Niedrigenergiehaus nachträglich nachweisen: Kosten, Fristen & Möglichkeiten?
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Niedrigenergiehaus nachträglich nachweisen: Kosten, Fristen & Möglichkeiten?

Nehmen wir mal an, ein Bauherr schließt einen Bauvertrag mit einem Bauunternehmen, welcher einen Niedrigenergiestandard zunächst nicht vorsieht. Ein Wärmebedarfsnachweis wird nicht mit dem Bauantrag eingereicht. Eine Überprüfung des Wärmebedarfs sehr wohl die Einhaltung des Niedrigenergiehaus (NEH)-Standards. Ist es nun noch möglich, die Niedrigenergiehaus (NEH)-Förderung zu bekommen?
MfG
Frank Simon,
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich beurteile die nachträgliche Erbringung eines Wärmebedarfsnachweises für ein Niedrigenergiehaus (NEH) als komplex, aber unter Umständen möglich. Es hängt stark vom Bauvertrag und den bereits realisierten Baumaßnahmen ab.

    Mögliche Vorgehensweise:

    • Prüfung des Bauvertrags: Enthält der Vertrag Klauseln zur Energieeffizienz oder zum NEH-Standard?
    • Bestandsaufnahme: Welche Dämmstandards wurden erreicht? Gibt es Wärmebrücken?
    • Energetische Berechnung: Ein Energieberater kann den tatsächlichen Wärmebedarf berechnen.
    • Fördermittel prüfen: Welche Fördermöglichkeiten gibt es für nachträgliche energetische Sanierungen?

    Wichtige Aspekte:

    • Die nachträgliche Erfüllung des NEH-Standards kann kostspielig sein, da eventuell Nachbesserungen erforderlich sind.
    • Die Dokumentation der verwendeten Materialien und Bauausführung ist entscheidend für den Nachweis.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Energieberater und einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt, um die Situation umfassend zu prüfen und die Erfolgsaussichten zu bewerten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Wärmebedarfsnachweis
    Ein Dokument, das den jährlichen Energiebedarf eines Gebäudes für Heizung und Warmwasserbereitung ausweist. Er ist ein wichtiger Bestandteil des Energieausweises und dient als Grundlage für die Beurteilung der Energieeffizienz eines Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Energieausweis, Energieeffizienz, Heizlastberechnung
    Niedrigenergiehaus (NEH)
    Ein Gebäude, das einen sehr geringen Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung aufweist. Die genauen Anforderungen an ein NEH sind in den jeweiligen Landesbauordnungen und Förderrichtlinien festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Passivhaus, KfW-Effizienzhaus, Energieeffizienz
    Energieausweis
    Ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er enthält Angaben zum Energiebedarf und -verbrauch sowie Empfehlungen für energetische Verbesserungen.
    Verwandte Begriffe: Wärmebedarfsnachweis, Energieeffizienz, EnEVAbk.
    Energieeffizienz
    Die Minimierung des Energieverbrauchs bei gleichzeitiger Erhaltung oder Verbesserung des Komforts und der Funktionalität. Energieeffizienz ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung.
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Heizungsoptimierung, erneuerbare Energien
    Fördermittel
    Finanzielle Unterstützung durch Bund, Länder oder Kommunen zur Förderung bestimmter Maßnahmen, z.B. energetische Sanierungen. Die Förderbedingungen und -höhe variieren je nach Programm und Art der Maßnahme.
    Verwandte Begriffe: Zuschüsse, Kredite, Steuererleichterungen
    Bauvertrag
    Ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmen, der die Rechte und Pflichten beider Parteien im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben regelt. Der Bauvertrag sollte detaillierte Angaben zu den zu erbringenden Leistungen, den Kosten und den Terminen enthalten.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Baubeschreibung
    Energetische Sanierung
    Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes, z.B. durch Wärmedämmung, Austausch der Fenster oder Erneuerung der Heizungsanlage. Energetische Sanierungen können den Energieverbrauch senken und den Wohnkomfort erhöhen.
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Heizungsoptimierung, Fenstererneuerung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Wärmebedarfsnachweis?
      Ein Wärmebedarfsnachweis ist ein Dokument, das den jährlichen Energiebedarf eines Gebäudes für Heizung und Warmwasserbereitung ausweist. Er ist ein wichtiger Bestandteil des Energieausweises und dient als Grundlage für die Beurteilung der Energieeffizienz eines Gebäudes.
    2. Was bedeutet Niedrigenergiehaus (NEH)?
      Ein Niedrigenergiehaus ist ein Gebäude, das einen sehr geringen Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung aufweist. Die genauen Anforderungen an ein NEH sind in den jeweiligen Landesbauordnungen und Förderrichtlinien festgelegt.
    3. Kann man ein Niedrigenergiehaus nachträglich zertifizieren lassen?
      Ob eine nachträgliche Zertifizierung möglich ist, hängt von den erreichten Dämmstandards und der Möglichkeit ab, den Wärmebedarf rechnerisch nachzuweisen. Eine detaillierte Analyse durch einen Energieberater ist erforderlich.
    4. Welche Fördermittel gibt es für energetische Sanierungen?
      Es gibt verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen für energetische Sanierungen. Die Förderbedingungen und -höhe variieren je nach Programm und Art der Maßnahme.
    5. Was kostet ein Wärmebedarfsnachweis?
      Die Kosten für einen Wärmebedarfsnachweis hängen von der Größe und Komplexität des Gebäudes ab. Ein Energieberater kann ein individuelles Angebot erstellen.
    6. Was passiert, wenn der Wärmebedarfsnachweis nicht erbracht wird?
      Wenn der Wärmebedarfsnachweis nicht erbracht wird, können unter Umständen keine Fördermittel in Anspruch genommen werden. Zudem kann es bei Neubauten zu Problemen mit der Bauabnahme kommen.
    7. Welche Rolle spielt der Bauvertrag beim Wärmebedarfsnachweis?
      Der Bauvertrag legt fest, welche energetischen Standards das Gebäude erfüllen muss. Wenn der Vertrag einen NEH-Standard vorsieht, ist der Bauherr verpflichtet, den entsprechenden Wärmebedarfsnachweis zu erbringen.
    8. Was ist ein Energieausweis?
      Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er enthält Angaben zum Energiebedarf und -verbrauch sowie Empfehlungen für energetische Verbesserungen.

