliche Nutzung praktisch ausgeschlossen.
⚠️ WICHTIG: Eine fachanwaltliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Bau- und Planungsrecht oder Agrarrecht ist zwingend erforderlich – Architekten oder Bauberater ohne spezifische Erfahrung im bayerischen Außenbereichsrecht reichen nicht aus.
⚠️ WICHTIG: Alle Flächennutzungsplan-Ausweisungen, etwaige Landschaftsschutz- oder Wasserschutzgebiets-Ausweisungen sowie die tatsächliche Betriebsführung (z. B. aktuelle Bewirtschaftungsnachweise) müssen vor Antragstellung vollständig vorliegen und dokumentiert sein.
KI-Analyse (GoogleAI)
Um die Chancen für die Genehmigung eines Austragshauses im bayerischen Außenbereich zu beurteilen, sind folgende Aspekte relevant:
- Bestehender Bauernhof: Da bereits ein aufgegebener Bauernhof mit Wohngebäude und Wirtschaftsteil vorhanden ist, könnte dies die Genehmigung eines Austragshauses erschweren. Ein Austragshaus dient üblicherweise der Versorgung der Altenteiler eines aktiven Hofes.
- Privilegierung: Im Außenbereich sind Bauvorhaben grundsätzlich nur privilegiert zulässig. Das bedeutet, sie müssen einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen oder aus anderen Gründen im öffentlichen Interesse liegen. Ein reines Wohnhaus ist in der Regel nicht privilegiert.
- Austrag: Ein Austragshaus muss in einem funktionalen Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betrieb stehen. Da der Hof aufgegeben wurde, ist dieser Zusammenhang fraglich.
- Gemeinde: Die Haltung der Gemeinde spielt eine entscheidende Rolle. Es empfiehlt sich, vorab das Gespräch mit der Gemeinde zu suchen, um die Erfolgsaussichten auszuloten.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Fachanwalt für Agrarrecht oder einem Architekten mit Erfahrung im Baurecht im Außenbereich beraten zu lassen. Dieser kann die spezifische Situation vor Ort prüfen und die Genehmigungschancen realistisch einschätzen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Genehmigung eines Austragshauses im Außenbereich in Bayern, was eine komplexe baurechtliche Fragestellung darstellt. Grundsätzlich ist die Errichtung von Wohngebäuden im Außenbereich nach § 35 BauGB nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Ein Austragshaus könnte als privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB gelten, wenn es dem landwirtschaftlichen Betrieb dient, was bei einem bereits aufgegebenen Hof jedoch fraglich ist.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass die Baubehörde das Vorhaben als nicht privilegiert einstuft, da der landwirtschaftliche Betrieb bereits aufgegeben wurde. In diesem Fall wäre das Austragshaus nur als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen, was eine Genehmigung nahezu unmöglich macht, da es öffentliche Belange beeinträchtigen würde.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Frage, ob der Hof noch als landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des BauGB gilt. Selbst bei Aufgabe der aktiven Landwirtschaft könnte eine Resthofstelle vorliegen, für die unter bestimmten Umständen eine begrenzte Nachverdichtung möglich ist. Die bayerische Rechtsprechung ist hier jedoch sehr restriktiv.
✅ Zustimmung: Die Annahme des Fragestellers, dass ein Austragshaus eine mögliche Option darstellt, ist grundsätzlich richtig. Allerdings sind die Hürden in Bayern besonders hoch, da die Landesplanung und die kommunale Bauleitplanung strenge Vorgaben machen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie umgehend eine fachliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder einen Bauberater durchführen. Zudem sollte eine informelle Voranfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt werden, um die Genehmigungsfähigkeit vorab zu klären. Ohne diese Schritte ist von einer eigenständigen Antragstellung dringend abzuraten.
KI-Analyse (Qwen)
Ein Austragshaus im Außenbereich ist ein nachträglich errichtetes Wohngebäude für eine abgespaltene Haushaltsgruppe (z. B. Nachkommen) auf landwirtschaftlich genutztem Grundstück außerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen – und unterliegt daher strengen baurechtlichen Einschränkungen nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.).
🔴 Gefahr: Die Genehmigung eines Austragshauses im Außenbereich ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es erfüllt eine der eng begrenzten Ausnahmen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2–4 BauGB – etwa zur Sicherung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder zur Unterbringung von Mitarbeitern bei nachgewiesener Notwendigkeit.
