Balkongröße & Grundfläche: Ab welcher Tiefe wird ein Balkon angerechnet? Infos zu Baugenehmigung
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Balkongröße & Grundfläche: Ab welcher Tiefe wird ein Balkon angerechnet? Infos zu Baugenehmigung

Nach bisher unbestätigten Auskünften gibt es eine Grenze in der Tiefe eines Balkons, ab welcher er zur genehmigtenb Grundfläche dazugezählt werden kann!?
Uns sind 120 m² genehmigt, die würden unter Einbeziehung der beiden gplanten Balkone überschritten: Beide haben eine geplante Tiefe von 3 Metern. Ist die Einbeziehung in die Grundfläche rechtens?
  • Name:
  • Ropohl / Hamburg
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Überschreitung der genehmigten Grundfläche kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

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    Die Frage, ab welcher Balkontiefe ein Balkon zur Grundfläche gezählt wird, ist im Bauordnungsrecht der jeweiligen Bundesländer geregelt. Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung.

    Relevant sind die jeweiligen Landesbauordnungen (LBOAbk.) und die dazugehörigen Ausführungsvorschriften. Diese definieren, wie Balkone bei der Berechnung der Grundfläche und Geschossfläche zu berücksichtigen sind.

    In der Regel werden Balkone bis zu einer bestimmten Tiefe nicht voll angerechnet. Diese Tiefe variiert, liegt aber oft zwischen 1,50 m und 2,50 m. Alles, was darüber hinausgeht, kann anteilig oder vollständig zur Grundfläche hinzugerechnet werden.

    🔴 Gefahr: Eine Überschreitung der genehmigten Grundfläche kann zu Problemen mit der Baugenehmigung führen und im schlimmsten Fall den Rückbau des Balkons erforderlich machen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genauen Bestimmungen in der für Sie zuständigen Baubehörde oder mit einem Architekten. Lassen Sie sich die relevanten Paragraphen der Landesbauordnung zeigen und die Berechnungsgrundlagen erläutern.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grundfläche
    Die Grundfläche ist die gesamte Fläche eines Gebäudes, die von den Außenwänden umschlossen wird. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Bebauungsdichte und Geschossflächenzahl. Verwandte Begriffe: Geschossfläche, Wohnfläche, Nutzfläche.
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht. Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Landesbauordnung.
    Landesbauordnung (LBO)
    Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Bestimmungen eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Vorschriften über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Gebäuden. Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baurecht, Bauvorschriften.
    Bebauungsdichte
    Die Bebauungsdichte gibt an, wie viel Fläche eines Grundstücks bebaut werden darf. Sie wird in der Regel durch die Grundflächenzahl (GRZ) oder die Geschossflächenzahl (GFZAbk.) ausgedrückt. Verwandte Begriffe: Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Grundstücksausnutzung.
    Geschossfläche
    Die Geschossfläche ist die Summe der Flächen aller Geschosse eines Gebäudes. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Geschossflächenzahl (GFZ). Verwandte Begriffe: Grundfläche, Wohnfläche, Nutzfläche.
    Wohnfläche
    Die Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Flächen der Wohnräume einer Wohnung oder eines Hauses. Sie wird in der Regel nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet. Verwandte Begriffe: Grundfläche, Nutzfläche, Geschossfläche.
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es unterteilt sich in öffentliches und privates Baurecht. Verwandte Begriffe: Bauordnung, Landesbauordnung, Bebauungsplan.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was passiert, wenn mein Balkon größer ist als in der Baugenehmigung erlaubt?
      Antwort: Eine Überschreitung der genehmigten Maße kann zu einer Beanstandung durch die Baubehörde führen. Im schlimmsten Fall kann ein Rückbau des überstehenden Teils des Balkons angeordnet werden. Es ist daher wichtig, sich vor Baubeginn genau über die geltenden Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten.
    2. Frage: Wie finde ich heraus, welche Regelungen in meiner Landesbauordnung gelten?
      Antwort: Die Landesbauordnungen sind öffentlich zugänglich und können in der Regel online auf den Webseiten der jeweiligen Landesregierungen oder Bauministerien eingesehen werden. Alternativ können Sie sich an die zuständige Baubehörde oder einen Architekten wenden, der mit den lokalen Bestimmungen vertraut ist.
    3. Frage: Zählen alle Balkone zur Grundfläche?
      Antwort: Nein, in der Regel werden Balkone bis zu einer bestimmten Tiefe nicht voll zur Grundfläche gezählt. Die genaue Tiefe, bis zu der eine Anrechnung entfällt oder reduziert wird, ist in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt.
    4. Frage: Was ist der Unterschied zwischen Grundfläche und Wohnfläche?
      Antwort: Die Grundfläche bezieht sich auf die gesamte Fläche eines Gebäudes, einschließlich der Außenwände. Die Wohnfläche hingegen umfasst nur die bewohnbaren Räume innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses, ohne Balkone, Terrassen oder Kellerräume (teilweise).
    5. Frage: Kann ich nachträglich eine Baugenehmigung für einen zu großen Balkon beantragen?
      Antwort: Ob eine nachträgliche Genehmigung möglich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und davon, ob die Überschreitung der genehmigten Maße im Einklang mit den geltenden Bauvorschriften steht. Es ist ratsam, sich in diesem Fall von einem Architekten oder Baurechtsexperten beraten zu lassen.
    6. Frage: Was bedeutet "genehmigte Grundfläche"?
      Antwort: Die genehmigte Grundfläche ist die Fläche, die in der Baugenehmigung für ein Gebäude oder ein Bauvorhaben festgelegt wurde. Sie darf nicht ohne erneute Genehmigung überschritten werden.
    7. Frage: Wer kann mir bei der Berechnung der Grundfläche helfen?
      Antwort: Ein Architekt oder ein Bauingenieur kann Ihnen bei der korrekten Berechnung der Grundfläche helfen und sicherstellen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.
    8. Frage: Gibt es Ausnahmen bei der Anrechnung von Balkonen zur Grundfläche?
      Antwort: Ja, es kann Ausnahmen geben, beispielsweise bei denkmalgeschützten Gebäuden oder bei bestimmten Bauvorhaben im Bestand. Die genauen Bedingungen sind jedoch von den jeweiligen Landesbauordnungen abhängig.