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      Informationen zu den Kosten und dem Ablauf der Erstellung eines Energieausweises.
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      Eine Übersicht über die verschiedenen Förderprogramme für energetische Sanierungen.
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      Informationen zum Austausch von Fenstern und zur Auswahl energieeffizienter Fenster.
  2. Wärmebedarfsausweis: Pflicht bei Niedrigenergiehaus (NEH)

    Hä? Wärmebedarfsausweis ist Pflicht
    Und dieser Ausweis muss Ihnen vom Bauunternehmen ausgehändigt werden. Und wenn damit der Niedrigenergiehaus (NEH)-Standard gemäß der Förderungsrichtlinien eingehalten wird, kann man damit natürlich die Förderung beantragen.
  3. Wärmebedarfsausweis Pflicht? VOB-Relevanz prüfen!

    Ist Pflicht: Steht das irgendwo in der VOBAbk.?
    Im Bauvertrag habe ich nichts gefunden und in den Unterlagen des Statikers / Antrags war so ein Ding nicht drin!?!
  4. WSchVo §12: Wärmebedarfsnachweis-Pflicht für Neubauten

    steht in der WSchVo
    und zwar im § 12:
  5. Nachträgliche NEH-Förderung: Finanzamt kontaktieren!

    Nehmen wir mal an
    Sie haben vor, Eigenheimzulage zu beantragen, da Sie die entsprechenden Bedingungen erfüllen. Dann könnten Sie zusammen mit der Eigenheimzulage die Niedrigenergiehaus (NEH) Förderung beantragen. Haben Sie die Eigenheimzulage schon z.B. vor 2 Jahren beantragt, und der Sachverhalt mit dem Wärmebedarf stellt sich jetzt erst für Sie so heraus, würde ich das zuständige FA ansprechen, die geben Ihnen Auskunft. Könnte mir vorstellen, dass Sie die Niedrigenergiehaus (NEH) Förderung bekämen, aber evtl. nur für einen verkürzten Zeitraum.
    Auf jeden Fall FA ansprechen.
    Meines Wissens nach gibt es die Niedrigenergiehaus (NEH) Förderung nur, wenn Sie auch Eigenheimzulage bekommen.
    Keine Rechtsberatung.
  6. WSchVo vs. VOB: Wärmebedarf-Nachweis im Bauvertrag?

    Claudia Lehleitner Eigenheimzulage wird bereits seit 2 ...
    @Claudia Lehleitner :
    Eigenheimzulage wird bereits seit 2 Monaten bezogen, aber halt erst dieses Jahr.
    @Werner Aselmeyer
    Jetzt wird es wahrscheinlich schwierig ohne Rechtsberatung: Aber die WschVO ist Bestandteil eines Bauvertrages nach VOBAbk.?
  7. WSchVo: Gesetzliche Grundlage für Wärmeschutz-Nachweis

    WSchVo ist Gesetz
    ohne wenn und aber. Hat mit VOBAbk. nichts zu tun.
    (keine Rechtsberatung!)
  8. Nachträglicher NEH-Nachweis: Finanzamt-Auskunft einholen

    die beim Finanzamt versuchen
    zumindest Auskunft zu geben. 😉
    Genaue Antwort darauf kann zumindest ich Ihnen nicht geben. Vielleicht weiß sonst noch jemand Bescheid, der Fall ist ja sehr speziell.
    Ich an Ihrer Stelle würde den Telefonhörer schnappen und mich vorab telefonisch erkundigen. Vielleicht kann man Ihnen ja schon vorab eine kompetente Auskunft geben.
  9. Wärmeschutz-Nachweis: Verantwortlichkeit Architekt/Bauherr?