⚠️ Korrektur: Die bloße Tatsache, dass ein Bauernhof bereits aufgegeben wurde, schafft keine Rechtsgrundlage für ein Austragshaus – im Gegenteil: Ein aufgegebener Betrieb reduziert die landwirtschaftliche Notwendigkeit und verschlechtert die Genehmigungschancen erheblich.
➕ Ergänzung: Selbst bei fortbestehender landwirtschaftlicher Nutzung ist eine Genehmigung nur möglich, wenn das Austragshaus funktional mit dem Betrieb verknüpft ist (z. B. unverzichtbare Betreuung von Tieren, Pflege von Flächen), nicht nur wohnlich genutzt wird und keine Erschließungs- oder Umweltkonflikte (z. B. Grundwasserschutz, Landschaftsbild) entstehen.
❌ Widerspruch: Es besteht kein pauschaler Anspruch auf Genehmigung – auch nicht bei familiärer Verbindung oder Tradition; die Baubehörde prüft ausschließlich die konkreten bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen, nicht die persönliche Situation.
✅ Zustimmung: Die Frage nach Genehmigungschancen ist fachlich angemessen gestellt, da die Rechtslage komplex und standortabhängig ist – eine individuelle Prüfung durch die zuständige Gemeinde bzw. untere Bauaufsichtsbehörde ist zwingend erforderlich.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich die zuständige Gemeindeverwaltung und das zuständige Landratsamt (Bauaufsicht) für eine vorläufige Prüfung – beauftragen Sie zudem einen zertifizierten Baugutachter oder einen Fachanwalt für Bau- und Planungsrecht, um die konkreten Chancen unter Berücksichtigung der Flächennutzungsplan-Ausweisung, der tatsächlichen Betriebsführung und aller baurechtlichen Ausnahmeregelungen zu bewerten.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass ein Austragshaus im bayerischen Außenbereich nur privilegiert zulässig ist, wenn ein funktionaler, nachweisbarer Zusammenhang mit einem aktiven landwirtschaftlichen Betrieb besteht – und dass die Aufgabe des Hofes die Genehmigungschancen massiv reduziert oder ausschließt.
⚠️ Abweichung: GoogleAI erwähnt die Möglichkeit einer „Versorgung der Altenteiler“ als typische Funktion, während DeepSeek und Qwen diesen Aspekt nicht nennen und stattdessen stärker auf betriebliche Notwendigkeit (z. B. Tierbetreuung, Flächenpflege) abstellen – Qwen betont zudem explizit, dass familiäre Verbindung allein keine Rechtsgrundlage schafft.
➕ Ergänzung: DeepSeek führt den Begriff „Resthofstelle“ ein und verweist auf bayerische Rechtsprechung; Qwen ergänzt konkret die Ausnahmen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2–4 BauGB sowie Umweltkonflikte (Grundwasserschutz, Landschaftsbild); GoogleAI betont stärker die Rolle der Gemeinde als entscheidende Akteurin.
❌ Widerspruch: Qwen stellt klar, dass die bloße Existenz eines aufgegebenen Hofes „keine Rechtsgrundlage schafft – im Gegenteil“, während GoogleAI lediglich „erschweren“ formuliert und DeepSeek von einer „fraglichen“ Rechtsgrundlage spricht. Qwens Formulierung ist die klarste und sicherheitsorientierteste → wird vorrangig übernommen.