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  2. Balkon zur Wohnfläche – Anrechnung nach Größe

    Soweit ich weiß
    werden Balkone egal welcher Größe immer zur Hälfte der Wohnfläche dazugerechnet!?!
  3. Grundfläche vs. Wohnfläche: Balkon-Anrechnung erklärt

    nicht wohn - sondern Grundfläche, Herr Thalheimer!
    die Frage war Grundfläche! und da ist die Fläche meines Wissens voll mit drin! habe aber keinen Zugriff auf einschlägige Gesetze! in der Bauordnung spricht man zwar von untergeordneten Bauteilen bis 150 cm Tiefe, nicht so in bauGB/ bauNVOAbk..
    die Anrechnung als Wohnfläche nach II. berechVO hat damit nichts zu tun!
  4. Hammer! Nicht heimer ...

    Soviel Zeit muss sein
    • Name:
    • Martin Beisse
  5. vielleicht ist er ja auf

    auf der flucht. 😉
    • Name:
    • Herr Holzauge
  6. DIN 277: Grundflächenberechnung bei Balkonen

    richtig
    verehrter Herr blücher. Ich darf kurz ergänzen? : hier greift die DINAbk. 277 (grundflächen und rauminhalte von Bauwerken im Hochbau)
    die II. Berechnungsverordnung, Herr Thalheimer ist für etwas anderes bestimmt. aber selbst bei der Wohnflächenermittlung hätten sie noch nicht ganz recht, denn
    hier immer noch ein ermessensspielraum vorhanden. gemäß einiger urteile sind z.B. Balkone oder loggien zu einem viertel beim mietzins anzurechnen, in einigen fällen auch die hälfte der Fläche. dies ist in der Regel der fall, wenn der Balkon oder die Dachterrasse den besonderen reiz der Wohnung ausmacht (z.B. staffelgeschoss). einen Balkon, mit dem sie also fast nichts anfangen können, Herr Thalheimer, den können sie auch nicht zur hälfte anrechnen. die 1,50 m Regelung, die Herr blücher erwähnt, stammt in der Tat aus den AbstandsFlächenRegelungen der Landesbauordnungen.
    schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
  7. Balkon-Anrechnung: Konkretisierung der Grundflächenberechnung

    nochmal eine nachfrage
    an den Fragesteller: welche Grundfläche meinen sie genau. um was geht es konkret. grz  -  Berechnung? gfz? bitte erläutern sie nochmal den genauen Sachverhalt.
    • Name:
    • Herr Rossi
  8. Korrektur: Thalhammer statt Thalheimer – Entschuldigung

    blücher flüchtet nicht!
    Herr Thalhammer, entschuldigen sie bitte den verdreher!
  9. Forum-Humor: Thalheimer-Verdreher im Balkon-Thread

