1. Da das Grundstück an der Seite einen stumpfen Winkel hat, würde die Doppelgarage das Nachbargrundstück nur an einer Stelle berühren und dann nach hinten hin schließlich ca. 1 m Grenzabstand haben. Darf das so gebaut werden? Oder muss die Garage entweder genau auf der Grenze stehen oder eben 3 m Grenzabstand einhalten?
2. Die Garage soll möglichst nah an die Straße gebaut werden (ca. 1 m Abstand). Ist das zulässig oder müssen auch hier 3 m (Bebauungsgrenze) eingehalten werden?
3. Auf der Garage soll wie beschrieben eine Dachterrasse entstehen. Habe aus einem anderen Beitrag im Forum das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz hierzu gefunden (
Wer kann mir bei diesen Fragen helfen?