👉 Empfehlung: Die sicherste, konsensfähige Handlungsempfehlung lautet: Vorab informelle Voranfrage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) + Beauftragung eines Fachanwalts für Bau- und Planungsrecht (nicht nur Agrarrecht), da nur dieser die bauplanungsrechtlichen Ausnahmen und kommunalen Planungshinweise vollumfänglich bewerten kann.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB ❌ Widerspruch Alle Modelle bestätigen grundsätzlich die Möglichkeit – doch Qwen betont am schärfsten, dass Aufgabe des Betriebs diese Möglichkeit entzieht; DeepSeek und GoogleAI formulieren vorsichtiger. Konsens: Keine Privilegierung bei aufgegebenem Betrieb. Relevanz der Gemeinde-Haltung ✅ Konsens Alle drei Modelle sehen die kommunale Ebene als entscheidend für die Praxis an – auch wenn die Rechtsgrundlage ausschließlich im BauGB liegt. Funktionale Verknüpfung mit Landwirtschaft ✅ Konsens Alle drei fordern einen nachweisbaren, betrieblichen Funktionszusammenhang – nicht bloß wohnliche Nutzung oder Familienzusammenhang. Notwendigkeit fachanwaltlicher Prüfung ✅ Konsens Alle drei Modelle empfehlen explizit einen Fachanwalt (für Bau-, Verwaltungs- oder Agrarrecht) – GoogleAI nennt zusätzlich Architekten mit Baurechtserfahrung. Rechtswirksamer Anspruch auf Genehmigung ❌ Widerspruch Qwen formuliert dies am deutlichsten als „kein pauschaler Anspruch“; DeepSeek spricht von „nahezu unmöglich“ bei fehlender Privilegierung; GoogleAI spricht von „erschwert“ und „fraglich“. Konsens: Kein Anspruch – nur Genehmigungsmöglichkeit bei Erfüllung strenger Voraussetzungen. 👉 Handlungsempfehlung: Gehen Sie nicht von einer Genehmigungsfähigkeit aus – prüfen Sie zuerst, ob der Hof rechtlich noch als landwirtschaftlicher Betrieb gilt (z. B. durch aktuelle Anmeldung beim Agrarverwaltungsamt, Bewirtschaftungsnachweise), und führen Sie vor jeglicher Planung eine schriftliche Voranfrage mit vollständigen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde durch.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Keine Privilegierung durch Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs Genehmigung nach § 35 Abs. 1 BauGB unmöglich → Vorhaben rechtlich unzulässig 🔴 Risiko Fehlende Erschließung (Wasser, Kanal, Strom, Breitband) Erschließungskosten können 100.000+ € betragen; zudem können Erschließungsverbote in Landschaftsschutzgebieten bestehen 🔴 Risiko Unzureichende bauplanerische Ausweisung im Flächennutzungsplan Ohne „Gebiet für landwirtschaftliche Betriebe“ oder „sonstige Flächen“ mit Wohnnutzungsoption kann kein Bauantrag zugelassen werden 🔴 Risiko Unvollständige oder fehlerhafte Nachweise zur Betriebsführung Die Baubehörde kann den Antrag ohne lückenlose Dokumentation (z. B. aktuelle Pachtverträge, Tierbestandsnachweise, Betriebsaufnahme) pauschal ablehnen 🔴 Risiko Ablehnung durch örtliche Belange (Landschaftsbild, Denkmalschutz, Artenschutz) Insbesondere bei sichtbaren Lagen oder in historisch geprägten Dörfern besteht hohe Ablehnungsquote – auch bei formaler Zulässigkeit ✅ Chance Fortbestehende landwirtschaftliche Nutzung mit Nachweis aktueller Bewirtschaftung Erfüllung der Kernvoraussetzung für Privilegierung – höchste Genehmigungschance ✅ Chance Erfolgreiche Nutzung der Regelung „Resthofstelle“ bei lückenhafter Neuausweisung Möglichkeit zur Nachverdichtung – allerdings nur bei strengen Voraussetzungen und hoher kommunaler Akzeptanz ✅ Chance Genehmigung als „sonstiges Vorhaben“ nach § 35 Abs. 2 BauGB bei überwiegender öffentlicher Interessenlage Sehr selten, aber möglich bei regionaler Wohnraumknappheit + kommunaler Initiative (z. B. Dorferneuerungsprogramm) ✅ Chance Einigung mit der Gemeinde über eine Teilflächennutzungsplanänderung Aufwendig, aber langfristig tragfähig – ermöglicht zukünftige Bebauung und Wertsteigerung des Grundstücks ✅ Chance Alternative Nutzung als „Agrarhof-Wohnhaus“ im Sinne einer Betriebswohnung mit Mitnutzung Wenn eine kleine landwirtschaftliche Tätigkeit neu aufgenommen wird (z. B. Imkerei, Streuobstpflege), kann die notwendige Funktionalität hergestellt werden Orientierungshilfen
- Rechtliche Betriebsfähigkeit prüfen: Klären Sie beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), ob der Hof noch als „landwirtschaftlicher Betrieb“ gilt – fordern Sie einen aktuellen Betriebsanmeldungs-Auszug und Nachweise zur aktuell ausgeübten Nutzung an.