    WSchVo ist Gesetz: Soweit verstanden
    Aber wer ist derjenige, der den Nachweis bringen muss. Der Bauherr? Oder der beteiligte Architekt / Statiker?
    Es ist nicht Schlüsselfertig gebaut worden.
    Ansonsten vielen Dank für die prompten und richtungsweisenden Antworten ...
  10. Niedrigenergiehaus (NEH): Wie wurde Wärmebedarf geprüft?

    Frage
    Wie haben Sie denn den Wärmebedarf und die Einhaltung Niedrigenergiehaus (NEH) geprüft?
  11. Wärmebedarfsberechnung: Kosten für Statiker-Leistung

    Geprüft: Ist jetzt halt gerechnet.
    Das Ding wurde jetzt gerechnet. Aber der Statiker will halt Knete dafür!
  12. Bauvertrag & Eigenleistung: Wärmebedarfsnachweis-Pflicht?

    Vertrag
    Was heißt denn bei Ihnen 'nicht schlüsselfertig'? Und was genau steht im Vertrag? M.E. nach (Bauherrenmeinung!) kann Ihnen das Bauunternehmen/Statiker nur den Nachweis für die verwendeten Materialien/Elemente erbringen, sind z.B. Fenster, Türen u.a. in Eigenleistung, so kann es dafür auch keinen Nachweis geben und ein Ausweis macht doch erst Sinn, wenn alles komplett ist. Wenn dann alles komplett ist und Sie beauftragen den Statiker mit der Berechnung (inkl. Ihrer Eigenleistungen), müssen Sie hierfür natürlich auch zahlen (umsonst ist nicht mal mehr der Tod).
    @Expärden: Oder liege ich da falsch?
  13. WSchVo/EnEV: Wärmeschutz-Nachweis vs. Statik-Prüfung

    so ähnlich wie ...
    vor ein paar Tagen, Thema WSVO95 bzw. EnEVAbk. ...
    um 2 Sachen nochmal klarzustellen:
    1.)
    Die Forderung der WSVO nach Vorlage einer Wärmerechnung (in welchem Umfang auch immer) besteht und wird de facto missachtet, sofern nicht auch die Statik geprüft werden muss und der Prüfingenieur beim Wärmeschutz nachhakt (Erläuterung: in Bayern ist Wohnungsbau bis 22 m Höhe nicht prüfpflichtig)
    2.)
    Der Statiker wird häufig bestenfalls "häppchenweise" (d.h., wenn's gar nicht anders geht) beauftragt ... und er wird wohl auch nur liefern, was beauftragt und hoffentlich auch bezahlt wird.
    Das der Architekt möglicherweise seine Hinweis-Beratungs-Schadenminderungspflicht verletzt, wird niemand sagen können, das ist für Rechtsanwälte ...
    Ich denke noch immer, der A. ist Objektplaner hat die gesamte! Fachplanung zu koordinieren, wenn er davon nicht befreit ist  -  aber ich bin ja kein Jurist ☹
    Interessant finde ich den Versuch, ohne Planung des Wärmeschutzes (?) im Nachhinein Niedrigenergiehaus (NEH) hinzubeten  -  naja, Toyota-Prinzip: alles ist möglich
    . Augen offen halten ...
  14. Wärmebedarfsberechnung: Theorie vs. Realität

    @MLSollacher
    Völlig richtig, aber nichts gegen meinen Toyota 🙂
    Rechnen und tatsächlich vorhanden sein sind auch zwei paar Schuhe ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  15. NEH-Förderung nach Eigenheimzulage: Sinnvoll?

    TBu Zum Mitmeißeln nicht schlüsselfertig ...
    @TBu: Zum Mitmeißeln :
    'nicht schlüsselfertig'
    Wie der Name schon sagt. Halt nicht alles aus einer Hand. Rohbauer und Antragsersteller sind eine Person. Meine Frage war ja auch nicht, welchen Sinn was in meiner Bauplanung macht, sondern mehr oder weniger durch die Blume ob ein Antrag auf Niedrigenergiehaus (NEH)-Förderung NACH Eigenheimzulage und Bezug beim FA überhaupt Sinn macht und, da man mich ja bei der Frage nach dem Wärmeschutzpass offensichtlich übers Ohr gehauen hat oder hauen will, ob ich derjenige bin, der jetzt den Statiker bezahlen muss oder der Antragsteller und ob's mal wieder nen Fall für meinen RA wird, der natürlich auch nichts umsonst macht.
  16. Wärmeschutz-Nachweis: Statiker-Pflicht oder Kalkulationsfehler?