    @ blücher, was haste denn da verdreht?
    wollteste etwa thalh ie mer drehen und das zweite m nicht schreiben? *ggg* ROTFL! blücher du wirst besser, mehr davon! 😉 MfG Holzauge
    • Name:
    • Herr Holzauge
  10. Balkon-Problematik: Verweis auf älteren Forum-Thread

    Foto von Robert Worsch

    @ Herr Rossi und Herr Blücher
    die Problematik wurde schon mal in 1189 angesprochen.
  11. Balkon-Anrechnung im Außenbereich: Grundfläche-Definition

    Antwort auf Nachfrage zur Grundfläche
    Es handelt sich um ein Bauprojekt im Außenbereich: genehmigt ist eine Wiedererrichtung eines abgerissenen Gebäudes von ehemals 120 m² Grundfläche. Eine weitere Definition wurde vom Bauamt nicht vorgenommen.
    Das neu entworfene Haus hat nun 120 m² Grundfläche, würde aber, wenn ma die Balkone dazurechnet in der Grundfläche größer.
    Es handelt sich um offene Balkone, ohne Seitenwände oder Dach.
    Vielen Dabk schon einmal für die rege Diskussion!
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Balkongröße und Grundfläche: Anrechnung und Baugenehmigung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ab welcher Tiefe ein Balkon zur genehmigten Grundfläche eines Gebäudes gezählt wird, insbesondere im Kontext eines Bauprojekts im Außenbereich. Es wird zwischen Wohnfläche und Grundfläche unterschieden, wobei die DINAbk. 277 für die Grundflächenberechnung relevant ist. Die Anrechnung kann Auswirkungen auf die Einhaltung der genehmigten Grundfläche von 120 m² haben. Ein älterer Forum-Thread zum Thema wird als Referenz genannt.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die korrekte Berechnung der Grundfläche ist entscheidend für die Einhaltung der Baugenehmigung, wie im Beitrag Balkon-Anrechnung im Außenbereich: Grundfläche-Definition hervorgehoben wird. Eine Überschreitung der genehmigten Grundfläche durch die Einbeziehung der Balkone kann rechtliche Konsequenzen haben.

    ✅ Zusatzinfo: Die DIN 277 regelt die Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau und ist somit maßgeblich für die Berechnung der anrechenbaren Fläche von Balkonen, wie im Beitrag DIN 277: Grundflächenberechnung bei Balkonen erläutert wird. Es ist wichtig, diese Norm bei der Planung und Genehmigung von Bauprojekten zu berücksichtigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Um Klarheit über die Anrechnung der Balkonfläche zu erhalten, sollte der Fragesteller sich an das zuständige Bauamt wenden und die genauen Kriterien für die Grundflächenberechnung im Außenbereich erfragen. Der Beitrag Balkon-Anrechnung: Konkretisierung der Grundflächenberechnung rät zur Präzisierung des Sachverhalts.

    Die Unterscheidung zwischen Wohnfläche und Grundfläche ist essentiell, da unterschiedliche Berechnungsgrundlagen und Verordnungen (II. Berechnungsverordnung, BauGB/BauNVO) greifen. Die Anrechnung zur Wohnfläche erfolgt in der Regel zur Hälfte, während die Anrechnung zur Grundfläche komplexer ist und von der jeweiligen Bauordnung abhängt, wie im Beitrag Grundfläche vs. Wohnfläche: Balkon-Anrechnung erklärt dargelegt wird.

    Die Diskussionsteilnehmer verweisen auf die Bedeutung der korrekten Anwendung der relevanten Normen und Gesetze, um eine rechtssichere Planung und Umsetzung des Bauprojekts zu gewährleisten. Es wird empfohlen, sich fachkundigen Rat einzuholen, um Fehler bei der Grundflächenberechnung und Probleme mit der Baugenehmigung zu vermeiden.

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