- Voranfrage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen: Erstellen Sie eine schriftliche Voranfrage beim Landratsamt mit allen Belegen (Flächennutzungsplan-Auszug, Lageplan, Bewirtschaftungsnachweise, Skizze des Vorhabens) und beantragen Sie eine verbindliche Vorabstellungnahme.
- Fachanwalt für Bau- und Planungsrecht beauftragen: Kontaktieren Sie einen in Bayern zugelassenen Fachanwalt für Bau- und Planungsrecht (nicht nur Agrarrecht), der Erfahrung mit Außenbereichsverfahren im Landkreis hat – nicht bei ersten Beratungsgesprächen zögern.
- Flächennutzungsplan-Ausweisung dokumentieren: Beschaffen Sie den aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde – prüfen Sie, ob die betreffende Fläche als „Gebiet für landwirtschaftliche Betriebe“, „sonstige Flächen“ oder „unzulässig“ ausgewiesen ist; dokumentieren Sie dies mit Datum und Referenz.
- Alternativnutzung prüfen: Erkunden Sie, ob eine geringfügige landwirtschaftliche Tätigkeit (z. B. Streuobst, Biogarten, Nischen-Imkerei) wieder aufgenommen werden kann, um den funktionalen Zusammenhang nachzuweisen – mit Unterstützung eines Landwirtschaftsberaters.
- Erschließungsmöglichkeiten konkret erfragen: Kontaktieren Sie die Gemeinde und ggf. die Wasserversorgung sowie die Netzbetreiber, um zu klären, ob und zu welchen Kosten Wasser, Abwasser, Strom und Breitband an das Grundstück herangeführt werden können.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Austragshaus
- Ein Wohngebäude für die ältere Generation eines landwirtschaftlichen Betriebs, die den Hof übergeben hat. Es dient der Sicherstellung des Wohnbedarfs im Alter.
Verwandte Begriffe: Altenteil, Hofübergabe, Landwirtschaftliches Wohnen - Außenbereich
- Flächen außerhalb der bebauten Ortslagen, die durch Landwirtschaft, Natur oder Erholung geprägt sind. Hier gelten strenge Baubeschränkungen.
Verwandte Begriffe: Innenbereich, Baurecht, Landschaftsschutz - Privilegierung
- Die besondere Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich, wenn sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen oder im öffentlichen Interesse liegen. Nicht-privilegierte Vorhaben sind in der Regel unzulässig.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Außenbereich, Landwirtschaft - Altenteil
- Die vertraglich geregelte Versorgung der älteren Generation nach der Hofübergabe, einschließlich Wohnrecht, Verpflegung und Pflege.
Verwandte Begriffe: Austragshaus, Hofübergabe, Landwirtschaft - Bayerische Bauordnung (BayBOAbk.)
- Das zentrale Gesetz für das Bauwesen in Bayern, das die Anforderungen an Bauvorhaben regelt.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauantrag, Genehmigung - Flächennutzungsplan
- Ein vorbereitender Bauleitplan, der die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt.
Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Baurecht, Gemeinde - Bebauungsplan
- Ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der Bebauung für einzelne Gebiete festlegt.
Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baurecht, Gemeinde
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Austragshaus?
Ein Austragshaus ist ein Wohngebäude, das auf einem landwirtschaftlichen Betrieb für die Altenteiler (also die ältere Generation, die den Hof an die nächste Generation übergeben hat) errichtet wird. Es dient der Sicherstellung der Versorgung und des Wohnbedarfs der Altenteiler. - Was bedeutet "Außenbereich" im Baurecht?
Der Außenbereich umfasst alle Flächen, die nicht zum Innenbereich einer Gemeinde gehören. Im Außenbereich gelten strenge Baubeschränkungen, um die freie Landschaft zu schützen. Bauvorhaben sind grundsätzlich nur privilegiert zulässig. - Was bedeutet "Privilegierung" im Baurecht?
Privilegierte Bauvorhaben sind solche, die im öffentlichen Interesse liegen oder einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Sie dürfen auch im Außenbereich errichtet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören beispielsweise landwirtschaftliche Gebäude oder Windkraftanlagen. - Welche Rolle spielt die Gemeinde bei der Genehmigung eines Bauvorhabens im Außenbereich?
Die Gemeinde hat ein Mitspracherecht bei der Genehmigung von Bauvorhaben im Außenbereich. Sie kann das Vorhaben ablehnen, wenn es den Zielen der Raumordnung widerspricht oder andere öffentliche Belange beeinträchtigt. - Welche Alternativen gibt es, wenn ein Austragshaus nicht genehmigt wird?