    Warum sollten Sie ...
    ... den Statiker für eine Aufgabe bezahlen, die er sowieso hätte machen sollen? Da hat einer gepennt oder vorsätzlich gehandelt. Der Nachweis des Wärmeschutzes ist vorgeschrieben, wer es nicht weiß hat eben bei seiner Kalkulation Pech gehabt und sollte Bäcker lernen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  17. Eigenleistung & Wärmebedarf: Unternehmer-Nachweis Umfang

    @Frank Simon
    1. Bei mir brauchen Sie nichts meißeln, reicht doch schon, wenn Sie das an Ihrem Haus tun!
    2. 'nicht schlüsselfertig' heißt für mich, Sie übernehmen diverse Gewerke selbst, oder? Wie soll den Ihr Bauunternehmer den Wärmebedarf für Ihre Eigenleistungen errechnen, wenn Sie z.B. keine Fenster einsetzen lassen oder Ihr offenes Treppenhaus in den Keller selbst dämmen wollen? Er kann Ihnen doch nur das rechnen, was er auch selbst liefert (das zumindest sollte er jedoch auch ausweisen). Was wollen Sie eigentlich vom Unternehmer? Einen Wärmebedarfsausweis mit 25 % unter WSchVo für einen Rohbau? Träumen Sie weiter!
  18. Wärmebedarfsnachweis: Hinweise & Rechtsberatung

    Danke
    @TBu :
    Was willst Du eigentlich von mir! Musst Du Dich hier irgendwie präsentieren oder was?
    @All die anderen :
    Besten Dank für die Antworten, werde's nochmal im Guten versuchen mit den Hinweisen, ansonsten wird es wohl 'nen Fall für den RA
  19. Wärmebedarfsausweis: Im Preis enthalten? Bauherren-Pflichten

    Ergänzung:
    Haben Sie das Haus aus einer Hand (mehr oder weniger komplett, also nicht unbedingt schlüsselfertig) bauen lassen? Dann muss der Ausweis im Preis enthalten sein (wie gesagt, ist Gesetz).
    Haben Sie aber selber alles beauftragt (also ohne Architekt, Generalunternehmer, Generalübernehmer o.ä.), dann müssen Sie sich natürlich auch darum kümmern, den Ausweis zu beauftragen. Und das kostet (natürlich) Geld.
    Keine Rechtsberatung, nur Bauherrenlogik.
  20. NEH-Fördermittel: Ratschläge & Forumshelfer-Hinweise

    Foto von Lieselotte Tussing

    Nehmen wir mal an, ich mische mich hier ein ...
    Hallo Frank Simon, vielleicht sollten Sie vor Absenden eines Beitrages ein klein bisschen überlegen, Luft holen und dann erst schreiben.
    TBu ist sehr wohl berechtigt, auf Ihre  -  selbstverständlich hypothetische  -  Frage nach Einsacken von Fördermitteln Ratschläge zu geben.
    Denn: 1. darf das jeder, der Ihre Frage liest, und 2. ist er eingetragener freiwilliger und kostenloser Forumshelfer.
    Das sehen Sie, wenn Sie sein Kürzel anklicken!
    Und dass Erklärungsbedarf bezüglich des tatsächlichen Bauauftrages besteht, erkennen Sie aus den Nachfragen hierzu!
    • Name:
  21. Wärmebedarfsnachweis: Klärung & Hinweise

    WA so ist es
    genau so wüüürde ich es auch sehen.
    Also ruhig Blut, was anneres wollte doch TBu auch nicht sagen.
    Gruß
    Manny
  22. Ausbauhaus: Wärmeschutznachweis durch Planer erhalten

    @TBu: andere Erfahrungen gemacht
    Wir haben auch ein Ausbauhaus, also die gleiche Situation wie Frank und haben trotzdem vom Planer (= Holzhausbauer) den Wärmeschutznachweis erhalten. Der war aber wohl nach "Erfahrungswerten" für die Positionen ausgefertigt, die wir in Eigenleistung erbracht haben.
    Jetzt, nachdem alle für den Wärmeschutznachweis relevanten Eigenleistungen erbracht sind, muss ich nur noch die Änderungen mitteilen und ich krieg' den richtigen Nachweis (Daten sind ja abgespeichert, müssen eben nur ein paar Bezeichnungen und Zahlen geändert werden, Ausdruck, Unterschrift und guad is).
    @Werner: das offene Treppenhaus ist berücksichtigt 😉
    @Frank: Verstehe die Verärgerung, würde aber auch nicht für etwas noch extra zahlen wollen, das mir qua Gesetz ausgehändigt werden muss. Was sagt denn der Planer dazu?
  23. Wärmebedarfspass: Baubeschreibung & Bauantrag-Grundlage

    @WAAbk.
    Das Haus ist aus einer Hand, wir haben jedoch die Durchführung einiger Gewerke selbst übernommen, genauergesagt: Dacheindeckung, Fenster (Konnte ich günstig beziehen) und Innenarbeiten (Malern, Bodenbelag etc.). Es gibt aber selbstverständlich eine komplette Baubeschreibung und einen genehmigten Bauantrag. Es fehlte halt nur der Wärmeschutzpass basierend auf den Angaben im Antrag. Wie wir den Bau planten, hieß es noch, die Förderung würde 01.01.2001 auslaufen. Der Vertrag bezieht sich halt auf die VOB und BauGBAbk., und meiner Argumentation fehlt jetzt der Hinweis auf einen Text, in dem steht, dass der Wärmebedarfspass mit diesem oder jenem Dokument hier oder dort einzureichen ist (Ich weiß es halt nicht).
  24. Wärmeschutznachweis: Erstellung vor Baubeginn Pflicht!

    Das ist doch die falsche Richtung!
    Ich kann doch erst bauen, nachdem der Wärmeschutznachweis erstellt ist. Woher will ich sonst wissen, wieviel Dämmung ins Dach kommt, welche Fenster ich einbauen muss. Also stellt sich die Frage gar nicht. Planungshaftung ist das.
    • Name:
    • Martin Beisse
  25. Offenes Treppenhaus: Standardtext Wärmeschutz

    @HR
    ok, wollte gerade darauf hinweisen (müsste mir mal nen Standardtext zum offenen Treppenhaus ablegen);-))
  26. Wärmeschutz-Ausweis: Vertragsfrage & Gewerke-Umfang

    Nachweis/Ausweis
    @HR: Kann schon sein, ist aber Vertragsfrage und Frage der offenen Gewerke, oder?
    @MB: Quatsch. Wenn FS ohne Dacheindeckung und Fenster baut, macht der Unternehmer nen Nachweis für die erbrachten Leistungen, aber doch nicht den Ausweis!?
  27. Wärmeschutz-Nachweis: Vor Baubeginn erforderlich!

    Eben nicht, TBu,
    wie MB schon gesagt hat. Der Nachweis muss VORHER vorliegen. (Nicht dass das jetzt falsch verstanden wird: Ich hatte ihn vor Beginn unseres Innenausbaus schon. Allerdings haben wir ein paar Dinge anders, soll heißen besser, gemacht)
    Und dafür ist m.E. der Planer verantwortlich. Der "gemeine Bauherr" (nicht haun, ist Spaß) weiß doch oft gar nicht, was da alles an Papier benötigt wird, oder?
    Würde aus Bauherrenlogik raus sogar von meinem Planer erwarten, dass er mich über solche Dinge aufkärt, damit ich beim geplanten Innenausbau nicht irgendwelchen Mist baue und die WSchVO vielleicht gar nicht einhalte. (Auch wenn es hinterher wohl niemand mehr interessiert)
    • Name:
  28. NEH-Standard: Eigenleistung vs. Statiker-Abnahme

    @HR
    Ok, Nachweis liegt also vorher vor. Der Unternehmer rechnet also die Transmissionswärmebedarfe, die Wärmedurchgangskoeffizienten usw. anhand von Standardwerten und kommt auf Niedrigenergiehaus (NEH). Anschließend geht der Bauherr hin, deckt das Dach mit eigenbeschafften Material selbst ein und baut auch die 'günstig geschossenen' Fenster ein. Geht zum Statiker, sagt 'Stimmt scho' und bekommt den Wärmebedarfsausweis und Niedrigenergiehaus (NEH)-Förderung. Keine Prüfung, keine Abnahme, einfach schön gerechnet? Und kosten tut es auch nix? Also mein Bauträger lässt sich nicht darauf ein etwas nachzuweisen, was er nicht 'verzapft' hat. Und ich würde es auch nicht wollen!
  29. Wärmebedarfsberechnung: Baugenehmigung & NEH-Notwendigkeit

    Also,
    bisher war es bei mir immer so: mit Baugenehmigung muss Wärmebedarfsberechnung eingereicht werden  -  Baugenehmigung wurde hier erteilt also muss auch der Wärmebedarfsnachweis dabeigewesen sein (normalerweise); hier ist ja wohl noch nicht Niedrigenergiehaus (NEH) notwendig gewesen (genauer Zeitpunkt?) und war auch nicht vereinbart (nach Aussage des Fragestellers)
    Haus wurde gebaut, Bauherr hat teilweise Eigenleistung eingebracht (oder auch nicht, ist erstmal nicht ausschlaggebend)  -  später wurde zusätzlich Wärmebedarfsausweis für Niedrigenergiehaus (NEH) (WSchV 95  -  25 %) nachgefragt und auch erstellt.
    Aus meiner Erfahrung wäre das dann schon eine gesondert zu begleichende Leistung, da vorher nicht notwendig (Zeitpunkt?) und auch nicht gefordert.
    Gruß Manny
  30. Baubeschreibung: Einhaltung trotz Eigenleistungen