Wenn ein Austragshaus nicht genehmigt wird, könnten Alternativen wie der Umbau eines bestehenden Gebäudes oder die Schaffung einer Einliegerwohnung in Betracht gezogen werden. Auch der Zukauf eines bestehenden Hauses in der Nähe des Hofes könnte eine Option sein. - Welche Unterlagen sind für einen Bauantrag im Außenbereich erforderlich?
Für einen Bauantrag im Außenbereich sind in der Regel detaillierte Baupläne, eine Beschreibung des Vorhabens, ein Lageplan, Nachweise über die Privilegierung und gegebenenfalls Gutachten erforderlich. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren. - Kann ein abgerissener Stall als Bauvolumen für ein Austragshaus genutzt werden?
Ob das Bauvolumen eines abgerissenen Stalls für ein Austragshaus genutzt werden kann, hängt von den jeweiligen baurechtlichen Bestimmungen und der Haltung der Gemeinde ab. In der Regel ist dies nicht ohne Weiteres möglich, da das Bauvolumen ursprünglich für landwirtschaftliche Zwecke genehmigt wurde. - Was ist ein Altenteil?
Der Altenteil ist die Versorgung der älteren Generation, die ihren Hof an die nächste Generation übergeben hat. Er umfasst in der Regel Wohnrecht, Verpflegung und Pflege. Die Details des Altenteils werden in einem Übergabevertrag festgelegt.
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Austragshaus Bayern: Genehmigungschancen bei Aufgabe Landwirtschaft
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Austragshaus Bayern: Kompromissfindung mit Landratsamt möglich!
nicht so schnell aufgeben
ich würde einen Architekten hinzuziehen, der sich die Sache mal ansieht. in Verhandlung mit dem Landratsamt kann dann oft ein Kompromiss erreicht werden. die §§ stammen zum Teil aus den 50er und 60er Jahren und werden heute in manchen fällen auch von den bauämtern als zu eng empfunden. es liegt jedenfalls nicht im Interesse der gemeinden, dass reihenweise aufgegebene höfe im Außenbereich irgendwann brach liegen. der ermessensspielraum ist mit guten Ideen und konstruktiver Zusammenarbeit mit den Behörden recht groß. bei bedarf kann ich ihnen einen Kollegen in Bayern empfehlen, der sich mit der Materie Außenbereich auskennt. freundliche Grüße -
Definition: Was ist ein Austragshaus / Altenteil?
Ich habe da mal eine Frage..
Moin,
tut zwar nichts zur Sache, aber ... was bitte ist ein Austragshaus? Ich hoffe, ich bin nicht der einzige Dumme! -
Austragshaus: Altenteil nach § 35 BauGB im Außenbereich
ein austragshaus
oder auch "altenteil" , wird benötigt, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen wird und somit in dem zum Betrieb gehörigen wohnteil kein Platz mehr für die alte Generation vorhanden ist. im Außenbereich hat man nach § 35 Baugesetzbuch die Möglichkeit zur Erstellung eines separat stehenden altenteils. -
Definition Austragshaus: Gebäude für Auszügler im Hofverband
Definition Austraghaus :
"Das im Hofverband situierte, einem eigenständigen, ganzjährig bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen (landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen) Betrieb zugehörige Gebäude, das vorwiegend dem Auszügler und seiner
Ehegattin als Wohnung dient. "
Quelle : -
Danke..
... wieder was gelernt! -
Ich auch.
Es gibt immer etwas neues. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Austragshaus Bayern: Genehmigungschancen bei Aufgabe Landwirtschaft sind die Genehmigungschancen nach Aufgabe der Landwirtschaft sehr gering.
✅ Zusatzinfo: Definition Austragshaus: Gebäude für Auszügler im Hofverband liefert eine detaillierte Definition eines Austragshauses als Gebäude für Auszügler im Hofverband.
👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Architekten hinzu und suchen Sie das Gespräch mit dem Landratsamt, wie in Austragshaus Bayern: Kompromissfindung mit Landratsamt möglich! empfohlen. Informieren Sie sich über die baurechtlichen Grundlagen des § 35 BauGB, wie in Austragshaus: Altenteil nach § 35 BauGB im Außenbereich erläutert.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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