    Aber das stimmt doch so nicht ...
    Warum sollte ich als (ehemaliger) Mitarbeiter in einer Isoglas-Werk nicht meine Beziehungen nutzen und gute Fenster zu einem guten Preis einkaufen, und warum sollte mein Freund ..., Dachdecker von Beruf, mir nicht mein Dach decken, und was zum Teufel hat das mit dem Thema zu tun. Es gibt doch eine Baubeschreibung, an welche sich natürlich gehalten wurde.
  31. WSchVo: Wärmebedarfsausweis generell Pflicht!

    Hallo Manny, der letzte Satz ist falsch
    In der WSchVo steht unmissverständlich, dass ein Wärmebedarfsausweis generell zu erstellen ist, und nicht erst auf Anforderung! Siehe Link in meiner ersten Antwort.
  32. Theoretische Betrachtung: Wärmeschutz & Eigenleistung

    @FS
    Sorry, war wohl missverständlich: dies war eine theoretische Betrachtung, nicht direkt auf Sie bezogen! Ansonsten schließe ich mich der Meinung von Manny an.
  33. Wärmebedarfsausweis: Einsichtnahme vs. Aushändigung

    @WAAbk.
    Interessehalber: heißt es dort nicht " ... ist auf Anforderung zur Einsichtnahme zugänglich zu machen. " und nicht 'ist auszuhändigen'?
  34. Wärmebedarfsausweis: WSchV 95 vs. NEH-Standard

    Richtig
    also Wärmebedarfsausweis generell  -  aber nicht WSchV 95  -  25 %. Und da liegt wohl die gesonderte Leistung.
    Gruß Manny
  35. NEH-Standard: Wärmebedarfsausweis & Extra-Leistung?

    versteh ich nicht
    Wärmebedarfsausweis ist Pflicht. Wenn nun der Wärmebedarf des Hauses wie geplant 25 % unter der WschVo liegt, muss das so auch im Wärmebedarfsausweis drin stehen. So liegt denn da die extra Leistung?
    Gut, wenn es sich während des Bauphase sich ergibt, dass man bestimmte Dämmwerte besser ausführt als geplant, und man erst dadurch den (vorher nicht geplanten) Niedrigenergiehaus (NEH)-Standard nun plötzlich einhält und man nun einen neuen (also einen zweiten, aktualisierten!) Wärmebedarfsausweis haben möchte, dann sind natürlich ein paar zusätzliche Tastendrucke und ein neuer Ausdruck des Ausweises notwendig. Aber kann das so viel kosten?
  36. Wo liegt die Extra-Leistung?

    oh kann nicht mehr tippen ...
    sollte heißen:
    Wo liegt denn da die extra Leistung?
  37. Nachträgliche NEH-Förderung: Keine Infos vorhanden

    Ja,
    das weiß ich auch nicht, wieviel mehr so etwas kosten soll.
    Aber das war ja auch nur ein zweites Problem  -  musste der Statiker vielleicht neu berechnen, weil die 1. Berechnung gar nicht von Ihm war?
    Zum Thema einer 'nachträglichen Niedrigenergiehaus (NEH)-Förderung habe ich leider keine Infos beizutragen.
    Gruß Manny
  38. NEH-Standard: Festlegung vor Baubeginn erforderlich!

    @WAAbk.
    >Gut ...
    Das geht so, jedenfalls nach Auskunft der freundlichen Dame beim FA, nicht. Der Niedrigenergiehaus (NEH)-Standard muss bereits vor Baubeginn, also mit Antrag oder Anzeige, feststehen. Nachbessern gilt nicht!
    Ich denke, das bei uns das Ding schlichtweg verloren gegangen oder vergessen wurde, und keiner das gemerkt hat (Wir Aufgrund unseres Nichtwissens ob der Niedrigenergiehaus (NEH)-Förderung auch nach 2000, die anderen aus welchen Gründen auch immer. Wir haben uns mal wieder auf jemanden (und sind deshalb mal wieder verlassen) ). Ist also in der Pflicht des Antragserstellers ... (Wg seiner Pflicht der Erfüllung der WschVO).
    Kleine Frage so am Rande :
    Hab ich mir das mit dem Auslaufen der Förderung nur einreden lassen oder war das wirklich mal so geplant?
  39. Wärmeschutz-Nachweis: Bringpflichten & Fachplaner-Aufgaben

    Theorie hoch 3 ...
    wo, bitteschön, wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde zusammen mit den Eingabeplänen der WS-NW gefordert?
    In Bayern jedenfalls nicht (Ich hatte zwar noch nicht in jedem Landkreis zu tun, aber in vielen) und woanders? Naja, vielleicht in Hessen (Prüfpflicht) ... aber sonst ...?
    Warum, bitteschön, sollte der Statiker einen WS-Nachweis erstellen, wenn der nicht beauftragt ist?
    Wo, bitteschön, ist das Problem, von WSVO95-Niveau auf Niedrigenergiehaus (NEH)-Niveau zu kommen  -  zumindest auf dem Papier? Für die Marginale Mehrarbeit (sagen wir mal: 20 Min. inkl. Drucker ankurbeln) wird der Kollege kaum was verrechnen, oder?
    Wann, bitteschön, ist amoi Schluss damit, immer nur auf Bringpflichten der Fachplaner und Baufirmen 'rumzureiten, anstatt mal klarzustellen, welche Verpflichtungen (s. mein Beitrag oben) der Architekt hat?
    Wann, bitteschön, werden Bauherren mal umfassend aufgeklärt, was an Planung eigentlich notwendig wäre und was beauftragt werden muss (muss!)?
    . Dieses mal zur Ehrenrettung des "unbekannten Kollegen" und aller anderen Tragwerksplaner  -  schwarze Schafe ausgenommen *g*
  40. Wärmeschutznachweis: Vorlage vor Baubeginn gefordert

    Habe grad ...
    Habe grad mal nachgeschaut: Baugenehmigung gem SächsBO erteilt, Nebenbestimmung: "Dem Bauamt ist bis Baubeginn noch vorzulegen Statik, Feuerwiderstand, Wärmeschutznachweis".
    @TS: Um wieviel Knete geht es eigentlich?
  41. Statiker-Kosten: Eindeutig zu hoch!

    @TBu
    Eindeutig um zu viel! (Kann MLSollacher glaube ich bestätigen)
  42. Wärmeschutznachweis: Statiker identisch? Kostenprüfung!

    Ist der
    Statiker der den Wärmeschutznachweis neu gerechnet hat der gleiche der auch die Statik für den Bauantrag gemacht hat?
    Dann geht's in er Tat um zu viel. Andernfalls  -  naja!
    Gruß Manny
  43. Statiker identisch

    @Manny
    Die Trommeln arbeiten ja anscheinend schnell .. 😉
    Ja ist der gleiche Statiker
  44. Fehler beim Lesen

    Au
    backe, da habe ich wohl zu schnell oder zu diagonal gelesen. &  -  6
    Gruß Manny
  45. Wärmeschutz: Kosten für prüffähigen Nachweis

    ich bestätige nichts ...
    :-) ich kapier auch die letzten Beiträge nicht ☹
    • anscheinend denken wir da aneinander vorbei  -  na gut, ich habe zwischendurch an 'n paar Sanierungs- / Umbaukonzepten gearbeitet, da kommt man schon mal d'raus.

    Zum Thema Kosten noch beispielhaft soviel (HOAIAbk. X  -  § 78):
    anrechenbare Kosten: 500.000,- (fiktiv)
    Honorarzone III u. : 1440,-
    Teilleistung für Aufstellen des prüffähigen Nachweises des Wärmeschutzes: 25 %
    also: 1440,- x 0,25 = 360,- DM (is ja doll ey  -  für min. 7-8 h Arbeit, Rätselraten und Haftung)

  46. NEH-Förderung: Bauantrag, Fertigstellung & Wärmeschutz

    Entscheidend für die Förderung des NE-Hauses durch das Finanzamt ist:
    Der Termin des Bauantrags, die Fertigstellung bis 31.12.2001 und der Wärmeschutznachweis, welcher ja nochmal während der Bauphase nachgerechnet und zusammen mit der Ausführung verbesser worden sein kann! Schon der Einbau einer Lüftungsanlage welche vorher nicht im Projekt vorgesehen war ermöglicht die Einhaltung bzw. Unterschreitung der geforderten Werte und schon ist das Geld für 8 Jahre gesichert. Haben wir alles schon gerechnet und sogar 2 Jahre nach Bezug beantragt, man muss es den Beamten nur glaubhaft machen.
  47. Planungshaftung: Architekt, Statiker & Bauherr

    Es bleibt bei der Planungshaftung
    Denn der Statiker ist ja nicht der Architekt. Und der muss eben beauftragen. Wenn er das vergisst: Versicherung anrufen oder Statiker zahlen. Aber keinesfalls der Bauherr.
    Übrigens: bitte nicht Wärmeschutznachweis und Wärmebedarfsausweis verwechseln.
    • Name:
    • Martin Beisse
  48. NEH-Förderung: Geringe Kosten im Verhältnis?

    ich kapier nix
    wir reden hier also über Kosten von ca. 300-400 DM im Verhältnis zu einer ggfs. noch zu erlangenden achtjährigen Niedrigenergiehaus (NEH)-Förderung?
    Psssss ...
  49. NEH-Antrag: Sinnhaftigkeit & Posting 45

    @TBu
    Die Frage, die ich an das Forum richtete war ja auch ursprünglich, ob ein Antrag beim FA Sinn macht. Nicht mehr und auch nicht weniger. Die Sache mit den Kosten und der Frage wurde dann im Laufe dieses Threads losgetreten. Die einzigen Antworten auf die ursprüngliche Frage finden sich in den ersten Postings und dann in sehr informativer Form (finde ich zumindest) in Posting 45 von Herrn Bahmann.
  50. NEH-Verhandlung: Änderungen während Bauphase möglich!

    Herr Bahmann hat recht es lohnt sich schon mit dem Finanzamt zu Verhandeln:
    Änderungen während der Bauphase an der Bauausführung sind ja nichts besonderes. Warum soll es nicht mal in Verbesserung des Baus Richtung NE-Haus möglich sein. Aktueller Fall in Berlin :
    2 geschossiges Wohnhaus (Neubau) ohne ausgebautem und gedämmten DGAbk. wird jetzt noch zusätzlich mit Wärmedämmung im über 160 m² DG ausgeführt. Bis jetzt war die oberste Geschossdecke letzte Dämmebene und ist bereits 240 mm gedämmt nun kommt eine zusätzlich Dämmebene dazu, mehr Wohnfläche und mehr Volumen . Der gesamte Bau muss auch neu berechnet werden und da gibt man dem Finanzamt doch dann den aktuellen besseren Wärmeschutznachweis oder wo ist da das Problem?!
  51. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Niedrigenergiehaus nachträglich nachweisen: Kosten, Fristen & Möglichkeiten

    💡 Kernaussagen: Die nachträgliche Beantragung der Niedrigenergiehaus (NEH)-Förderung ist ein komplexes Thema, das von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter der Bauvertrag, die Einhaltung der WSchVo, der Zeitpunkt des Bauantrags und die Bereitschaft des Finanzamts, Änderungen während der Bauphase zu berücksichtigen. Ein wesentlicher Punkt ist die Klärung, wer für die Erstellung des Wärmebedarfsausweises verantwortlich ist – der Bauherr oder der Architekt/Statiker. Die Kosten für die Erstellung oder Änderung des Wärmebedarfsausweises sollten im Verhältnis zum potenziellen Förderbetrag betrachtet werden. Es ist ratsam, frühzeitig das Finanzamt zu kontaktieren, um die individuellen Möglichkeiten zu klären. Die Einhaltung der WSchVo ist generell Pflicht, unabhängig von einer expliziten Vereinbarung im Bauvertrag.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag NEH-Standard: Festlegung vor Baubeginn erforderlich! muss der Niedrigenergiehaus (NEH)-Standard bereits vor Baubeginn feststehen. Nachträgliche Änderungen werden möglicherweise nicht berücksichtigt.

    ✅ Empfehlung: Im Beitrag NEH-Verhandlung: Änderungen während Bauphase möglich! wird ein aktueller Fall in Berlin geschildert, bei dem Änderungen während der Bauphase zu einer Verbesserung des NEH-Standards führten. Dies zeigt, dass Verhandlungen mit dem Finanzamt in bestimmten Fällen erfolgreich sein können.

    💰 Kosten: Die Kosten für die Erstellung eines Wärmeschutznachweises können laut dem Beitrag Wärmeschutz: Kosten für prüffähigen Nachweis variieren. Es ist ratsam, Angebote von verschiedenen Statikern einzuholen und die Kosten im Verhältnis zur potenziellen Förderung zu bewerten.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie zunächst die Verantwortlichkeit für den Wärmebedarfsausweis. Kontaktieren Sie das zuständige Finanzamt, um die Möglichkeiten einer nachträglichen Förderung zu erörtern. Prüfen Sie den Bauvertrag auf Klauseln bezüglich des Wärmeschutzes. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Bauvertrag & Eigenleistung: Wärmebedarfsnachweis-Pflicht? bezüglich Eigenleistungen und deren Auswirkungen auf den Wärmebedarfsnachweis.

    Die Diskussion zeigt, dass der nachträgliche Nachweis des Niedrigenergiehaus-Standards und die damit verbundene Förderung komplex und von individuellen Umständen abhängig sind. Eine frühzeitige und umfassende Beratung durch Experten sowie die Klärung aller relevanten Fragen mit dem Finanzamt sind entscheidend für den Erfolg.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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